Förderprogramm

KfW-Konsortialkredit Digitale Infrastruktur

Förderart:
Darlehen
Förderbereich:
Infrastruktur, Unternehmensfinanzierung, Digitalisierung
Fördergebiet:
bundesweit
Förderberechtigte:
Unternehmen
Ansprechpunkt:

KfW Bankengruppe

Palmengartenstraße 5–9

60325 Frankfurt am Main

Tel: 0800 5399008

KfW

Weiterführende Links:
KfW-Konsortial­kredit Digitale Infrastruktur (854)

Kurzzusammenfassung

Kurztext

Wenn Ihr Unternehmen in den Ausbau von Glasfasernetzen in Deutschland investiert, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen ein Darlehen erhalten.

Volltext

Der KfW-Konsortialkredit Digitale Infrastruktur dient der Finanzierung von Investitionen in den Ausbau von Glasfasernetzen in Deutschland mit Anschluss direkt in die Wohnung (Fibre to the Home – FTTH) oder ins Haus (Fibre to the Building – FTTB).

Finanziert werden Investitionen und Betriebsmittel, einschließlich Nebenkosten,

  • zum Ausbau passiver FTTH-/ FTTB-Netze (unter anderem Leerrohre, Kabel, Point-to-Point-Gebäude, unbeschaltete Glasfaser),
  • zur Installation aktiver Komponenten des FTTH-/FTTB-Netzes,
  • zum Back-Bone-Ausbau,
  • zur Vernetzung mit anderen Infrastrukturen (zum Beispiel Anbindung von Mobilfunkmasten, Rechen-/Datenzentren) sowie
  • zur Errichtung von Rechen-/ Datenzentren, sofern eine Vernetzung mit Glasfaser erfolgt oder das Rechen-/ Datenzentrum Bestandteil der Netzinfrastruktur (zum Beispiel an Datenknotenpunkten) ist.

Die Finanzierungen erfolgen im Rahmen eines Konsortiums, entweder direkt als Konsortialpartner oder indirekt über eine Risikounterbeteiligung. Optional können alle am Konsortium teilnehmenden Finanzierungspartner bilateral von der KfW refinanziert werden.

Die KfW beteiligt sich pari passu an Finanzierungen gemäß dem Grundsatz des marktwirtschaftlich handelnden Kapitalgebers.

Der KfW-Risikoanteil (Anteil am Endkreditnehmerausfallrisiko) beträgt bis zu EUR 30 Millionen.

Die Kombination mit anderen Fördermitteln ist möglich. Der Anteil der öffentlichen Hand inklusive KfW-Finanzierung am Endkreditnehmerausfallrisiko darf insgesamt nicht mehr als 50 Prozent der gesamten Fremdfinanzierungsrunde betragen.

Richten Sie Ihren Antrag bitte an Ihre Hausbank. Diese leitet den Antrag an die KfW Bankengruppe weiter.

Zusatzinfos 

rechtliche Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind

  • in- und ausländische Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, die sich mehrheitlich in Privatbesitz befinden,
  • Unternehmen mit mindestens 50-prozentigem kommunalen Gesellschafterhintergrund sowie
  • Projektgesellschaften (unabhängig vom Gesellschafterhintergrund).

Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:

  • Die Risikoübernahme durch die KfW führt nicht dazu, dass sie größter Risikoträger ist. Die Risikopartnerschaft zwischen KfW und Finanzierungspartnern ist adäquat.
  • Das Vorhaben muss mit der Ausschlussliste der KfW Bankengruppe vereinbar sein und die in Deutschland geltenden umwelt- und sozialrechtlichen Anforderungen und Standards erfüllen.

Nicht finanziert werden

  • Umschuldungen,
  • Nachfinanzierungen bereits vollständig abgeschlossener Vorhaben.

Rechtsgrundlage

Richtlinie

KfW-Konsortialkredit Digitale Infrastruktur

– Merkblatt der KfW
Stand: 01/2024

Finanzierung von Investitionen in den Ausbau der digitalen Infrastruktur in Deutschland.

Förderziel

Der KfW-Konsortialkredit Digitale Infrastruktur bietet gewerblichen und kommunalen Unternehmen sowie Projektgesellschaften eine flexible Finanzierung ihrer Investitionen in den Ausbau von Glasfasernetzen (FTTH-/ FTTB) in Deutschland. Das Produkt unterstützt hierbei den flächendeckenden Ausbau von Hochgeschwindigkeits-Breitbandnetzen im Rahmen der Breitbandstrategie der Bundesregierung.

Wie erfolgt die Finanzierung?

Die KfW beteiligt sich in marktüblicher Art und Weise zu gleichen Bedingungen wie andere Finanzierungspartner (u.a. Banken, Versicherungen, Fonds), das heißt pari passu, an Finanzierungen. Dabei übernimmt die KfW anteilig Kreditrisiken des finanzierten Unternehmens/der finanzierten Projektgesellschaft. Die Finanzierungsstrukturen sind auf die individuellen Bedürfnisse des Kreditnehmers abgestimmt.

Die Finanzierungen erfolgen im Rahmen eines Konsortiums, entweder direkt als Konsortialpartner oder indirekt über eine Risikounterbeteiligung. Optional können alle am Konsortium teilnehmenden Finanzierungspartner bilateral von der KfW refinanziert werden, wobei für die Refinanzierung ein beihilfefreier Zinssatz oberhalb des maßgeblichen EU-Basissatzes als Interbankensatz angeboten wird.

Wer kann Anträge stellen?

  • In- und ausländische Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, die sich mehrheitlich in Privatbesitz befinden.
  • Unternehmen mit mindestens 50 %-igem kommunalen Gesellschafterhintergrund (unmittelbare oder mittelbare Beteiligung einer oder mehrerer kommunaler Gebietskörperschaften oder Bundesländer mit insgesamt mindestens 50 % bei einer kommunalen Mindestbeteiligung von 25 %).
  • Projektgesellschaften (unabhängig vom Gesellschafterhintergrund).

Beteiligung von Kreditinstituten, Versicherungen oder vergleichbaren Finanzinstitutionen

Kreditinstitute, Versicherungen oder vergleichbare Finanzinstitutionen, mit Ausnahme von Private Equity Investoren, dürfen nicht mit mehr als 25 % am antragstellenden Unternehmen/ an der antragsstellenden Projektgesellschaft unmittelbar oder mittelbar beteiligt sein. Private Equity Investoren dürfen unabhängig von der Höhe der Beteiligung am antragstellenden Unternehmen unmittelbar oder mittelbar beteiligt sein.

Was wird finanziert?

Es können die gesamten Ausgaben für Investitionen und Betriebsmittel, einschließlich Nebenkosten, finanziert werden, die im Zusammenhang mit Vorhaben in Deutschland

  • zum Ausbau passiver FTTH-/ FTTB-Netze (u.a. Leerrohre, Kabel, Point-to-Point-Gebäude, unbeschaltete Glasfaser),
  • zur Installation aktiver Komponenten des FTTH-/ FTTB-Netzes,
  • zum Back-Bone-Ausbau,
  • zur Vernetzung mit anderen Infrastrukturen (zum Beispiel Anbindung von Mobilfunkmasten, Rechen-/ Datenzentren) sowie
  • zur Errichtung von Rechen-/ Datenzentren entstehen, sofern die Errichtung zusammen mit der Vernetzung des Rechen-/ Datenzentrums mit Glasfaser erfolgt oder das Rechen-/ Datenzentrum Bestandteil der Netzinfrastruktur (z.B. an Datenknotenpunkten) ist.

Umwelt- und Sozialverträglichkeit:

Das Vorhaben muss die in Deutschland geltenden umwelt- und sozialrechtlichen Anforderungen und Standards erfüllen.

Von einer Finanzierung ausgeschlossen sind:

Grundsätzlich ist eine Umschuldung beziehungsweise die Nachfinanzierung bereits vollständig abgeschlossener Vorhaben ausgeschlossen. Ausgenommen hiervon ist die Refinanzierung von Investitionskosten im Zusammenhang mit einem noch nicht vollständig abgeschlossenen Vorhaben. In diesem Fall kann sich die KfW sowohl an der Finanzierung weiterer Investitionskosten (Aufstockung z.B. für weiteren Ausbau eines Netzes) als auch an der Refinanzierung bereits bestehender Investitionskosten (z.B. für den bereits fertiggestellten Teil eines Netzes) beteiligen.

Die KfW schließt zudem bestimmte Vorhaben generell von einer Finanzierung aus oder gibt einzuhaltende Bedingungen vor. Details können Sie der Ausschlussliste der KfW Bankengruppe entnehmen. www.kfw.de/ausschlussliste

Ist eine Kombination mit anderen Förderprogrammen möglich?

Die Kombination eines Kredites aus dem Programm KfW-Konsortialkredit Digitale Infrastruktur mit Fördermitteln (Kredite oder Zulagen/ Zuschüsse) ist in folgendem Rahmen möglich. Die KfW beteiligt sich pari passu an Finanzierungen nach den Grundsätzen eines marktwirtschaftlich handelnden Kapitalgebers. Aufgrund der Finanzierung zu Marktkonditionen sind die Mittel der KfW beihilfefrei. Hierfür müssen die von unabhängigen privaten Kreditgebern bereitgestellten Finanzierungsmittel angesichts des Gesamtumfangs der Investition von realer wirtschaftlicher Bedeutung sein. Folglich darf der Anteil der öffentlichen Hand (inklusive KfW-Finanzierung) am Endkreditnehmerausfallrisiko insgesamt nicht mehr als 50 % der pari passu-Finanzierung betragen, wobei etwaige Zulagen/ Zuschüsse nicht auf den Anteil der öffentlichen Hand anzurechnen sind.

Konditionen

Die KfW übernimmt die von den Finanzierungspartnern vereinbarten Konditionen (unter anderem Laufzeit, Tilgungsmodus, Margen, Bereitstellungsprovision, Gebühren, Besicherungsstruktur), sofern diese auf Basis einer Bonitäts- und Risikoeinschätzung durch die KfW als marktüblich angesehen werden.

Der KfW-Risikoanteil (Anteil am Endkreditnehmerausfallrisiko) beträgt in der Regel bis maximal 30 Millionen Euro. Die Risikoübernahme der KfW

  • kann maximal 50 % der Vorhabenfinanzierung betragen und
  • darf nicht dazu führen, dass die KfW größter Risikoträger wird, um eine adäquate Risikopartnerschaft zwischen KfW und Finanzierungspartnern sicherzustellen.

Wie erfolgt die Antragstellung?

Die Beteiligung der KfW erfolgt auf Einladung des Finanzierungspartners.

 

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