Richtlinie
Merkblatt zum Förderprogramm „ERFA-Gruppen – Horizont Handwerk“
Stand 0/2024
Förderung von Erfahrungsaustausch-Gruppen zu Zukunftsthemen des Handwerks“
Eine Maßnahme zur Sensibilisierung und zum Wissenstransfer wesentlicher Zukunftsthemen in kleine und mittlere Handwerksbetriebe in Baden-Württemberg im Rahmen der Initiative Horizont Handwerk ist die Förderung von Erfahrungsaustausch-Gruppen.
1. Zuwendungsziel, Rechtsgrundlagen
Mit der Förderung von Erfahrungsaustauschgruppen (ERFA) sollen kleine und mittlere Handwerksbetriebe in Baden-Württemberg in ihrem Gewerk oder auch gewerkübergreifend zukunftsrelevante Themen in einem moderierten Umfeld diskutieren und ihre Erfahrungen untereinander austauschen („Unternehmer lernt vom Unternehmer“). Hierzu zählen beispielsweise die Themen Personalentwicklung, Wissensmanagement, Nachfolge und Nachwuchsgewinnung, strategische Betriebsführung, Digitalisierung, Innovation und Kooperation, Transformation, Nachhaltigkeit, Klimaschutz und Energiewende.
Die Förderung erfolgt auf Grundlage der §§ 17 und 18 des Gesetzes zur Mittelstandsförderung (MFG) vom 19.12.2000 sowie als Modellvorhaben im Rahmen der Umsetzungsmaßnahmen der „Initiative Horizont Handwerk“ des Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus.
Die Zuwendung wird gewährt nach Maßgabe des § 44 in Verbindung mit § 23 der Landeshaushaltsordnung (LHO) sowie der Verwaltungsvorschriften hierzu (VV-LHO); insbesondere gelten die Allgemeinen Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung (ANBest-P) in der jeweils aktuell gültigen Fassung.
Bei der Zuwendung handelt es sich um eine Freiwilligkeitsleistung auf die kein Rechtsanspruch besteht und die insbesondere nur im Rahmen von verfügbaren Haushaltsmitteln gewährt werden kann.
2. Zuwendungszweck
Gefördert wird die Durchführung von Erfahrungsaustauschgruppen in den folgenden Themenbereichen:
- Digitalisierung: Digitale Transformation von Betriebsprozessen und Geschäftsmodellen, Anwendung neuer digitaler Technologien, Plattformökonomie, Künstliche Intelligenz, Unterstützungsmöglichkeiten
- Innovation: Entwicklung neuer Produkte, Dienstleistungen und Verfahren, Informationsvermittlung zu neuen technologischen Entwicklungen, Stärkung der Innovationsfähigkeit
- Kooperation: Notwendigkeit, Anbahnung und Management von Kooperationen und Netzwerken, Entwicklung kooperativer Geschäftsmodelle, Stärkung der Kooperationsfähigkeit
- Personal: Fachkräftegewinnung und-sicherung, Personalentwicklung, Personalführung, Nachfolgeplanung, Beteiligung am Betriebserfolg, Wissensmanagement und Arbeitgeberattraktivität
- Strategie und Transformation: Strategische Betriebsführung und Neuausrichtung, systematische Strategieentwicklung; Strategien zur Bewältigung der Transformation im Kfz-Bereich, im Zuliefer- oder Bauhandwerk.
- Nachhaltigkeit, Energiewende, Klimaschutz: Chancen und Potenziale nachhaltiger Produkte und Dienstleistungen, Nachhaltigkeitsstrategien und Geschäftsmodelle, Nachhaltigkeitsthemen in den Dimensionen Ökologie, Ökonomie und Soziales.
Die Erfahrungsaustauschgruppen sollen aus mehreren Unternehmen des Handwerks und ggf. auch darüber hinaus gebildet werden, vertreten durch die Inhaber oder durch Führungs-/Fachkräfte der Betriebe.
Die Gruppen sollen den eigenen betrieblichen Horizont erweitern, es ermöglichen, von den unternehmerischen Erfahrungen der anderen Teilnehmer zu lernen, betriebliche Entscheidungen im Vorfeld zur Diskussion zu stellen und damit vorbereiten zu können. Außerdem kann durch Erfahrungsaustauschgruppen auch die Kooperation zwischen Betrieben angeregt und initiiert werden.
Innerhalb der Gruppen sollte eine möglichst homogene Betriebsstruktur mit 8 bis 15 Teilnehmern gegeben sein.
Die einzelne Gruppe sollte sich innerhalb eines Jahres in der Regel zweimal treffen.
Gefördert werden können sowohl Erfahrungsaustauschgruppen innerhalb eines Gewerks, als auch zwischen Gewerken sowie auch mit Unternehmen außerhalb des Handwerks, um z.B. im Rahmen von Angeboten aus einer Hand oder von Building-Information-Modeling das fachlich-prozessuale Verständnis für andere Gewerke/Wirtschaftsbereiche zu fördern. In Gruppen mit Beteiligung von Unternehmen außerhalb des Handwerks sollten die Handwerksunternehmen die Mehrzahl bilden.
3. Zuwendungsempfänger und Zielgruppe
Antragsberechtigt als Initiatoren und Organisatoren der Erfahrungsaustauschgruppen sind die Handwerkskammern, die Landesinnungs- und Fachverbände des Handwerks sowie die Kreishandwerkerschaften in Baden-Württemberg.
Zielgruppe der Erfahrungsaustauschgruppen sind Inhaberinnen und Inhaber, Führungs- und Fachkräfte kleiner und mittlerer Handwerksbetriebe aus Baden-Württemberg. Eine gewerkeübergreifende ERFA-Gruppe ist möglich.
4. Art, Umfang und Höhe der Zuwendung
Die Sitzungsdauer einer Erfahrungsaustauschgruppe sollte in der Regel einen Tag umfassen, in begründeten Fällen auch zwei Tage.
Gefördert werden die Kosten
- externer Moderation und
- externer Referenten und Fachexperten
bis zur Höhe von insgesamt 3.000 Euro zzgl. MwSt. pro eintägiger Sitzung und bis zu 4.500 Euro zzgl. MwSt. für eine zweitägige Sitzung.
Zuschussfähig sind dabei maximale Honorare von 1.500 Euro zzgl. MwSt. je Tag für Moderatoren und max. 1.000 Euro zzgl. MwSt. je Referent. In diesen Beträgen sind auch die Reisekosten der Moderatoren/Referenten enthalten.
Die Mehrwertsteuer wird bei vorsteuerabzugsberechtigten Antragstellern nicht bezuschusst.
Im Antrag ist ein Hinweis zur Vorsteuerabzugsberechtigung des Antragstellers anzugeben.
Erfolgt die Moderation intern, d.h. durch Personal des Fachverbandes oder durch Personal anderer baden-württembergischer Handwerksorganisationen, ist nur ein Ersatz der Reisekosten gemäß Landesreisekostengesetz möglich, das Gleiche gilt beim Einsatz interner Referenten.
Optional kann die Erstellung einer Dokumentation der Erkenntnisse für den Wissenstransfer an Handwerksbetriebe gefördert werden. Förderfähig sind dabei die externe redaktionelle Aufbereitung, die externe grafische Gestaltung und der Druck der Dokumentation. Der Zuschuss beträgt max. 50% der förderfähigen Kosten und max. 1.500 Euro zzgl. MwSt.
Alle weiteren Ausgaben bzw. Aufwendungen im Zusammenhang mit der ERFA-Gruppe sind nicht förderfähig, insbesondere Porto- und Telefonkosten, externe Raummiete, Catering und evtl. Mehrkosten der Moderation/Referenten.
Die Erhebung von Teilnehmergebühren zur Deckung dieser Kosten ist möglich.
Alle Ausgaben sind durch Rechnungen Dritter zu belegen.
Die Vorschriften zur Vergabe öffentlicher Aufträge sind zu beachten.
5. Sonstige Zuwendungsbestimmungen
Mehrfachförderung
Eine Förderung der bezuschussten Aufwendungen durch weitere Zuwendungen der öffentlichen Hand ist ausgeschlossen (Verbot der Doppelförderung).
Publizitätspflichten
Bei der Durchführung des Vorhabens, der Öffentlichkeitsarbeit und auf allen Veröffentlichungen zum Vorhaben ist darauf hinzuweisen, dass das Projekt durch das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus Baden-Württemberg im Rahmen der „Initiative Horizont Handwerk“ finanziell gefördert wird.
Darüber hinaus sind die Corporate Design Elemente zur „Initiative Horizont Handwerk“ (insb. Logos) unter Beachtung des CD-Manuals zu verwenden (https://horizont-handwerk.de/ci-portal/).
6. Antragsstellung, Nachweis- und Auszahlungsverfahren
Die Anträge sind schriftlich beim Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus Baden-Württemberg, Referat 41: Mittelstand und Handwerk, Schlossplatz 4 (Neues Schloss), 70173 Stuttgart zu stellen.
Das Wirtschaftsministerium entscheidet über die Bewilligung des Zuschusses. Die Bearbeitung der Zuschussanträge erfolgt in der Reihenfolge der vollständigen Antragseingänge beim Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus Baden-Württemberg.
Der Antrag hat neben dem Kosten- und Finanzierungsplan u.a. Angaben zu Themen, Inhalt und Konzeption der ERFA-Gruppe, Termine, Ort, zeitlicher Umfang/Dauer, Zielgruppe und Zielsetzung sowie eine Teilnehmer- bzw. Interessentenliste zu enthalten.
Im Antrag ist zu bestätigen, dass mit der Maßnahme noch nicht begonnen wurde (keine Lieferungs- und Leistungsverträge) sowie das Vorliegen einer Vorsteuerabzugsberechtigung.
Lieferungs- und Leistungsverträge im Zusammenhang mit der Maßnahme dürfen erst nach der Bewilligung erfolgen. Die Einholung von Angeboten ist jedoch bereits vor Antragstellung möglich.
Anträge auf Förderung sind so früh als möglich im Vorfeld der Auftaktsitzung der ERFA-Gruppe zu stellen, mindestens jedoch mit einer Frist von 6 Wochen vor dem geplanten Veranstaltungsdatum. Anträge die diese Frist nicht einhalten, können nicht bezuschusst werden.
Mittel-Abrufe/ Auszahlungen können für getätigte Ausgaben unter Vorlage der entsprechenden Rechnungskopien inkl. Zahlungsnachweis über die Kosten für die Moderation/ die Referenten erfolgen. Den Anträgen ist auch eine Auflistung der weiteren Kosten (ohne Rechnungen) im Zusammenhang mit der Sitzung sowie deren Finanzierung (Zuwendungsempfänger/ Teilnehmer) beizufügen sowie die Teilnehmerliste, und, falls vorhanden, eine Nachbereitung der Sitzung bzw. die Vorträge der Referenten.
Spätestens drei Monate nach Ablauf des Bewilligungszeitraums ist ein vollständiger Verwendungsnachweis vorzulegen. Die Festsetzung der endgültigen Zuschusshöhe sowie die Auszahlung erfolgen nach Prüfung des Verwendungsnachweises.
Vordrucke für die Antragstellung und Verwendungsnachweise werden im Internet unter ww.wm.baden-wuerttemberg.de zur Verfügung gestellt.
7. Laufzeit des Programms
Das Förderprogramm „ERFA-Gruppen – Horizont Handwerk“ ist als Modellprojekt bis zum 31.12.2024 befristetet.
8. Fragen zum Förderprogramm und zur Initiative Horizont Handwerk
Dr. Jochen Laps
Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus Baden-Württemberg
Referat 41: Mittelstand und Handwerk
Tel.: 0711/123-2736
E-Mail: [email protected]
https://wm.baden-wuerttemberg.de