Internationale Klimaschutzinitiative (IKI)
Ziel und Gegenstand
Die Internationale Klimaschutzinitiative (IKI) des Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) finanziert Klima- und Biodiversitätsprojekte in Entwicklungs- und Schwellenländern sowie in den Transformationsstaaten.
Gefördert werden Projekte zu übergreifenden Maßnahmen in den folgenden Förderbereichen:
- Minderung von Treibhausgasemissionen,
- Anpassung an die Folgen des Klimawandels,
- Erhalt natürlicher Kohlenstoffsenken mit Schwerpunkt auf die Vermeidung von Entwaldung und Walddegradierung (REDD+),
- Schutz der biologischen Vielfalt.
Die Projekte sollen die Kooperationsländer beim Erreichen der Ziele des Übereinkommens von Paris (ÜvP), der Klimarahmenkonvention der Vereinten Nationen (VN), der national festgelegten Klimaschutzbeiträge (Nationally Determined Contributions – NDCs) und des Übereinkommens über die biologische Vielfalt (CBD) unterstützen.
In thematischen Auswahlverfahren werden jährlich Förderschwerpunkte für Großprojekte mit einem Zeitraum von bis zu 8 Jahren und einer Förderhöhe zwischen EUR 5 Millionen und EUR 30 Millionen benannt.
In länderspezifischen Auswahlverfahren werden in bilateraler Abstimmung mit Schwerpunktländern Förderschwerpunkte für Großprojekte mit einem Zeitraum von 5 bis 7 Jahren und einer Förderhöhe zwischen EUR 12 Millionen und EUR 15 Millionen benannt.
Die thematischen und länderspezifischen Auswahlverfahren für Großprojekte richten sich an Zusammenschlüsse von Organisationen und Unternehmen in einem Konsortium.
In „Medium Grants“ werden jährlich Förderschwerpunkte für Kleinprojekte mit einem Zeitraum von 2 bis 3 Jahren und einer Förderhöhe zwischen EUR 300.000 und EUR 800.000 vorgegeben. Sie richten sich an gemeinnützige Organisationen und Unternehmen in Deutschland.
Der Kleinprojektefond „IKI Small Grants“ unterstützt Projekte mit einem Zeitraum von 1 bis 3 Jahren, die über einen internationalen Wettbewerb ausgewählt werden, mit jeweils bis zu EUR 200.000. „IKI Small Grants“ richtet sich an regionale, nationale und lokale Organisationen mit Sitz in Entwicklungs- und Schwellenländern.
Antragsberechtigte
Antragsberechtigt sind unterschiedliche Akteure aus dem In- und Ausland, wie
- Nichtregierungsorganisationen,
- Wirtschaftsunternehmen,
- Hochschulen und Forschungseinrichtungen,
- Durchführungsorganisationen der Bundesrepublik Deutschland,
- Institutionen in den Kooperationsländern (unter anderem akkreditierte nationale Umsetzungsorganisationen bei internationalen oder multilateralen Organisationen) sowie
- internationale zwischenstaatliche Organisationen und Einrichtungen, wie Entwicklungsbanken, Organisationen und Programme der Vereinten Nationen.
Voraussetzungen
- Ohne den Einsatz öffentlicher Mittel kann das Vorhaben nicht umgesetzt werden.
- Die förderfähigen Kooperationsländer müssen auf der Liste der Official Development Assistance (ODA)-fähigen Staaten stehen.
- Die Bewerbung muss in der Regel als Konsortium, das heißt als Zusammenschluss von mindestens 2 Organisationen erfolgen.
- Das Projekt muss sich an der Wirkungslogik der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) orientieren.
- Das Projekt muss einen Ansatz mit Innovationskraft und ambitionierte Ziele verfolgen und auf messbare Ergebnisse ausgelegt sein.
- Im Projekt müssen Umwelt- und Sozialstandards sowie die Grundsätze der Chancengleichheit berücksichtigt werden.
- Die Aktivitäten des Projektes sollen nach dem Ende der Förderung fortgeführt werden oder erhalten bleiben. Das im Projekt erzielte Wissen soll über das Projekt hinaus nutzbar gemacht werden.
- Eine angemessene Eigenbeteiligung und Eigenleistungen der Durchführungsorganisationen werden in der Regel vorausgesetzt.
Art und Höhe der Förderung
Die Förderung erfolgt in Form eines Zuschusses für einen Zeitraum von bis zu 8 Jahren.
Die Höhe der Förderung ist abhängig von der geplanten Maßnahme.
Antragsverfahren
Anträge können Sie auf der Grundlage von Ausschreibungen einreichen.
Das Auswahlverfahren ist zweistufig. In der ersten Stufe ist eine Projektskizze in englischer Sprache einzureichen. In der zweiten Verfahrensstufe werden positiv bewertete Projektskizzen zur Einreichung ausführlicher Projektvorschläge über die IKI Onlineplattform aufgefordert.
Mit der Betreuung des Förderprogramms ist die Zukunft – Umwelt – Gesellschaft (ZUG) gGmbH beauftragt.
Quelle
Informationen des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK), Stand September 2023.