Europäischer Sozialfonds Plus (ESF Plus) in Baden-Württemberg
Ziel und Gegenstand
Der Europäische Sozialfonds Plus (ESF Plus) ist das zentrale Instrument der Europäischen Union für Investitionen in Aus- und Weiterbildung, die Beschäftigung sowie die Bekämpfung von Armut und sozialer Ausgrenzung. Das Land Baden-Württemberg hat eine eigene Strategie für den Einsatz des ESF Plus entwickelt, die im Entwurf des Operationellen Programms des Landes für den ESF Plus 2021 bis 2027 dokumentiert ist und folgende Akzente setzt:
- Prioritätsachse A „Nachhaltige Beschäftigung, Lebenslanges Lernen und Fachkräftesicherung, soziale Inklusion, gesellschaftliche Teilhabe und Bekämpfung der Armut“:
- Förderschwerpunkte sind im spezifischen Ziel a)
- die Verbesserung des Zugangs zu Beschäftigung und Aktivierungsmaßnahmen für alle Arbeitsuchenden, insbesondere für junge Menschen, vor allem durch die Umsetzung der Jugendgarantie, für Langzeitarbeitslose und auf dem Arbeitsmarkt benachteiligte Gruppen sowie für Nichterwerbspersonen sowie
- die Förderung selbstständiger Erwerbstätigkeit und der Sozialwirtschaft.
- Förderschwerpunkte sind im spezifischen Ziel g)
- Förderung des lebenslangen Lernens, insbesondere von flexiblen Möglichkeiten für Weiterbildung und Umschulung für alle unter Berücksichtigung unternehmerischer und digitaler Kompetenzen, bessere Antizipation von Veränderungen und neuen Kompetenzanforderungen auf der Grundlage der Bedürfnisse des Arbeitsmarkts,
- Erleichterung beruflicher Übergänge und
- Förderung der beruflichen Mobilität.
- Förderschwerpunkte sind im spezifischen Ziel h)
- Förderung der aktiven Inklusion mit Blick auf die Verbesserung der Chancengleichheit, Nichtdiskriminierung und aktiven Teilhabe sowie Erhöhung der Beschäftigungsfähigkeit, insbesondere von benachteiligten Gruppen.
- Prioritätsachse B „Soziale Innovation“:
- Förderschwerpunkte sind im spezifischen Ziel h)
- die Förderung der aktiven Inklusion mit Blick auf die Verbesserung der Chancengleichheit, Nichtdiskriminierung und aktiven Teilhabe sowie
- Erhöhung der Beschäftigungsfähigkeit, insbesondere von benachteiligten Gruppen.
Bereichsübergreifende Grundsätze sind die Förderung der Gleichstellung der Geschlechter, Chancengleichheit und Nichtdiskriminierung sowie der Nachhaltigkeit im Sinne des Klimaschutzes.
In allen Prioritätsachsen ist es möglich, transnationale Projekte durchzuführen.
Antragsberechtigte
Antragsberechtigt sind je nach Maßnahme Unternehmen sowie Bildungsträger, Kammern, Verbände und sonstige Organisationen der Wirtschaft ohne Erwerbscharakter, die als Projektträger im Interesse der endbegünstigten Unternehmen oder natürlichen Personen handeln.
Voraussetzungen
Über konkrete fachliche Ziele und Voraussetzungen der Förderung informieren die Fördergrundsätze und -aufrufe zu den einzelnen Programmschwerpunkten.
Art und Höhe der Förderung
Die Förderung erfolgt in Form von Zuschüssen.
Die Höhe der Förderung ist abhängig von der Art und dem Umfang der Maßnahme.
Nähere Informationen enthalten die Fördergrundsätze und -aufrufe zu den einzelnen Programmschwerpunkten.
Antragsverfahren
Maßnahmen des Förderbereiches Arbeit und Soziales (Prioritätsachsen A, spezifische Ziele a) und h), sowie B) werden vom Ministerium für Soziales, Gesundheit und Integration Baden-Württemberg als zentrale oder regionale Projekte umgesetzt. Für die Bewertung der Anträge für regionale Projekte sind regionale Arbeitsgruppen zuständig. Die Beurteilung der Anträge für zentrale Projekte erfolgt durch das Ministerium für Soziales, Gesundheit und Integration. Aktuelle Aufrufe zur Einreichung von Förderanträgen werden im Internet veröffentlicht.
Maßnahmen der Prioritätsachse A im spezifischen Ziel g) werden vom Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus Baden-Württemberg als Programme oder Projekte gefördert.
Für Programme des Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus Baden-Württemberg besteht kein gesondertes Auswahlverfahren, sodass in der Regel alle Anträge gefördert werden, die vollständig ausgefüllt sind und alle Fördervoraussetzungen erfüllen. Für Projekte finden jeweils themenspezifische Aufrufe statt, die mit den dazugehörigen Förderrichtlinien, Antragsformularen und Antragsfristen im Internet veröffentlicht werden.
Zentraler Ansprechpartnerin bei der Umsetzung aller Fördermaßnahmen aus den Bereichen des Ministeriums für Soziales, Gesundheit und Integration Baden-Württemberg sowie des Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus Baden-Württemberg – von der Antragstellung, Bewilligung, Mittelauszahlung bis zur Verwendungsnachweisprüfung – ist die L-Bank.
Quelle
Programmentwurf für den Europäischen Sozialfonds Plus (ESF Plus) in der Förderperiode 2021–2027 in Baden-Württemberg vom 24. September 2021; Methodik und Kriterien für die Auswahl von Vorhaben im Rahmen der ESF Plus-Förderperiode in Baden-Württemberg 2021–2027 vom 19. Mai 2021; Informationen des Ministeriums für Soziales, Gesundheit und Integration Baden-Württemberg sowie des Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus Baden-Württemberg, Stand August 2023.
Wichtige Hinweise
Das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus Baden-Württemberg fördert derzeit im Rahmen des ESF Plus folgende Programme und Projekte:
Förderprogramme:
- Fachkurse (ESF Plus 2021–2027)
Projekte:
- Aktuelle Projektaufrufe liegen nicht vor.
Im Förderbereich des Ministeriums für Soziales, Gesundheit und Integration Baden-Württemberg wurden folgende Aufrufe und Förderprogramme veröffentlicht:
- Aktuelle Projektaufrufe liegen nicht vor.
Informationen über ältere beziehungsweise abgelaufene Förderaufrufe finden Sie im Internet unter https://www.esf-bw.de/esf/esfplus.