Richtlinie
Bekanntmachung Nr. 01/2024/42 über die Durchführung von Modell- und Demonstrationsvorhaben „Land.OpenData – Ideenwettbewerb“ im Rahmen des Bundesprogramms Ländliche Entwicklung und Regionale Wertschöpfung (BULEplus) vom 14. Mai 2024
Im Rahmen des Förderaufrufs wird die Konkretisierung bestehender, innovativer Projektideen zum Einsatz von Open Data in ländlichen Kommunen unterstützt. Antragsberechtigt sind daher ausschließlich Kommunen in ländlichen Räumen in der Bundesrepublik Deutschland. Die Fördersumme beträgt maximal 50 000 Euro. Die Projekte können in einem Zeitraum von maximal zwölf Monaten durchgeführt werden. Alle Förderdetails finden sich in der folgenden Bekanntmachung.
1. Zuwendungszweck
Die Bereitstellung offener Daten (Open Data) durch die öffentliche Verwaltung bietet einen hervorragenden Hebel, um die Entwicklung ländlicher Räume voranzutreiben. Offene Daten steigern die Transparenz und Nachvollziehbarkeit staatlichen und kommunalen Handelns. Sie stimulieren innovative Ideen, ermöglichen zivilgesellschaftliche Beteiligung, treiben wirtschaftliches Wachstum voran und ermöglichen auf diese Weise gemeinwohlorientiertes Handeln. Während in Großstädten offene Daten im Rahmen von „Smart City“-Ansätzen bereits intensiv strategisch genutzt werden, schlummern in den Verwaltungen ländlicher Kommunen noch erhebliche ungenutzte Datenpotenziale.
Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) setzt im BULEplus nun eine Fördermaßnahme um, welche die Bereitstellung und Verwendung von Open Data in ländlichen Räumen adressiert. Das BMEL greift damit Ideen zur Nutzung offener Daten innerhalb der ländlichen Räume auf, regt die Entstehung und Konkretisierung neuer Ansätze an und fördert die Erarbeitung eines Umsetzungsplans zur Realisierung der Idee im Sinne der Ziele der ländlichen Entwicklung. Damit eine solche Vision Wirklichkeit wird, müssen Projekte entwickelt werden, die an den spezifischen Bedarfen der ländlichen Bevölkerung ausgerichtet sind.
Das BMEL behält sich vor, in einer späteren Bekanntmachung als zweite Stufe des Land.OpenData-Ideenwettbewerbs die Realisierung der besten Umsetzungspläne zu fördern.
Vor diesem Hintergrund sucht das Kompetenzzentrum Ländliche Entwicklung (KomLE) in der Bundesanstalt für Land- wirtschaft und Ernährung (BLE) im Auftrag des BMEL Ideen für die Durchführung von Projekten auf kommunaler Ebene, die
– offene Daten in ländlichen Räumen nutzen und zugleich
– einen Beitrag zur Sicherung von Teilhabe und Daseinsvorsorge in den ländlichen Räumen in Deutschland leisten.
Die Fördermaßnahme „Land.OpenData – Ideenwettbewerb“ ist Teil des Bundesprogramms Ländliche Entwicklung und Regionale Wertschöpfung (BULEplus) des BMEL. Ziel des BULEplus ist es, bundesweit Impulse für die ländliche Entwicklung und die regionale Wertschöpfung zu geben und über praxisnahes, für alle relevanten Ebenen ziel- gruppengerecht aufbereitetes Wissen nachhaltige Wirkungen zu erzielen. Erkenntnisse aus der Umsetzung modellhafter Ansätze sowie Ergebnisse aus Forschungsvorhaben liefern das nötige Wissen und praktische Empfehlungen für die Übertragung auf andere Regionen. Durch diese Verzahnung von Praxis und Wissenschaft sollen gute Ideen überregionale Wirkung entfalten und weiterer Erprobungs-, Handlungs- und Forschungsbedarf aufgedeckt werden. Darüber hinaus sollen Erkenntnisse für die künftige Politikgestaltung auf der Bundesebene sowie insgesamt für die Gestaltung politisch-administrativer Rahmenbedingungen auf allen relevanten politischen Ebenen (Bund, Länder, Kommunen etc.) gewonnen werden.
Um eine hohe Qualität der geförderten Vorhaben zu gewährleisten, werden die am besten geeigneten Ideenskizzen im wettbewerblichen Verfahren (Näheres dazu unter Nummer 9) ausgewählt. Bewerbungen von Vorhaben aus strukturschwachen Kommunen sind ausdrücklich erwünscht und werden bei vergleichbarer Eignung und Qualität bevorzugt berücksichtigt.
2. Rechtsgrundlage
Vorhaben können nach Maßgabe dieser Bekanntmachung, den Allgemeinen Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung (ANBest-GK) und den §§ 23 und 44 der Bundeshaushaltsordnung (BHO) sowie den hierzu geltenden Verwaltungsvorschriften (VV-BHO) durch Zuwendungen gefördert werden.
Die beantragten Zuwendungen nach dieser Bekanntmachung werden grundsätzlich auf Grundlage und im Rahmen des Anwendungsbereiches der Verordnung (EU) 2023/2831 der Kommission vom 13. Dezember 2023 über die Anwendung der Artikel 107 und 108 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union auf De-minimis- Beihilfen (ABl. L, 2023/2831, 15.12.2023) in der jeweils geltenden Fassung gewährt.
Ein Rechtsanspruch auf Gewährung einer Zuwendung besteht nicht. Die bewilligende Stelle entscheidet aufgrund ihres pflichtgemäßen Ermessens. Die Gewährung der Zuwendung steht unter dem Vorbehalt der Verfügbarkeit der veranschlagten Haushaltsmittel.
3. Gegenstand der Förderung
Ziel von „Land.OpenData – Ideenwettbewerb“ ist die Weiterentwicklung vorhandener Projektideen zur Nutzung offener Daten in ländlichen Kommunen. Die Förderung dient dazu, bereits in Kommunen vorhandene und neue Ideen auszuarbeiten und zu einem konkreten Umsetzungsplan zu entwickeln. Hierfür sollten in der Kommune bereits Daten zum gewählten Thema vorliegen bzw. gewonnen werden können (mindestens in analoger Form, idealerweise schon digital). Für die Auswahl der Ideenskizzen, die für eine Förderung vorgesehen werden, ist der Innovationsgrad der Projektidee ein wesentliches Kriterium. Der Projektansatz sollte daher über herkömmliche und schon existierende Ansätze unter den jeweiligen örtlichen Rahmenbedingungen hinausgehen.
Voraussetzung für die Förderung ist eine Idee für eine Anwendung offener Daten im Sinne der ländlichen Entwicklung. Mindestens eines der folgenden Themenfelder muss betroffen sein:
a) Wirtschaft: Ein funktionierendes wirtschaftliches Umfeld ist essentiell für die Erhaltung und den Ausbau von Arbeitsplätzen auf dem Land.
b) Demokratische Beteiligung und Ehrenamt: Politische und zivilgesellschaftliche Partizipation bilden die Basis einer funktionierenden Demokratie. Ganz besonders in dünner besiedelten Regionen bieten aktive zivilgesellschaftliche Organisationen wie Vereine und Initiativen vielfältige Möglichkeiten für Vernetzung und Engagement.
c) Dorfentwicklung: Rund 30 Millionen Menschen leben in Deutschland in ländlichen Regionen – viele davon auch in dörflichen Strukturen. Um eine hohe Lebensqualität zu erhalten, sind aktive Dorfgemeinschaften unerlässlich.
d) Tourismus, Freizeit und Kultur: Per Definition bieten ländliche Regionen vielfältige Möglichkeiten zur naturnahen Erholung. Tourismus, Freizeit und Kultur bieten daher ein erhebliches Potenzial für die wirtschaftliche Förderung ländlicher Gebiete.
e) Resilienz und digitale Transformation: Weitere Themen der Daseinsvorsorge, die eine ökologisch und ökonomisch resiliente Kommune unterstützen sollen, können hier angesprochen werden. Dies sind beispielsweise Gesundheit und Pflege oder Mobilität. Hier kommen auch demographische Entwicklungen und kommunale Bedarfe (z. B. Bedarf an Kindergartenplätzen) zum Tragen.
f) Energiewende: Die Energiewende durch Erzeugung erneuerbarer Energien findet überwiegend in ländlichen Räumen statt. Die Möglichkeiten der Erzeugung im Einklang mit der Bevölkerung und Umwelt können unterstützt werden.
g) Klimaschutz: Die Klimakrise zwingt zum Handeln sowohl in Bezug auf Reduktion klimaschädlicher Gase als auch zur Anpassung an die sich ändernden Wetterverhältnisse. Hier sind sowohl Vorsorge und Anwendungen im Krisenfall mitzudenken.
h) Bürokratieabbau: Verfügbarmachung von Daten zum Zweck der Vereinfachung von Verwaltungsvorgängen
Die Projektidee muss in Form einer Ideenskizze aufbereitet werden. Darin muss mindestens enthalten sein:
- Darstellung der Idee, deren Umsetzung unter Verwendung von Open Data realisiert werden soll und für die deshalb ein Umsetzungsplan erstellt werden soll unter Bezugnahme auf mindestens eines der oben genannten sieben Themenfelder
- Formulierung klarer Ziele sowie geplante Aktivitäten in einzelnen Schritten, die notwendig sind, um diese zu erreichen
- Beschreibung der Quellen und Arten von Daten, die im Projekt genutzt werden sollen
- Erwartete Ergebnisse, z. B. verbesserte Datenverfügbarkeit, gesteigertes Bewusstsein für Open Data, Förderung der Zusammenarbeit zwischen Kommunen usw.
- Zeit- und Ressourcenplan: Dieser muss so gefasst sein, dass auf seiner Basis die Realisierbarkeit innerhalb der Projektlaufzeit beurteilt werden kann
- Partnerschaften und Kooperationen: Falls bereits bekannt oder bestehende Absicht, Partner der Projektidee aufzählen
- Darstellung des Innovationsgrads sowie der Übertragbarkeit der Idee
- Beschreibung ob und wenn ja, welcher Bezug zum Bürokratieabbau besteht
- Budget und Finanzierung: Aufschlüsselung der erwarteten Kosten für das Projekt und Beschreibung der geplanten Finanzierungsstruktur für die Antragstellung
- Die besten Ideenskizzen werden in einem Juryverfahren ausgewählt. Für die Auswahl unter den Ideenskizzen, die für eine Förderung in Betracht kommen, ist insbesondere der Innovationsgrad der Projektidee maßgeblich. Der Projekt- ansatz sollte somit über herkömmliche und schon existierende Ansätze zur Nutzung von Open Data hinausgehen. Außerdem ist die Übertragbarkeit auf andere Regionen ein wichtiges Kriterium.
- Die Kommunen mit den von der Jury ausgewählten Ideenskizzen werden in der Folge aufgefordert, einen Förderantrag zu stellen, um bei der Weiterentwicklung der Idee zu einem konkreten Umsetzungsplan unterstützt zu werden. Die Umsetzungspläne werden dann ein zentrales Ergebnis von „Land.OpenData – Ideenwettbewerb“ sein. Die Umset- zungspläne werden folgende Fragen detailliert behandeln:
- Welche Ziele der Kommune werden hierbei verfolgt?
- Welche Daten sollen zukünftig als Open Data eingesetzt werden?
- Auf welcher organisatorischen und technischen Basis soll dies geschehen?
- An welche vorhanden Strukturen, die der Kommune ggf. von Seiten des Bundes, eines Bundeslandes oder von anderen Stellen zu Verfügung stehen (z. B. Unterstützung bei der Veröffentlichung von Open Data, Beratung oder Unterstützung kommunaler IT-Dienstleistungen), wird angeknüpft?
- Mit welchen Herausforderungen ist zu rechnen und wie soll ihnen begegnet werden?
- Welchen Beitrag kann das Projekt zum Bürokratieabbau liefern? Welche konkreten Arbeitsprozesse werden adres- siert?
- Der Umsetzungsplan soll es den geförderten Kommunen ermöglichen, ihre Strategien im Bereich Open Data in die konkrete Umsetzung zu bringen. Es ist zudem angedacht, im Anschluss an „Land.OpenData – Ideenwettbewerb“ im Rahmen des BULEplus die Erprobung modellhafter Ansätze durch eine weitere Fördermaßnahme zu unterstützen.
- Weiterhin wird von den geförderten Kommunen erwartet, dass die einzusetzenden Daten mindestens in strukturier- tem, nicht proprietärem Format vorliegen bzw. als solche aufgearbeitet werden (siehe Open Data-Definition1 und Stufe 3 des 5-Stufen-Modells nach Berners-Lee2). Dies gewährleistet eine gute Qualität und Verwendbarkeit von bereits veröffentlichten Daten bzw. von Daten, deren Zugang ermöglicht werden soll.
Förderfähig sind u. a. folgende Ausgaben:
- projektbedingt notwendiges, zusätzliches Personal beim Zuwendungsempfänger,
- die Vergabe von Aufträgen, z. B. für Beratungsleistungen, soweit diese als Leistungen zur Bearbeitung projektbedingter Aufgaben oder zum Kompetenzaufbau in Auftrag gegeben werden,
- notwendige projektspezifische Aktivitäten und Veranstaltungen zur Kommunikation, Beteiligung und Vernetzung von unterschiedlichen Akteuren,
- projektspezifisches, zusätzliches Material, das nicht zur Grundausstattung zählt,
- Tätigkeiten im Rahmen der Vernetzung und des Wissenstransfers, z. B. für das Vorstellen von Ergebnissen und Erfahrungen auf Fachveranstaltungen,
- Reisekosten des Zuwendungsempfängers entsprechend dem Bundesreisekostengesetz für notwendige Reisen während der Vorhabendauer,
- notwendige projektspezifische Anschaffungen und Investitionen,
- notwendige projektspezifische Mieten.
Nicht förderfähig sind insbesondere:
- der Erwerb von allgemeiner, nicht projektbedingter Ausstattung (insbesondere alle zur Grundausstattung zählenden Geräte, Ausstattungs- und Ausrüstungsgegenstände sowie Büroeinrichtungen und mobile Endgeräte),
- Stammpersonal
- Finanzierung des laufenden Geschäftes (einschließlich Infrastruktur und Querschnittsaufgaben) von bestehenden Einrichtungen,
- Planungsarbeiten, die gesetzlich vorgeschrieben sind,
- Forschungs- und Entwicklungsvorhaben,
- der Erwerb von Immobilien.
4. Zuwendungsempfänger
Antragsberechtigt sind Kommunen (insbesondere Gemeinden, Kleinstädte und Gemeindeverbände sowie Landkreise) in der Bundesrepublik Deutschland.
Es ist erwünscht, dass Antragsteller bereits frühzeitig mögliche Partnerschaften oder Kooperationen mitdenken und entsprechende potenzielle Partner in ihrer Skizze bzw. ihrem Antrag angeben. Verbundprojekte mit mehreren Zuwendungsempfängern sind im Rahmen dieser Bekanntmachung jedoch nicht förderfähig.
5. Zuwendungsvoraussetzungen
Als Teil des Bundesprogramms Ländliche Entwicklung und Regionale Wertschöpfung (BULEplus) ist diese Fördermaßnahme auf die ländlichen Räume in Deutschland ausgerichtet. Infolgedessen sind nur Anträge für solche Vorhaben zugelassen, die in Kommunen (Gemeinden, Samt- oder Verbandsgemeinden, Kleinstädten etc.) mit bis zu 35 000 Einwohnern umgesetzt werden sollen bzw. dort schwerpunktmäßig wirken. Ebenso sind Vorhaben von größeren Gebietskörperschaften (z. B. Landkreisen) zulässig, sofern sie überwiegend in Kommunen mit bis zu 35 000 Einwohnern umgesetzt werden sollen bzw. dort schwerpunktmäßig wirken.
Da mit der Förderung vielfältige, in vielen Regionen Deutschlands umsetzbare Erkenntnisse gesammelt werden sollen, sollen die geförderten Projektideen eine möglichst breite regionale Vielfalt sowie unterschiedliche Bedarfe und struk- turelle Rahmenbedingungen abdecken. Beim Auswahlverfahren kann daher die regionale Repräsentanz berücksichtigt werden. Einreichungen von Akteuren aus Regionen, in denen Open Data noch nicht so stark bereitgestellt und/oder genutzt werden, sind dementsprechend besonders willkommen.
Des Weiteren sind die unter der Nummer 3 genannten inhaltlichen Voraussetzungen sowie die unter der Nummer 8 genannten sonstigen Zuwendungsbestimmungen zu beachten.
6. Dokumentation und Wissenstransfer
Mit der Umsetzung der Fördermaßnahme hat das BMEL das Kompetenzzentrum Ländliche Entwicklung (KomLE) in der BLE beauftragt. Das KomLE begleitet die Maßnahme fachlich-administrativ und wertet diese wissenschaftlich aus. Zusätzlich werden die Projekte von einer Fachbegleitung unterstützt, da einheitliche Standards (Open Data-Standards, Metadaten-Standards, Lizenzen-Standards, Bezeichner-Standards) für alle Kommunen vorgegeben und gefordert werden.
Die Zuwendungsempfänger sind verpflichtet, die von ihnen geplanten und umgesetzten Maßnahmen und Erkenntnisse transparent zu machen und dem Kompetenzzentrum Ländliche Entwicklung bzw. dessen Beauftragten die entsprechenden Informationen zur Verfügung zu stellen.
Konkret bedeutet dies:
- Kooperation mit dem KomLE und ggf. seinen Beauftragten,
- Berichterstattung an das KomLE und ggf. seine Beauftragten, inkl. eines Umsetzungsplans (Projektergebnis),
- Erstellung von zahlenmäßigen Nachweisen,
- Zurverfügungstellung von Informationen für Maßnahmen der Öffentlichkeitsarbeit und Veranstaltungen,
- Mitwirkungen bei der fachlichen Auswertung der Fördermaßnahme (z. B. Beteiligung an Erhebungen, Teilnahme an einem Evaluationsworkshop),
- Bereitschaft, sich aktiv an einem bundesweiten Demonstrationsnetzwerk zu beteiligen und dabei Erfahrungen und Wissen in Bezug auf das Förderprojekt an Dritte weiterzugeben (z. B. im Rahmen von Veranstaltungen).
- Kommt der Zuwendungsempfänger den oben genannten Verpflichtungen nicht nach, so kann dies den Widerruf der Zuwendung zur Folge haben.
7. Art, Umfang und Höhe der Zuwendung
Die Zuwendung wird im Wege der Projektförderung grundsätzlich auf Ausgabenbasis als nicht rückzahlbarer Zuschuss gewährt. Die Zuwendung wird bei Bewilligung auf einen Höchstbetrag begrenzt. Sie darf die tatsächlichen Ausgaben nicht überschreiten.
Die Zuwendung beträgt höchstens 50 000,00 Euro je Zuwendungsempfänger.
Der maximale Förderanteil im Wege der Fehlbedarfsfinanzierung beträgt grundsätzlich 80 Prozent der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben. In begründeten und nachgewiesenen Ausnahmefällen ist auch ein höherer Förderanteil möglich.
Der Eigenanteil muss in Form von Geldleistungen (Eigenmitteln) erbracht werden. Drittmittel (z. B. zweckgebundene Darlehen oder Spenden) können auf die Eigenmittel angerechnet werden.
Der Förderzeitraum beträgt maximal zwölf Monate.
Die Zuwendungen werden grundsätzlich als De-minimis-Beihilfen auf Grundlage der EU-Verordnung 2023/2831 gewährt. Hiernach gilt insbesondere Folgendes:
- Der Gesamtbetrag der einem einzigen Unternehmen gewährten De-minimis-Beihilfe darf in einem Zeitraum von drei Jahren 300 000 Euro nicht übersteigen.
- Die Förderung darf erst gewährt werden, nachdem die BLE von dem betreffenden Unternehmen eine Erklärung in schriftlicher oder elektronischer Form erhalten hat, in der dieses Unternehmen alle anderen ihm in den vergangenen drei Jahren gewährten De-minimis-Beihilfen angibt, für die die vorliegende oder andere De-minimis-Verordnungen gelten. Deren Zuwendungsempfänger hat zudem anzugeben, welche Beihilfeanträge gegenwärtig gestellt sind.
- Es gelten die in Artikel 5 der Verordnung (EU) 2023/2831 genannten Kumulierungsregelungen. Insbesondere dürfen De-minimis-Beihilfen nicht mit staatlichen Beihilfen für dieselben beihilfefähigen Kosten kumuliert werden, wenn die Kumulierung dazu führen würde, dass die höchste einschlägige Beihilfeintensität oder der höchste einschlägige Beihilfebetrag, die bzw. der im Einzelfall in einer Gruppenfreistellungsverordnung oder einem Beschluss der Kommission festgelegt ist, überschritten wird. Im Einklang mit der Verordnung (EU) 2023/2831 gewährte De-minimis- Beihilfen dürfen bis zu dem in Artikel 3 Absatz 2 dieser Verordnung festgelegten einschlägigen Höchstbetrag mit De-minimis-Beihilfen nach anderen De-minimis-Verordnungen kumuliert werden.
8. Sonstige Zuwendungsbestimmungen
Für die Bewilligung, Auszahlung und Abrechnung der Zuwendung sowie für den Nachweis und die Prüfung der Ver- wendung und die gegebenenfalls erforderliche Aufhebung des Zuwendungsbescheides und die Rückforderung der gewährten Zuwendung gelten die §§ 23, 44 BHO, die hierzu erlassenen Allgemeinen Verwaltungsvorschriften sowie die §§ 48 bis 49a des Verwaltungsverfahrensgesetzes, soweit nicht in dieser Bekanntmachung Abweichungen zugelassen worden sind.
Das Prüfungsrecht des Bundesrechnungshofs ergibt sich aus §§ 91 und 100 BHO. Die subventionserheblichen Tatsachen im Sinne des § 264 des Strafgesetzbuches in Verbindung mit § 2 des Subventionsgesetzes sind im Antragsformular näher bezeichnet.
Bestandteil eines Zuwendungsbescheides auf Ausgabenbasis werden die Allgemeinen Nebenbestimmungen für Zu- wendungen zur Projektförderung (ANBest-GK) sein.
Diese Bestimmungen sowie Vordrucke und Richtlinien für Zuwendungsanträge auf Ausgabenbasis sowie weitere Hinweise und Nebenbestimmungen sind dem BLE-Formularschrank (https://foerderportal.bund.de/easy) zu entnehmen.
Eine Zuwendung für ein Vorhaben nach dieser Bekanntmachung schließt die Inanspruchnahme von anderen öffentlichen Zuwendungen – ausgenommen aus Haushaltsmitteln des Bundes – nicht aus. Der Zuwendungsempfänger ist verpflichtet, andere öffentliche Zuwendungen – auch nach Erteilung des Bewilligungsbescheides – dem Zuwendungsgeber schriftlich mitzuteilen.
Projektideen, für deren Vorbereitung oder Umsetzung bereits Fördermittel des Bundes gewährt wurden oder gewährt werden sollen, sind im Rahmen dieser Bekanntmachung nicht förderfähig.
Von der Förderung ausgeschlossen sind Vorhaben, die bereits begonnen wurden. Eine rückwirkende Förderung ist nicht möglich.
Der Zuwendungsempfänger hat in die Weitergabe an Dritte oder die Veröffentlichung folgender Angaben einzuwilligen:
– Name und Ort des Zuwendungsempfängers,
– Orte der Vorhabendurchführung,
– Bezeichnung des Vorhabens,
– Gegenstand der Förderung,
– wesentlicher Inhalt und jeweilige Zielgruppen des Vorhabens, – Förderbetrag, Förderanteil,
– Förderdauer.
Ohne diese Einwilligung wird die Zuwendung versagt.
9. Verfahren
Projektträger
Projektträger für diese Fördermaßnahme des BMEL ist die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE).
Postadresse:
Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung
Referat 423 – Kompetenzzentrum Ländliche Entwicklung
– Nahversorgung, Infrastruktur und technische Innovationen –
Deichmanns Aue 29
53179 Bonn
E-Mail: [email protected] Webseite: www.ble.de/LandOpenData
Die BLE behält sich vor, die Bearbeitung der eingehenden Ideenskizzen und Projektanträge sowie weitere Projekt- trägeraufgaben – auch während und nach der Projektumsetzung – durch einen von ihr beauftragten Dienstleister vornehmen zu lassen.
Auswahl- und Entscheidungsverfahren
Das Bewerbungs- und Antragsverfahren ist zweistufig angelegt.
Interessenten reichen beim Projektträger zunächst eine kompakte Ideenskizze ein, in der sie Inhalte und Umsetzungsschritte des von ihnen geplanten innovativen Projektes umreißen. Der Projektträger prüft und bewertet die fristgerecht eingegangenen Ideenskizzen auf Basis der im Folgenden genannten Kriterien und trifft so eine Auswahlentscheidung über die Vorhaben, die zur Antragstellung aufgefordert werden.
Prüf- und Bewertungskriterien:
- Innovation und Kreativität des Ansatzes,
- ausreichend genaue Beschreibung und Begründung des Projektes (inkl. nachvollziehbaren Arbeitsplans und realistischer Ziele),
- Qualität und Erfolgschancen des Vorhabens,
- erwarteter Nutzen für die Menschen in der Kommune oder Region sowie – als Demonstrationsvorhaben – für ländliche Räume generell als attraktive Orte des Lebens und Arbeitens,
- Einbindung der Einwohnenden, insbesondere junger Menschen sowie unterrepräsentierter oder benachteiligter Gruppen, bei der Projektplanung und -durchführung,
- Voraussetzungen und Pläne für Verstetigung und Nachhaltigkeit,
- Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit des Skizzeneinreichers,
- Übertragbarkeit auf andere Kommunen und Regionen.
Bewerbungen von Vorhaben aus strukturschwachen Kommunen sind ausdrücklich erwünscht und werden bei ver- gleichbarer Eignung und Qualität bevorzugt berücksichtigt. Für die Erfassung einer eventuellen Strukturschwäche der Kommunen, in denen das Vorhaben durchgeführt werden soll, werden in dieser Fördermaßnahme die Indikatoren „Bevölkerungsentwicklung“ und „Steuerkraft“ auf Gemeindeebene herangezogen. Die Erfassung erfolgt durch den Projektträger, Ausführungen zur Strukturschwäche seitens der Bewerber sind nicht erforderlich.
Das BMEL und der Projektträger behalten sich vor, bei der Bewertung der vorgelegten Ideenskizzen externe Experten hinzuzuziehen. Das Votum dient als Entscheidungsgrundlage für das BMEL und hat empfehlenden Charakter.
In der zweiten Stufe werden die ausgewählten Skizzeneinreicher aufgefordert, innerhalb einer vorgegebenen Frist einen Zuwendungsantrag einzureichen.
Der für die Skizzenprüfung erforderliche Zeitbedarf lässt sich erst in Abhängigkeit von der Anzahl der Skizzen- einreichungen näher abschätzen. Ein gewisser zeitlicher Vorlauf ist dafür bei der Projektplanung in jedem Fall vorzusehen.
Vorlage von Ideenskizzen
Für die Einreichung von Ideenskizzen ist ausschließlich die in der Anlage 1 (Ideenskizze) vorgegebene Ideenskizzengliederung und die Vorlage für den Finanzierungsplan (Anlage 2) zu verwenden. Diese Dokumente stehen unter www.ble.de/LandOpenData zum Download zur Verfügung. Nur die gemäß dieser Gliederung vollständigen Ideenskizzen können berücksichtigt werden.
Bitte beachten Sie, dass die Ideenskizzen unterschrieben sind, maximal zehn Seiten (ohne Anlagen) umfassen und in deutscher Sprache verfasst sind.
Folgende Dokumente sind bei der BLE per E-Mail einzureichen:
– Skizze als Word-Datei oder kopierfähiges PDF,
– Skizze als eingescanntes Dokument mit Unterschrift,
– Finanzierungsplan als Excel-Datei. Bitte fügen Sie Ihrer Ideenskizze darüber hinaus keine weiteren Anlagen oder Informationsmaterial bei, da diese Unterlagen bei der Bewertung nicht berücksichtigt werden.
Bitte senden Sie die genannten Dokumente mit dem Betreff: „Land.OpenData – Ideenwettbewerb“ an die folgende E-Mail-Adresse: [email protected]
Die Einreichungsfrist für Ideenskizzen ist der 15. August 2024. Für die Fristwahrung gilt das Eingangsdatum der E-Mail.
Aus der Vorlage einer Ideenskizze sowie eines Förderantrags kann kein Rechtsanspruch auf Bewilligung einer Zuwendung abgeleitet werden.
Antworten zu häufig gestellten Fragen (FAQ) und weitere Informationen zu dieser Bekanntmachung finden Sie unter: www.ble.de/LandOpenData.
Inhaltliche Rückfragen, die nicht durch die FAQ zu klären sind (bitte prüfen Sie dies vorab), richten Sie bitte an die E-Mail-Adresse [email protected] oder an die Telefon-Nr. +49 (0)228 6845-3371.