Förderprogramm

KfW-Kredit für Wachstum

Förderart:
Darlehen
Förderbereich:
Unternehmensfinanzierung, Forschung & Innovation (themenoffen), Digitalisierung
Fördergebiet:
bundesweit
Förderberechtigte:
Unternehmen
Ansprechpunkt:

KfW Bankengruppe

Palmengartenstraße 5–9

60325 Frankfurt am Main

Tel: 0800 5399001

KfW

Weiterführende Links:
KfW-Kredit für Wachstum 

Kurzzusammenfassung

Kurztext

Wenn Sie Investitionen und Betriebsmittel für größere Vorhaben in den Bereichen Innovation und Digitalisierung finanzieren möchten, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen ein Darlehen bekommen.

Volltext

Die KfW Bankengruppe unterstützt Sie als Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft bei der Finanzierung großer Vorhaben in diesen Bereichen:

  • Vorhaben, die neue oder verbesserte Produkte, Verfahren, Prozesse und/oder Dienstleistungen entwickeln und
  • Digitalisierungsvorhaben, die zu einer deutlichen Intensivierung der Digitalisierung ihres Unternehmens beitragen.

Die KfW beteiligt sich direkt als Konsortialpartnerin oder indirekt als Risikounterbeteiligung an Fremdkapitalfinanzierungen von Finanzierungspartnern. Der Umfang der Risikoübernahme beträgt maximal 50 Prozent der Vorhabenfinanzierung.

Alle am Konsortium teilnehmenden Banken können bilateral von der KfW refinanziert werden.

Der Risikoanteil der KfW beträgt normalerweise zwischen EUR 7,5 Millionen bis maximal EUR 100 Millionen. Das Gesamtvolumen von Risikoübernahme zuzüglich Refinanzierungsmittel ist je Maßnahme auf maximal EUR 100 Millionen begrenzt.

Sie erhalten den KfW-Kredit für Wachstum bei einem Kreditinstitut oder Finanzierungspartner Ihrer Wahl. Die Beteiligung der KfW erfolgt auf Einladung des Finanzierungspartners über eine gesonderte Vereinbarung (Risikounterbeteiligungsvertrag) zwischen dem jeweiligen Finanzierungspartner und der KfW. Der Antrag wird von Ihrem Finanzierungspartner an die KfW weitergeleitet.

Der KfW-Kredit für Wachstum schließt andere Förderungen nicht aus. Die Summe aus Krediten, Zuschüssen und Zulagen darf aber die Summe der Aufwendungen nicht übersteigen und der Risikoanteil der öffentlichen Hand insgesamt darf nicht mehr als 50 Prozent der gesamten Fremdfinanzierung betragen.

Zusatzinfos 

rechtliche Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind

  • in- und ausländische Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, die sich mehrheitlich in Privatbesitz befinden und deren Gruppenumsatz EUR 2 Milliarden nicht überschreitet, sowie
  • Unternehmen, die im Rahmen einer Contracting-Vereinbarung (Energie-)Dienstleistungen für einen Dritten erbringen.

Die Förderung ist na folgende Voraussetzungen geknüpft:

  • Ihr Vorhaben muss mit der Ausschlussliste der KfW Bankengruppe vereinbar sein und die in Deutschland geltenden umwelt- und sozialrechtlichen Anforderungen und Standards erfüllen.
  • Von der Förderung ausgeschlossen sind Umschuldungen beziehungsweise die Nachfinanzierung bereits abgeschlossener Vorhaben.

Rechtsgrundlage

Richtlinie

KfW-Kredit für Wachstum

– Merkblatt der KfW

Stand: 07/2023

Wachstum gewerblicher Unternehmen

Investitions- und Betriebsmittelkredite für größere Vorhaben in den Bereichen Innovation und Digitalisierung gewerblicher Unternehmen.

Die KfW beteiligt sich in marktüblicher Art und Weise zu gleichen Bedingungen wie andere Banken an Finanzierungen. Dabei übernimmt die KfW anteilig Kreditrisiken des finanzierten Unternehmens und bietet den beteiligten Banken optional eine Refinanzierung an. Die Finanzierungsstrukturen sind auf die individuellen Bedürfnisse des Kreditnehmers abgestimmt.

Wer kann Anträge stellen?

  • Das Programm wendet sich an in- und ausländische Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, die sich mehrheitlich in Privatbesitz befinden und deren Gruppenumsatz bis in der Regel 2 Milliarden Euro beträgt.
  • Unternehmen, die im Rahmen einer Contracting-Vereinbarung (Energie-) Dienstleistungen für einen Dritten erbringen.

Auch Auslandsvorhaben von deutschen Unternehmen und deren Tochtergesellschaften mit Sitz im Ausland können finanziert werden. Vorhaben ausländischer Unternehmen sind auf Vorhaben in Deutschland beschränkt.

Die Finanzierungen erfolgen im Rahmen eines Konsortiums, entweder direkt als Konsortialpartner oder indirekt als Risikounterbeteiligungen. Optional kann zusätzlich eine Refinanzierung der Partnerbanken durch einen Durchleitungskredit in deren Risiko erfolgen.

Beteiligung von Kreditinstituten, Versicherungen oder vergleichbaren Finanzinstitutionen

Kreditinstitute, Versicherungen oder vergleichbare Finanzinstitutionen, mit Ausnahme von Private Equity Investoren, dürfen nicht mit mehr als 25% am antragstellenden Unternehmen/ an der antragsstellenden Projektgesellschaft unmittelbar oder mittelbar beteiligt sein. Private Equity Investoren dürfen unabhängig von der Höhe der Beteiligung am antragstellenden Unternehmen unmittelbar oder mittelbar beteiligt sein.

Was wird mitfinanziert?

Innovation und Digitalisierung

Es werden Vorhaben finanziert, die dazu dienen, neue oder verbesserte Produkte, Verfahren, Prozesse und/oder Dienstleistungen zu entwickeln und/oder, die zur deutlichen Intensivierung der Digitalisierung eines Unternehmens beitragen.

Nähere Informationen zu den Förderbedingungen finden Sie in der „Anlage zum Merkblatt“.

Ausnahmen

Bei förderpolitisch besonders wichtigen Zukunftsprojekten kann von den oben genannten Anforderungen an die Unternehmen und die Vorhaben im Einzelfall abgewichen werden. Die Entscheidung obliegt in diesen Fällen der KfW und ihren Auftraggebern.

Umwelt- und Sozialverträglichkeit

Das Vorhaben muss die im Investitionsland geltenden umwelt- und sozialrechtlichen Anforderungen und Standards erfüllen.

Von einer Finanzierung ausgeschlossen sind:

Eine Umschuldung beziehungsweise die Nachfinanzierung bereits abgeschlossener Vorhaben.

Die KfW schließt zudem bestimmte Vorhaben generell von einer Finanzierung aus oder gibt einzuhaltende Bedingungen vor. Details finden Sie unter: www.kfw.de/ausschlussliste.

Finanzierungsanteil / Refinanzierungsoption für Partnerbanken

Die KfW beteiligt sich mit Risikobeteiligungen an Fremdkapitalfinanzierungen, wobei der KfW-Risikoanteil in der Regel 7,5 Millionen Euro bis maximal 100 Millionen Euro beträgt. Die Risikoübernahme der KfW

  • kann maximal 50% der Vorhabenfinanzierung bei Vorhaben betragen
  • darf nicht dazu führen, dass die KfW größter Risikoträger wird, um eine adäquate Risikopartnerschaft zwischen KfW und Finanzierungspartnern sicherzustellen.

Optional können alle am Konsortium teilnehmenden Banken bilateral von der KfW refinanziert werden. Das Gesamtvolumen von Risikoübernahme zzgl. Refinanzierungsmittel ist je Maßnahme auf maximal 100 Millionen Euro begrenzt.

Konditionen

Die KfW beteiligt sich an Finanzierungen pari passu zu Marktkonditionen. Das heißt die KfW übernimmt für die Risikoübernahme die von den Finanzierungspartnern vereinbarten Konditionen (unter anderem Laufzeit, Tilgungsmodus, Margen, Bereitstellungsprovision, Besicherungsstruktur), sofern diese auf Basis einer Bonitäts- und Risikoeinschätzung durch die KfW als marktüblich angesehen werden.

Ist eine Kombination mit anderen Förderprogrammen möglich?

Die Kombination eines Kredites aus dem „KfW-Kredit für Wachstum“ mit anderen Fördermitteln (Kredite oder Zulagen/Zuschüsse) ist grundsätzlich möglich, sofern die Summe aus Krediten, Zuschüssen oder Zulagen die Summe der förderfähigen Aufwendungen nicht übersteigt und sofern der Risikoanteil der öffentlichen Hand inklusive KfW-Finanzierung insgesamt nicht mehr als 50% der gesamten Fremdfinanzierung beträgt.

Eine Kombination mit folgenden Förderangeboten ist ausgeschlossen:

  • Nachrangfinanzierungen aus dem Programm ERP-Mezzanine für Innovationen und
  • haftungsfreigestellte Kredite aus dem Programm ERP-Digitalisierungs- und Innovationskredit.

Mittelverwendung

Nach Durchführung der Maßnahmen ist der programmgemäße Einsatz der Mittel nachzuweisen.

Die KfW behält sich eine Vor-Ort-Prüfung der finanzierten Maßnahmen vor.

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