Richtlinie
Richtlinie für ERP-Darlehen zur Förderung von Beteiligungen an kleinen und mittleren Unternehmen (ERP-Beteiligungsprogramm)
Vom 12. April 2010
I. Refinanzierungen von Beteiligungen mit ERP-Darlehen
1. Verwendungszweck:
Aus Mitteln des ERP-Sondervermögens können Darlehen gewährt werden für die Refinanzierung von Beteiligungen an kleinen und mittleren Unternehmen nach Maßgabe der Bestimmungen in Abschnitt II dieser Richtlinie.
2. Antragsberechtigte:
Private Kapitalbeteiligungsgesellschaften
3. Darlehenskonditionen:
a) Zinssatz: wird am Tag der Zusage festgelegt
b) Laufzeit: bis 10 Jahre, in den neuen Ländern (*) und Berlin bis 15 Jahre
c) Auszahlung: 100%
d) Höchstbetrag: bis zu 100% der Beteiligungssumme
4. Antragsverfahren:
Anträge können bei jedem Kreditinstitut gestellt werden. Die ERP-Darlehen werden von der KfW zur Verfügung gestellt.
5. Weitere Vergabebedingungen:
Die Nummern 1, 6, 7, 8, 9 und 10 Satz 1 und 2 der Allgemeinen Bedingungen für die Vergabe von ERP-Mitteln sind Bestandteil dieser Richtlinie.
Die Darlehen sind bankmäßig abzusichern.
II. Voraussetzungen für Beteiligungen
1. Verwendungszweck:
Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft können von privaten Kapitalbeteiligungsgesellschaften für die Erweiterung ihrer Eigenkapitalbasis oder die Konsolidierung ihrer Finanzverhältnisse durch Rückgarantien des Bundes und der Länder geförderte Beteiligungen erhalten, um hiermit vornehmlich folgende Vorhaben zu finanzieren:
- Kooperationen,
- Innovationsprojekte (einschließlich Entwicklung und Kommerzialisierung neuer Produkte),
- Umstellungen bei Strukturwandel,
- Errichtung, Erweiterung, grundlegende Rationalisierung oder Umstellung von Betrieben,
- Existenzgründungen.
Die Kapitalbeteiligungsgesellschaften können auch Beteiligungen übernehmen bei Erbauseinandersetzungen oder in Ausnahmefällen beim Ausscheiden von Gesellschaftern.
2. Beteiligungsform:
Jede Beteiligungsform ist zulässig.
3. Antragsberechtigte:
Kleine und mittlere Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft in Deutschland mit einem Gruppenumsatz von bis zu 50 Millionen Euro, in begründeten Fällen bis zu 75 Millionen Euro. Eine wiederholte ERP-geförderte Beteiligung ist zulässig, solange der Höchstbetrag nicht überschritten wird.
4. Konditionen:
a) Beteiligungsvertrag: freie Vereinbarung
b) Dauer der Beteiligung: bis 10 Jahre, in den neuen Ländern (*) und Berlin bis 15 Jahre
c) Kündigungsrecht: für den Beteiligungsnehmer mit einer Frist von 12 Monaten (hierbei ist die Vereinbarung eines Agios zwischen den Beteiligten statthaft)
d) Höchstbetrag der Beteiligung: in der Regel 1 Million bis maximal 2,5 Millionen Euro; der Beteiligungsbetrag soll jedoch das vorhandene Eigenkapital nicht überschreiten
Die sonstigen Konditionen werden im Beteiligungsvertrag geregelt.
5. Zustimmungen, Auskünfte, Beratung:
Die Kapitalbeteiligungsgesellschaft soll – außer in der Anlaufzeit bei Unternehmensneugründungen – keinen Einfluss auf die laufende Geschäftsführung des Unternehmens nehmen, soweit dies den Bestand der Beteiligung und eine angemessene Rendite nicht gefährdet. Entscheidungen, die eine wesentliche Änderung der Vertragsgrundlage des Beteiligungsverhältnisses darstellen, z.B. die Aufnahme neuer Geschäftszweige, die Umstellung der Produktion und die Betriebsaufgabe, kann die Kapitalbeteiligungsgesellschaft von ihrer Zustimmung abhängig machen. Die Kapitalbeteiligungsgesellschaft kann verlangen, dass ihr der Beteiligungsnehmer mindestens jährlich über die wesentlichen Betriebsdaten berichtet. Dessen unbeschadet hat die Kapitalbeteiligungsgesellschaft das Recht, Jahresabschlussunterlagen einzusehen. Die Kapitalbeteiligungsgesellschaft soll den Beteiligungsnehmer auf Wunsch kostenlos beraten.
Anlage
ERP-Beteiligungsprogramm – Beteiligungskapital
Förderung von Beteiligungen an kleinen und mittleren Unternehmen
– Merkblatt der KfW –
Stand: 10/2023
Förderziel
Das ERP-Beteiligungsprogramm (European Recovery Programme) dient der Erweiterung der Eigenkapitalbasis von kleinen und mittleren Unternehmen durch Bereitstellung von Kapital über Kapitalbeteiligungsgesellschaften, die zu diesem Zweck aus dem ERP-Beteiligungsprogramm Refinanzierungskredite erhalten. Für die refinanzierten Kapitalbeteiligungen sind von den Bürgschaftsbanken im Rahmen der allgemeingültigen Garantievergaberichtlinien entsprechende Garantien zu gewähren.
Wer kann Beteiligungskapital erhalten?
Kleine und mittlere Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft in Privatbesitz und mit Betriebssitz in Deutschland mit einem Gruppenumsatz von bis zu 50 Millionen Euro, in begründeten Fällen bis zu 75 Millionen Euro.
Was wird gefördert?
Erweiterung der Eigenkapitalbasis oder Konsolidierung der Finanzverhältnisse, um hiermit vornehmlich zu finanzieren:
- Kooperationen
- Innovationsprojekte einschließlich Entwicklung und Kommerzialisierung neuer Produkte
- Umstellungen bei Strukturwandel
- Errichtung, Erweiterung, grundlegende Rationalisierung oder Umstellung von Betrieben
- Existenzgründungen
Ebenso kommt die Förderung einer Beteiligung an einer Unternehmensnachfolge in Betracht. Voraussetzung ist, dass das Unternehmen unter Berücksichtigung etwaiger im Zusammenhang mit der Nachfolgeregelung stehender Eigenkapitalveränderungen über eine angemessene Eigenkapitalbasis bei Übernahme der Beteiligung verfügt. Die Förderung einer Beteiligung an einer zwischengeschalteten Gesellschaft ist dabei zulässig.
Beteiligungen können auch bei Erbauseinandersetzungen oder in Ausnahmefällen beim Ausscheiden von Gesellschaftern gefördert werden.
Umwelt- und Sozialverträglichkeit
Das Vorhaben muss die in Deutschland geltenden umwelt- und sozialrechtlichen Anforderungen und Standards erfüllen.
Was wird nicht gefördert?
Ausgeschlossen von einer Beteiligung zur Erweiterung der Eigenkapitalbasis oder Konsolidierung der Finanzverhältnisse, um hiermit vornehmlich zu finanzieren ist:
– Die Finanzierung von In-sich-Geschäften
– Die Finanzierung von Sanierungsfällen
Die KfW schließt zudem bestimmte Vorhaben generell von einer Finanzierung aus oder gibt einzuhaltende Bedingungen vor. Details können Sie der Ausschlussliste der KfW Bankengruppe entnehmen: www.kfw.de/ausschlussliste.
Wer kann als Beteiligungsgeber auftreten?
Private Kapitalbeteiligungsgesellschaften in Deutschland
Die Kapitalbeteiligungsgesellschaft soll – außer in der Anlaufzeit bei Unternehmensneugründungen – keinen Einfluss auf die laufende Geschäftsführung des Unternehmens nehmen, soweit dies den Bestand der Beteiligung und eine angemessene Rendite nicht gefährdet. Entscheidungen, die eine wesentliche Änderung der Vertragsgrundlage des Beteiligungsverhältnisses darstellen, zum Beispiel die Aufnahme neuer Geschäftszweige, die Umstellung der Produktion und die Betriebsaufgabe, kann die Kapitalbeteiligungsgesellschaft von ihrer Zustimmung abhängig machen.
Die Kapitalbeteiligungsgesellschaft kann verlangen, dass ihr der Beteiligungsnehmer mindestens jährlich über die wesentlichen Betriebsdaten berichtet. Dessen unbeschadet hat die Kapitalbeteiligungsgesellschaft das Recht, Jahresabschlussunterlagen einzusehen.
Sie soll den Beteiligungsnehmer in Finanzierungsangelegenheiten auf Wunsch kostenlos beraten.
Beteiligungsbetrag
Finanziert werden in der Regel Beteiligungen bis zu 1,5 Millionen Euro, jedoch soll die Beteiligung das vorhandene Eigenkapital nicht übersteigen. Eine wiederholte ERP-geförderte Beteiligung ist zulässig, solange der jeweilige Höchstbetrag nicht überschritten wird. In Ausnahmefällen sind Beteiligungen bis zu 2,5 Millionen Euro möglich.
Konditionen der Beteiligung
- Beteiligungsentgelt: freie Vereinbarung
- Geförderte Beteiligungsdauer: bis zu 10 Jahre
- Beteiligungsform: Jede Beteiligungsform ist zulässig. Die Teilnahme des Beteiligungsgebers am Verlust darf im Vergleichs- oder Insolvenzfall nicht ausgeschlossen werden
- Kündigungsrecht für den Beteiligungsnehmer ganz oder teilweise mit einer Frist von 12 Monaten
Refinanzierung
Die Beteiligung wird von einer Kapitalbeteiligungsgesellschaft bereitgestellt, die zu diesem Zweck einen Refinanzierungskredit aus dem ERP-Beteiligungsprogramm erhält.
Konditionen des Refinanzierungskredits
- Finanzierungsanteil: bis zu 100% der Beteiligungssumme
- Laufzeit: in der Regel 10 Jahre
- Rückzahlung: Bei vorzeitiger Rückzahlung des Refinanzierungskredits und gleichzeitigem Weiterbestehen der ERP-refinanzierten Beteiligung wird eine Vorfälligkeitsentschädigung erhoben.
- Zinssatz: Die jeweils geltenden Zinssätze können bei den Durchleitungsbanken erfragt werden.
- Auszahlung: 100%
- Bereitstellungsprovision: keine
Wie erfolgt die Antragstellung?
Als Beteiligungsnehmer können Sie Anträge nur bei privaten Kapitalbeteiligungsgesellschaften stellen. Diese beantragen anschließend einen Refinanzierungskredit über eine primärhaftende Hausbank bei der KfW. Der Antrag wird zusammen mit den unten genannten Unterlagen gestellt. Zum Zeitpunkt der Antragstellung darf der Beteiligungsvertrag noch nicht abgeschlossen sein; eine nachträgliche Finanzierung bereits bestehender Beteiligungen ist ausgeschlossen.
Als Programmnummer ist 100 anzugeben.
Welche Unterlagen sind erforderlich?
- Das unterschriebene Antragsformular, Formularnummer 600 000 0141
- „Datenliste Subventionserhebliche Tatsachen – Beteiligungsnehmer“, Bestellnummer 600 000 4966
- „Datenliste Subventionserhebliche Tatsachen – Beteiligungsgeber“, Bestellnummer 600 000 4967
Welche Sicherheiten sind von Beteiligungsnehmer und -geber zu stellen?
Für die Beteiligung dürfen vom Beteiligungsnehmer keine Sicherheiten gestellt werden, es sei denn, es handelt sich um Bürgschaften, Garantien oder vergleichbare Sicherheiten, die von Gesellschaftern oder deren Familienangehörigen gestellt werden und die zur Korrektur von Vermögensverschiebungen oder von Haftungsbeschränkungen dienen, die aus der Firmenkonstruktion des Beteiligungsnehmers resultieren.
Der Beteiligungsgeber vereinbart im Rahmen der Kreditverhandlungen mit seiner Hausbank Form und Umfang der Besicherung.
Hinweis auf Subventionserheblichkeit
Im Rahmen der Antragstellung sowie der möglichen künftigen Durchführung der beantragten Förderung werden von der KfW Informationen erhoben, die subventionserheblich im Sinne von § 264 des Strafgesetzbuches in Verbindung mit § 2 des Subventionsgesetzes sind (subventionserhebliche Tatsachen). Die einzelnen subventionserheblichen Tatsachen sind in dem gesonderten Dokument „Datenliste Subventionserhebliche Tatsachen“ für das beantragte Förderprodukt abschließend aufgelistet. Die vorsätzliche oder leichtfertige falsche Angabe oder unterlassene Mitteilung von subventionserheblichen Tatsachen ist nach den vorgenannten Vorschriften strafbar. Nähere Informationen zur Subventionserheblichkeit der Antragsdaten in diesem Produkt finden Sie im Dokument „Datenliste Subventionserhebliche Tatsachen“.
Hinweis auf ERP-Vergabebedingungen
Für dieses Programm gelten die Nummern 1, 6, 7, 8, 9 und 10 Satz 1 und 2 der „Allgemeinen Bedingungen für die Vergabe von ERP-Mitteln“, Bestellnummer 600 000 0194.