Richtlinie
Merkblatt zur Förderung von Maßnahmen im Rahmen der Verbändeprojektförderung (Kapitel 1601 Titel 685 04 Erl. Nr. 2.3)
[Stand: 20.04.2023]
[…]
1. Förderziel und Zuwendungszweck
Wenn Politik Umwelt- und Naturschutz im weitesten Sinne umsetzen will, muss sie die Bevölkerung von deren Notwendigkeit überzeugen und gesellschaftliche Mehrheiten organisieren. Hierzu leisten die Aktivitäten der Umwelt- und Naturschutzverbände einen unverzichtbaren Beitrag und nehmen eine zentrale und wichtige Rolle in den gesellschaftlichen und politischen Auseinandersetzungen ein.
Wirksamer Umwelt- und Naturschutz wird wesentlich getragen vom Engagement der Bürgerinnen und Bürger, die meist ehrenamtlich in Verbänden organisiert sind. Verbände und Initiativen stärken durch ihre Arbeit das öffentliche Bewusstsein und das Engagement für Fragen des Umwelt- und Naturschutzes. Diese wichtige gesellschaftspolitische Funktion begründet die finanzielle Förderung von entsprechenden öffentlichkeitsorientierten Maßnahmen der Umwelt- und Naturschutzverbände durch das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz.
Die geförderten Maßnahmen sollen dazu beitragen, die gesellschaftliche Aufgabe der Verbände zur öffentlichen Bewusstseinsbildung und Förderung des Engagements für Umweltschutz und Naturschutz zu unterstützen und weiter zu stärken.
2. Gegenstand der Förderung
Gefördert werden Projekte, die zur Erreichung des Ziels „Stärkung des öffentlichen Bewusstseins und des Engagements für Umweltschutz und Naturschutz“ beitragen.
Dazu gehören grundsätzlich:
- Projekte zu politisch aktuellen Themen,
- Kinder- und Jugendprojekte mit hoher Breitenwirkung,
- Projekte, die umwelt- und naturverträgliches Verhalten fördern,
- Maßnahmen der Umweltberatung und der Fortbildung,
- Maßnahmen zur (umweltpolitischen) Vernetzung und Kooperation.
Das Förderprogramm ist inhaltlich offengehalten, um auch neue Themen aufgreifen und verschiedene Zielgruppen ansprechen zu können. Es wird eine umfangreiche Bandbreite an Projektthemen gefördert. Aktuelle und vergangene Beispielprojekte können auf der Website des UBA (Umweltbundesamt) und des BfN (Bundesamt für Naturschutz) eingesehen werden.
Verbändeprojekte sind in der Regel auf eine oder mehrere der drei folgenden Aktivitätstypen ausgerichtet:
- Öffentlichkeit für ein Thema schaffen: Dies erfolgt durch die Erarbeitung und Verbreitung zielgruppenspezifischer Informationen und Materialien z.B. in Form von Broschüren, digitaler Medien oder Veranstaltungen.
- Vernetzung und Kooperation fördern: Dies beinhaltet z.B. das Zusammenführen von Akteur:innen, die bislang noch nicht miteinander interagiert haben oder den Aufbau einer neuen Interaktionsplattform um ein bestimmtes Thema herum.
- Erarbeitung zivilgesellschaftlicher Positionen: Dies umfasst z.B. die Entwicklung von Positionen und Beiträgen zu aktuellen umwelt- und naturschutzpolitischen Themen und Fragestellungen.
3. Antragsberechtigte
Zuwendungsempfänger können juristische Personen oder Personenvereinigungen (Vereine, Verbände, Initiativen, Organisationen) sein, die im Umwelt- oder im Naturschutz tätig sind oder werden. In der Regel ist es erforderlich, dass sich der Sitz bzw. Geschäftsbetrieb mindestens eines Kooperationspartners (verantwortliche Koordination) in der Bundesrepublik Deutschland befindet.
Kooperationsprojekte mehrerer Verbände werden begrüßt.
Die Länder und Einzelpersonen sind nicht antragsberechtigt.
4. Zuwendungsvoraussetzungen
1. Zuwendungen können nach § 23 BHO nur gewährt werden, soweit an der Durchführung der Projekte ein erhebliches Bundesinteresse besteht, dass dieses Merkblatt näher konkretisiert.
2. Ein Anspruch auf Gewährung einer Zuwendung besteht nicht.
3. Projekte können nur dann gefördert werden, wenn sie ohne Förderung nicht umgesetzt werden könnten und nur, wenn mit dem Projekt noch nicht begonnen wurde.
4. Die Gesamtfinanzierung muss unter Berücksichtigung der Förderung gesichert sein (weitere Erläuterungen unter Punkt 5.).
5. Die Projekte müssen einen klaren ökologischen Schwerpunkt und eine breite Außenwirkung haben und sollen innovativ sein. Gefördert werden daher prioritär Projekte, die über eine rein lokale oder regionale Wirkung hinaus für den Natur- und Umweltschutz in Deutschland von Bedeutung sind.
6. Rein lokal oder regional ausgelegte Projekte werden nur dann gefördert, wenn sie einen besonderen Modellcharakter aufweisen und sich daher auf andere Orte und Regionen übertragen lassen (weitere Erläuterungen unter Punkt 8.).
7. Nicht gefördert werden:
- investive Maßnahmen,
- wissenschaftliche Forschung,
- Maßnahmen, die aufgrund eines Gesetzes umgesetzt werden müssen.
5. Art, Umfang und Höhe der Zuwendung
5.1 Zuwendungsart
Die Zuwendungen werden im Wege der Projektförderung gewährt.
5.2 Finanzierungsart
Die Zuwendungen werden grundsätzlich im Wege der Teilfinanzierung (Fehlbedarfs-, Anteil- oder Festbetragsfinanzierung) und nur in begründeten Ausnahmefällen im Wege der Vollfinanzierung gewährt.
Ein angemessener Eigenanteil soll übernommen werden.
5.3 Dauer und Höhe der Förderung
Die Förderung ist nur nach Maßgabe der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel (Kapitel 1601 Titel 685 04) möglich. Die Projektdauer ist in der Regel auf 24 Monate begrenzt, die maximale Höhe der Förderung beträgt 75.000 Euro pro Jahr (bzw. für 12 Monate bei überjährigen Projekten). Das Projekt sollte aus verwaltungstechnischen Gründen möglichst erst am 1. April des Bewilligungsjahres beginnen.
5.4 Finanzierungsform
Die Zuwendungen werden als nicht rückzahlbare Zuschüsse gewährt.
5.5 Zuwendungsfähige Ausgaben und Kosten (Bemessungsgrundlage)
Zuwendungsfähig sind die Ausgaben bzw. Kosten, die bei Beachtung der Grundsätze der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit zur Durchführung des Projekts anfallen, z.B. für das für die Projektdurchführung erforderliche Personal, Aufträge an Dritte (z.B. Erstellung von Webseiten, Layout für Broschüren etc.), Sach- und Reisekosten.
Nicht zuwendungsfähig sind Investitionen, z.B. der Bau/Umbau oder Erwerb von Immobilien oder Landerwerb.
Der Zuwendungsempfänger muss die zweckentsprechende Verwendung der Mittel nachweisen.
6. Sonstige Zuwendungsbestimmungen
1. Bestandteil eines Zuwendungsbescheids auf Ausgabenbasis sind die Allgemeinen Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung (ANBest-P) in der jeweils aktuellen Fassung.
2. Eine Zuwendung für ein Projekt mit Mitteln der Verbändeförderung schließt die Inanspruchnahme von anderen öffentlichen Zuwendungen oder nicht öffentlichen Mitteln Dritter nicht aus. Der Zuwendungsempfänger ist verpflichtet, andere Zuwendungen und Einnahmen, die mit Durchführung des Projekts erzielt werden – auch nach Erteilung des Bewilligungsbescheides – der Bewilligungsbehörde mitzuteilen.
7. Antragsverfahren/Bewilligungsbehörde
7.1 Bereich Umweltschutz
Anträge auf Gewährung einer Zuwendung im Bereich des Umweltschutzes sind beim Umweltbundesamt einzureichen:
Umweltbundesamt
Postfach 1406
06813 Dessau-Roßlau
7.2 Bereich Naturschutz
Anträge auf Gewährung einer Zuwendung im Bereich des Naturschutzes sind beim Bundesamt für Naturschutz einzureichen:
Bundesamt für Naturschutz
Konstantinstraße 110
53179 Bonn
Die Bewilligungsbehörden behalten sich die Entscheidung über eine nachträgliche Zuordnung der Anträge vor.
7.3 Vorlage förmlicher Förderanträge
1. Die Anträge sind in elektronischer Form und in Papierform einzureichen. Für die elektronische Übersendung ist ausschließlich das easy-Online Antragsformular zu verwenden.
2. Zusammen mit diesem online-Antrag muss die verpflichtende Anlage „Projektbeschreibung“ als pdf-Dokument elektronisch übermittelt werden.
3. Der unterschriebene Antrag muss ergänzend zur elektronischen Übermittlung in Papierform an die Bewilligungsbehörde gesendet werden.
Antragstellende erhalten nach Eingang des Antrags in „easy-online“ per automatisierter E-Mail eine Bestätigung über den Eingang an die im easy-online Antragsformular hinterlegte E-Mail-Adresse.
Die Anforderung und Auszahlung der Zuwendung richtet sich nach den Allgemeinen Verwaltungsvorschriften zu § 44 Bundeshaushaltsordnung (BHO) und den Bestimmungen des Zuwendungsbescheides einschließlich seiner Anlagen. Für die Auszahlung der Zuwendung gilt das Anforderungsverfahren über „profi-Online“.
7.4 Verwendungsnachweisverfahren
Das Verwendungsnachweisverfahren richtet sich nach den Allgemeinen Verwaltungsvorschriften zu § 44 BHO und den Allgemeinen Nebenbestimmungen. Die Verwendungsnachweise werden über „profi-Online“ eingereicht.
7.5 Bewilligung, Auszahlung und Abrechnung der Zuwendungen
Für die Bewilligung, Auszahlung und Abrechnung der Zuwendungen, den Nachweis und die Prüfung der Verwendung, die gegebenenfalls erforderliche Aufhebung des Zuwendungsbescheides und die Rückforderung der gewährten Zuschüsse gelten die §§ 48 bis 49a Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG), die §§ 23, 44 BHO und die hierzu erlassenen Allgemeinen Verwaltungsvorschriften. Der Bundesrechnungshof ist gemäß § 91 BHO zur Prüfung berechtigt.
8. Bewertungs- und Entscheidungsverfahren
Die Bewertung der Anträge und die Entscheidung über die Förderung erfolgt in einem mehrstufigen Verfahren, zunächst durch die jeweilige Bewilligungsbehörde, anschließend durch das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz. Die Liste der Projekte, die gefördert werden sollen, wird nach der Entscheidung auf der Website des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz veröffentlicht.
8.1 Wesentliche Kriterien für die Bewertung sind:
1. Das Projekt muss einen klaren ökologischen Schwerpunkt haben, d.h. inhaltlich geht es beispielsweise um biologische Vielfalt, Klimawandel, Wasser, Ressourcenschonung, Abfall, Luftreinhaltung, Lärmschutz, nachhaltige Mobilität, Gesundheit und Umwelt, Chemikalien oder Querschnittsthemen wie Digitalisierung und eine sozial gerechte, ökologische Transformation.
2. Das Projekt und seine Ergebnisse sollen eine möglichst breite öffentliche Wahrnehmung erfahren. Als probate Mittel für eine Verbreitung von Projektergebnissen haben sich z.B. die Nutzung bestehender Netzwerke sowie die Einbeziehung von Multiplikator*innen erwiesen, ferner regelmäßige, den Projektfortschritt begleitende Pressemitteilungen, Online-Webinare oder andere Veranstaltungen.
3. Das Vorhaben muss für den Natur- und Umweltschutz in Deutschland von Bedeutung sein, u.a. durch Ausstrahlung der Projektergebnisse auf überregionaler bzw. nationaler Ebene oder durch deren Beitrag zur umwelt- und naturschutzpolitischen Agenda in Deutschland.
4. Sonderfall Modellprojekt: Eine rein lokale Ausrichtung des Projekts und seiner Wirkung ist nur bei explizit so beantragten Modellprojekten förderfähig. Bei Modellprojekten werden neue Methoden oder Ansätze getestet, die am Projektende auf andere Regionen/weitere Akteure übertragbar sein sollten.
5. Im Projektantrag sind die Projektziele klar und plausibel dargestellt.
6. Die wesentlichen geplanten Arbeiten/Arbeitsschritte sind ausführlich und schlüssig beschrieben. Erst anhand der genannten Arbeitsschritte kann fachlich-inhaltlich bewertet werden, ob Ziele und Zielgruppen voraussichtlich in der Projektlaufzeit erreicht werden können. In der Arbeitsplanung sollte demzufolge klar dargelegt werden, wer was wann mit welchem Ziel in dem Projekt macht.
7. Der Projektantrag legt dar, wie die Projektziele mit den geplanten Arbeiten im Projektzeitraum mit der beantragten Fördersumme voraussichtlich erreichbar sind.
8. In dem Antrag sollte ferner dargestellt werden, wie Wechselwirkungen zwischen den im geplanten Projekt behandelten Aspekten des Umwelt- und Naturschutzes und sozialen sowie geschlechtsspezifischen Aspekten berücksichtigt werden.
Weitere Aspekte, die für die Bewertung der Projektanträge relevant sind, entnehmen Sie bitte den Hinweisen in der verpflichtenden Anlage. Darüber hinaus finden Sie auf der Website des UBA eine Liste der häufig gestellten Fragen der Antragstellenden zur Verbändeförderung.