Förderprogramm

Erasmus für Jungunternehmer

Förderart:
Zuschuss
Förderbereich:
Aus- & Weiterbildung
Fördergebiet:
bundesweit
Förderberechtigte:
Existenzgründer/in, Unternehmen
Fördergeber:

Europäische Kommission (EC)

Ansprechpunkt:

Unterstützungsbüro Erasmus für Jungunternehmer

c/o Eurochambres

Avenue des Arts 19 A/D

B-1000 Brüssel

Tel: 00322 2820873

Fax: 00322 2300038

Erasmus for Young Entrepreneurs

Weiterführende Links:
Link zur Antragstellung

Kurzzusammenfassung

Kurztext

Das europäische Austauschprogramm Erasmus bietet Jungunternehmern die Möglichkeit, bis zu sechs Monate in einem kleinen oder mittleren Unternehmen in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union zu arbeiten und dort von einem erfahrenen Unternehmer zu lernen. Dafür gibt es unter bestimmten Voraussetzungen finanzielle Zuschüsse zu den Reise- und Unterhaltskosten.

Volltext

Allgemeine Ziele des Erasmus-Programms sind die Förderung des Erfahrungsaustauschs, des gegenseitigen Lernens und der Vernetzung von Unternehmern über die Grenzen der einzelnen Mitgliedstaaten hinweg.

Die spezifischen Programmziele lauten:

  • Praxisausbildung für Jungunternehmer in kleinen und mittleren Unternehmen in einem anderen Land der Europäischen Union, um einen erfolgreichen Start sowie die Weiterentwicklung ihrer Geschäftsideen zu ermöglichen,
  • Erfahrungs- und Informationsaustausch zwischen Unternehmern über Hindernisse und Herausforderungen bei der Gründung und Weiterentwicklung ihrer Unternehmen,
  • Verbesserung des Zugangs zum Markt und Suche nach potenziellen Partnern für neu gegründete und bereits etablierte Unternehmen in anderen Ländern der Europäischen Union,
  • Vernetzung durch Nutzung von Kenntnissen und Erfahrungen aus anderen europäischen Ländern.

Die Förderung erfolgt in Form von Zuschüssen zu den Reisekosten und Unterhaltskosten.

Jungunternehmer und Vermittlungsstelle regeln die Höhe der finanziellen Unterstützung und die damit verbundenen Bedingungen durch eine Vereinbarung. Empfehlungen über die Höhe der Förderung in den einzelnen Gastländern finden Sie im Benutzerleitfaden.

Die Vermittlung der Jungunternehmer und der gastgebenden Unternehmer erfolgt mit Hilfe regionaler und nationaler Wirtschaftsorganisationen, die als Vermittlungsstellen fungieren.

Als interessierter Jung- und Gastunternehmer nehmen Sie bitte Kontakt mit der ausgewählten Vermittlungsstelle auf und bewerben Sie sich mit Hilfe eines Online-Tools. Die zuständigen Vermittlungsstellen sichten und prüfen die eingegangenen Anträge.

Die Anmeldungen werden in einer Datenbank gespeichert. Gastunternehmer und Jungunternehmer, deren Anträge angenommen wurden, haben dort die Möglichkeit, nach Geschäftspartnern zu suchen.

Die nationalen bzw. regionalen Vermittlungsstellen und das Online-Anmeldetool können Sie im Internet abrufen.

Zuständig für fachliche Angaben und Fragen zur Teilnahme am Programm ist das Unterstützungsbüro „Erasmus für Jungunternehmer”.

Zusatzinfos 

rechtliche Voraussetzungen

Die Teilnahme am europäischen Austauschprogramm für Jungunternehmer ist an bestimmte Voraussetzungen geknüpft:

Das Programm richtet sich an Existenzgründer und erfahrene Unternehmer in kleinen und mittleren Unternehmen (gemäß der Definition der Europäischen Union).

Der Auslandsaufenthalt muss innerhalb von zwölf Monaten absolviert werden und sollte einen bis sechs Monate dauern. Innerhalb dieser Zeitspanne kann der Aufenthalt in mehrere kürzere Zeitfenster unterteilt werden, die der Jungunternehmer vor Ort im Gastunternehmen verbringt.

Als Jungunternehmer müssen Sie nachweisen, dass Sie über ein ausreichendes Maß an unternehmerischen Fähigkeiten verfügen.

Als Gastunternehmer müssen Sie nachweislich über eine langjährige einschlägige Erfahrung verfügen und belegen, dass Sie derzeit eine Tätigkeit ausüben, die dem Jungunternehmer die entsprechenden Lernmöglichkeiten bietet. Darüber hinaus müssen Sie als Gastunternehmer die Anforderungen der Grundsätze des Wohlverhaltens erfüllen.

Die Zahlung der Mittel der Europäischen Union hängt davon ab, ob der Jungunternehmer den Geschäfts-, Arbeits- bzw. Lernplan erfüllt. Er muss die entsprechenden Ergebnisse erzielen und seine Tätigkeitsberichte von der zuständigen Vermittlungsstelle abschließend genehmigen lassen.

Rechtsgrundlage

Richtlinie

Europäisches Austauschprogramm für Jungunternehmer

Benutzerleitfaden
Stand Mai 2015

1.0 Einleitung

„Erasmus für Jungunternehmer” ist ein Projekt der Europäischen Union (EU). Es soll neuen Unternehmern durch den Arbeitsaufenthalt in einem Unternehmen in einem anderen EU-Mitgliedstaat dabei helfen, die entsprechenden Qualifikationen für die Leitung eines kleinen oder mittleren Unternehmens (KMU) zu erwerben. Das Projekt leistet einen Beitrag zur Verbesserung ihres Know-hows und fördert den grenzüberschreitenden Wissenstransfer und die Weitergabe von Erfahrungen zwischen Unternehmern. Das Projekt „Erasmus für Jungunternehmer” fällt unter den „Small Business Act” für Europa und gilt als ein entscheidender Beitrag zu dem Grundsatz „ein Umfeld [zu] schaffen, in dem sich Unternehmer und Unternehmen in Familienbesitz entfalten können und in dem sich unternehmerische Initiative lohnt.”

Der vorliegende Leitfaden richtet sich an alle, die an einer Teilnahme an diesem Programm interessiert sind, insbesondere an:

  • neue Unternehmer, die ins Ausland gehen wollen, um dort von erfahrenen Unternehmern zu lernen;
  • erfahrene Unternehmer, die neue Unternehmer aufnehmen und betreuen möchten;
  • Anbieter von Unternehmensdienstleistungen, die Unternehmer und die Entwicklung der unternehmerischen Initiative fördern.

Der Leitfaden enthält Informationen über:

  • die Ziele des Programms (Kapitel 2.0);
  • den Aufbau und die wesentlichen Merkmale des Programms (Kapitel 3.0); und
  • die Umsetzung des Programms -Förderfähigkeit, Antragsverfahren und Teilnahmebedingungen (Kapitel 4.0).

2.0 Ziele

Allgemeines Ziel von „Erasmus für Jungunternehmer” ist die Förderung des Erfahrungsaustauschs, des gegenseitigen Lernens und der Vernetzung von neuen Unternehmern in der EU, die mit einem erfahrenen Unternehmer in einem anderen EU-Mitgliedstaat zusammenarbeiten.

Die spezifischen Programmziele lauten:

  • Praxisausbildung für neue Unternehmer in kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) in einem anderen Land in der EU, um einen erfolgreichen Start sowie die Weiterentwicklung ihrer Geschäftsideen zu ermöglichen.
  • Erfahrungs- und Informationsaustausch zwischen Unternehmern über die Hindernisse und Herausforderungen bei der Gründung und Weiterentwicklung ihrer Unternehmen.
  • Verbesserung des Zugangs zum Markt und Suche nach potenziellen Partnern für neu gegründete und bereits etablierte Unternehmen in anderen EU-Ländern.
  • Vernetzung durch Nutzung der Kenntnisse und Erfahrungen aus anderen europäischen Ländern.

3.0 Programmstruktur

3.1 Wesentliche Bestandteile

„Erasmus für Jungunternehmer” bietet neuen Unternehmern, die einen Aufenthalt bei einem erfahrenen Gastunternehmer in einem anderen EU-Mitgliedstaat planen, praktische und finanzielle Unterstützung.

Zu den typischen Aktivitäten zur Durchführung solcher Auslandsaufenthalte gehören:

  • Für einen förderfähigen neuen Unternehmer einen passenden Gastunternehmer zu finden;
  • Erleichterung der Kontakte zwischen neuen Unternehmern und Gastunternehmern durch Vermittlungsstellen, die in verschiedenen Ländern tätig sind;
  • Koordinierung der Tätigkeiten der Vermittlungsstellen durch das Unterstützungsbüro” Erasmus für Jungunternehmer”;
  • Übereinkunft zwischen den beteiligten Parteien (d.h. der ausgewählte neue Unternehmer, der Gastunternehmer und die zuständigen Vermittlungsstellen) hinsichtlich der Bedingungen des Auslandsaufenthalts: die Verpflichtungserklärung zum Projekt „Erasmus für Jungunternehmer”, Geschäfts-/Arbeits-/Lernplan, Aufgaben, Verpflichtungen, finanzielle Bedingungen und rechtliche Auswirkungen;
  • Dauer des Auslandsaufenthalts: 1 bis 6 Monate, mit der Möglichkeit, den Aufenthalt in einzelne Zeitfenster von mindestens 1 Woche Dauer zu unterteilen, die auf höchstens 12 Monate verteilt werden können;
  • Bewertung und Evaluierung der Ergebnisse durch die zuständigen Vermittlungsstellen.

Die Berichte über die Auslandsaufenthalte und der Informationsfluss an das Unterstützungsbüro und an die Europäische Kommission werden von den Vermittlungsstellen verwaltet.

Die Grundstruktur des Programms ist in nachstehendem Schaubild dargestellt: [...]

3.2 Vier Phasen

Der Prozess der Beschreibung, Prüfung, Umsetzung und Evaluierung von Auslandsaufenthalten besteht aus folgenden vier Phasen:

1. ANTRAGSPHASE

Interessierte neue Unternehmer und Gastunternehmer stellen über ein Online-Anmeldetool einen Antrag und nehmen Kontakt mit der von ihnen ausgewählten Vermittlungsstellen (siehe Punkt 4.3 unten) auf. Die zuständigen Vermittlungsstellen sichten und prüfen die eingegangenen Anträge und nehmen diese an, nachdem sie vollständig ausgefüllt sind.

2. PHASE DER SUCHE NACH PASSENDEN PARTNERN

Die Vermittlungsstellen ermöglichen die Aufnahme von Kontakten zwischen den neuen Unternehmern und Gastunternehmern, die eine Zusage erhalten haben, und versuchen, die passenden Partner zu finden und zusammenzubringen. Interessierte neue Unternehmer und Gastunternehmer können außerdem die Datenbank des Programms nach geeigneten Partnern durchsuchen und der von ihnen ausgewählten Vermittlungsstelle entsprechende Vorschläge unterbreiten.

3. VERTRAGSABSCHLUSS- UND VORBEREITUNGSPHASE

Die beteiligten Parteien (neue Unternehmer, Gastunternehmer und zuständige Vermittlungsstellen) einigen sich auf die Verpflichtungserklärung zum Projekt „Erasmus für Jungunternehmer”, auf den Geschäfts-/Arbeits-/Lernplan, die Aufgaben, Verpflichtungen, finanziellen Bedingungen, rechtlichen Auswirkungen usw. und unterzeichnen die erforderlichen Vereinbarungen. Die Kommission erteilt ihre endgültige Genehmigung zur Zusammenstellung der Partner. Neue Unternehmer und Gastunternehmer nehmen an den von den zuständigen Vermittlungsstellen organisierten Einführungsveranstaltungen teil.

4. UMSETZUNGSPHASE

Neue Unternehmer und Gastunternehmer führen den Auslandsaufenthalt – entsprechend ihren Bedürfnissen – in einer oder mehreren Phasen durch und berichten darüber. Die zuständigen Vermittlungsstellen überprüfen, ob der Aufenthalt den erwarteten Mehrwert erbringt, und bewerten die Ergebnisse.

4.0 Umsetzung

4.1 Was wird gefördert?

Die Betreuung eines neuen Unternehmers durch einen Gastunternehmer wird durch das Programm gefördert, sofern sie auf gegenseitigem Interesse beruht, von zugelassenen Vermittlungsstellen in die Wege geleitet wurde, die Anforderungen des Programms erfüllt sind und die erforderlichen Verträge zwischen allen beteiligten Parteien unterzeichnet wurden. Jeder beliebige Sektor der Privatwirtschaft kann am Programm teilnehmen. Unternehmer, die am Projekt teilnehmen, müssen aus einem Mikro-, kleinen oder mittelgroßen Unternehmen kommen.

Der Auslandsaufenthalt muss innerhalb einer Zeitspanne von insgesamt zwölf Monaten absolviert werden und sollte von einem bis sechs Monaten Dauer sein. Innerhalb dieser Zeitspanne kann der Aufenthalt in mehrere kürzere Zeitfenster unterteilt werden (mindestens eine Woche pro Zeitfenster), die der neue Unternehmer tatsächlich vor Ort im Unternehmen des Gastunternehmers verbringt.

Zu den Aktivitäten der Jungunternehmer während ihres Auslandsaufenthalts können beispielsweise gehören:

  • Hospitation bei einem erfahrenen Gastunternehmer;
  • Marktforschung und Erschließung neuer geschäftlicher Möglichkeiten;
  • Projektentwicklung, Innovation und FuE;
  • die Möglichkeit, bestehende Geschäftsvorgänge aus einer neuen Perspektive zu betrachten;
  • Verständnis des Finanzwesens von KMU;
  • Warenzeichenpolitik, Vertrieb und Marketing des Unternehmens des Gastunternehmers;
  • Arbeit an konkreten Projekten in einem oder mehreren der vorstehend genannten Bereiche.

4.2 Wer kann teilnehmen?

4.2.1 Neue Unternehmer

Neue Unternehmer sind definiert als Unternehmer, die sich in der Startphase befinden. Darunter fallen sowohl zukünftige Unternehmer, die fest entschlossen sind, ein eigenes Unternehmen auf der Grundlage eines tragfähigen Geschäftsplans zu gründen, als auch Unternehmer, die vor kurzem bereits ein Unternehmen gegründet haben (d.h. das seit maximal drei Jahren besteht). Ob geplant oder bereits gründet, spielt keine Rolle – das Unternehmen kann in jedem beliebigen Wirtschaftszweig tätig sein. Neue Unternehmer sollten daran interessiert sein, einen Beitrag zur Entwicklung des Unternehmens des Gastunternehmers zu leisten und ihre eigenen unternehmerischen Fähigkeiten zur Verfügung zu stellen sowie nützliches Know-how für ihr eigenes Unternehmen zu erwerben. Neue Unternehmer müssen einen soliden schulischen und beruflichen Hintergrund und eine zukunftsfähige Geschäftsidee vorweisen. Neue Unternehmer sollten darüber hinaus aber auch Weitblick, Engagement, Initiative und Kreativität besitzen. Ein neuer Unternehmer, der sich für die Teilnahme am Programm bewirbt, sollte auch in der Lage und bereit sein, zusätzliche Mittel aufzubringen, um die Kosten des Aufenthalts zu bestreiten, die über das hinausreichen, was durch die Finanzhilfe der EU abgedeckt wird.

4.2.2 Gastunternehmer

Bei Gastunternehmern handelt es sich um erfolgreiche und erfahrene Unternehmer (im Idealfall Inhaber von Mikro- oder Kleinunternehmen) oder um Personen, die unmittelbar in die Geschäftsführung auf Ebene des Vorstands von KMU eingebunden sind, auf welche die EU-Definition von Mikro-, klein- oder mittelgroßen Unternehmen zutrifft. Gastunternehmer wollen ihre unternehmerische Erfahrung weitergeben und von dem konkreten Beitrag profitieren, den ein neuer Unternehmer aus einem anderen Land zu ihrem Unternehmen leisten kann. Gastunternehmer müssen sich verpflichten, mit den neuen Unternehmern an der Entwicklung ihrer unternehmerischen Fertigkeiten und Fähigkeiten zu arbeiten.

4.3 Wer unterstützt das Programm?

4.3.1 Vermittlungsstellen

Vermittlungsstellen wurden offiziell eingesetzt, um Kontakte zwischen neuen Unternehmern und Gastunternehmern zu knüpfen. Ihre Aufgabe ist die Förderung des Unternehmertums auf europäischer, nationaler oder regionaler Ebene. Vermittlungsstellen sind im Rahmen von europäischen Partnerschaften organisiert, bei denen mehrere Partner aus verschiedenen EU-Mitgliedstaaten zusammenarbeiten. Jede Partnerschaft arbeitet mit ihren Pendants in der gesamten EU zusammen. Ihre Hauptaufgabe besteht darin, erfolgreiche Beziehungen zwischen den neuen Unternehmern und den Gastunternehmern anzubahnen und Vermittlungsdienste anzubieten (etwa Werbung, Information, Kontaktanbahnung, Prüfung von Anträgen, Vermittlung von Kontakten, Erstellung von Verträgen, logistische Unterstützung usw.). Für jede Beziehung zwischen einem neuen Unternehmer und einem Gastunternehmer sind zwei Vermittlungsstellen erforderlich – die erste als Vermittlungsstelle für den neuen Unternehmer und die zweite als Vermittlungsstelle für den Gastunternehmer –, da neue Unternehmer und Gastunternehmer aus unterschiedlichen Ländern kommen müssen.

4.3.2 Unterstützungsbüro „Erasmus für Jungunternehmer”

Ein auf europäischer Ebene eingerichtetes Unterstützungsbüro, das eng mit der Kommission und den Vermittlungsstellen zusammenarbeitet, sorgt für ein abgestimmtes Vorgehen der Vermittlungsstellen und stärkt die gesamteuropäische Dimension des Mobilitätsprogramms.

4.4 Wo sollten sich neue Unternehmer und Gastunternehmer bewerben?

Neue Unternehmer müssen ihre Anträge und Gastunternehmer ihre Angebote über ein Online-Anmeldetool einreichen. Im Rahmen der Anmeldung muss der neue Unternehmer bzw. der Gastunternehmer eine der Vermittlungsstellen auswählen, die offiziell zur Wahrnehmung dieser Aufgabe eingesetzt wurden. Im Idealfall sollten die Vermittlungsstellen in dem Land bzw. der Region tätig sein, aus der der neue Unternehmer bzw. der Gastunternehmer stammt. Die ausgewählte Vermittlungsstelle fungiert als Ratgeber und Anlaufstelle während des gesamten Prozesses. Die Liste der Vermittlungsstellen sowie alle weiteren Informationen und der Zugang zum Online-Anmeldetool sind unter der Adresse http://www.erasmus-entrepreneurs.eu zu finden, können aber auch beim Unterstützungsbüro „Erasmus für Jungunternehmer” angefordert werden (Adresse siehe Kapitel 5.0).

4.5 Welche Angaben sind erforderlich, und wie funktioniert das Auswahlverfahren?

Die Vermittlungsstellen sind für die Bewertung der Qualität der potenziellen Beziehungen zuständig, die sie der Europäischen Kommission zur endgültigen Genehmigung vorlegen.

Neue Unternehmer erfüllen die Teilnahmevoraussetzungen, wenn sie in den der Vermittlungsstelle zur Prüfung vorgelegten Bewerbungsunterlagen den Nachweis erbringen, dass sie über ein ausreichendes Maß an unternehmerischen Fähigkeiten verfügen. Diese Angaben, die über ein internetgestütztes Anmeldeformular eingereicht werden, umfassen u.a. einen Lebenslauf und erteilen Aufschluss über die einschlägigen Qualifikationen, Erfahrung, Ausbildung, Sprachkenntnisse, den derzeitigen Tätigkeitsbereich und die Beweggründe für einen Arbeitsaufenthalt im Ausland bei einem Gastunternehmer, was anhand eines viel versprechenden Geschäfts-/Arbeits-/Lernplans zusammen mit einem konkreten Vorhaben zur Unternehmensgründung nachgewiesen werden sollte. Um als Gastunternehmer förderfähig zu sein, müssen erfahrene und erfolgreiche Unternehmer nachweislich über eine langjährige einschlägige Erfahrung verfügen und belegen, dass sie derzeit eine Tätigkeit betreiben, die dem neuen Unternehmer die entsprechenden Lernmöglichkeiten bietet. Darüber hinaus muss ein Gastunternehmer die Anforderungen der Grundsätze des Wohlverhaltens erfüllen.

Die Anmeldungen werden in einer Datenbank gespeichert, in der Gastunternehmer und neue Unternehmer, deren Anträge angenommen wurden, die Möglichkeit haben, nach Geschäftspartnern zu suchen.

4.6 Welche Aufgaben und Verpflichtungen haben die Teilnehmer?

4.6.1 Neue Unternehmer

Neue Unternehmer haben folgende Aufgaben und Verpflichtungen:

  • Vorlage eines Geschäftsplans für ihr (künftiges) Unternehmen und Entwicklung eines Arbeits-/Lernprojekts für ihren Auslandsaufenthalt einschließlich der Bearbeitung realer unternehmerischer Aufgaben;
  • Unterzeichnung der Verpflichtungserklärung zum Projekt „Erasmus für Jungunternehmer”; in der die Arbeitsbeziehung zwischen neuen Unternehmern, Gastunternehmern und Vermittlungsstellen geregelt ist, und;
  • Unterzeichnung einer Vereinbarung mit der zuständigen Vermittlungsstelle, in der die Aufgaben, Verpflichtungen, finanziellen Bedingungen und rechtlichen Auswirkungen des Projekts innerhalb des vereinbarten Zeitplans beschrieben sind;
  • die Aufgabe, als „Botschafter” für das Programm zu fungieren und zum Aufbau eines Netzwerks von neuen Unternehmern beizutragen.

Neue Unternehmer müssen die Aufgaben und Verpflichtungen erfüllen, die ihnen kraft der der Vereinbarung, die mit der zuständigen Vermittlungsstelle vor Beginn ihres Auslandsaufenthalts unterzeichnet werden muss, auferlegt werden. Die Zahlung der EU-Mittel hängt davon ab, ob der neue Unternehmer den Geschäfts-/Arbeits-/Lernplan erfüllt und die entsprechenden Ergebnisse erzielt und ob seine Tätigkeitsberichte von der zuständigen Vermittlungsstelle abschließend genehmigt werden. Neue Unternehmer müssen gewährleisten, dass ihre Arbeitsbeziehung mit dem Gastunternehmer und der Vermittlungsstelle von guter Qualität ist.

4.6.2 Gastunternehmer

Der Gastunternehmer unterzeichnet zusammen mit dem neuen Unternehmer und den Vermittlungsstellen die Verpflichtungserklärung zum Projekt „Erasmus für Jungunternehmer”; in der die Arbeitsbeziehung zwischen den beteiligten Partnern geregelt ist.

Der Gastunternehmer muss dafür Sorge tragen, dass die Lernerfahrung und die Arbeitsbeziehung mit dem neuen Unternehmer und den Vermittlungsstellen insgesamt von guter Qualität sind und das unternehmerische Denken des neuen Unternehmers fördern. Gastunternehmern und neuen Unternehmern steht es frei, weitere Vertragsverhältnisse zur Regelung ihrer Arbeitsbeziehung einzugehen, wenn sie dies für notwendig und angemessen erachten und sofern sich dies mit der Verpflichtungserklärung zum Projekt „Erasmus für Jungunternehmer”, in der ihre Arbeitsbeziehung geregelt ist, sowie mit der Vereinbarung, die der neue Unternehmer mit der zuständigen Vermittlungsstelle unterzeichnet hat, vereinbaren lässt.

4.6.3 Vermittlungsstellen

Die Vermittlungsstellen spielen eine zentrale Rolle, vornehmlich bei der Ausgestaltung der Arbeitsbeziehungen, aber auch bei der Bereitstellung von Unterstützung, der Gewährleistung der Qualität und der Bewertung der Ergebnisse. Zu den Rollen und Aufgaben der Vermittlungsstellen gehören insbesondere:

Gegenüber den neuen Unternehmern:

  • als Informationsquelle fungieren und interessierte Antragsteller beraten und unterstützen;
  • Prüfung der Anträge im Hinblick auf:
  • Qualifikationen;
  • unternehmerische Ziele und Geschäftsplan;
  • Sprachkenntnisse;
  • Suche nach konkreten Vermittlungsmöglichkeiten für förderfähige neue Unternehmer;
  • praktische Einweisung der neuen Unternehmer vor ihrer Abreise;
  • sicherstellen, dass die Zahlungen an die neuen Unternehmer erfolgen;
  • während des Aufenthalts der neuen Unternehmer, die ins Land kommen, als Ansprechpartner vor Ort fungieren, und Unterstützung der neuen Unternehmer in allen praktischen Fragen einschließlich Gesundheit, Versicherung, Unterbringung, Transport und Einhaltung der nationalen Rechtsvorschriften;
  • die rechtzeitige Vorlage eines abschließenden Tätigkeitsberichts einfordern;
  • Förderung des Aufbaus eines Netzwerks der teilnehmenden Unternehmer.

Gegenüber den Gastunternehmern:

  • als Informationsquelle fungieren und potenzielle Gastunternehmer beraten und unterstützen, einschließlich der Organisation von Informationsveranstaltungen und proaktiver Aufforderungen zur Teilnahme;
  • Prüfung der Angebote der Gastunternehmer;
  • Suche nach qualifizierten neuen Unternehmern, welche die Anforderungen für das Programme erfüllen;
  • die rechtzeitige Vorlage eines Abschlussberichts einfordern;
  • Aufbau eines Gastunternehmer-Netzwerks, um die Verfügbarkeit der Gastunternehmer für die Aufnahme und Betreuung von neuen Unternehmern zu gewährleisten.

4.6.4 Unterstützungsbüro „Erasmus für Jungunternehmer”

Die Tätigkeiten der Vermittlungsstellen werden vom Unterstützungsbüro koordiniert, welches während der Durchführung des Programms für Einheitlichkeit und Qualität sorgt. Dieses Unterstützungsbüro ist für die Koordinierung und Kohärenz der Aktivitäten zuständig. Es hilft den Vermittlungsstellen dabei, einen Austausch von Unternehmern von hoher Qualität zu organisieren. Zu seinen Hauptaufgaben gehören Marketing und Werbung für diese Initiative, Beratung und Unterstützung für Vermittlungsstellen, Qualitätskontrolle, Entwicklung von Schulungsmaterialien und Vernetzung der Vermittlungsstellen.

4.6.5 Europäische Kommission

Die Kommission trägt die politische und finanzielle Gesamtverantwortung. Sie verwaltet die Finanzhilfevereinbarungen mit den europäischen Partnerschaften und gewährleistet, dass die erforderlichen Mittel zur Verfügung stehen. Zu ihren weiteren Aufgaben gehören: das Bewusstsein für das Programm zu schaffen, Beratung anzubieten, die Beziehungen zwischen den neuen Unternehmern und den Gastunternehmern zu genehmigen, für Evaluierung und Weiterentwicklung des Projekts zu sorgen, damit ein kontinuierliches Programm entsteht, das auf den Erkenntnissen beruht, die aus den Aktivitäten während der Pilotphase gewonnen wurden.

4.7 Welche Vereinbarungen sind zu schließen?

Das Vertragsverhältnis zwischen neue Unternehmern, Gastunternehmern und den beteiligten Vermittlungsstellen umfasst im Wesentlichen zwei Bestandteile:

Verpflichtungserklärung zum Projekt „Erasmus für Jungunternehmer”, die von vier Partnern (neuer Unternehmer, Gastunternehmer und den beiden beteiligten Vermittlungsstellen) unterzeichnet wird und in der die Grundsätze, Ziele und Aufgaben dargelegt sind (siehe Anhang).

Eine Vereinbarung zwischen dem neuen Unternehmer und der Vermittlungsstelle, bei der sich der neue Unternehmer beworben hat (normalerweise im Herkunftsland des neuen Unternehmers), wonach die Mittel an den neue Unternehmer ausgezahlt werden können. In dieser Vereinbarung sind die Aufgaben, Verpflichtungen, finanziellen Bedingungen und rechtlichen Auswirkungen des Projekts innerhalb des vereinbarten Zeitplans festgelegt; im Anhang zu dieser Vereinbarung sind der ausführliche Geschäftsplan, das Arbeits-/Lernprojekt für den Auslandsaufenthalt, die Absichten und Ziele, Aktivitäten, Ergebnisse und Zeitpläne enthalten.

Die Vermittlungsstelle, bei der sich der neue Unternehmer beworben hat, ist für die Auszahlung der Finanzhilfe an den neuen Unternehmer gemäß den in der Vereinbarung festgelegten Bedingungen zuständig. Die Vermittlungsstelle, bei welcher der Gastunternehmer sein Angebot über die Aufnahme und Betreuung eines neuen Unternehmers eingereicht hat, ist dafür zuständig, die Beziehung am Standort im Ausland zu erleichtern und zu unterstützen.

4.8 Welche Hilfe wird angeboten?

Die zentrale Website http://www.erasmus-entrepreneurs.eu enthält alle notwendigen Informationen über das Programm. Eine internetgestützte Datenbank, zu der die Website ein Link enthält, bietet neuen Unternehmern und Gastunternehmern die Möglichkeit, ihre Anträge und Angebote für die Teilnahme am Programm einzureichen.

Vermittlungsstellen sind im Allgemeinen auf nationaler oder regionaler Ebene tätig und unterstützen die neuen Unternehmer und Gastunternehmer dabei, den passenden Partner zu finden, erleichtern Kontakte und betreuen die Beziehungen vor Beginn des Auslandsaufenthalts. Sie bieten Unterstützung vor Ort für die neue Unternehmer, die im Land ankommen (z.B. Unterkunft, Transport, Versicherung usw.) während ihres Aufenthalts bei den Gastunternehmern.

Neben der Unterstützung der Vermittlungsstellen veröffentlicht das Unterstützungsbüro „Erasmus für Jungunternehmer” auch häufig gestellte Fragen der neuen Unternehmer und Gastunternehmer auf der zentralen Website und unterbreitet Lösungsvorschläge bei Problemen und Konflikten.

4.9 Welche finanzielle Unterstützung wird angeboten?

Mit der finanziellen Unterstützung für die neuen Unternehmer soll ein Beitrag zu den Reisekosten in das Aufenthaltsland und wieder zurück in das Herkunftsland sowie zu den Unterhaltskosten (insbesondere Unterkunft) während des Besuchs geleistet werden. Die finanzielle Unterstützung wird von der Vermittlungsstelle ausgezahlt, bei welcher der neue Unternehmer seinen ursprünglichen Antrag eingereicht hat. Die Höhe der finanziellen Unterstützung und die damit verbundenen Bedingungen sind in einer Vereinbarung zwischen dem neuen Unternehmer und der Vermittlungsstelle zu regeln.

Tabelle 1 gibt Aufschluss über die empfohlenen Beträge der monatlichen Finanzhilfe der zuständigen Vermittlungsstelle an die neuen Unternehmer.

Der neue Unternehmer muss gegenüber der Vermittlungsstelle, welche die finanzielle Unterstützung auszahlt, den Nachweis erbringen, dass er den gezahlten Betrag auch tatsächlich ausgegeben hat. Falls die nachweislichen Ausgaben geringer ausfallen als die Höhe der finanziellen Unterstützung, die der neue Unternehmer möglicherweise als Vorauszahlung erhalten hat, ist die zahlende Vermittlungsstelle berechtigt, den bereits gezahlten Überschussbetrag zurückzufordern.

Monatliche Finanzhilfe der Vermittlungsstellen an die neuen Unternehmer
AufenthaltslandMaximaler Betrag pro Monat während des Aufenthalts im jeweiligen Land
Albanien530 EUR
Belgien830 EUR
Bulgarien560 EUR
Dänemark1.100 EUR
Deutschland830 EUR
EJRM560 EUR
Estland670 EUR
Finnland950 EUR
Frankreich900 EUR
Griechenland780 EUR
Irland1.000 EUR
Island900 EUR
Israel (bis Januar 2016)950 EUR
Italien900 EUR
Kroatien720 EUR
Lettland610 EUR
Liechtenstein (bis Januar 2016)1.100 EUR
Litauen560 EUR
Luxemburg830 EUR
Malta720 EUR
Moldawien530 EUR
Montenegro560 EUR
Niederlande830 EUR
Norwegen (bis Januar 2016)1.100 EUR
Österreich900 EUR
Polen610 EUR
Portugal780 EUR
Rumänien560 EUR
Schweden950 EUR
Serbien (bis Januar 2016)560 EUR
Slowakei610 EUR
Slowenien720 EUR
Spanien830 EUR
Tschechische Republik610 EUR
Türkei750 EUR
Ungarn670 EUR
Vereinigtes Königreich1.000 EUR
Zypern780 EUR
Regionen in äußerster Randlage (Unternehmer aus/nach)1.100 EUR
Unternehmer mit Behinderungen (unabhängig von dem Land des HE)

1.100 EUR

4.10 Welche Berichte sind vorzulegen?

Die Vermittlungsstellen sind für die Verwaltung des Informationsflusses zuständig, wobei von neuen Unternehmern und Gastunternehmern bestimmte Informationen zu übermitteln sind. Es sind folgende Berichte vorzulegen:

  • Ein Abschlussbericht des neuen Unternehmers, in dem die durchgeführten Aktivitäten/ die geleistete Arbeit, die erworbenen Fertigkeiten, Fähigkeiten und Kenntnisse sowie die Erkenntnisse beschrieben werden, die der neue Unternehmer für die Entwicklung seines eigenen Unternehmens gewonnen hat;
  • Kurzbericht des Gastunternehmers zum Thema „was wurde erreicht” und „was sollte nächstes Mal verbessert werden”.

Diese Berichte werden in der internetgestützten Datenbank abgespeichert. Vorbehaltlich geschäftlicher und persönlicher Geheimhaltungsvorschriften können die Berichte der neue Unternehmer in die öffentliche Website eingestellt werden, um eine Sammlung bewährter Praktiken aufzubauen und möglicherweise auch „Erfolgsgeschichten” zu nutzen, damit auf diese Weise Aufmerksamkeit erzeugt wird.

Darüber hinaus reichen die Vermittlungsstellen vierteljährlich Tätigkeitsberichte beim Unterstützungsbüro „Erasmus für Jungunternehmer” ein, in denen die aufgetretenen strukturelle Probleme und Schwierigkeiten beschrieben und Empfehlungen für Lösungsansätze formuliert werden.

4.11 Wie wird das Programm evaluiert?

Das Projekt wird regelmäßig evaluiert werden. Neben den Vermittlungsstellen und anderen wichtigen Interessengruppen werden die neuen Unternehmer und Gastunternehmer, die am Projekt teilgenommen haben, gebeten, einen Beitrag zur Bewertung zu leisten. Der Sinn und Zweck dieser Evaluierung besteht darin, die Ergebnisse und die Auswirkungen des Programms zu bewerten und Empfehlungen für ein künftiges kontinuierliches Programm auszusprechen.

5.0 Informationen und Kontaktangaben

Für fachliche Angaben und Fragen zur Teilnahme am Programm:

Unterstützungsbüro „Erasmus für Jungunternehmer”
c/o EUROCHAMBRES
Avenue des Arts, 19 A/D
B-1000 Brüssel, Belgien

Tel. (00 32 2) 2 82 08 73
Fax (00 32 2) 2 80 01 91

E-Mail: [email protected]

Internet: http://www.erasmus-entrepreneurs.eu

Für Fragen zu weiteren Aspekten, den allgemeinen Rahmenbedingungen und zum umfassenden Finanzrahmen des Programms:

Europäische Kommission
Generaldirektion Unternehmen und Industrie
Referat „Unternehmerische Initiative” (E.1)
B-1049 Brüssel, Belgien

E-Mail: [email protected]

Internet: http://ec.europa.eu/[...]

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