Förderprogramm

KfW-Konsortialkredit Nachhaltige Transformation

Förderart:
Darlehen
Förderbereich:
Umwelt- & Naturschutz, Unternehmensfinanzierung, Mobilität
Fördergebiet:
bundesweit
Förderberechtigte:
Unternehmen
Ansprechpunkt:

KfW Bankengruppe

Palmengartenstraße 5–9

60325 Frankfurt am Main

Tel: 0800 5399001

KfW

Weiterführende Links:
KfW-Konsortialkredit Nachhaltige Transformation (291)

Kurzzusammenfassung

Kurztext

Wenn Ihr Unternehmen Maßnahmen zur Verringerung, zur Vermeidung und zum Abbau von Treibhausgasemissionen plant, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen ein Darlehen erhalten.

Volltext

Der KfW-Konsortialkredit Nachhaltige Transformation unterstützt Sie als Unternehmen bei der Finanzierung von ambitionierten, nachhaltigen und transformativen Vorhaben nach den in der EU-Taxonomie definierten Umwelt­zielen.

Mitfinanziert werden Ihre Ausgaben für Investitionen, Betriebsmittel und Nebenkosten für

  • die Errichtung und den Erwerb förderfähiger Anlagen sowie die Modernisierung bestehender Anlagen, oder
  • die Ausrichtung Ihres Geschäftsmodells an den in der EU-Taxonomie definierten Umweltzielen.

Sie erhalten die Förderung für Vorhaben in folgenden Bereichen:

  • Herstellung klimafreundlicher Technologien und Produkte, die in nachgelagerten Bereichen (auch privaten Haushalten) einen wesentlichen Beitrag zum Klimaschutz leisten (Modul A)
  • Klimafreundliche Produktionsverfahren in energieintensiven Industrien (Modul B)
  • Energieversorgung (Modul C)
  • Wasser, Abwasser, Abfall (Modul D)
  • Transport und Speicherung von CO2 (Modul E)
  • Nachhaltige Mobilität (Modul F)
  • Green IT (Modul G)

Außerdem können Sie eine Förderung für Planungs- und Umsetzungsbegleitung sowie die Erstellung von Gutachten und Nachweisen zur Einhaltung der technischen Mindestanforderungen erhalten.

Die Finanzierungen der KfW erfolgen im Rahmen eines Konsortiums, entweder direkt als Konsortialpartner oder indirekt über eine Risikounterbeteiligung. Optional können alle am Konsortium teilnehmenden Finanzierungspartner bilateral von der KfW refinanziert werden.

Der KfW-Risikoanteil (Anteil am Endkreditnehmerausfallrisiko) beträgt normalerweise EUR 7,5 Millionen und maximal EUR 100 Millionen, die KfW-Finanzierung kann bis zu 50 Prozent der Vorhaben­finanzierung betragen. 

Richten Sie Ihren Antrag bitte an Ihre Hausbank. Diese leitet den Antrag an die KfW Bankengruppe weiter.

Zusatzinfos 

rechtliche Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind

  • in- und ausländische Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft mit einem Gruppenumsatz von bis zu EUR 5 Milliarden, die sich mehrheitlich in Privatbesitz befinden,
  • Unternehmen, die im Rahmen einer Contracting-Vereinbarung (Energie-)Dienstleistungen für Dritte erbringen, sowie
  • bei Auslandsvorhaben deutsche Unternehmen und deren Tochtergesellschaften mit Sitz im Ausland.

Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:

  • Als ausländisches Unternehmen dürfen Sie nur Vorhaben in Deutschland durchführen.
  • Sie müssen die im Investitionsland geltenden umwelt- und sozialrechtlichen Anforderungen und Standards erfüllen.
  • Ihr Vorhaben muss die technischen Kriterien gemäß Artikel 9 der Verordnung (EU) 2020/852 des Europäischen Parlaments und des Rates („EU-Taxonomie“) einhalten.
  • Die Risikoübernahme durch die KfW darf nicht dazu führen, dass sie größter Risikoträger ist. Die Risikopartnerschaft zwischen KfW und Finanzierungspartnern muss adäquat sein.
  • Ihr Vorhaben muss mit der Ausschlussliste und den Paris-kompatiblen Sektorleitlinien der KfW Bankengruppe vereinbar sein.

Nicht finanziert werden

  • Umschuldungen,
  • Nachfinanzierungen bereits abgeschlossener Vorhaben.

Rechtsgrundlage

Richtlinie

KfW-Konsortialkredit Nachhaltige Transformation

Merkblatt der KfW
Stand: 01.07.2023

Nachhaltige Transformation gewerblicher Unternehmen

Finanzierung von nachhaltigen Transformationen in Anlehnung an die Kriterien der EU-Taxonomie

Förderziel

Der „KfW-Konsortialkredit Nachhaltige Transformation“ bietet gewerblichen, mittelständischen und großen Unternehmen eine flexible Finanzierung für ambitionierte, nachhaltige und transformative Maßnahmen, die sich an die technischen Kriterien der EU-Taxonomie anlehnen. Damit trägt der Mittelstand zur Verringerung, Vermeidung und zum Abbau von Treibhausgasemissionen bei.

Wer kann Anträge stellen?

  • Das Programm wendet sich an in- und ausländische Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, die sich mehrheitlich in Privatbesitz befinden und deren Gruppenumsatz in der Regel bis zu 5 Milliarden Euro beträgt.
  • Unternehmen, die im Rahmen einer Contracting-Vereinbarung (Energie-)Dienstleistungen für einen Dritten erbringen.

Im Rahmen der Vorhabenvariante können auch Auslandsvorhaben von deutschen Unternehmen und deren Tochtergesellschaften mit Sitz im Ausland finanziert werden. Vorhaben ausländischer Unternehmen sind auf Vorhaben in Deutschland beschränkt.

Beteiligung von Kreditinstituten, Versicherungen oder vergleichbaren Finanzinstitutionen

Kreditinstitute, Versicherungen oder vergleichbare Finanzinstitutionen, mit Ausnahme von Private Equity Investoren, dürfen nicht mit mehr als 25% am antragstellenden Unternehmen/ an der antragsstellenden Projektgesellschaft unmittelbar oder mittelbar beteiligt sein. Private Equity Investoren dürfen unabhängig von der Höhe der Beteiligung am antragstellenden Unternehmen unmittelbar oder mittelbar beteiligt sein.

Was wird finanziert?

Es können die gesamten Ausgaben für Investitionen und Betriebsmittel, einschließlich Nebenkosten, finanziert werden

  • für Vorhaben, die einen objektiv nachweisbaren positiven Beitrag zur Erreichung mindestens eines der in Artikel 9 der VERORDNUNG (EU) 2020/852 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES („EU-Taxonomie“) definierten Umweltziele leisten (gemessen an der Alternative, dass diese Vorhaben unterbleiben) („Vorhabenvariante“), oder
  • für Antragsteller, die ihr Geschäftsmodell nach den in Artikel 9 der EU-Taxonomie definierten Umweltzielen ausgerichtet haben bzw. innerhalb der Kreditlaufzeit ausrichten werden (gemessen am Status Quo zum Zeitpunkt der Antragstellung) und dies auf geeignete Art und Weise dokumentieren und nachweisen können („Geschäftsmodellvariante“).

Förderfähige Maßnahmen

Förderfähig sind Investitionen in die Errichtung und den Erwerb förderfähiger Anlagen sowie Modernisierungen bestehender Anlagen zur Erreichung der Förderkriterien.

  • Modul A: Herstellung klimafreundlicher Technologien und Produkte, die in nachgelagerten Bereichen (auch privaten Haushalten) einen wesentlichen Beitrag zum Klimaschutz leisten. www.kfw.de/291-modul-a
  • Modul B: Klimafreundliche Produktionsverfahren in energieintensiven Industrien Investitionen in Anlagen zur klimafreundlichen Herstellung ausgewählter energieintensiver Produkte (zum Beispiel Herstellung von Zement, Aluminium, Eisen und Stahl). www.kfw.de/291-modul-b
  • Modul C: Energieversorgung
    Anlagen zur CO2-armen Bereitstellung von Strom und Wärme inklusive hierfür notwendiger Infrastruktur zur Verteilung und Speicherung. www.kfw.de/291-modul-c
  • Modul D: Wasser, Abwasser, Abfall
    Maßnahmen zur Trinkwasserbereitstellung und Abwasserbehandlung, inklusive Einrichtungen zur Sammlung und Verteilung sowie Neuerrichtung von Anlagen zur Sammlung und Verwertung von Abfällen. www.kfw.de/291-modul-d
  • Modul E: Transport und Speicherung von CO2
    Neubau von CO2-Pipelines und Nachrüstung von Gasnetzen zum Transport von CO2 sowie unterirdische dauerhafte geologische Speicherung von CO2. www.kfw.de/291-modul-e
  • Modul F:
    Nachhaltige Mobilität Investitionen in emissionsarme Fahrzeuge und Schiffe sowie in Infrastruktur, die für eine klimaneutrale Mobilität erforderlich ist. www.kfw.de/291-modul-f
  • Modul G: Green IT
    Datenverarbeitung, Hosting und damit verbundene Tätigkeiten sowie datenbasierte Lösungen zur Verringerung der Treibhausgasemissionen. www.kfw.de/291-modul-g

Ferner können in Verbindung mit einer förderfähigen Investitionsmaßnahme Aufwendungen für die Planungs- und Umsetzungsbegleitung sowie die Erstellung von Gutachten und Nachweisen zur Einhaltung der technischen Mindestanforderungen gefördert werden.

Bei diesem Förderprogramm sind die Paris-kompatiblen Sektorleitlinien der KfW Bankengruppe zu berücksichtigen, die konkreten Anforderungen an die Klimaverträglichkeit der jeweiligen Investitionen definieren: Kundenversion-Paris-kompatible-Sektorleitlinien.pdf (kfw.de).

Finanzierungsanteil / Refinanzierungsoption für Partnerbanken

Die KfW beteiligt sich mit Risikobeteiligungen an Fremdkapitalfinanzierungen, wobei der KfW-Risikoanteil in der Regel 7,5 Millionen Euro bis maximal 100 Millionen Euro beträgt. Die Risikoübernahme der KfW

  • ist auf maximal 50% der Gesamtverschuldung der Unternehmensgruppe begrenzt.
  • darf nicht dazu führen, dass die KfW größter Risikoträger wird, um eine adäquate Risikopartnerschaft zwischen KfW und Finanzierungspartnern sicherzustellen.

Optional können alle am Konsortium teilnehmenden Banken bilateral von der KfW refinanziert werden, wobei für die Refinanzierung ein beihilfefreier Zinssatz oberhalb des maßgeblichen EU-Basissatzes als Interbankensatz für Banken angeboten wird.

Das Gesamtvolumen von Risikoübernahme zzgl. Refinanzierungsmittel ist je Maßnahme auf maximal 100 Millionen Euro begrenzt.

Konditionen

Die KfW beteiligt sich an Finanzierungen pari passu zu Marktkonditionen. Das heißt, die KfW übernimmt für die Risikoübernahme die von den Finanzierungspartnern vereinbarten Konditionen (unter anderem Laufzeit, Tilgungsmodus, Margen, Bereitstellungsprovision, Besicherungsstruktur), sofern diese auf Basis einer Bonitäts- und Risikoeinschätzung durch die KfW als marktüblich angesehen werden.

Umwelt- und Sozialverträglichkeit

Das Vorhaben muss die im Investitionsland geltenden umwelt- und sozialrechtlichen Anforderungen und Standards erfüllen.

Von einer Finanzierung ausgeschlossen sind:

Eine Umschuldung beziehungsweise die Nachfinanzierung bereits abgeschlossener Vorhaben.

Die KfW schließt zudem bestimmte Vorhaben generell von einer Finanzierung aus oder gibt einzuhaltende Bedingungen vor. Details finden Sie unter www.kfw.de/ausschlussliste.

Ist eine Kombination mit anderen Förderprogrammen möglich?

Die Kombination eines Kredites aus dem Programm KfW-Konsortialkredit Nachhaltige Transformation mit anderen Fördermitteln (Kredite oder Zulagen/Zuschüsse) ist möglich. Der Anteil der öffentlichen Hand inklusive KfW-Finanzierung am Endkreditnehmerausfallrisiko darf insgesamt nicht mehr als 50% der gesamten Fremdfinanzierung betragen.

Wie erfolgt die Antragstellung?

Die Beteiligung der KfW erfolgt auf Einladung des Finanzierungspartners.

Mittelverwendung

Nach Durchführung der Maßnahmen ist der programmgemäße Einsatz der Mittel nachzuweisen.

 

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