Richtlinie
Mietwohnungsfinanzierung L-Bank – Leben & Wohnen
Merkblatt (Stand: 01.01.2024)
Die L-Bank fördert im Rahmen des Förderprogramms Leben & Wohnen den Neubau von Mietwohnungen und Kindertagesstätten in Baden-Württemberg. Die Wohnungen sollen überwiegend an junge Ehepaare und Familien mit Kindern oder Seniorinnen und Senioren vermietet werden. Eine Miet- oder Belegungsbindung ist nicht vorgesehen.
1. Wer wird gefördert?
Gefördert werden Investoren, die Mietwohnraum schaffen. Hierbei kann es sich zum Beispiel handeln um:
- Wohnungsunternehmen
- Wohnungsgenossenschaften
- Gemeinden
- Kreise
- Gemeindeverbände
- sonstige Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts
2. Was wird gefördert?
Die L-Bank fördert den Neubau von Mietwohngebäuden und Kindertagesstätten in Baden-Württemberg. Gemäß den Zielsetzungen des Programms gibt es verschiedene Förderschwerpunkte:
- Neubau von energieeffizientem Wohnraum
- Neubau von barrierearmen Wohnraum
- Neubau von betreutem Wohnraum
- Neubau von Kindertagesstätten
Eine parallele Inanspruchnahme der einzelnen Förderschwerpunkte für das gleiche Vorhaben (Kumulierung) ist ausgeschlossen. Nicht gefördert werden einzelne Wohnungen in Eigentümergemeinschaften oder Einliegerwohnungen.
2.1 Neubau von energieeffizientem Wohnraum
Für die Förderung von Neubaumaßnahmen sind die energetischen Anforderungen des GEG einzuhalten oder ein besserer Energiestandard wird erreicht. Dies ist bei Antragstellung durch einen zertifizierten Experten zu bestätigen.
2.2 Neubau von barrierearmen Wohnraum
Gefördert werden Mietwohnungen, bei denen mindestens zwei der unten genannten Bereiche barrierearm oder barrierefrei ausgestaltet sind:
- Zugang zum Gebäude
- Aufzug
- Zugang zu den Wohnungen
- Raumgeometrie der Wohnungen
- Sanitärräume
- Bedienelemente, Stütz- und Haltesysteme, Systeme zur Orientierung und Kommunikation
Als Nachweis genügt eine formlose Bestätigung des bauleitenden Architekten1).
2.3 Neubau von betreutem Wohnraum
Gefördert wird der Neubau von Mietwohnungen in Einrichtungen zum betreuten Wohnen. Hinsichtlich der Betreuung werden keine bestimmten Anforderungen gestellt.
2.4 Neubau von Kindertagesstätten
Gefördert wird der Neubau von Kindertagesstätten
3. Welche Fördervoraussetzungen gelten?
3.1 Beginn des Vorhabens
Grundsätzlich gilt der Beginn der Bauarbeiten oder der Abschluss eines Liefer- und Leistungsvertrag als Vorhabensbeginn. Die Vergabe von Planungs- und Projektierungsaufträge sind davon ausgenommen.
3.2 Energiestandard
Das geförderte Vorhaben muss mindestens die gesetzlichen energetischen Mindestanforderungen nach dem Gebäudeenergiegesetz (GEG) erreichen.
3.3 Förderfähige Kosten
Förderfähig sind die gesamten Bauwerkskosten und Restkosten (zum Beispiel Grundstücks-, Bau- und Erschließungskosten).
4. Wie wird gefördert?
4.1 Art der Förderung
Die Förderung erfolgt in Form eines zinsverbilligten Darlehens über die L-Bank
4.2 Höhe der Förderung
Der Höchstbetrag beträgt bis zu 150.000 Euro je Wohneinheit beziehungsweise bis zu 25.000 Euro je Betreuungsplatz bei einer Kindertagesstätte.
4.3 Tilgung
Das Darlehen ist mit mindestens 1% pro Jahr zuzüglich ersparter Zinsen zu tilgen. Die Tilgung erfolgt nach Ablauf eines tilgungsfreien Jahres monatlich in gleichbleibenden Annuitäten.
4.4 Sollzinsbindung und -verbilligung
Die Sollzinsen werden für 10 Jahre festgeschrieben. In diesem Zeitraum erfolgt eine Verbilligung des Sollzinssatzes in Höhe von 50 Basispunkten.
4.5 Bereitstellungszinsen
Die Bereitstellungszinsen betragen 1,8 Prozent pro Jahr und werden ab dem 13. Monat fällig.
4.6 zusätzlicher Finanzierungsbedarf
Zusätzlich können Sie ein Ergänzungsdarlehen erhalten, sofern weiterer Finanzierungsbedarf besteht.
5. Kombination mit anderen Förderprogrammen
Eine Kombination mit anderen Förderprogrammen ist möglich. Die Summe aus Krediten, Zuschüssen und Zulagen darf die Summe der Aufwendungen nicht übersteigen. Für dieselbe Maßnahme ist eine Kumulation mit anderen Förderprogrammen des Landes und der L-Bank ausgeschlossen.
6. Wie wird der Kredit beantragt?
Die Mietwohnungsfinanzierung L-Bank – Leben & Wohnen muss schriftlich bei der L Bank beantragt werden. Hierzu steht der entsprechende Antrags-vordruck 9031 mit Anlagen zur Verfügung. Unter www.l-bank.de finden Sie den Vordruck als PDF-Datei. Im Antragsvordruck finden Sie auch eine Aufstellung, welche Unterlagen Sie außerdem einreichen müssen.
7. Ansprechpartner
Weitere Informationen erhalten Sie bei der L-Bank unter der Telefonnummer 0721 150-3875 oder unter www.l-bank.de/wohnen.
1) Soweit aus dem Zusammenhang nichts anderes hervorgeht, steht ein Begriff wie „Investor“, „Ansprechpartner“ oder „Archtekt“ jeweils für Singular und Plural und wird geschlechtsneutral verwendet und schließt jegliche Geschlechtsform ein.