Richtlinie
KfW-Konsortialkredit Nachhaltige Transformation
Merkblatt der KfW
Stand: 01.07.2023
Nachhaltige Transformation gewerblicher Unternehmen
Finanzierung von nachhaltigen Transformationen in Anlehnung an die Kriterien der EU-Taxonomie
Förderziel
Der „KfW-Konsortialkredit Nachhaltige Transformation“ bietet gewerblichen, mittelständischen und großen Unternehmen eine flexible Finanzierung für ambitionierte, nachhaltige und transformative Maßnahmen, die sich an die technischen Kriterien der EU-Taxonomie anlehnen. Damit trägt der Mittelstand zur Verringerung, Vermeidung und zum Abbau von Treibhausgasemissionen bei.
Wer kann Anträge stellen?
- Das Programm wendet sich an in- und ausländische Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, die sich mehrheitlich in Privatbesitz befinden und deren Gruppenumsatz in der Regel bis zu 5 Milliarden Euro beträgt.
- Unternehmen, die im Rahmen einer Contracting-Vereinbarung (Energie-)Dienstleistungen für einen Dritten erbringen.
Im Rahmen der Vorhabenvariante können auch Auslandsvorhaben von deutschen Unternehmen und deren Tochtergesellschaften mit Sitz im Ausland finanziert werden. Vorhaben ausländischer Unternehmen sind auf Vorhaben in Deutschland beschränkt.
Beteiligung von Kreditinstituten, Versicherungen oder vergleichbaren Finanzinstitutionen
Kreditinstitute, Versicherungen oder vergleichbare Finanzinstitutionen, mit Ausnahme von Private Equity Investoren, dürfen nicht mit mehr als 25% am antragstellenden Unternehmen/ an der antragsstellenden Projektgesellschaft unmittelbar oder mittelbar beteiligt sein. Private Equity Investoren dürfen unabhängig von der Höhe der Beteiligung am antragstellenden Unternehmen unmittelbar oder mittelbar beteiligt sein.
Was wird finanziert?
Es können die gesamten Ausgaben für Investitionen und Betriebsmittel, einschließlich Nebenkosten, finanziert werden
- für Vorhaben, die einen objektiv nachweisbaren positiven Beitrag zur Erreichung mindestens eines der in Artikel 9 der VERORDNUNG (EU) 2020/852 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES („EU-Taxonomie“) definierten Umweltziele leisten (gemessen an der Alternative, dass diese Vorhaben unterbleiben) („Vorhabenvariante“), oder
- für Antragsteller, die ihr Geschäftsmodell nach den in Artikel 9 der EU-Taxonomie definierten Umweltzielen ausgerichtet haben bzw. innerhalb der Kreditlaufzeit ausrichten werden (gemessen am Status Quo zum Zeitpunkt der Antragstellung) und dies auf geeignete Art und Weise dokumentieren und nachweisen können („Geschäftsmodellvariante“).
Förderfähige Maßnahmen
Förderfähig sind Investitionen in die Errichtung und den Erwerb förderfähiger Anlagen sowie Modernisierungen bestehender Anlagen zur Erreichung der Förderkriterien.
- Modul A: Herstellung klimafreundlicher Technologien und Produkte, die in nachgelagerten Bereichen (auch privaten Haushalten) einen wesentlichen Beitrag zum Klimaschutz leisten. www.kfw.de/291-modul-a
- Modul B: Klimafreundliche Produktionsverfahren in energieintensiven Industrien Investitionen in Anlagen zur klimafreundlichen Herstellung ausgewählter energieintensiver Produkte (zum Beispiel Herstellung von Zement, Aluminium, Eisen und Stahl). www.kfw.de/291-modul-b
- Modul C: Energieversorgung
Anlagen zur CO2-armen Bereitstellung von Strom und Wärme inklusive hierfür notwendiger Infrastruktur zur Verteilung und Speicherung. www.kfw.de/291-modul-c - Modul D: Wasser, Abwasser, Abfall
Maßnahmen zur Trinkwasserbereitstellung und Abwasserbehandlung, inklusive Einrichtungen zur Sammlung und Verteilung sowie Neuerrichtung von Anlagen zur Sammlung und Verwertung von Abfällen. www.kfw.de/291-modul-d - Modul E: Transport und Speicherung von CO2
Neubau von CO2-Pipelines und Nachrüstung von Gasnetzen zum Transport von CO2 sowie unterirdische dauerhafte geologische Speicherung von CO2. www.kfw.de/291-modul-e - Modul F:
Nachhaltige Mobilität Investitionen in emissionsarme Fahrzeuge und Schiffe sowie in Infrastruktur, die für eine klimaneutrale Mobilität erforderlich ist. www.kfw.de/291-modul-f - Modul G: Green IT
Datenverarbeitung, Hosting und damit verbundene Tätigkeiten sowie datenbasierte Lösungen zur Verringerung der Treibhausgasemissionen. www.kfw.de/291-modul-g
Ferner können in Verbindung mit einer förderfähigen Investitionsmaßnahme Aufwendungen für die Planungs- und Umsetzungsbegleitung sowie die Erstellung von Gutachten und Nachweisen zur Einhaltung der technischen Mindestanforderungen gefördert werden.
Bei diesem Förderprogramm sind die Paris-kompatiblen Sektorleitlinien der KfW Bankengruppe zu berücksichtigen, die konkreten Anforderungen an die Klimaverträglichkeit der jeweiligen Investitionen definieren: Kundenversion-Paris-kompatible-Sektorleitlinien.pdf (kfw.de).
Finanzierungsanteil / Refinanzierungsoption für Partnerbanken
Die KfW beteiligt sich mit Risikobeteiligungen an Fremdkapitalfinanzierungen, wobei der KfW-Risikoanteil in der Regel 7,5 Millionen Euro bis maximal 100 Millionen Euro beträgt. Die Risikoübernahme der KfW
- ist auf maximal 50% der Gesamtverschuldung der Unternehmensgruppe begrenzt.
- darf nicht dazu führen, dass die KfW größter Risikoträger wird, um eine adäquate Risikopartnerschaft zwischen KfW und Finanzierungspartnern sicherzustellen.
Optional können alle am Konsortium teilnehmenden Banken bilateral von der KfW refinanziert werden, wobei für die Refinanzierung ein beihilfefreier Zinssatz oberhalb des maßgeblichen EU-Basissatzes als Interbankensatz für Banken angeboten wird.
Das Gesamtvolumen von Risikoübernahme zzgl. Refinanzierungsmittel ist je Maßnahme auf maximal 100 Millionen Euro begrenzt.
Konditionen
Die KfW beteiligt sich an Finanzierungen pari passu zu Marktkonditionen. Das heißt, die KfW übernimmt für die Risikoübernahme die von den Finanzierungspartnern vereinbarten Konditionen (unter anderem Laufzeit, Tilgungsmodus, Margen, Bereitstellungsprovision, Besicherungsstruktur), sofern diese auf Basis einer Bonitäts- und Risikoeinschätzung durch die KfW als marktüblich angesehen werden.
Umwelt- und Sozialverträglichkeit
Das Vorhaben muss die im Investitionsland geltenden umwelt- und sozialrechtlichen Anforderungen und Standards erfüllen.
Von einer Finanzierung ausgeschlossen sind:
Eine Umschuldung beziehungsweise die Nachfinanzierung bereits abgeschlossener Vorhaben.
Die KfW schließt zudem bestimmte Vorhaben generell von einer Finanzierung aus oder gibt einzuhaltende Bedingungen vor. Details finden Sie unter www.kfw.de/ausschlussliste.
Ist eine Kombination mit anderen Förderprogrammen möglich?
Die Kombination eines Kredites aus dem Programm KfW-Konsortialkredit Nachhaltige Transformation mit anderen Fördermitteln (Kredite oder Zulagen/Zuschüsse) ist möglich. Der Anteil der öffentlichen Hand inklusive KfW-Finanzierung am Endkreditnehmerausfallrisiko darf insgesamt nicht mehr als 50% der gesamten Fremdfinanzierung betragen.
Wie erfolgt die Antragstellung?
Die Beteiligung der KfW erfolgt auf Einladung des Finanzierungspartners.
Mittelverwendung
Nach Durchführung der Maßnahmen ist der programmgemäße Einsatz der Mittel nachzuweisen.