Richtlinie
Förderprogramm „ProBeruf – Berufserprobung für Gymnasien“ („ProBerufGYM“)
Merkblatt des Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus Baden-Württemberg
Stand 25. Mai 2023
Ein gemeinsames Ziel des Bundes und des Landes Baden-Württemberg ist es, allen Jugendlichen einen nahtlosen Übergang von der Schule in den Beruf zu ermöglichen.
Im Rahmen einer Bund-Länder-Vereinbarung zur Durchführung der Initiative „Abschluss und Anschluss – Bildungsketten bis zum Abschluss“ hat der Bund mit dem Land Baden-Württemberg seine Förderaktivitäten systematisch abgestimmt. Ein Teil der vereinbarten Maßnahmen betrifft die praxisorientierte Berufsorientierung an den Gymnasien.
Das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus Baden-Württemberg (WM) finanziert aus Mitteln des Berufsorientierungsprogramms des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF) die Organisation und Durchführung von vertieften Berufsorientierungsmaßnahmen für Gymnasien nach Maßgabe folgender Bestimmungen:
1. Ziel und Zweck der Förderung
Auch für Schülerinnen und Schüler in Gymnasien kommt eine Berufsausbildung als gleichwertige Alternative zum Studium in Frage. Um Ihnen dazu für ihre Entscheidungsfindung erforderliche Kenntnisse zu vermitteln, ist eine frühe praktische Berufsfelderkundung hilfreich. Zudem soll dazu angeregt werden, sich frühzeitig mit den eigenen Interessen, Fähigkeiten, Werten und Zielen als Grundlage der individuellen Lebensplanung auseinanderzusetzen.
Auch aus Sicht der Unternehmen sind Maßnahmen der praxisorientierten Berufsorientierung (BO) an Gymnasien sinnvoll. Die Unternehmen sind neben Akademikerinnen und Akademikern besonders an beruflich ausgebildeten Fachkräften interessiert. Angesichts gestiegener Anforderungen in vielen Berufen und zurückgehender Schülerzahlen stellen Jugendliche mit Hochschulreife ein wichtiges Potential zur Sicherung des Fach- und Führungskräftenachwuchses dar.
Ziel ist es deshalb, die praxisorientierte Berufsorientierung an Gymnasien auf der Basis des Bildungsplans auszubauen und die Vielfalt der Ausbildungsberufe sowie die Chancen einer beruflichen Ausbildung wie die vielfältigen Karrieremöglichkeiten stärker ins Bewusstsein zu rücken. Berufsausbildung und Studium werden dabei stets als gleichwertige Alternativen angesehen.
2. Zielgruppe
Zielgruppe sind Schülerinnen und Schüler der Sekundarstufe I und II an allgemeinbildenden Gymnasien sowie aus „allgemeinbildenden Bildungswegen“ an beruflichen Gymnasien in Baden-Württemberg.
3. Gegenstand der Förderung
Das WM unterstützt mit Mitteln des BOP des BMBF mit dem Förderprogramm „ProBerufGym“ die Organisation und Durchführung von praxisorientierten BO-Maßnahmen in zwei Alternativen, bei denen Eltern und Lehrkräfte in den gesamten Projektverlauf eingebunden werden sollen:
3.1 Gemeinsame Inhalte der Alternativen 1 und 2
- Informationsveranstaltung in den Schulen zum Inhalt und Ablauf der praxisorientierten BO-Tage, wobei Berufsbilder mit Karrieremöglichkeiten ganz besonders im Fokus stehen sollten. Ausbildungsbotschafter, Senior-Ausbildungsbotschafter und Bildungspartnerschaften können dabei eingebunden werden. Zentraler Bestandteil der Vorbereitung ist die Auswahl der Berufsfelder. Jugendliche sollen dazu individuell beraten werden.
- Der Einstieg der praxisorientierten BO-Maßnahmen erfolgt über eine Kompetenzanalyse. Sobald das Land Baden-Württemberg eine landesweite Kompetenzanalyse verbindlich an allen Schularten eingeführt hat, sind diese Verfahren sowie die Ergebnisse anzuwenden. Bis dahin können andere für die Zielgruppe geeignete Verfahren eingesetzt werden. Das angewendete Verfahren soll sich an den Qualitätsstandards des BMBF zur Durchführung von Potenzialanalysen zur Berufsorientierung orientieren und in der Regel einen Tag dauern. Nähere Informationen dazu sind zu finden unter:
https://www.berufsorientierungsprogramm.de/bop/de/neue_foerderrichtlinie/potenzialanalyse-neu/pa-neu-node.html
- Insgesamt sind ca. 45 Stunden pro Schüler*in zu investieren (bei fünftägiger BO-Maßnahme, Vor- und Nachbereitung und Reflexionsgespräch), wobei die tägliche Anwesenheit von 7 Stunden (inkl. Pausen) nicht überschritten werden soll.
- Eine Dokumentation sowohl der Erfahrungen und Erkenntnisse, die eine Schülerin bzw. ein Schüler während der praxisorientierten BO-Tage sammelt, als auch die Beobachtungen der pädagogischen Fachkräfte hat zu erfolgen. Am Ende der praxisorientierten BO-Tage ist darauf aufbauend mit jeder Schülerin und jedem Schüler ein individuelles 1:1 Reflexionsgesprächs (mind. 30 Minuten pro Schüler/in) zu führen. Eine Teilnahme der Eltern beim Abschlussgespräch wird empfohlen. Außerdem erhält die Schülerin bzw. der Schüler ein abschließendes Ergebnisdokument/Teilnahmebescheinigung.
- Die Durchführung der Maßnahme soll von der Schule und von den Schülerinnen und Schülern in Absprache mit den Organisatoren flexibel gehandhabt werden, da regional unterschiedlich sowohl Modelle der Integration in den Unterricht – z.B. während schulischer Projekttage – als auch außerschulische Angebote in den Ferien ermöglicht werden sollen. Die Teilnahme von für die Berufsorientierung verantwortlichen Lehrkräften wird dabei empfohlen.
3.2. Alternative 1: Praxisorientierte BO-Tage in Überbetrieblichen und vergleichbaren Bildungsstätten (ÜBS)
ÜBS sind aufgrund ihrer wichtigen Rolle in der Berufsausbildung an der Nahtstelle zwischen Schule und Unternehmen, ihrer Praxisnähe, ihrer Ausstattung, sowie der Erfahrung und Kompetenz ihrer Ausbilderinnen und Ausbilder bestens geeignet, Schülerinnen und Schülern einen Einblick in eine Berufsausbildung zu vermitteln.
- Die praxisorientierten BO-Tage in den ÜBS und vergleichbaren Bildungsstätten finden innerhalb einer Woche statt (die Praxiswoche kann z.B. im Rahmen des BOGY Praktikums absolviert werden).
- Auf der Grundlage der Ergebnisse aus der Kompetenzanalyse sollen die praxisorientierte Berufsorientierung an drei bis fünf Tagen unter der Anleitung eines Ausbilders oder einer Ausbilderin in den ÜBS stattfinden. Dabei sind mindestens zwei bzw. ab vier Tagen mindestens drei Berufsfelder. Bevorzugt sollen Berufsfeld-Kombinationen zum Einsatz kommen, die in einem Gesamtprojekt berufsfeldübergreifend abgebildet und bei dem alle gewählten Berufsfelder in ausreichender Spannbreite dargestellt werden können.
- Antragstellern ohne ausreichende Werkstattkapazitäten wird zur Sicherstellung des notwendigen Berufsspektrums empfohlen, Kooperationen mit anderen Bildungsstätten, die eine entsprechende Erfahrung in der beruflichen Erstausbildung haben, einzugehen. Der Kooperationspartner muss dabei dieselben Förderbedingungen, die für die Antragsteller gelten, erfüllen (Angebot der überbetrieblichen Lehrlingsunterweisung oder entsprechende Erfahrung in der beruflichen Erstausbildung). Der/die Kooperationspartner sind im Antrag aufzuführen.
- Die Gruppengröße soll maximal 10 Teilnehmerinnen oder Teilnehmer umfassen.
3.3. Alternative 2: Betriebspraktika bei Mentorinnen und Mentoren
Hierbei soll zur vertieften Berufsorientierung der Einblick in eine Berufsausbildung durch den Einsatz von Mentorinnen und Mentoren (Berufstätige in ausgewählten Berufsfeldern) in Betrieben stattfinden. Sie sollen den Jugendlichen einen Einblick in die Berufspraxis vermitteln. Die Maßnahmen werden durch ÜBS oder durch Bildungsträger organisiert und betreut. Die Antragsteller müssen hierbei Fach- und Führungskräfte als Mentorinnen und Mentoren gewinnen, evtl. schulen sowie die Gruppen betreuen. Der Antrag soll ein Konzept enthalten, aus dem die Vorgehensweise ersichtlich ist.
- Individuelle Festlegung von Berufsgruppen aufgrund der Ergebnisse der Kompetenzanalyse, „Matching“ des Jugendlichen mit entsprechender Mentorin oder entsprechendem Mentor,
- Besuch der Schülergruppe bei den Mentorinnen und Mentoren im Betrieb (max. drei Schülerinnen und Schüler pro Mentorin und Mentor).
- Der Einblick in eine Berufsausbildung soll bei den Mentorinnen und Mentoren in einem Betrieb stattfinden (diese berichteten über ihren Arbeitsalltag, zeigen Arbeitsplätze und beantworteten Fragen, eine evtl. Einbindung der Schülerinnen und Schüler durch Aufgaben in den Arbeitsablauf ist möglich).
- Die praxisorientierte Berufsorientierung soll an drei bis fünf Tagen stattfinden. Dabei sind mindestens drei bzw. ab vier Tagen mindestens vier Berufsfelder. Bevorzugt sollen Berufsfeld-Kombinationen zum Einsatz kommen, die in einem Gesamtprojekt berufsfeldübergreifend abgebildet und bei dem alle gewählten Berufsfelder in ausreichender Spannbreite dargestellt werden können.
- Zusätzlich ist eine eintägige Nachbereitung und Rückmeldung mit dem Organisator der Maßnahme und sofern möglich mit den Mentorinnen und Mentoren anzubieten.
3.4. Konzepte zur Darstellung beruflicher und akademischer Laufbahnen als gleichwertige Optionen
Ab sofort werden im Einzelfall Konzepte gefördert, in denen berufliche und akademische Laufbahnen auf innovative Weise als gleichwertige Optionen für die Schülerinnen und Schüler vermittelt werden. Im Rahmen der beruflichen Orientierung soll den Jugendlichen die Möglichkeit eröffnet werden, neben Ausbildungsberufen auch Studienberufe praktisch zu erproben und kennenzulernen, wobei die Mehrheit der angebotenen und von den Jugendlichen gewählten Berufe Ausbildungsberufe sein müssen. Die konzeptionelle Erweiterung kann in beiden Alternativen erfolgen. Der Antrag soll ein Konzept enthalten, aus dem die besondere Vorgehensweise ersichtlich ist.
Kooperationsprojekte mit in der Lehre erfahrenen, geeigneten Institutionen (wie Hochschulen und außeruniversitäre Forschungseinrichtungen, Akademien etc.) sind mit Blick auf die Erprobung akademischer Tätigkeiten bei Schulen mit Sekundarstufe II in den ausgewählten Berufsfeldern ausdrücklich erwünscht.
Die für die praxisorientierten BO-Tage vorgesehenen Räumlichkeiten und ihre Ausstattung müssen für eine praxisnahe Darstellung der Berufsfelder mit beruflichen Anwendungsfällen im pädagogisch geschützten Raum geeignet sein. Sie müssen eine Berufliche Orientierung auf dem aktuellen Stand der Technik, der Ausbildungs- und Arbeitspraxis in dem jeweiligen Berufsfeld ermöglichen. Die Beschreibung der Räumlichkeiten und der Ausstattung muss für jedes Berufsfeld erfolgen, welches in den BO-Tagen angeboten wird, und sich auf die Räumlichkeiten beziehen, in denen die Maßnahme tatsächlich stattfindet.
4. Laufzeit
Die Laufzeit des Förderprogramms „ProBerufGym“ beginnt am 1. Januar eines Jahres und endet am 31. Dezember desselben Jahres (z.B. 01. Januar bis 31. Dezember 2024).
Bei Bereitstellung entsprechender Haushaltsmittel des BMBF soll „ProBerufGym“ bis zum 31. Dezember 2026 fortgeführt werden. Die Anträge können jährlich gestellt werden.
5. Antragsberechtigte
Antragsberechtigt sind juristische Personen des öffentlichen oder privaten Rechts sowie (teil)rechtsfähige Personengesellschaften mit Sitz in Baden-Württemberg.
6. Fördermodalitäten, Zuwendung, Kostenermittlung
6.1. Fördermodalitäten:
Für die Umsetzung des Förderprogramms „ProBerufGym“ werden dem Land Baden-Württemberg Mittel aus dem BOP des BMBF bereitgestellt. Die Antragsprüfung, Bewilligung und Prüfung des Verwendungsnachweises erfolgt durch das WM. Über den Erfolg eines Antrags entscheidet das WM bei Vorliegen der Zuwendungsvoraussetzungen nach pflichtgemäßem Ermessen im Rahmen der zur Verfügung gestellten Mittel.
Ein Rechtsanspruch der Antragsteller auf Gewährung einer Zuwendung besteht nicht.
Die Förderung ist begrenzt auf eine Maßnahme pro Teilnehmer und Teilnehmerin. Die Förderung setzt eine regelmäßige Teilnahme voraus. Eine rückwirkende Förderung bereits begonnener Maßnahmen ist ausgeschlossen.
Ein Antrag kann Maßnahmen der Alternativen 1 und 2 in Kooperation mit mehreren Schulen umfassen. Von den Schulen, die voraussichtlich an den Maßnahmen teilnehmen, ist dem Antrag eine Absichtserklärung beizufügen.
Eine Schule kann nicht an Maßnahmen mehrerer Träger teilnehmen.
Eine Schülerin oder ein Schüler kann entweder an der Maßnahme der Alternative 1 oder Alternative 2 teilnehmen.
Zur Ermittlung der Zuwendungshöhe ist im Antrag anzugeben, welche Alternative in jeweils welchem Umfang gewählt wird und wie viele Schülerinnen und Schüler jeweils teilnehmen werden. Bei der Alternative 2 ist zusätzlich die geplante Anzahl der Mentorinnen und Mentoren zu nennen.
6.2. Zuwendungsart und Zuwendungshöhe:
Die Zuwendung wird als nicht rückzahlbarer Zuschuss im Wege der Projektförderung als Festbetragsfinanzierung gewährt.
Für die ggf. durchzuführende eintägige Kompetenzanalyse inkl. Reflexionsgespräch beträgt die Höhe der Zuwendung
- 100 EUR je Schülerin/Schüler
Die Höhe der Zuwendung für Maßnahmen in der Alternative 1 und der Alternative 2 beträgt
- 80 Euro je Schülerin/Schüler für Vor- und Nachbereitung
- 80 Euro je Schülerin/Schüler und je Tag für praxisorientierte BO-Tage
- 80 Euro je Schülerin/Schüler für ein individuelles 1:1 Reflexionsgespräch (ca. 30min)
Die Abrechnung der Maßnahmen erfolgt taggenau. Voraussetzung für eine Zuwendung ist, dass bei einer geplanten Durchführung von bis zu fünf praxisorientierten BO-Tagen mindestens drei dieser BO-Tage erfolgreich absolviert wurden. Bei einer tatsächlichen Teilnahme von weniger als drei BO-Tagen ist keine Förderung möglich.
6.3. Zuwendungsfähige Ausgaben:
Die Maßnahmen sind vom Antragsteller anhand eines Kosten- und Finanzierungsplans zu kalkulieren. Bei der Kalkulation sind alle zuwendungsfähigen Ausgaben und ggf. Einnahmen, die im Zusammenhang mit der Maßnahme stehen, zu berücksichtigen.
Zuwendungsfähig sind projektbezogene Personal-, Sach- und Reiseausgaben sowie ggfs. sonstige Fremdleistungen (z.B. Honorare, Aufwandsentschädigungen, etc.), die im Zusammenhang mit der Maßnahme stehen. Sie sind Bestandteil des Festbetrags und vom Antragsteller abzuwickeln. Das Verbot der Besserstellung von Projektpersonal gegenüber öffentlichen Bediensteten des Landes Baden-Württemberg ist hierbei zu beachten.
Nicht förderfähig sind Versicherungen (soweit nicht gesetzlich vorgeschrieben), Ausgaben für Investitionen sowie nicht kassenmäßige Aufwendungen (z.B. Abschreibungen, kalkulatorische Kosten, u.Ä.).
Die tatsächliche Gesamtfinanzierung der Maßnahme ist anhand eines beigefügten Kosten- und Finanzierungsplans nachzuweisen. Dabei ist zu beachten, dass Zuschüsse aus Mitteln des Dritten Buches Sozialgesetzbuch (SGB III) zur Gesamtfinanzierung nicht zulässig sind.
Überschüsse dürfen mit der Zuwendung nicht erzielt werden.
7. Sonstige Zuwendungsbestimmungen, Mitwirkungspflichten
Nach Erhalt einer Bewilligung ist der Zuwendungsempfänger verpflichtet, in geeigneter Weise bei Ausschreibungen, Bekanntmachungen, Veröffentlichungen u.ä. darauf hinzuweisen, dass die Berufsorientierungsmaßnahme mit Mitteln des BMBF finanziert und vom WM unterstützt wird.
Weiterhin ist der Zuwendungsempfänger verpflichtet, bei der Verarbeitung von personenbezogenen Daten sowie bei der Weitergabe dieser Daten die datenschutzrechtlichen Vorschriften einzuhalten.
Der Zuwendungsempfänger erklärt sich damit einverstanden, im Rahmen von Programmveröffentlichungen von Seiten des BMBF und der Bewilligungsbehörde namentlich und inhaltlich erwähnt zu werden. Dies ist auch mit Kooperationspartnern im Vorfeld sicherzustellen.
8. Auswahlverfahren
Die Auswahl der eingereichten Anträge erfolgt durch das WM nach vorher festgelegten Kriterien.
Auswahlkriterien:
- Vollständige Antragsunterlagen (Projektbeschreibung sowie Kosten- und Finanzierungsplan sowie Absichtserklärung der kooperationsbereiten Schulen),
- Ausrichtung des Konzepts auf die Zielgruppe,
- schlüssiges Konzept des Projekts unter Beachtung der in Nr. 3 aufgeführten Kriterien,
- regionale Vernetzung,
- Vielfalt der Berufe,
- finanzielle und personelle Leistungsfähigkeit des Antragstellers.
Das Projekt ist so zu beschreiben, dass es anhand dieser Kriterien beurteilt werden kann. Insbesondere ist dabei auf die unter Ziffer 3 genannten Inhalte einzugehen.
Eine Kürzung der beantragten Teilnehmerzahlen kann nach Prüfung aller eingegangenen Anträge vorgenommen werden.
9. Antragstellung
Anträge, die sich auf eine Förderung vom 1. Januar bis 31. Dezember des Folgejahres beziehen, sind jährlich bis zum 15. Juli eines Haushaltsjahres einzureichen.
Sollten mit den bis zum Ablauf der regulären Antragsfrist eingegangenen Förderanträgen insgesamt weniger Mittel beantragt werden, als hierfür zur Verfügung stehen, kann das WM die Frist um bis zu drei Monate verlängern.
Im Antragsjahr 2023 können Anträge für den Förderzeitraum 01. Januar – 31. Dezember 2024 ausnahmsweise bis 15. September 2023 eingereicht werden.
Vorbehaltlich der Bereitstellung entsprechender Haushaltsmittel durch das BMBF ist die letzte Durchführung des Förderprogramms für das Jahr 2026 vorgesehen.
Die Anträge sind bis zum genannten Termin unter Verwendung des vorgesehenen Antragsformulars inkl. Anlagen vollständig und unterschrieben beim WM einzureichen, vorzugsweise per E-Mail an [email protected], sofern eine digitale Wege-Verschlüsselung gewährleistet ist.1)
Alternativ ist eine schriftliche Antragstellung möglich. Dieser ist zu adressieren an:
Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus Baden-Württemberg
Referat Berufliche Ausbildung
Postfach 10 34 51
70029 Stuttgart
Merkblatt und Antragsvordruck sind im Internet verfügbar (s. Ziffer 11)
Ergänzend zum Antragsformular muss der Antrag eine aussagefähige Beschreibung des Vorhabens beinhalten, aus der insbesondere das Konzept des Projekts (Projektdarstellung) und die geplanten Maßnahmen ersichtlich sind.
Zur Fristwahrung reicht das Eingangsdatum der E-Mail bzw. das Datum des Poststempels. Eine rückwirkende Förderung bereits begonnener Maßnahmen ist ausgeschlossen.
10. Verwendungsnachweis
Der Verwendungsnachweis ist vom Zuwendungsempfänger unaufgefordert spätestens zwei Monate nach Ablauf der Maßnahme vorzulegen. Der Verwendungsnachweis ist vorzugsweise per E-Mail zu senden an [email protected], sofern eine digitale Wege-Verschlüsselung gewährleistet ist.2)
Folgende Unterlagen sind mit dem Verwendungsnachweis einzureichen:
- Sachbericht (im Bericht ist insbesondere auf das erzielte Ergebnis der Erreichung des Zuwendungszwecks und auf die Besonderheiten bei der Durchführung der Maßnahmen einzugehen),
- Zahlenmäßiger Nachweis (Darstellung der durchgeführten Maßnahmen und der erhaltenen Mittel in tabellarischer Form), analog zum Kosten- und Finanzierungsplan im Antrag,
- Tabellarische Übersicht zur Abrechnung der praxisorientierten BO-Tage,
- Benennung der Kooperationspartner für die praxisorientierten BO-Tage (falls vorhanden).
Außerdem ist pro Maßnahme eine Anwesenheitsliste zu führen, auf der die Schülerinnen und Schüler ihre tägliche Anwesenheit durch Unterschrift nachweisen müssen. Für die Anerkennung der Vor- und Nachbereitung genügt eine Bestätigung der jeweiligen Schule, dass diese stattgefunden hat.
Die zu führenden Listen und Belege müssen nicht mit dem Verwendungsnachweis eingereicht werden, sind aber mindestens 5 Jahre nach Vorlage des Verwendungsnachweises aufzubewahren und dem WM sowie dem Rechnungshof auf Aufforderung vorzulegen. Hiervon unabhängig sind Aufbewahrungsfristen nach anderen Vorschriften. Für den Verwendungsnachweis sind die vom WM erstellte Formulare zu verwenden (s. Ziffer 11). Das WM führt Stichproben hinsichtlich der ordnungsgemäßen Verwendung der Mittel bei den Zuwendungsempfängern durch. Die ausgewählten Zuwendungsempfänger werden hierüber informiert und aufgefordert, alle für die Prüfung erforderlichen Nachweise zur Verfügung zu stellen.
11. Informationen und Formulare
Im Internet unter https://wm.baden-wuerttemberg.de/de/service/foerderprogramme-und-aufrufe/liste-foerderprogramme/proberuf-berufserprobung-fuer-gymnasien-proberufgym
Eine Orientierungsmöglichkeit zu Inhalt und Ablauf der praxisorientierten BO-Tage für Gymnasien, insbesondere für Projekte im Rahmen der Erprobungsklausel bietet die Website des BMBF zum Berufsorientierungsprogramm des Bundes: https://www.berufsorientierungsprogramm.de/bop/de/programm/informationen-zur-antragstellung/rechtsgrundlagen/rechtsgrundlagen.html?nn=765606
Kontakt für Rückfragen:
Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus
Referat Berufliche Ausbildung
Theodor-Heuss-Straße 4
70174 Stuttgart
0711/123-2428 (Mo–Do)
[email protected]
1) Der Mailversand wird hier automatisch verschlüsselt, sofern beide beteiligten Mailsysteme (Absender und Empfänger) technisch die Wegeverschlüsselung (Transportprotokoll in der Version TLS 1.2 oder höher) nutzen. Dies ist zumindest beim Mail-System der Landesverwaltung als Empfänger so immer eingestellt.
2) Der Mailversand wird hier automatisch verschlüsselt, sofern beide beteiligten Mailsysteme (Absender und Empfänger) technisch die Wegeverschlüsselung (Transportprotokoll in der Version TLS 1.2 oder höher) nutzen. Dies ist beim Mail-System der Landesverwaltung als Empfänger so immer eingestellt.