Richtlinie
Merkblatt „Förderung Regionales Übergangsmanagement“
Stand: 31. März 2023
Das Ausbildungsbündnis Baden-Württemberg hat einstimmig eine Neukonzeption des Übergangs von der Schule in den Beruf verabschiedet (Eckpunktepapier vom 4. November 2013). Auf dieser Grundlage wurde das Reformkonzept zur Neugestaltung des Übergangs von der Schule in den Beruf erstellt.
1. Ziel und Zweck der Neugestaltung des Übergangs Schule-Beruf
Mehr Jugendlichen soll der direkte Einstieg von der Schule in die Ausbildung ermöglicht werden. Dies soll durch folgende Inhalte erreicht werden:
1.1 Intensive Berufsorientierung an allen allgemein bildenden Schulen.
1.2 Für nicht ausbildungsreife Jugendliche: neuer Bildungsgang AVdual an beruflichen Schulen mit starker Einbindung von Betrieben und mit Unterstützung durch AVdual-Begleiterinnen und Begleiter.
1.3 Für ausbildungsreife Jugendliche, die sich nachweislich erfolglos um eine betriebliche Ausbildung beworben haben: neuer Bildungsgang BQdual mit 1. Ausbildungsjahr an beruflichen Schulen.
1.4 Ein regionales Übergangsmanagement (RÜM) zur Koordinierung der Aktivitäten und Akteure vor Ort und zur regionalen Projektsteuerung. Träger des RÜM sollen die Stadt- oder Landkreise in Baden-Württemberg sein.
Voraussetzung für die Beteiligung einer Region an dem Reformvorhaben ist ein Gremienbeschluss des Schulträgers, AVdual an mindestens einer beruflichen Schule einzuführen und ein Gremienbeschluss des Stadt- bzw. Landkreises, das regionale Übergangsmanagement zu übernehmen.
2. Wesentliche Inhalte und Aufgaben des regionalen Übergangsmanagements:
Wesentliche Inhalte sind die Moderation und Abstimmung der regionalen Aktivitäten und Akteure im Bereich Übergang Schule-Beruf sowie die regionale Steuerung der Umsetzung der Neugestaltung in den beteiligten Stadt- und Landkreisen.
2.1 Moderation und Abstimmung:
- Schaffung von Datentransparenz, begleitendes Monitoring, Klärung von Datenschutzfragen bei der Erhebung und Weitergabe personenbezogener Daten.
- Ermittlung der Bedarfe und Abgleich mit den vorhandenen Maßnahmen.
- Schaffung von Transparenz und Abstimmung der Maßnahmen im Übergangsbereich.
- Vernetzung der relevanten Akteure (Mitglieder der regionalen Steuerungsgruppe und ggf. weitere, z.B. Bildungsträger) mit dem Ziel, eine Verantwortungsgemeinschaft für die/den Kommune/Landkreis aufzubauen (inkl. ggf. Konfliktmanagement).
- Schnittstelle zu bereits vorhandenen Netzwerken (z.B. AK Ausbildungsoffensive, regionaler ESF-AK) definieren und abstimmen.
2.2 Regionale Steuerung der Neugestaltung:
- Einrichtung und Leitung einer regionalen Steuerungsgruppe.
- Steuerung des regionalen Gesamtprozesses.
- Moderation der Teilprozesse, insbesondere:
- Berufsorientierung: u.a. Systematisierung, Einbeziehung aller Jugendlichen, Übergabeverfahren, Moderation der Akteure und Abstimmung der Maßnahmen, Abstimmung und Einführung von Verfahren zur rechtskreisübergreifenden Zusammenarbeit mit der Arbeitsagentur,
- AVdual: u.a. sukzessive Ausdehnung des schulischen Angebots auf alle Jugendliche mit Förderbedarf durch vollständigen Ersatz von BVJ/VAB und BEJ, Abstimmung mit den AVdual-Begleitungen, Abstimmung der Verfahren zur Praktikumsbesetzung.
- Projektmanagement: Definition von Zielen und Maßnahmen, Erstellung von Jahresarbeitsplan und Zeitplänen, Controlling, Monitoring, Dokumentation.
- Berichterstattung an das Land und die Partner des Ausbildungsbündnisses (in der Regel halbjährliche mündliche Berichterstattung, jährliche schriftliche Berichte).
- Erfahrungsaustausch mit den weiteren beteiligten Stadt- und Landkreisen.
- Zusammenarbeit mit vom Land eingesetzten prozessbegleitenden Evaluatoren (u.a. landeseinheitliche Kennzahlen).
- Regionale Öffentlichkeitsarbeit: Koordination sowie Abstimmung mit dem Land.
3. Förderfähige Kosten
3.1 Personalausgaben
Personalausgaben (einschl. Arbeitgeberanteile) bis zu einer Höhe von max. 60.000 Euro pro Vollzeitstelle und Jahr für die Projektleitung, sowie max. 50.000 Euro pro Vollzeitstelle und Jahr für die Stelle der Projektassistenz. Der Landesanteil liegt jeweils bei max. 70% der festgestellten förderfähigen Personalausgaben, d.h. max. 42.000 Euro für Projektleitung und max. 35.000 Euro für Projektassistenz (bei Teilzeit anteilig).
Gefördert werden bis zu einer 1,0 Stelle für die Projektleitung sowie einer 0,5 Stelle für die Projektassistenz für jede/n Kommune/Landkreis. Die Projektleitung muss mindestens einen Stellenumfang von 0,5 haben.
3.2 Sachausgaben
Für Öffentlichkeitsarbeit, Info- und Werbematerialien, Internetauftritt, Fachliteratur, Fortbildungen, Veranstaltungen (inkl. technischer Ausrüstung), Workshops mit Netzwerkpartnern und/oder AVdual-Begleitungen etc. erhalten die Antragsteller bei Bedarf einen Zuschuss auf Nachweis in Höhe von maximal 5.000 Euro für einen Förderzeitraum von 12 Monaten (bei Teilzeitstelle anteilig). Höhere Einzelausgaben als 500 Euro sind mit dem Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus vorher abzustimmen.
Gemeinkosten, Reisekosten, Bewirtungen und Abschreibungen sind nicht förderfähig.
4. Antragstellung, Fristen und Auswahlverfahren:
Antragsteller sind kommunale Gebietskörperschaften des öffentlichen Rechts mit Sitz in Baden-Württemberg. Anträge können formlos gestellt werden.
Mit dem Antrag soll eine Konzeption vorgelegt werden, welche die wesentlichen Inhalte und Aufgaben der geplanten regionalen Umsetzung der Neugestaltung des Übergangs Schule-Beruf im Förderzeitraum konkret beschreibt und darstellt (s. Nr. 2), sowie ein Kosten- und Finanzierungsplan, aufgeteilt nach den Schuljahren 2023/2024 und 2024/2025, für das regionale Übergangsmanagement. Personalausgaben (mit Angabe von Stellenumfang, Anzahl und Qualifikation des eingesetzten Personals) sowie Sachausgaben müssen inkl. Berechnungsgrundlagen nachvollziehbar dargestellt werden.
Laufzeit: 1. September 2023 bis 31. August 2025.
Zuwendungsverfahren
Bei der Zuwendung handelt es sich um einen Zuschuss nach §§ 23, 44 LHO i. V. m. dem jeweils aktuellen Staatshaushaltsplan, der im Wege der Anteilsfinanzierung zur Projektförderung gewährt wird. Verwendungsnachweise sind mit den bereitgestellten Formularen und zu den im Bewilligungsbescheid genannten Fristen einzureichen.
Laufende Antragstellung ist möglich. Anträge sind mindestens sechs Wochen vor Beginn des Vorhabens einzureichen beim:
Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus
Referat Berufliche Ausbildung
Schlossplatz 4, 70173 Stuttgart
Die Auswahl erfolgt durch das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus in Abstimmung mit dem Ministerium für Kultus, Jugend und Sport.
Ansprechperson für Rückfragen (inhaltliche Fragen):
Jan-Hendrik König
Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus,
Referat Berufliche Ausbildung
Schlossplatz 4, 70173 Stuttgart
Tel: 0711-123-2091
Email: [email protected]
Ansprechperson für Rückfragen (finanzielle Fragen zur Förderung):
Andreas Schneider
Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus,
Referat Berufliche Ausbildung
Schlossplatz 4, 70173 Stuttgart
Tel: 0711-123-2123
Email: [email protected]