Förderprogramm

Frühe Bildung in einer digitalen Welt

Förderart:
Zuschuss
Förderbereich:
Digitalisierung, Forschung & Innovation (themenspezifisch)
Fördergebiet:
bundesweit
Förderberechtigte:
Bildungseinrichtung, Forschungseinrichtung, Hochschule, Kommune, Öffentliche Einrichtung, Verband/Vereinigung
Fördergeber:

Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF)

Ansprechpunkt:

DLR Projektträger

Bereich Bildung, Gender; Abteilung Empirische Bildungsforschung
Deutsches Zentrum für Luft- und Raumfahrt e.V. (DLR)

Heinrich-Konen-Straße 1

53227 Bonn

Weiterführende Links:
Infoveranstaltung „Frühe Bildung in einer digitalen Welt“ easy-Online – Elektronisches Formularsystem für Anträge, Angebote und Skizzen

Kurzzusammenfassung

Kurztext

Wenn Sie im Bereich der Bildungsforschung die digitale Bildung von Kindern erforschen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Volltext

Das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) unterstützt Sie bei Ihrem Forschungsvorhaben zu Fragstellungen im Bereich der frühen Bildung in einer digitalen Welt.

Gefördert werden Einzel- und Verbundvorhaben zu folgenden Themenfeldern:

  • Forschung zu Gelingensbedingungen, Auswirkungen, Vor- und Nachteilen der Einbindung digitaler Medien in der frühen Bildung,
  • Professionalisierung des pädagogischen Personals: Forschung zu beziehungsweise Erarbeitung von konkreten Konzepten zur Unterstützung einer frühen digitalen Medienbildung.

Sie erhalten die Förderung als Zuschuss für einen Zeitraum von normalerweise bis zu 3 Jahren.

  • Die Höhe des Zuschusses kann bis zu 100 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben betragen.
  • Wenn Sie als Hochschule oder Universitätsklinik ein nichtwirtschaftliches Forschungsvorhaben planen, können Sie zusätzlich zu Ihren zuwendungsfähigen Ausgaben eine Projektpauschale in Höhe von 20 Prozent erhalten.

Das Förderverfahren ist zweistufig. In der 1. Stufe reichen Sie bitte Ihre Projektskizze bei dem DLR Projektträger ein.

In der 2. Verfahrensstufe werden Sie für Ihre positiv bewertete Projektskizze aufgefordert, einen förmlichen Förderantrag vorzulegen. Für die Erstellung Ihrer Projektskizze und Ihres Antrags nutzen Sie bitte das elektronische Antragssystem easy-Online.

Zusatzinfos 

Fristen

Reichen Sie Ihre Projektskizze bitte bis zum 30.4.2024 ein.

rechtliche Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind

  • staatliche und staatlich anerkannte Hochschulen,
  • außeruniversitäre Forschungseinrichtungen,
  • sonstige Einrichtungen und Organisationen mit Bezug zur Bildungsforschung, beispielsweise Gemeinden, kreisfreie Städte, Verbände, Bildungseinrichtungen.

Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:

  • Antragstellende benötigen zum Zeitpunkt der Auszahlung eine Betriebsstätte oder Niederlassung beziehungsweise eine sonstige Einrichtung in Deutschland.
  • An dem Vorhaben ist mindestens eine Hochschule oder außeruniversitäre Forschungseinrichtung beteiligt.
  • Sie berücksichtigen Praxispartnerinnen und Praxispartner sowie die administrative Ebene des Projekts von Anfang an und verankern die Einbindung der Partnerinnen und Partner bereits im Arbeitsplan.
  • Ihre Zusammenarbeit im Verbundprojekt regeln Sie in einer schriftlichen Kooperationsvereinbarung.
  • Sie dürfen die Ergebnisse Ihres Vorhabens nur in der Bundesrepublik Deutschland oder dem Europäischen Wirtschaftsraum oder der Schweiz nutzen.

Rechtsgrundlage

Richtlinie

Richtlinie zur Förderung von Projekten zum Thema „Frühe Bildung in einer digitalen Welt“ im Rahmenprogramm empirische Bildungsforschung

Vom 7. November 2023

1 Förderziel, Zuwendungszweck, Rechtsgrundlagen

Digitalisierung umfasst nahezu alle Lebens- und Bildungsbereiche. Dies gilt ebenso für den familiären Alltag von Kindern wie den in Kindertageseinrichtungen. Digitale Medien scheinen allgegenwärtig und werden auch durch immer jüngere Kinder genutzt. Da Bildungseinrichtungen Kindern die Grundfertigkeiten zur Teilhabe an der Lebens- und zukünftigen Arbeitswelt ermöglichen sollen, kommt bereits den elementarpädagogischen Einrichtungen die Aufgabe zu, Kinder auf eine digitale Welt vorzubereiten. Eine frühe digitale Medienbildung erscheint daher zunehmend relevant. Damit kann sowohl die Einbindung entsprechender Endgeräte gemeint sein als auch die Vermittlung informatorischen Wissens ohne digitale Medien (im Sinn einer „computer science un-plugged“). Kinder erhalten so bereits durch alltägliche Dinge oder konkrete Aktivitäten spielerisch Impulse für ein Verständnis der Grundlagen und Fragestellungen des Lebens in einer immer digitaler werdenden Welt.

Eine frühe institutionelle digitale Medienbildung kann Kinder an einen altersgemäßen Umgang mit digitalen Medien pädagogisch begleitet heranführen. Kinder sollten digitale Medien nicht nur zur interaktiven Unterhaltung erleben, sondern auch als ein Werkzeug, das ihnen zusätzliche Lern- und Bildungsmöglichkeiten eröffnet. Dies kann auch für ihre spätere Teilhabe in einer digitalen Lebens- und Arbeitswelt von Nutzen sein (vergleiche unter anderem Friedrichs-Liesenkötter 2020, S. 447 f.1)). Auch in „OECD Future of Education and Skills 2030“ (20192)) werden digitale Grundkompetenzen zur Aneignung von Wissen beschrieben. Aktuell dominieren in der pädagogischen Arbeit noch oft eher traditionelle Medien (wie unter anderem Buch, CD) (vergleiche Friedrichs-Liesenkötter 2020, S. 452). Insgesamt scheinen digitale Medien von pädagogischem Personal insbesondere dann genutzt zu werden, wenn sie organisatorisch oder administrativ einen Vorteil erwarten lassen (vergleiche ebenda).

Im Rahmenprogramm empirische Bildungsforschung des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF, https://www.empirische-bildungsforschung-bmbf.de/) wird die Bedeutung von Digitalisierung im Bildungsbereich durch den Bereich „technologisch-pädagogische Entwicklungen im Bildungsgeschehen gestalten und nutzen“ herausgestellt. Bisherige Forschungsförderung des BMBF bezog und bezieht sich hier auf Grundsatzfragen, Gelingensbedingungen und die Gestaltung von Bildungsprozessen in allen Bildungsbereichen. Die neue Richtlinie zum Thema „Frühe Bildung in einer digitalen Welt“ stellt den Bereich der Elementarpädagogik in den Fokus. Ausgehend von Ergebnissen der Richtlinie „Qualitätsentwicklung für gute Bildung in der frühen Kindheit“ des BMBF (2018 bis 2023) soll diese Förderrichtlinie die spezifischen Anforderungen und Herausforderungen, die sich für den Bereich der frühen Bildung im Zusammenhang mit einer fortschreitenden Digitalisierung ergeben, in den Blick nehmen. Es gilt, noch bestehende Forschungslücken zu schließen und Wissen bereitzustellen, um nachhaltig wirksame Maßnahmen in diesem Bereich implementieren zu können.

Die Relevanz, die der digitalen Bildung in Bildungseinrichtungen zugeschrieben wird, wurde seit 2016 in der Strategie der Kultusministerkonferenz (KMK 20163)) zur „Bildung in der digitalen Welt“ sowie in der Stellungnahme der Ständigen Wissenschaftlichen Kommission der Kultusministerkonferenz (SWK 20214)) zur „Weiterentwicklung der KMK-Strategie“ sichtbar. Sie findet sich auch im „Gemeinsamen Rahmen der Länder für die frühe Bildung in Kindertageseinrichtungen“ (JFMK 2021 und KMK 20225)) und in den Bildungsplänen der Länder, die diesen konkretisieren, wieder. Seit 2022 ist die digitale Bildung durch das SWK-Gutachten „Digitalisierung im Bildungssystem: Handlungsempfehlungen von der Kita bis zur Hochschule“ (SWK 20226)), das explizit auch auf den Elementarbereich blickt, bekräftigt worden.

1.1 Förderziel

Das übergeordnete bildungspolitische Ziel ist es, allen Kindern beste Bildungs- und Teilhabechancen zu ermöglichen. Neben der Vermittlung von Grundfertigkeiten im Umgang mit digitalen Medien umfasst dies unter anderem auch die Auseinandersetzung mit den Medienerlebnissen der Kinder oder das Angebot, digitale Medien als ergänzende Bildungsmedien zu nutzen. Anschließend an die bisherige Forschungsförderung des BMBF im Bereich der frühen Bildung sollen die weitere Qualitätsentwicklung des Elementarbereichs unterstützt sowie eine möglichst förderliche Entwicklungsumgebung und gute Startchancen für die Bildungsbiographien der Kinder ermöglicht werden.

Die Fördermaßnahme trägt hierzu bei, indem sie folgende Ziele verfolgt:

  • Zum einen soll das Wissen über Digitalisierung in der frühen Bildung erweitert und so grundlegende Forschung zu Gelingensbedingungen, Auswirkungen sowie Vor- und Nachteilen der Einbindung digitaler Medien in der frühen Bildung gefördert werden.
  • Zum anderen soll dieses Wissen für die pädagogische Praxis nutzbar gemacht und damit ein Beitrag zur Professionalisierung des pädagogischen Personals geleistet werden.

Querschnittlich zu den beiden genannten Zielen sollen Fragen aus der Perspektive der Kinder auf frühe Medienbildung berücksichtigt werden (siehe auch „Gegenstand der Förderung“).

1.2 Zuwendungszweck

Zur Erreichung dieser Ziele sollen Forschungsprojekte gefördert werden, in denen verschiedene Fragestellungen hinsichtlich einer frühen digitalen Medienbildung untersucht werden. Es sollen zum einen Gelingensbedingungen untersucht sowie zum anderen Erkenntnisse in Form von Handlungs- und Veränderungswissen bereitgestellt werden.

Insgesamt soll Wissen generiert werden, das – unter Berücksichtigung des Kindeswohls – auch für die Praxis aufbereitet werden soll. Pädagogisches Personal soll zu Fragen der frühen digitalen Medienbildung damit mehr Orientierung und Sicherheit in seiner täglichen Arbeit erhalten. Durch die Entwicklung und Implementation von handlungsleitenden und anwendbaren Konzepten einer frühen digitalen Medienbildung auf Ebene der einzelnen Fachkraft kann beispielsweise auch mehr Handlungssicherheit im Hinblick auf den Nutzen und die Einbindung digitaler Medien erzielt werden. Die gewonnenen Erkenntnisse sollen aber zum Beispiel auch in die Weiterentwicklung der Ausbildung des pädagogischen Personals oder in die Weiterentwicklung von Konzepten der Medienbildung etc. integriert werden können.

Zudem soll das Wissen dazu beitragen, den Rahmen, in dem die pädagogische Arbeit in Einrichtungen stattfindet, zu stärken (zum Beispiel die organisatorischen und infrastrukturellen Rahmenbedingungen).

Insgesamt soll so das pädagogische Handeln der Fachkräfte unterstützt und dadurch die frühe digitale Medienbildung der Kinder und damit ihre Teilhabe in einer digitalen Welt verbessert werden.

Die Maßnahmen, die in diesen Forschungsprojekten entwickelt werden, sollen theoretisch und empirisch fundiert und zugleich praxistauglich sein. Zu erarbeiten sind daher konkrete Transferkonzepte, die die Anwendbarkeit in der Praxis von Anfang an mitdenken. Hierfür soll die Zusammenarbeit von Wissenschaft, Praxis und Administration in den Projekten gestärkt sowie die Anbahnung nachhaltiger Netzwerke im Rahmen der Fördermaßnahme unterstützt werden. Gewünscht sind gewinnbringende Formen der partnerschaftlichen Kooperation unterschiedlicher Akteure aus bildungsrelevanten Bereichen, die diese auf Augenhöhe ermöglichen. Projekte, die dem Untersuchungsgegenstand angemessen mit Praxispartnern (zum Beispiel Trägern, Fachschulen, Verbänden beziehungsweise weiteren relevanten Akteuren) kooperieren, werden bevorzugt.

Die Ergebnisse des geförderten Vorhabens dürfen nur in der Bundesrepublik Deutschland oder dem EWR7) und der Schweiz genutzt werden.

1.3 Rechtsgrundlagen

Der Bund gewährt die Zuwendungen nach Maßgabe dieser Förderrichtlinie, der §§ 23 und 44 der Bundeshaushaltsordnung (BHO) und den dazu erlassenen Verwaltungsvorschriften sowie der „Richtlinien für Zuwendungsanträge auf Ausgabenbasis (AZA/AZAP/AZV)“ und/oder der „Richtlinien für Zuwendungsanträge auf Kostenbasis von Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft (AZK)“ des BMBF. Ein Anspruch auf Gewährung der Zuwendung besteht nicht. Vielmehr entscheidet die Bewilligungsbehörde aufgrund ihres pflichtgemäßen Ermessens im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel.

Es liegt bereits tatbestandlich keine staatliche Beihilfe vor.

2 Gegenstand der Förderung

Kinder leben in einer zunehmend digitalen Welt. Ihr Alltagsleben ist von digitalen Medien geprägt, während sich dies insbesondere in elementarpädagogischen Bildungseinrichtungen oft noch nicht in gleichem Umfang widerspiegelt.

Die Forschung im Bereich der frühen Bildung hat sich diesem Thema bisher eher punktuell gewidmet. Deshalb gilt es, diese Forschung zu stärken, um gewonnene Erkenntnisse in die Praxis einzubringen, zum Beispiel in die Weiterentwicklung von Konzepten zur digitalen Medienbildung, in die Ausbildung des pädagogischen Personals, die Rahmenbedingungen der pädagogischen Arbeit (zum Beispiel infrastrukturelle Ausstattung) etc.

Entsprechend dieser Zielsetzung sollen Projekte zu nachfolgend genannten Themenbereichen gefördert werden. Dabei können auch Verschränkungen der Themenbereiche berücksichtigt werden.

a) Forschung zu Gelingensbedingungen, Auswirkungen, Vor- und Nachteilen der Einbindung digitaler Medien in der frühen Bildung.

Die Einbindung digitaler Medien in den frühpädagogischen Alltag stellt die pädagogische Praxis derzeit vielfach noch vor zahlreiche Herausforderungen und Fragen. Nicht zuletzt auch, weil bisher qualitativ hochwertige Forschung zu Gelingensbedingungen und Auswirkungen der Einbindung digitaler Medien, aber auch Konzepte zur Einbindung eben dieser in den pädagogischen Alltag, noch rar sind. Wie kann daher eine digitale Medienbildung in der frühen Bildung sinnvoll gestaltet sein?

Relevant erscheint Forschung, die

  • grundlegenden Fragen von Gelingensbedingungen und Hindernissen einer frühen digitalen Medienbildung sowie damit einhergehend Fragen, ob und wie die Einbindung digitaler Medien in der frühen Bildung stattfinden kann, nachgeht. Hierbei können auch Projekte gefördert werden, die die Spezifität einer informatorischen Bildung auch ohne Endgeräte erarbeiten und Gelingensbedingungen hierfür untersuchen beziehungsweise Modelle entwickeln.
  • möglichen Vor- und Nachteilen der Einbindung digitaler Medien in den Institutionen wie auch im pädagogischen Alltag nachgeht – dies auch längsschnittlich, um die Nachhaltigkeit und Effekte einer Einbindung digitaler Medien beurteilen zu können.
  • die Wirkung der Einbindung von digitalen Medien auf das pädagogische und organisatorische Handeln sowie auch auf (sehr) junge Kinder betrachtet. Hier kann die Einbindung der digitalen Medien eventuell auch im Hinblick auf fachspezifische Themen erfolgen (zum Beispiel zur sprachlichen und mathematischen Förderung) und so konkret auf die Medienkompetenz oder die Lernerfolge der Kinder Bezug genommen werden.

b) Professionalisierung des pädagogischen Personals: Forschung zu beziehungsweise Erarbeitung konkreter Konzepte zur Unterstützung einer frühen digitalen Medienbildung.

Die Digitalisierung macht neue Kompetenzen nötig – sowohl auf Seiten des pädagogischen Personals als auch auf Seiten der Kinder.

Den Institutionen der frühen Bildung kommt daher zunehmend auch die Aufgabe zu, Kinder für einen verantwortungsbewussten Umgang hinsichtlich des Nutzens und der Risiken digitaler Medien zu befähigen. Aus kinderrechtlicher Perspektive müssen sowohl Schutzaspekte (zum Beispiel hinsichtlich der Fragen des Datenschutzes oder der Privatsphäre) als auch das Recht auf Befähigung zur Teilhabe berücksichtigt werden. Fragen der altersangemessenen Hinführung zu digitaler Medienbildung sind daher zentral.

Die Förderung der Fort- und Weiterbildung des pädagogischen Personals sowie ihre institutionelle Rahmung erhalten daher eine besondere Bedeutung. Denn erst auf dieser Basis kann eine gelingende digitale Medienbildung in Institutionen der Elementarbildung grundgelegt werden.

Relevant erscheint Forschung, die

  • die Entwicklung von Fort- und Weiterbildungskonzepten zur digitalen Medienbildung unterstützt. Hierbei erscheinen beispielsweise Fragen der Haltung beziehungsweise des Habitus des pädagogischen Personals für eine gelingende digitale Medienbildung einen besonderen Stellenwert zu haben. Es sollen daher unter anderem Projekte gefördert werden, die Konzepte und Module zur Reflexion der eigenen Digitalität beziehungsweise eigenen Haltung entwickeln.
  • in engem Austausch mit der Praxis möglichen Fragen auf Ebene der Fachkräfte nachgeht, um davon ausgehend zielgruppenspezifische Fort- und Weiterbildungskonzepte zu entwickeln. So kann beispielsweise danach gefragt werden, welches Wissen pädagogisches Personal benötigt, um digitale Medien in den Alltag der Einrichtung ressourcenorientiert einzubinden.
  • die digitalen Abläufe in den Einrichtungen sowie die Rolle der Träger hinsichtlich einer frühen digitalen Medienbildung betrachtet. So kann weitere Forschung dazu beitragen, dass Konzepte zur Einbindung digitaler Medien in die institutionellen Abläufe in Kooperation mit der Praxis entwickelt werden und über Träger möglicherweise auch in einem größeren Umfeld implementiert werden können. Dies kann auch anhand der Einbindung von Best Practice-Beispielen erfolgen.

Gerade bei Fragen der digitalen Bildung erscheint die Perspektive der Kinder von besonderer Bedeutung zu sein. Denn sie sind es, die mit und in den digitalen Medien agieren und diese immer häufiger und immer früher nutzen. Bisher jedoch scheint ihre Perspektive auf eben diese Medien, auf deren Präsenz im Alltag eher weniger betrachtet worden zu sein. Querschnittlich soll deshalb bei Fragen zur frühen digitalen Medienbildung die Perspektive der Kinder stets mitgedacht werden, sodass die Kinder in ihrem altersspezifischen Lernen von den Forschungsergebnissen profitieren können.

Wo möglich, ist die Nutzung von partizipativen Forschungsansätze erwünscht.

Relevant kann daher Forschung sein, die

  • frühe digitale Medienbildung aus Perspektive der Kinder durch partizipative Forschungsansätze untersucht. Die geförderten Forschungsprojekte sollen daher Fragen und Sichtweisen der Kinder aufgreifen und die Bedeutung digitaler Medien im pädagogischen Alltag aus ihrer Perspektive ermitteln.
  • der übergeordneten Frage nachgeht, wie Forschen mit jungen Kindern gelingen kann. Dabei können Projekte gefördert werden, die grundsätzlich eine Alterspanne bis zum Ende des Grundschulalters berücksichtigen, wobei der Fokus auf Kinder vor dem Schuleintritt und im Übergang zur Grundschule gelegt wird.

Gefördert werden anwendungsorientierte Grundlagenforschung und/oder gestaltungsorientierte empirische Forschung. Die Maßnahmen, die in diesen Forschungsprojekten entwickelt werden, sollen theoretisch und empirisch fundiert und zugleich praxistauglich und auf andere Kontexte übertragbar sein.

In den Forschungsprojekten sollen sowohl die Anwendung der Forschungsergebnisse in der Praxis als auch der Transfer der Ergebnisse von Anfang an als Teil des Forschungsprozesses berücksichtigt werden. Zur Stärkung des Anwendungsbezugs und des Transfers wird bei der Entwicklung und modellhaften Erprobung der Maßnahmen der Einbezug von Praxispartnern (zum Beispiel Kindertagesstätten, Trägern) sowie von weiteren Stakeholdern, die für den Transfer von Erkenntnissen im Bildungsbereich eine wichtige Rolle einnehmen (Kommunen, Behörden, Verbände etc.), ausdrücklich erwartet.

Die Forschung zu den oben genannten Themen erfordert in der Regel eine interdisziplinäre Zugangsweise. Daher haben interdisziplinär angelegte Forschungsprojekte ausdrücklich Vorrang. Neben den klassischen Bezugsdisziplinen der Bildungsforschung wie Erziehungswissenschaft, Soziologie, Psychologie, Sprachwissenschaft und Ökonomie können auch weitere Disziplinen beteiligt sein.

Die Qualifizierung von Nachwuchswissenschaftlern ist in allen Projekten grundsätzlich wünschenswert. Die Einstellung von Doktoranden beziehungsweise Postdoktoranden kann daher mit Projektstellen gefördert werden. In diesem Fall soll die wissenschaftliche Qualifizierung der Stelleninhaber mit der Projektarbeit so verschränkt werden, dass eine erfolgreiche wissenschaftliche Qualifikation parallel zur Mitarbeit im Forschungsprojekt sichergestellt wird.

Nicht gefördert werden kommerziell orientierte Produktentwicklungen und die reine Entwicklung und Erprobung von Materialien. Ebenso wird auch die Entwicklung von Apps und die Entwicklung von Plattformen nicht gefördert.

3 Zuwendungsempfänger

Antragsberechtigt sind staatliche und staatlich anerkannte Hochschulen, außeruniversitäre Forschungseinrichtungen sowie sonstige nichtwirtschaftliche Einrichtungen und Organisationen mit Bezug zur Bildungsforschung, die an der Umsetzung der Forschungsprojekte mitwirken (zum Beispiel auch Gemeinden, kreisfreie Städte, Verbände, Bildungseinrichtungen).

Zum Zeitpunkt der Auszahlung einer gewährten Zuwendung wird das Vorhandensein einer sonstigen Einrichtung, die der nichtwirtschaftlichen Tätigkeit des Zuwendungsempfängers dient (Hochschule, Forschungseinrichtung), in Deutschland verlangt.

Forschungseinrichtungen, die von Bund und/oder Ländern grundfinanziert werden, können neben ihrer institutionellen Förderung nur unter bestimmten Voraussetzungen eine Projektförderung für ihre zusätzlichen projektbedingten Ausgaben beziehungsweise Kosten bewilligt bekommen.

Zu den Bedingungen, wann staatliche Beihilfe vorliegt/nicht vorliegt und in welchem Umfang beihilfefrei gefördert werden kann, siehe FuEuI-Unionsrahmen.8)

4 Besondere Zuwendungsvoraussetzungen

Gefördert werden im Rahmen dieser Fördermaßnahme sowohl Einzel- als auch Verbundprojekte. Voraussetzung für eine Förderung ist, dass in einem Projekt mindestens ein Zuwendungsempfänger eine Hochschule oder außeruniversitäre Forschungseinrichtung ist. Anträge von Verbundprojekten sind ausdrücklich erwünscht. Verbundprojekte setzen sich aus mehreren Forschungsteams zum Beispiel aus verschiedenen Hochschulen, Forschungseinrichtungen sowie sonstigen Einrichtungen und Organisationen mit Bezug zur Bildungsforschung zusammen. Im Fall von Verbundprojekten wird eine gemeinschaftliche Bewerbung der Interessenten vorausgesetzt.

Die Partner eines Verbundprojekts regeln ihre Zusammenarbeit in einer schriftlichen Kooperationsvereinbarung. Alle Zuwendungsempfänger, auch Forschungseinrichtungen im Sinn von Artikel 2 (Nummer 83) AGVO, stellen sicher, dass keine indirekten (mittelbaren) Beihilfen an Unternehmen fließen. Dazu sind die Bestimmungen von Nummer 2.2 des FuEuI-Unionsrahmens zu beachten.

Vor der Förderentscheidung über ein Verbundprojekt muss eine grundsätzliche Übereinkunft über weitere vom BMBF vorgegebene Kriterien nachgewiesen werden (vergleiche BMBF-Vordruck Nr. 0110).9)

Herausforderungen der Praxis und Anwendungswissen sollen von Anfang an in die Forschung einbezogen werden und ein Wissensaustausch zwischen Praxis, Administration und Wissenschaft befördert werden. Bei der Ausgestaltung des Forschungsprojekts sollen die Bedarfe der Praxis durch einen angemessenen Einbezug der praktischen und administrativen Ebene von Anfang an berücksichtigt werden, um bereits im Forschungsprozess den Transfer vorzubereiten beziehungsweise die Voraussetzungen für die Implementierung der Ergebnisse in der Praxis zu klären. Die entsprechende Einbindung ist im Arbeitsplan zu verankern und darzustellen. Die zuwendungsfähigen Ausgaben/Kosten für dafür erforderliches Personal können dem projektspezifischen Mehrbedarf zugerechnet werden.

Projektleiter der antragstellenden Institution müssen durch einschlägige Expertise ausgewiesen sein.

Die Nutzung vorhandener Daten zur Beantwortung der Forschungsfrage ist einer eigenen Datenerhebung vorzuziehen. Der Bedarf an eigenen Datenerhebungen ist zu begründen. In diesem Fall ist die Anschlussfähigkeit an bestehende Datensätze zu beachten. Die entsprechende Stellungnahme ist Teil der Begutachtung (siehe Nummer 7.2).

5 Art und Umfang, Höhe der Zuwendung

Die Zuwendungen werden im Wege der Projektförderung als nicht rückzahlbarer Zuschuss gewährt.

Der Zeitraum kann in der Regel bis zu drei Jahre betragen. In besonders begründeten Einzelfällen, beispielsweise um eine längerfristig erfolgreiche Kooperation mit Praxispartnern aufzubauen, ist eine längere Laufzeit von bis zu vier Jahren möglich. Die Notwendigkeit der Laufzeit von mehr als drei Jahren ist im Antrag darzustellen und zu begründen.

In besonders begründeten Einzelfällen – beispielsweise bei Längsschnittuntersuchungen oder langfristig angelegten Implementationsstudien – kann, ausgehend von der jeweiligen Forschungsfrage und dem Forschungsdesign, zu einem späteren Zeitpunkt eine Anschlussförderung in der Regel von bis zu drei Jahren beantragt werden. Die Projekte werden in einem separaten Auswahlverfahren und auf Basis vorgelegter Zwischenergebnisse für eine zweite Förderphase ausgewählt. Ein Anspruch auf Förderung einer zweiten Phase besteht nicht.

Bemessungsgrundlage für Zuwendungen an Hochschulen, Forschungs- und Wissenschaftseinrichtungen und vergleichbare Institutionen, die nicht in den Bereich der wirtschaftlichen Tätigkeiten fallen, sind die zuwendungsfähigen projektbezogenen Ausgaben (bei Helmholtz-Zentren und der Fraunhofer-Gesellschaft die zuwendungsfähigen projektbezogenen Kosten), die unter Berücksichtigung der beihilferechtlichen Vorgaben individuell bis zu 100% gefördert werden können.

Bei nichtwirtschaftlichen Forschungsvorhaben an Hochschulen und Universitätskliniken wird zusätzlich zu den durch das BMBF finanzierten zuwendungsfähigen Ausgaben eine Projektpauschale in Höhe von 20% gewährt.

Förderfähig sind Ausgaben/Kosten, welche im Förderzeitraum dazu dienen, den geplanten Forschungsprozess beziehungsweise die Ergebnisse der Öffentlichkeit zugänglich zu machen und über diese mit der Gesellschaft in den Austausch zu gehen. Die Wissenschaftskommunikation ist die allgemeinverständliche, dialogorientierte Kommunikation und Vermittlung von Forschung und wissenschaftlichen Inhalten an Zielgruppen außerhalb der Wissenschaft.10)

Übernommen oder bezuschusst werden kann ein von der Grundausstattung der antragstellenden Einrichtung abgrenzbarer projektspezifischer Mehrbedarf. Beantragt werden können Mittel für das zusätzlich notwendige Projektpersonal, wissenschaftliche und studentische Hilfskräfte sowie Sach-, Investitions- und Reisemittel. In begründeten Fällen können auch Mittel für Aufträge an Dritte beantragt werden. Bei Bedarf können Mittel für Gebühren für Archivierungsdienstleistungen von Forschungsdatenzentren und Gebühren zur Sekundärnutzung von Daten beziehungsweise Mittel für das Datenmanagement (Aufbereitung, Dokumentation, Anonymisierung etc.) selbst generierter Daten beantragt werden. Mittel, die im Zusammenhang mit Open Access-Veröffentlichungen (beispielsweise Veröffentlichungsgebühren von Open Access-Zeitschriften, Open Access-Druckerzeugnissen oder Mittel, die für deren Erstellung benötigt werden) oder offenen Bildungsmaterialien („Open Educational Resources“) stehen, können ebenfalls geltend gemacht werden.

Das BMBF fördert den fachlichen Austausch und die Vernetzung der an den bewilligten Forschungsprojekten Beteiligten durch die Durchführung von Workshops, Symposien und gegebenenfalls anderen Veranstaltungen. Die Teilnahme an diesen Veranstaltungen ist verpflichtend. Zu Veranstaltungen, die im Zusammenhang mit dem Forschungsschwerpunkt stattfinden, können für in der Regel bis zu zwei der am Projekt beteiligten Personen pro Jahr Mittel in Höhe von bis zu 600 Euro pro Person beantragt werden.

Alle zwei Jahre findet in der Regel eine Bildungsforschungstagung des BMBF statt, die unter anderem zur Vernetzung und zur Präsentation der im Rahmenprogramm empirische Bildungsforschung geförderten Projekte dient. In diesem Zusammenhang können für in der Regel bis zu zwei der am Projekt beteiligten Personen zusätzlich pro Tagung bis zu 300 Euro beantragt werden. Die nächste Tagung findet voraussichtlich 2025 statt.

Das BMBF ist weiterhin bestrebt, den nationalen und internationalen Austausch im Bereich der empirischen Bildungsforschung zu verbessern. Dafür können maximal pro beantragter wissenschaftlicher Stelle pro Jahr in der Regel für bis zu zwei Reisen zu nationalen Tagungen und Kongressen bis zu 700 Euro je Reise und für in der Regel maximal eine Reise ins europäische Ausland bis zu 1.200 Euro beantragt werden. Für außereuropäische Reisen sind immer gesonderte Erläuterungen und Kalkulationen vorzulegen.

Um den Austausch aller Projektbeteiligten untereinander zu gewährleisten, sollen diese jährlich in mindestens einer Veranstaltung über ihre Arbeiten berichten, sodass ein Forschungsnetzwerk entsteht.

CO2-Kompensationszahlungen für Dienstreisen können nach Maßgabe der „Richtlinien für Zuwendungsanträge auf Ausgabenbasis (AZA/AZAP/AZAV)“ beziehungsweise der „Richtlinien für Zuwendungsanträge auf Kostenbasis von Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft (AZK)“ als zuwendungsfähige Ausgaben beziehungsweise Kosten anerkannt werden.

6 Sonstige Zuwendungsbestimmungen

Bestandteil eines Zuwendungsbescheids auf Ausgabenbasis werden grundsätzlich die „Nebenbestimmungen für Zuwendungen auf Ausgabenbasis des Bundesministeriums für Bildung und Forschung zur Projektförderung“ (NABF) sowie die „Besonderen Nebenbestimmungen für den Abruf von Zuwendungen im mittelbaren Abrufverfahren im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Bildung und Forschung“ (BNBest-mittelbarer Abruf-BMBF), sofern die Zuwendungsmittel im sogenannten Abrufverfahren bereitgestellt werden.

Bestandteil eines Zuwendungsbescheids auf Ausgabenbasis werden die „Allgemeinen Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung an Gebietskörperschaften und Zusammenschlüssen von Gebietskörperschaften“ (ANBest-Gk) und die „Besonderen Nebenbestimmungen für Zuwendungen des Bundesministeriums für Bildung und Forschung zur Projektförderung auf Ausgabenbasis“ (BNBest-BMBF 98) sowie die „Besonderen Nebenbestimmungen für den Abruf von Zuwendungen im mittelbaren Abrufverfahren im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Bildung und Forschung“ (BNBest-mittelbarer Abruf-BMBF), sofern die Zuwendungsmittel im sogenannten Abrufverfahren bereitgestellt werden.

Zur Durchführung von Erfolgskontrollen im Sinn von Verwaltungsvorschrift Nummer 11a zu § 44 BHO sind die Zuwendungsempfänger verpflichtet, die für die Erfolgskontrolle notwendigen Daten dem BMBF oder den damit beauftragten Institutionen zeitnah zur Verfügung zu stellen. Die Informationen werden ausschließlich im Rahmen der Begleitforschung und der gegebenenfalls folgenden Evaluation verwendet, vertraulich behandelt und so anonymisiert veröffentlicht, dass ein Rückschluss auf einzelne Personen oder Organisationen nicht möglich ist.

Wenn der Zuwendungsempfänger seine aus dem Forschungsvorhaben resultierenden Ergebnisse als Beitrag in einer wissenschaftlichen Zeitschrift veröffentlicht, so soll dies so erfolgen, dass der Öffentlichkeit der unentgeltliche elektronische Zugriff (Open Access) auf den Beitrag möglich ist. Dies kann dadurch erfolgen, dass der Beitrag in einer der Öffentlichkeit unentgeltlich zugänglichen elektronischen Zeitschrift veröffentlicht wird. Erscheint der Beitrag zunächst nicht in einer der Öffentlichkeit unentgeltlich elektronisch zugänglichen Zeitschrift, so soll der Beitrag – gegebenenfalls nach Ablauf einer angemessenen Frist (Embargofrist) – der Öffentlichkeit unentgeltlich elektronisch zugänglich gemacht werden (Zweitveröffentlichung). Im Fall der Zweitveröffentlichung soll die Embargofrist zwölf Monate nicht überschreiten. Das BMBF begrüßt ausdrücklich die Open Access-Zweitveröffentlichung von aus dem Vorhaben resultierenden wissenschaftlichen Monographien.

Wenn der Zuwendungsempfänger zur Bearbeitung der Forschungsfrage (Bildungs-)Materialien entwickelt, sollen diese der Öffentlichkeit zur unentgeltlichen Nutzung (als offene Bildungsmaterialien – „Open Educational Resources“) über elektronisch zugängliche Bildungsressourcen zur Verfügung gestellt werden.

Um Forschungsergebnisse für die Praxis nutzen zu können, ist eine allgemein verständliche Ergebnisaufbereitung erforderlich. Zuwendungsempfänger verpflichten sich, die Ergebnisse ihrer Projekte außer für die Fachöffentlichkeit auch für ein breites bildungspolitisch interessiertes Publikum aufzubereiten.

Zuwendungsempfänger sind angehalten, geeignete Maßnahmen zur Wissenschaftskommunikation im Zusammenhang mit ihrem Forschungsprozess und den Forschungsergebnissen einzuplanen und darzulegen.

Bei Verbundvorhaben sollen die Verbundpartner eine gemeinsame Strategie zur Wissenschaftskommunikation entwickeln.

Mit dem Antrag auf Zuwendung sind die geplanten Maßnahmen zum Umgang mit im Projekt gewonnenen Forschungsdaten darzustellen. Im Projekt ist ein Forschungsdatenmanagementplan anzufertigen, der den Lebenszyklus der im Projekt erhobenen Daten beschreibt. Zuwendungsempfänger sollen, wann immer möglich, die im Rahmen des Projekts gewonnenen Daten einschließlich Angaben zu den verwendeten Instrumenten, Methoden, Datenanonymisierungen sowie Dokumentationen nach erfolgter Erstverwertung, beispielsweise in Form einer wissenschaftlichen Publikation, in nachnutzbarer Form einem vom Rat für Sozial- und Wirtschaftsdaten (RatSWD) anerkannten Forschungsdatenzentrum (https://www.konsortswd.de/datenzentren/alle-datenzentren/), zum Beispiel über den Verbund Forschungsdaten Bildung (https://www.forschungsdaten-bildung.de), zur Verfügung stellen, um im Sinn der guten wissenschaftlichen Praxis eine langfristige Datensicherung für Replikationen und gegebenenfalls Sekundärauswertungen durch andere Forschende zu ermöglichen. Repositorien sollten aktuelle Standards für Datenveröffentlichungen (FAIR Data-Prinzipien) erfüllen und die Beschreibung der Daten durch Metadaten und Vokabulare unterstützen und persistente Identifikatoren (beispielsweise DOI, EPIC-Handle, ARK, URN) vergeben. In den Repositorien oder Forschungsdatenzentren werden die Daten archiviert, dokumentiert und gegebenenfalls auf Anfrage der wissenschaftlichen Community zur Verfügung gestellt.

Um die Weitergabefähigkeit der Daten an eine geeignete Einrichtung zu gewährleisten, müssen die Zuwendungsempfänger Standards des Forschungsdatenmanagements einhalten. Hinweise und weitere Informationen finden Sie unter www.forschungsdaten-bildung.de/daten-managen.

7 Verfahren

7.1 Einschaltung eines Projektträgers, Antragsunterlagen, sonstige Unterlagen und Nutzung des elektronischen Antragssystems

Mit der Abwicklung der Fördermaßnahme hat das BMBF derzeit folgenden Projektträger beauftragt:

DLR Projektträger
Bereich Bildung, Gender; Abteilung empirische Bildungsforschung
Heinrich-Konen-Straße 1
53227 Bonn

Ansprechpersonen sind:

Frau Dr. Maja Eva Weegen ([email protected], 0228/3821.1713)

Herr Dr. Benedict Kaufmann ([email protected], 0228/3821.1788)

Soweit sich hierzu Änderungen ergeben, wird dies im Bundesanzeiger oder in anderer geeigneter Weise bekannt gegeben.

Es wird empfohlen, vor der Einreichung von förmlichen Förderanträgen mit den Ansprechpersonen im Projektträger Kontakt aufzunehmen. BMBF und Projektträger planen die Durchführung einer Informations- und Beratungsveranstaltung für Interessierte. Interessenten wird die Teilnahme empfohlen. Nähere Informationen zu dieser Veranstaltung und zur Anmeldung finden Sie unter https://www.empirische-bildungsforschung-bmbf.de/de/Infoveranstaltung-Fruhe-Bildung-in-einer-digitalen-Welt-2341.html. Auf dieser Seite werden durch den Projektträger auch Informationen zeitnah im Anschluss an die Beratungsveranstaltung zur Verfügung gestellt.

Vordrucke für Förderanträge, Richtlinien, Merkblätter, Hinweise und Nebenbestimmungen können unter der Internetadresse https://foerderportal.bund.de/easy/easy_index.php?auswahl=easy_formulare&formularschrank=bmbf abgerufen oder unmittelbar beim oben angegebenen Projektträger angefordert werden.

Zur Erstellung von Projektskizzen und förmlichen Förderanträgen ist das elektronische Antragssystem „easy-Online“ zu nutzen (https://foerderportal.bund.de/easyonline/reflink.jsf?m=BFK&b=BFK-DIGI). Es besteht die Möglichkeit, den Antrag in elektronischer Form über dieses Portal unter Nutzung des TAN-Verfahrens oder mit einer qualifizierten elektronischen Signatur einzureichen. Daneben bleibt weiterhin eine Antragstellung in Papierform möglich.

7.2 Zweistufiges Antragsverfahren

Das Antragsverfahren ist zweistufig angelegt.

7.2.1 Vorlage und Auswahl von Projektskizzen

In der ersten Verfahrensstufe sind dem DLR Projektträger (Anschrift siehe Nummer 7.1) bis spätestens zum 30. April 2024 zunächst Projektskizzen in elektronischer Form vorzulegen. Die Projektskizzen sind am 30. April 2024 mit dem oben genannten elektronischen Antragssystem einzureichen.

Die Vorlagefrist gilt nicht als Ausschlussfrist. Projektskizzen, die nach dem oben angegebenen Zeitpunkt eingehen, können aber möglicherweise nicht mehr berücksichtigt werden.

Bei Verbundprojekten ist die Projektskizze in Abstimmung mit dem vorgesehenen Verbundkoordinator vorzulegen.

Die vorzulegende Projektskizze hat den folgenden Vorgaben zu entsprechen. Der maximale Umfang der Projektskizze beträgt für den Abschnitt C der Gliederung insgesamt bis zu zwölf Seiten (inklusive Tabellen, Abbildungen und Fußnoten; Schrift Arial, Schriftgröße mindestens 11 Punkt, Zeilenabstand 1,5-zeilig) zuzüglich der Abschnitte A, B und D der Gliederung. Darüber hinausgehende Darstellungen und/oder Anlagen müssen bei der Begutachtung nicht berücksichtigt werden.

Die Projektskizze ist wie folgt zu gliedern und muss Aussagen zu allen Punkten enthalten:

A) Allgemeine Angaben zum Forschungsprojekt (Deckblatt der Projektskizze):

  • Titel/Thema des Forschungsprojekts und Akronym
  • Art des Projekts: Einzelprojekt oder Verbundprojekt (inklusive Anzahl der Projekte im Verbund)
  • Projektleitung (Hauptansprechperson, nur eine Person) beziehungsweise bei Verbünden Verbundkoordination (Hauptansprechperson, nur eine Person) mit vollständiger Dienstadresse und Projektleitungen aller Projekte im Verbund (pro antragstellender Einrichtung jeweils nur eine Person)
  • gegebenenfalls weitere beteiligte Akteure
  • geplante Laufzeit, geplanter Beginn des Projekts
  • Fördersumme (inklusive Projektpauschale/Gemeinkosten/Overheadpauschale)

B) Inhaltsverzeichnis

C) Beschreibung der Forschungsinhalte und weitere Erläuterungen zum Projekt:

I. Kurze Zusammenfassung (maximal 1.500 Zeichen inklusive Leerzeichen)

II. Ziele:

  • Fragestellung und Gesamtziel des Projekts
  • Bezug des Projekts zu den Zielen der Förderrichtlinie

III. Darstellung des nationalen und internationalen Forschungsstands

IV. Herleitung des Forschungsbedarfs anhand von gesellschaftlichen, bildungspolitischen und/oder bildungspraktischen Herausforderungen

V. Beschreibung des Projektdesigns und der daraus resultierenden Projektarbeiten:

  • theoretischer Zugang/analyseleitende Theorie(n)/Hypothese(n)
  • Untersuchungsdesign mit Begründung der Methoden/Verfahren
  • Unter Darlegung des Einbezugs der Kinder-Perspektive ist zu erläutern, ob und vor allem wie Kinder in ihrem jeweils altersspezifischen Lernen von den gewonnenen Forschungsergebnissen profitieren können.
  • kurze Beschreibung der Arbeitspakete und aussagekräftiger/s Balkenplan/Gantt-Chart sowie der Einbindung von/Zusammenarbeit mit Praxis und/oder Administration in den einzelnen Arbeitspaketen
  • sofern zutreffend: Stellungnahme zur Gewährleistung des Daten- oder Feldzugangs
  • sofern zutreffend: Beschreibung der Arbeitsteilung zwischen den Verbundpartnern
  • Begründung der geplanten Projektlaufzeit

VI. Kooperation mit Praxis und/oder Administration sowie Darstellung des angestrebten Transfer- und Distributionskonzepts:

  • Darstellung, wie durch Kooperation mit Praxis und/oder Administration Forschungsergebnisse und Konzepte gemeinsam mit Akteuren aus der Praxis entwickelt, reflektiert, optimiert werden und dadurch die Berücksichtigung von Bedarfen der Bildungspraxis und/oder der -administration sichergestellt ist.
  • Darstellung des Transfer- und Distributionskonzepts, aus dem hervorgeht, wie durch die Kooperation unterschiedlicher Akteure aus Wissenschaft, Praxis und Administration die Forschungsergebnisse nachhaltig implementiert und in der Breite nutzbar gemacht werden. Neben der Beschreibung transferförderlicher Produkte sollen auch die Aktivitäten zum Aufbau und der Unterstützung von Netzwerken beschrieben werden, die auch nach der Projektlaufzeit Bestand haben können.

VII. Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses

  • konkrete Darstellung der Verbindung der Projektarbeiten mit den Qualifizierungsarbeiten von Nachwuchswissenschaftlern

D) Anlagen (außerhalb der angegebenen Zeichenzahl), alle Anlagen sind als ein Dokument einzureichen:

I. Angaben zum Finanzbedarf: Ausgaben beziehungsweise Kosten und Gesamtzuwendungsbedarf (sofern zutreffend inklusive der beantragten Projektpauschale/Gemeinkosten/Overheadpauschale). Bitte beachten Sie, dass diese Angaben mit dem Projektblatt zur Skizze übereinstimmen müssen (maximal 1.000 Zeichen, bei Verbünden pro Verbundpartner).

II. CV der Projektleitung und gegebenenfalls weiterer Projektbeteiligter sowie Vorarbeiten mit Relevanz für die Projektdurchführung unter Einbezug folgender Punkte (pro Person maximal 2.000 Zeichen inklusive Leerzeichen):

  • einschlägige Publikationen der letzten fünf Jahre (maximal fünf),
  • laufende Drittmittelprojekte mit Bezug zum geplanten Projekt (unter Angabe von Titel, Förderer und Umfang) einschließlich Darstellung der eigenen Forschungsarbeiten im Feld,
  • erstellte und publizierte Forschungsdaten, Instrumente und dazugehörige Methodenberichte.

III. Literaturverzeichnis

IV. Im Fall von geplanten Datenerhebungen sind vorzulegen (maximal 1.500 Zeichen):

  • Stellungnahme zur Erhebung neuer Daten. Diese muss begründen, warum eine Nutzung von bereits vorhandenen Datenbeständen für die Untersuchung der Fragestellung nicht möglich ist. Dafür ist durch umfassende Information über die bei Forschungsdatenzentren vorhandenen Datensätze (zum Beispiel unter www.forschungsdaten-bildung.de/daten-finden) zu prüfen, ob die Möglichkeit der Nutzung von Sekundärdaten besteht. Diese Prüfung ist zu dokumentieren. Ferner ist darzulegen, wie die Anschlussfähigkeit der neu zu erhebenden Daten an bestehende Datensätze beachtet wird.
  • Darstellung der Realisierbarkeit des Daten- oder Feldzugangs (zum Beispiel Kontakte zu Personen und Institutionen aus der Praxis) sowie der gegebenenfalls zu erwartenden Genehmigungsauflagen für die Datenerhebung.

V. Im Fall der Arbeitsteilung und der Zusammenarbeit mit Dritten bei Verbundprojekten und bei Kooperationen (zum Beispiel mit Praxispartnern, Organisationen, Verbänden, Qualitätseinrichtungen der Länder) sind vorzulegen:

  • grobe Beschreibung der Arbeitsteilung zwischen den Partnern und Erläuterungen zum wechselseitigen Mehrwert (maximal 3.000 Zeichen inklusive Leerzeichen)

Die Projektskizzen müssen die aufgeführten Angaben enthalten, um eine gutachterliche Stellungnahme zu erlauben. Skizzen, die den oben genannten Anforderungen und dem Gliederungsschema nicht genügen, können nicht berücksichtigt werden.

Die eingegangenen Skizzen werden unter Einbeziehung externer Gutachter nach folgenden Kriterien bewertet:

  • Relevanz der Fragestellung hinsichtlich der förderpolitischen Ziele (siehe Nummer 1) dieser Richtlinie und der im Fördergegenstand (siehe Nummer 2) formulierten Themen,
  • gesellschaftliche und/oder bildungspolitische Relevanz der Fragestellung/des Projekts (siehe Nummer 1) sowie der Kinder-Perspektive,
  • theoretische Fundierung unter Berücksichtigung des nationalen und internationalen Forschungsstands,
  • innovatives Potenzial, insbesondere in Bezug auf Praxisinnovationen (Mehrwert für die Bildungspraxis),
  • Potenzial des Transfer- und Distributionskonzepts,
  • Qualität des Forschungsdesigns einschließlich der Angemessenheit der ausgewählten Untersuchungsmethoden,
  • Angemessenheit der Kooperation zwischen Wissenschaft und Praxis und/oder Administration,
  • Angemessenheit der Arbeits-, Zeit- und Finanzplanung, inklusive Angemessenheit der geplanten Projektlaufzeit,
  • Gewährleistung des Feld-/Datenzugangs,
  • Expertise der beteiligten Personen/Institutionen,
  • Angemessenheit der Interdisziplinarität,
  • Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses,
  • Notwendigkeit der Erhebung eigener Daten sowie Nachnutzbarkeit der Daten (bei eigener Datenerhebung),
  • bei Verbundprojekten: Qualität der Organisation der Zusammenarbeit im Verbund.

Entsprechend den oben angegebenen Kriterien und ihrer Bewertung werden die für eine Förderung geeigneten Projektideen unter Hinzuziehung von externen Experten ausgewählt. Das Auswahlergebnis wird den Interessenten schriftlich mitgeteilt.

Die im Rahmen dieser Verfahrensstufe eingereichte Projektskizze und eventuell weitere vorgelegte Unterlagen werden nicht zurückgesendet.

7.2.2 Vorlage förmlicher Förderanträge und Entscheidungsverfahren

In der zweiten Verfahrensstufe werden die Verfasser der positiv bewerteten Projektskizzen aufgefordert, einen förmlichen Förderantrag vorzulegen.

Zur Erstellung der förmlichen Förderanträge ist die Nutzung des elektronischen Antragssystems „easy-Online“ erforderlich (https://foerderportal.bund.de/easyonline/). Die Vorhabenbeschreibung ist Bestandteil des Antrags und gehört zur vollständigen Einreichung.

Es besteht die Möglichkeit, den Antrag in elektronischer Form über dieses Portal unter Nutzung des TAN-Verfahrens oder mit einer qualifizierten elektronischen Signatur einzureichen. Daneben bleibt weiterhin eine Antragstellung in Papierform möglich.

Wird die Endfassung des Förderantrags nicht elektronisch signiert, muss er nach der elektronischen Einreichung ausgedruckt und durch die Bevollmächtigte beziehungsweise den Bevollmächtigten der antragstellenden Institution rechtsverbindlich unterschrieben werden. Der rechtsverbindlich unterschriebene Förderantrag und die Vorhabenbeschreibung (in einfacher Ausfertigung, nicht gebunden) sind in Papierform auf dem Postweg an den DLR Projektträger zu übersenden. Alternativ besteht die Möglichkeit, auch ohne qualifizierte elektronische Signatur, das TAN-Verfahren in „easy-Online“ zu nutzen. Durch die TAN-basierte Unterschrift entfällt die Notwendigkeit, eine Papierversion mit Unterschrift postalisch einzureichen.

Bei Verbundprojekten sind die Förderanträge in Abstimmung mit dem vorgesehenen Verbundkoordinator vorzulegen. Jeder Verbundpartner stellt entsprechend dem oben beschriebenen Vorgehen einen eigenen Förderantrag. Die im Verbund abgestimmte Vorhabenbeschreibung muss von jedem Verbundpartner als Anlage zum Förderantrag hochgeladen werden. Der Antrag eines Verbunds gilt nur dann als vollständig eingereicht, wenn die Förderanträge aller Verbundpartner (jeweils inklusive der abgestimmten Vorhabenbeschreibung) entweder elektronisch mit einer qualifizierten elektronischen Signatur beziehungsweise TAN-basierten Unterschrift versehen oder postalisch und rechtsverbindlich unterschrieben beim DLR Projektträger eingereicht wurden.

Die Vorhabenbeschreibung hat den folgenden Vorgaben zu entsprechen. Der maximale Umfang der Vorhabenbeschreibung beträgt für die Abschnitte A bis C der Gliederung insgesamt 17 Seiten (inklusive der Zeichen in Tabellen, Abbildungen und Fußnoten; bevorzugte Schrift Arial, Schriftgröße mindestens 11 Punkt, Zeilenabstand 1,5-zeilig) zuzüglich der in Abschnitt D genannten Anlagen. Darüber hinausgehende Darstellungen und/oder Anlagen werden nicht berücksichtigt.

Die Gliederung, die für die Skizze in Nummer 7.2.1 vorgegeben wurde, ist für die einzureichende Vorhabenbeschreibung beizubehalten. Darüber hinaus muss die Vorhabenbeschreibung folgende Angaben enthalten:

Zu Abschnitt C Nummer IV: Beschreibung des Arbeitsplans

  • Ausführliche Beschreibung der einzelnen Arbeitspakete (bei Verbünden je Verbundpartner) inklusive des notwendigen Projektmanagements, der inhaltlichen und zeitlichen Zwischenziele (aussagekräftiger/s Balkenplan/Gantt-Chart) und der projektbezogenen Ressourcenplanung
  • Detaillierte Beschreibung der Einbindung von Bildungspraxis und/oder -administration

Abschnitt C Nummer VII: Darstellung der Notwendigkeit der Zuwendung

Zu Abschnitt D Nummer IV: Darstellung der geplanten Maßnahmen zum Umgang mit Forschungsdaten mit allen grundlegenden Informationen zur Datenerhebung, -speicherung, -dokumentation und -archivierung sowie zu ihrer Verfügbarmachung und zum voraussichtlichen Nutzen für sekundäranalytische Zwecke. Ferner sind Aussagen zur Rechtskonformität der Datennutzung (zum Schutz der Persönlichkeitsrechte aller Beteiligten, zur Einhaltung datenschutzrechtlicher und ethischer Anforderungen sowie zur Wahrung der urheberrechtlichen Ansprüche) zu tätigen.

Abschnitt D Nummer VI: Detaillierte Darstellung des Verwertungspotenzials im Rahmen eines Verwertungsplans (Verwertungs-, Disseminations- und Transferkonzept; siehe Abschnitt C Nummer V)

Abschnitt D Nummer VII: Interessen- und/oder Absichtserklärungen (LOI) von Partnern aus der Bildungspraxis und/oder Bildungsadministration oder anderen für die Projektdurchführung notwendigen Kooperationspartnern mit konkreten Angaben zur geplanten Kooperation. Länderbezogene Anforderungen hinsichtlich der Kooperation mit Partnern aus der Bildungspraxis (beispielsweise Schulen) sind im Vorfeld zu eruieren und gegebenenfalls mit den zuständigen Stellen zu klären.

Soweit erforderlich, sind zudem weitere Erläuterungen und Konkretisierungen zur Umsetzung etwaiger Auflagen und Hinweise aus der ersten Verfahrensstufe vorzulegen.

Genaue Aufforderungen an die förmlichen Förderanträge werden bei Aufforderung zur Vorlage eines förmlichen Förderantrags mitgeteilt.

Die eingegangenen Anträge werden einer vertieften Prüfung entlang der Kriterien der ersten Stufe und einer Prüfung eventueller Auflagen unterzogen. Zusätzlich zur ersten Auswahlstufe gelten folgende Bewertungs- und Prüfkriterien:

  • Zuwendungsfähigkeit der beantragten Mittel
  • Angemessenheit des Forschungsdatenmanagements
  • Qualität und Aussagekraft des Verwertungsplans, auch hinsichtlich der förderpolitischen Zielsetzungen dieser Fördermaßnahme (inklusive Reichweite und Nachhaltigkeit)
  • Vorliegen von belastbaren Interessens- und Absichtserklärungen von Praxispartnern/weiteren notwendigen Kooperationspartnern
  • Soweit erforderlich: Umsetzung der formulierten Auflagen und Hinweise einschließlich der Einhaltung des empfohlenen Finanzrahmens.

Entsprechend den oben angegebenen Kriterien und ihrer Bewertung wird nach abschließender Antragsprüfung über eine Förderung entschieden.

7.3 Zu beachtende Vorschriften

Für die Bewilligung, Auszahlung und Abrechnung der Zuwendung sowie für den Nachweis und die Prüfung der Verwendung und die gegebenenfalls erforderliche Aufhebung des Zuwendungsbescheids und die Rückforderung der gewährten Zuwendung gelten die §§ 48 bis 49a des Verwaltungsverfahrensgesetzes, die §§ 23, 44 BHO und die hierzu erlassenen Allgemeinen Verwaltungsvorschriften, soweit nicht in dieser Förderrichtlinie Abweichungen von den Allgemeinen Verwaltungsvorschriften zugelassen worden sind. Der Bundesrechnungshof ist gemäß § 91 BHO zur Prüfung berechtigt.

8 Geltungsdauer

Diese Förderrichtlinie tritt am Tag ihrer Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft und ist bis zum Ablauf des 31. Dezember 2032 gültig.

                        

1) Friedrichs-Liesenkötter, H. (2020): Digitalisierung in der frühkindlichen Bildung: Von der digitalen Platzvergabe bis zu Medienerziehung und -bildung. In: N. Kutscher, T. Ley, U. Seelmayer, F. Siller, A. Tillmann, & I. Zorn (Hrsg.): Handbuch Soziale Arbeit und Digitalisierung. S. 442 bis 456. Beltz Juventa Verlag.

2) OECD (2019): OECD Future of Education and Skills 2030. Conceptual learning framework. Knowledge for 2030. https://www.oecd.org/education/2030-project/teaching-and-learning/learning/knowledge/Knowledge_for_2030_concept_note.pdf.

3) KMK (2016): Bildung in der digitalen Welt. Strategie der Kultusministerkonferenz. https://www.kmk.org/fileadmin/pdf/PresseUndAktuelles/2018/Digitalstrategie_2017_mit_Weiterbildung.pdf.

4) SWK (2021): Stellungnahme zur Weiterentwicklung der KMK-Strategie „Bildung in der digitalen Welt“. https://www.kmk.org/fileadmin/Dateien/pdf/KMK/SWK/2021/2021_10_07-SWK_Weiterentwicklung_Digital-Strategie.pdf.

5) JFMK (2021) und KMK (2022): Gemeinsamer Rahmen der Länder für die frühe Bildung in Kindertageseinrichtungen. https://www.kmk.org/fileadmin/veroeffentlichungen_beschluesse/2004/2004_06_03-Fruehe-Bildung-Kindertageseinrichtungen.pdf.

6) SWK (2022): Digitalisierung im Bildungssystem: Handlungsempfehlungen von der Kita bis zur Hochschule. Gutachten der Ständigen Wissenschaftlichen Kommission der Kultusministerkonferenz (SWK). https://www.kmk.org/fileadmin/Dateien/pdf/KMK/SWK/2022/SWK-2022-Gutachten_Digitalisierung.pdf.

7) EWR: Europäischer Wirtschaftsraum

8) Mitteilung der EU-Kommission (2022/C 414/01) vom 28. Oktober 2022 (ABl. C 414 vom 28.10.2022, S. 1).

9) https://foerderportal.bund.de/easy/easy_index.php?auswahl=easy_formulare, Bereich BMBF, Allgemeine Vordrucke und Vorlagen für Berichte.

10) Siehe hierzu auch die Handreichung (FAQ) des BMBF zur Wissenschaftskommunikation.

 

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