Richtlinie
KfW-Programm Offshore-Windenergie
Projektfinanzierungen für Offshore-Windparks
Stand: 7/2023
Förderziel
Um den Ausbau der Offshore-Windenergie in Deutschland zu beschleunigen, begleitet die KfW im Auftrag des Bundes die Finanzierung von bis zu 10 Offshore-Projekten in Deutschland.
Wer kann Anträge stellen?
Projektgesellschaften, die in der deutschen Ausschließlichen Wirtschaftszone (AWZ) oder der 12-Seemeilen-Zone der Nord- und Ostsee investieren und eine Projektfinanzierung benötigen.
Beteiligung von Kreditinstituten, Versicherungen oder vergleichbaren Finanzinstitutionen
Kreditinstitute, Versicherungen oder vergleichbare Finanzinstitutionen, mit Ausnahme von Private Equity Investoren, dürfen nicht mit mehr als 25 % am antragstellenden Unternehmen/an der antragsstellenden Projektgesellschaft unmittelbar oder mittelbar beteiligt sein. Private Equity Investoren dürfen unabhängig von der Höhe der Beteiligung am antragstellenden Unternehmen/ an der antragstellenden Projektgesellschaft unmittelbar oder mittelbar beteiligt sein.
Von einer Förderung ausgeschlossen sind:
Umschuldungen.
Die KfW schließt zudem bestimmte Vorhaben generell von einer Finanzierung aus oder gibt einzuhaltende Bedingungen vor. Details können Sie der Ausschlussliste der KfW Bankengruppe entnehmen. www.kfw.de/ausschlussliste.
Was wird gefördert?
Finanziert wird die Errichtung von Offshore-Windparks in der deutschen AWZ oder der 12-Seemeilen-Zone der Nord- und Ostsee. Die Anlagen müssen die Anforderungen des Gesetzes für den Ausbau erneuerbarer Energien (Erneuerbare-Energien-Gesetz - EEG 2014) vom 21. Juli 2014 (BGBl. I S. 1066), das durch Artikel 1 des Gesetzes vom 22. Dezember 2014 (BGBl. I S. 2406) geändert worden ist, erfüllen.
Für die Finanzierung der Investitionskosten stellt die KfW Kredite zu Marktkonditionen zur Verfügung.
Projektfinanzierungen können erfolgen als
- Variante A: Direktkredit im Rahmen von Bankenkonsortien.
Voraussetzung ist, dass sich eine oder mehrere Geschäftsbanken zu gleichen Konditionen (pari passu; vergleiche auch Hinweise auf Seite 6) und zusammen in mindestens gleicher Höhe wie die KfW in Form eines gemeinsamen Konsortialkredits an der Finanzierung beteiligen. Des Weiteren muss eine Geschäftsbank die Konsortialführung übernehmen. - Variante B: Finanzierungspaket aus bankdurchgeleitetem Kredit und Direktkredit.
Voraussetzung ist, dass der Betrag des Direktkredits den Betrag des bankdurchgeleiteten Kredits nicht übersteigt. Der bankdurchgeleitete Kredit wird von einer Geschäftsbank ("antragstellende Bank") an die Projektgesellschaft vergeben, die einen Antrag auf Refinanzierung bei der KfW stellt. - Variante C: Direktkredit als Kostenüberschreitungsrahmen zur Absicherung unvorhergesehener Mehrkosten in der Errichtungsphase ("cost overrun facility"). Dieser Kredit kann zusätzlich zu A oder B gewährt werden. Voraussetzung ist, dass sich eine oder mehrere Geschäftsbanken pari passu und zusammen in mindestens gleicher Höhe wie die KfW in Form eines gemeinsamen Konsortialkredites an diesem Kostenüberschreitungsrahmen beteiligen. Die Auszahlung dieses Kredits ist nur bei Auftreten unvorhersehbarer Mehrkosten möglich.
Die Kreditvergabe erfolgt nach dem verschärften Windhundverfahren, das heißt entscheidend sind die Kreditzusagen der jeweiligen Finanzierungskonsortien.
Umwelt- und Sozialverträglichkeit
Das Vorhaben muss die in Deutschland geltenden umwelt- und sozialrechtlichen Anforderungen und Standards erfüllen.
Ist eine Kombination mit anderen Förderprogrammen möglich?
- Die Mitfinanzierung der im KfW-Programm Offshore-Windenergie geförderten Anlagen aus anderen KfW-Programmen oder ERP-Programmen ist nicht möglich.
- Eine Kombination der unter diesem Programm vergebenen Kredite mit anderen Förderprogrammen oder Mitteln des Bundes zur Finanzierung/Absicherung der Investitionen (inklusive Bürgschaften oder Garantien) ist ebenfalls ausgeschlossen.
- Eine Kombination mit anderen öffentlichen Förderprogrammen oder Mitteln der Länder zur Finanzierung/Absicherung der Investitionen (zum Beispiel Landesbürgschaften) ist hingegen möglich, sofern die Risikoübernahme der öffentlichen Hand insgesamt nicht mehr als 50 % der gesamten Fremdfinanzierung beträgt. Der Einsatz dieser zusätzlichen öffentlichen Förderprogramme oder Mittel unterliegt den jeweils zu beachtenden EU-beihilferechtlichen Vorgaben.
- Eine Kombination mit Mitteln der Europäischen Investitionsbank (EIB) sowie mit Mitteln anderer Banken, die von ausländischen staatlichen Exportversicherern abgesichert werden, ist möglich.
Kreditbetrag
Der Kredithöchstbetrag der KfW pro Projekt beträgt maximal:
- Variante A: 400 Mio. Euro
- Variante B: 700 Mio. Euro
Zusätzlich:
- Variante C: 100 Mio. Euro
Ein Eigenkapitalanteil von in der Regel 1/3, mindestens 30 % des Gesamtfinanzierungsbedarfs ist von den Investoren zu erbringen. Hiervon sind mindestens 20 % des Gesamtfinanzierungsbedarfs vor der ersten Fremdkapitalziehung einzubringen (up-front equity). Die restlichen 10 % können auch später zur Verfügung gestellt werden, sofern diese vollständig durch Gesellschafter mit mindestens investment grade garantiert oder über Bankbürgschaften, bei denen die Banken mindestens über ein A-Rating verfügen, abgesichert werden.
Finanzierungsanteil der KfW:
Die KfW beteiligt sich anteilig an der Finanzierung. Dabei beträgt der Finanzierungsanteil der KfW bezogen auf den Fremdkapitalbedarf des Projekts (A und B) beziehungsweise auf den Fremdkapitalbedarf für unvorhergesehene Mehrkosten (C) maximal:
- Variante A: 50 %
- Variante B: 70 %
- Variante C: 50 %
Laufzeit
Die Laufzeit der Finanzierung kann bis zu 20 Jahre bei höchstens 3 tilgungsfreien Anlaufjahren betragen.
Die Kreditlaufzeit des Direktkredits als Kostenüberschreitungsrahmen (Variante C) darf die individuell vereinbarte Kreditlaufzeit von Variante A beziehungsweise B nicht überschreiten.
Konditionen
Varianten A und C:
- Die KfW übernimmt die von den Konsortialpartnern vereinbarten Konditionen (unter anderem Laufzeit, Freijahre, Tilgungsmodus, Margen, Bereitstellungsprovision, Gebühren, Besicherungsstruktur), sofern diese nach Prüfung durch die KfW als grundsätzlich banküblich für Projektfinanzierungen angesehen werden.
Variante B:
- Bei Krediten mit bis zu 10 Jahren Laufzeit wird der Zinssatz für die gesamte Kreditlaufzeit festgeschrieben.
- Der Programmzinssatz orientiert sich an der Entwicklung des Kapitalmarktes.
- Das Darlehen wird mit einem kundenindividuellen, im Rahmen des am Tag der Zusage geltenden Maximalzinssatzes der jeweiligen Preisklasse zugesagt. Im Detail:
- Der Zinssatz wird unter Berücksichtigung der wirtschaftlichen Verhältnisse des Kreditnehmers (Bonität) und der Werthaltigkeit der für den Kredit gestellten Sicherheiten von der antragstellenden Bank festgelegt.
- Hierbei erfolgt eine Einordnung in eine der von der KfW vorgegebenen Bonitätsklassen und Besicherungsklassen. Durch die Kombination von Bonitäts- und Besicherungsklasse ordnet die antragstellende Bank den Förderkredit einer von der KfW vorgegebenen Preisklasse zu.
- Jede Preisklasse deckt eine Bandbreite ab, die durch eine feste Zinsobergrenze (Maximalzinssatz) abgeschlossen wird. Der zwischen Ihnen und der antragstellenden Bank vereinbarte kundenindividuelle Zinssatz kann in dem Durchleitungskredit unter dem Maximalzinssatz der jeweiligen Preisklasse liegen. Für den Direktkredit prüft die KfW, ob sie die Bonitäts- und Risikoeinschätzung der antragstellenden Bank übernehmen kann. Sie übernimmt grundsätzlich den Zinssatz des Durchleitungskredits, sofern dieser nach Prüfung durch die KfW als grundsätzlich banküblich angesehen werden kann und über dem jeweils anzuwendenden EU-Referenzzinssatz liegt.
- Die Auszahlung des Kredits erfolgt zu 100 % des Zusagebetrags.
- Für den noch nicht abgerufenen Kreditbetrag wird beginnend 2 Bankarbeitstage und 1 Monat nach dem Zusagedatum eine Bereitstellungsprovision von 0,25 % p. M. berechnet.
- Die antragstellende Bank kann dem Kreditnehmer marktübliche Bearbeitungs- und Strukturierungsgebühren gesondert in Rechnung stellen. Für den Direktkredit erhebt die KfW die Gebühren entsprechend.
Auszahlung
Die Kredite werden nach Projektfortschritt (Varianten A und B) beziehungsweise bei Vorliegen unvorhersehbarer Mehrkosten in der Errichtungsphase (Variante C) ausgezahlt. Die Abruffrist beträgt in der Regel 2,5 Jahre nach Kreditzusage.
Tilgung
- Varianten A und B: Während der tilgungsfreien Anlaufjahre zahlen Sie lediglich die Zinsen auf die ausgezahlten Kreditbeträge. Danach tilgen Sie gemäß der in den Finanzierungsverträgen vereinbarten Tilgungsstruktur.
- Variante C: Die Tilgung erfolgt spätestens am Ende der Laufzeit in einer Summe. Freier Cashflow ist während der Kreditlaufzeit ab Tilgungsbeginn des Direktkredits (A) beziehungsweise der Kredite im Rahmen des Finanzierungspakets (B) für Sondertilgungen zu verwenden.
Wie erfolgt die Antragstellung?
Die Antragstellung für Direktkredite im Rahmen von Bankenkonsortien sowie als Kostenüberschreitungsrahmen (Varianten A und C) erfolgt über ein Kreditinstitut formlos direkt bei der KfW.
Bei Finanzierungen im Rahmen des Finanzierungspaketes (Variante B) erfolgt die Antragstellung für den bankdurchgeleiteten Kredit bei einem Kreditinstitut Ihrer Wahl. Die Antragsformulare liegen den Kreditinstituten vor. Für den Direktkredit erfolgt die Antragstellung über das gleiche Kreditinstitut formlos direkt bei der KfW.
Sicherheiten
Für Ihren Kredit sind projektfinanzierungsübliche Sicherheiten zu stellen. Form und Umfang der Besicherung vereinbaren Sie im Rahmen der Kreditverhandlungen mit der KfW beziehungsweise mit Ihrer antragstellenden Bank (für den bankdurchgeleiteten Kredit im Finanzierungspaket).
Die KfW behält sich vor, Form und Umfang der Besicherung zu überprüfen und gegebenenfalls erforderliche Anpassungen zu verlangen.
Welche Unterlagen sind erforderlich?
Insbesondere, aber nicht ausschließlich, sind uns folgende Unterlagen einzureichen:
- Projektbeschreibung, -struktur und -analyse, wobei die letztere vor allem die Projektstärken und Projektrisiken und Risikomitigation darstellt
- Aussagefähiges Organigramm/Gruppenschema mit den entsprechenden Besitz- und Beteiligungsverhältnissen
- Cashflow Modell inklusive Sensitivierungen, mit Beurteilung/Bestätigung durch einen Wirtschaftsprüfer oder eine Beratungsgesellschaft
- Projektzeitplan
- Angaben und Bonitätsunterlagen (unter anderem Jahresabschluss/Wirtschaftsprüfungsbericht inklusive Jahresabschlusszahlen des Vorjahres) zu den 5 wesentlichen Projektbeteiligten (zum Beispiel Projektsponsor, Lieferant der Windenergieanlagen, Installation Contractor, Lieferant für Gründungsstrukturen, et cetera) einschließlich Referenzen
- (Entwurf eines) Indikativen Term Sheet (Finanzierungsstruktur, Laufzeit, Finanzkennzahlen, Sicherheiten, Margen und Gebühren)
- (Entwürfe der) Due Diligence Berichte (insbesondere Due Diligence Berichte zu Technik, Versicherung, Recht, Steuern)
- Zumindest zwei unabhängige Windertragsgutachten von anerkannten Gutachtern einschließlich Unsicherheiten- und Abschlagsbetrachtung
- Entwürfe der für das Projekt notwendigen Verträge
- Risikoorientierte, bankmäßige Stellungnahme der antragstellenden Bank zum Antragsteller oder die interne Kreditvorlage der antragstellenden Bank, jeweils inklusive Votum des Letztentscheiders,
- Einwilligungserklärung zum Datenaustausch innerhalb der KfW-Bankengruppe ("Konzernklausel", Formularnummer 600 000 2225)
- Einwilligungserklärung zur Datenweitergabe an die zuständigen Bundesministerien im Zuge der Kreditentscheidung
- Anlage zum Kreditantrag, Formularnummer 600 000 2170.
Vor Kreditzusage durch die KfW müssen die endgültigen Versionen der Dokumente (sofern notwendig unterschrieben) vorliegen.
Die KfW behält sich vor, sich im Rahmen ihrer Kreditentscheidung vor Ort vom Projekt ein Bild zu machen und ergänzende Unterlagen anzufordern.
In Fällen von grundsätzlicher Bedeutung kann zur Entscheidungsfindung eine externe Expertise erforderlich sein. Die Kosten hierfür trägt der Antragsteller.
Bei Direktkrediten stellt die konsortialführende Bank bzw. der beauftragte Finanzberater der KfW die erforderlichen Unterlagen zur Verfügung.
Beihilferechtliche Regelungen
- Direktkredite der KfW im Rahmen von Bankenkonsortien werden zu den gleichen Bedingungen (pari passu) zu den mindestens gleich hohen Krediten der Geschäftsbanken gewährt.
- Auf den Anteil der Geschäftsbanken dürfen die Kredite, die durch staatliche Bürgschaften oder Garantien abgesichert werden, sowie Direktkredite der Europäischen Investitionsbank (EIB) - soweit sie nicht durch Geschäftsbanken avaliert werden - nicht angerechnet werden.