Richtlinie
KfW-Kredit für Wachstum
– Merkblatt der KfW –
Stand: 07/2023
Wachstum gewerblicher Unternehmen
Investitions- und Betriebsmittelkredite für größere Vorhaben in den Bereichen Innovation und Digitalisierung gewerblicher Unternehmen.
Die KfW beteiligt sich in marktüblicher Art und Weise zu gleichen Bedingungen wie andere Banken an Finanzierungen. Dabei übernimmt die KfW anteilig Kreditrisiken des finanzierten Unternehmens und bietet den beteiligten Banken optional eine Refinanzierung an. Die Finanzierungsstrukturen sind auf die individuellen Bedürfnisse des Kreditnehmers abgestimmt.
Wer kann Anträge stellen?
- Das Programm wendet sich an in- und ausländische Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, die sich mehrheitlich in Privatbesitz befinden und deren Gruppenumsatz bis in der Regel 2 Milliarden Euro beträgt.
- Unternehmen, die im Rahmen einer Contracting-Vereinbarung (Energie-) Dienstleistungen für einen Dritten erbringen.
Auch Auslandsvorhaben von deutschen Unternehmen und deren Tochtergesellschaften mit Sitz im Ausland können finanziert werden. Vorhaben ausländischer Unternehmen sind auf Vorhaben in Deutschland beschränkt.
Die Finanzierungen erfolgen im Rahmen eines Konsortiums, entweder direkt als Konsortialpartner oder indirekt als Risikounterbeteiligungen. Optional kann zusätzlich eine Refinanzierung der Partnerbanken durch einen Durchleitungskredit in deren Risiko erfolgen.
Beteiligung von Kreditinstituten, Versicherungen oder vergleichbaren Finanzinstitutionen
Kreditinstitute, Versicherungen oder vergleichbare Finanzinstitutionen, mit Ausnahme von Private Equity Investoren, dürfen nicht mit mehr als 25% am antragstellenden Unternehmen/ an der antragsstellenden Projektgesellschaft unmittelbar oder mittelbar beteiligt sein. Private Equity Investoren dürfen unabhängig von der Höhe der Beteiligung am antragstellenden Unternehmen unmittelbar oder mittelbar beteiligt sein.
Was wird mitfinanziert?
Innovation und Digitalisierung
Es werden Vorhaben finanziert, die dazu dienen, neue oder verbesserte Produkte, Verfahren, Prozesse und/oder Dienstleistungen zu entwickeln und/oder, die zur deutlichen Intensivierung der Digitalisierung eines Unternehmens beitragen.
Nähere Informationen zu den Förderbedingungen finden Sie in der „Anlage zum Merkblatt“.
Ausnahmen
Bei förderpolitisch besonders wichtigen Zukunftsprojekten kann von den oben genannten Anforderungen an die Unternehmen und die Vorhaben im Einzelfall abgewichen werden. Die Entscheidung obliegt in diesen Fällen der KfW und ihren Auftraggebern.
Umwelt- und Sozialverträglichkeit
Das Vorhaben muss die im Investitionsland geltenden umwelt- und sozialrechtlichen Anforderungen und Standards erfüllen.
Von einer Finanzierung ausgeschlossen sind:
Eine Umschuldung beziehungsweise die Nachfinanzierung bereits abgeschlossener Vorhaben.
Die KfW schließt zudem bestimmte Vorhaben generell von einer Finanzierung aus oder gibt einzuhaltende Bedingungen vor. Details finden Sie unter: www.kfw.de/ausschlussliste.
Finanzierungsanteil / Refinanzierungsoption für Partnerbanken
Die KfW beteiligt sich mit Risikobeteiligungen an Fremdkapitalfinanzierungen, wobei der KfW-Risikoanteil in der Regel 7,5 Millionen Euro bis maximal 100 Millionen Euro beträgt. Die Risikoübernahme der KfW
- kann maximal 50% der Vorhabenfinanzierung bei Vorhaben betragen
- darf nicht dazu führen, dass die KfW größter Risikoträger wird, um eine adäquate Risikopartnerschaft zwischen KfW und Finanzierungspartnern sicherzustellen.
Optional können alle am Konsortium teilnehmenden Banken bilateral von der KfW refinanziert werden. Das Gesamtvolumen von Risikoübernahme zzgl. Refinanzierungsmittel ist je Maßnahme auf maximal 100 Millionen Euro begrenzt.
Konditionen
Die KfW beteiligt sich an Finanzierungen pari passu zu Marktkonditionen. Das heißt die KfW übernimmt für die Risikoübernahme die von den Finanzierungspartnern vereinbarten Konditionen (unter anderem Laufzeit, Tilgungsmodus, Margen, Bereitstellungsprovision, Besicherungsstruktur), sofern diese auf Basis einer Bonitäts- und Risikoeinschätzung durch die KfW als marktüblich angesehen werden.
Ist eine Kombination mit anderen Förderprogrammen möglich?
Die Kombination eines Kredites aus dem „KfW-Kredit für Wachstum“ mit anderen Fördermitteln (Kredite oder Zulagen/Zuschüsse) ist grundsätzlich möglich, sofern die Summe aus Krediten, Zuschüssen oder Zulagen die Summe der förderfähigen Aufwendungen nicht übersteigt und sofern der Risikoanteil der öffentlichen Hand inklusive KfW-Finanzierung insgesamt nicht mehr als 50% der gesamten Fremdfinanzierung beträgt.
Eine Kombination mit folgenden Förderangeboten ist ausgeschlossen:
- Nachrangfinanzierungen aus dem Programm ERP-Mezzanine für Innovationen und
- haftungsfreigestellte Kredite aus dem Programm ERP-Digitalisierungs- und Innovationskredit.
Mittelverwendung
Nach Durchführung der Maßnahmen ist der programmgemäße Einsatz der Mittel nachzuweisen.
Die KfW behält sich eine Vor-Ort-Prüfung der finanzierten Maßnahmen vor.