Förderprogramm

Regionalprogramm Fachkräftesicherung

Förderart:
Zuschuss
Förderbereich:
Arbeit
Fördergebiet:
Baden-Württemberg
Förderberechtigte:
Kommune, Verband/Vereinigung, Öffentliche Einrichtung
Fördergeber:

Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus Baden-Württemberg

Ansprechpunkt:

Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus Baden-Württemberg

Referat 21 Fachkräftesicherung

Schlossplatz 4

70173 Stuttgart

Weiterführende Links:
Regionalprogramm Fachkräftesicherung

Kurzzusammenfassung

Kurztext

Wenn Sie Veranstaltungen und Aktivitäten der Fachkräfteallianzen in den Regionen und Kreisen des Landes Baden-Württemberg umsetzen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Volltext

Das Land Baden-Württemberg unterstützt Sie als Akteurinnen und Akteure der regionalen Fachkräfteallianzen bei der Umsetzung von gemeinsamen Veranstaltungen und Aktionen zur Information über die wirtschafts- und arbeitsmarktpolitischen Herausforderungen der Fachkräftesicherung, bei der Umsetzung konkreter Maßnahmen im Rahmen der Handlungsfelder der Fachkräfteallianz sowie bei der Evaluation und strategischen Weiterentwicklung Ihrer gemeinsamen Aktivitäten.

Zielgruppe Ihrer Projekte sind unter anderem regionale Unternehmen (insbesondere KMU), (zukünftige) Fachkräfte jeglicher Art, die Öffentlichkeit sowie die Mitglieder der regionalen Fachkräfteallianz.

Sie bekommen die Förderung unter anderem für

  • Kosten für externe Dienstleisterinnen und Dienstleister, Honorarkosten für externe Referentinnen und Referenten,
  • Mietkosten für externe Veranstaltungsräume und
  • Veranstaltungstechnik.

Sie bekommen die Förderung als Zuschuss.

Die Höhe des Zuschusses beträgt 60 Prozent Ihrer zuwendungsfähigen Sachausgaben zuzüglich 10 Prozent Organisationspauschale.

Je nach Art Ihres Vorhabens liegt der Förderhöchstbetrag zwischen EUR 5.000 und EUR 20.000.

Die Bagatellgrenze beträgt EUR 2.000.

Richten Sie Ihren Antrag bitte vor Beginn der zu fördernden Maßnahme und unter Verwendung der Antragsformulare ausschließlich elektronisch an das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus Baden-Württemberg.

Zusatzinfos 

rechtliche Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind Partnerinnen und Partner der Fachkräfteallianzen auf regionaler oder auf Kreisebene (zum Beispiel Wirtschaftsorganisationen, Gewerkschaften, Agenturen für Arbeit, Landratsämter und Kommunen, die Ligaverbände und Pflegeorganisationen).

Die Förderung ist an bestimmte Voraussetzungen geknüpft:

  • Als Antragstellerin oder Antragsteller dürfen Sie mit den geförderten Projekten keine eigenen wirtschaftlichen Interessen verfolgen.
  • Sie dürfen keine Teilnahmegebühren oder Kostenbeiträge von den Teilnehmenden erheben.
  • Ihr Projekt
    • ist ein strategisches Element der Jahresplanung der jeweiligen regionalen Fachkräfteallianz,
    • greift aktuelle regionale Herausforderungen der Fachkräftesicherung mit innovativen Formaten auf und erprobt neue Ansätze,
    • dient der Verstärkung beziehungsweise Weiterentwicklung der regionalen Zusammenarbeit der Fachkräfteallianz.
  • Mit dem Projekt dürfen Sie erst nach erfolgter Bewilligung beginnen.
  • Sie müssen das Projekt innerhalb der Programmlaufzeit vom 1.4.2024 bis 31.3.2026 durchführen.

Von der Förderung ausgenommen sind

  • bereits erprobte oder marktgängige Formate,
  • Projektformate (ausgenommen Strategieworkshop), für die Sie im Vorjahr oder in den Vorjahren bereits einen Zuschuss bekommen haben.

Rechtsgrundlage

Richtlinie

Regionalprogramm Fachkräftesicherung 2024 – 2025

Förderaufruf des Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus Baden-Württemberg
vom 6. Dezember 2023

1. Hintergrund der Förderung

Die Stärke des Wirtschaftsstandorts Baden-Württemberg basiert auf innovativem Unternehmertum und vor allem auch auf den gut ausgebildeten und qualifizierten Beschäftigten. Sie bilden das Fundament für die Leistungserbringung durch die Unternehmen und die internationale Wettbewerbsfähigkeit Baden-Württembergs. Das Fachkräfteangebot langfristig zu sichern ist daher ein zentrales Anliegen der Landesregierung.

In Baden-Württemberg haben sich alle relevanten Akteure aus den Wirtschaftsorganisationen, den Gewerkschaften, der Regionaldirektion Baden-Württemberg der Bundesagentur für Arbeit, den kommunalen Landesverbänden, den Ligaverbänden und Pflegeorganisationen, den regionalen Wirtschaftsfördergesellschaften, dem Landesfrauenrat und dem Land zur Fachkräfteallianz Baden-Württemberg zusammengeschlossen, um gemeinsam einen Beitrag zur Sicherung des Fachkräfteangebots in den mittelständischen Unternehmen und den Einrichtungen des Landes zu leisten. Auf regionaler Ebene werden die Aktionen der Partner durch die regionalen Fachkräfteallianzen auf Regions- und Kreisebene koordiniert und umgesetzt.

Das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus Baden-Württemberg (WM) unterstützt in den Jahren 2024 – 2025 die Fachkräfteallianzen auf Regional- und Kreisebene bei ihrer strategischen Weiterentwicklung sowie bei der Durchführung von Veranstaltungen und weiteren öffentlichkeitswirksamen Aktionen. Hierdurch soll die gemeinsame Befassung der einschlägigen Akteure mit der Herausforderung „Fachkräftesicherung“ in den Regionen unterstützt werden.

Das Themenspektrum der geförderten Aktionen adressiert insbesondere die Dimension Zielgruppen im Rahmen der Ziele der landesweiten Fachkräfteallianz Baden-Württemberg1). Dabei sollen die besonderen Rahmenbedingungen und Herausforderungen in den Blick genommen werden, mit denen die verschiedenen Zielgruppen konfrontiert sind, damit sie dauerhaft gut in den Arbeitsmarkt integriert oder für den heimischen Arbeitsmarkt gewonnen werden können.

2. Ziel und Zweck der Förderung

Mit dem Förderprogramm sollen die Akteure der regionalen Fachkräfteallianzen bei der Umsetzung von gemeinsamen Veranstaltungen und Aktionen (im Weiteren Projekte) zur Information über die wirtschafts- und arbeitsmarktpolitischen Herausforderungen der Fachkräftesicherung, bei der Umsetzung konkreter Maßnahmen im Rahmen der Handlungsfelder der Fachkräfteallianz sowie bei der Evaluation und strategischen Weiterentwicklung ihrer gemeinsamen Aktivitäten unterstützt werden.

3. Programmdauer

1. April 2024 – 31. März 2026

4. Zuwendungsempfänger

Als Zuwendungsempfänger für die geförderten Projekte kommen die Partner der Fachkräfteallianzen auf regionaler oder auf Kreisebene in Betracht:

Abhängig von der Zusammensetzung der jeweiligen regionalen Fachkräfteallianz2) können dies z.B. sein: Wirtschaftsorganisationen, Gewerkschaften, Agenturen für Arbeit, Landratsämter und Kommunen, die Ligaverbände und Pflegeorganisationen.

5. Zuwendungsvoraussetzungen

Die unterstützten Projekte

  • sind ein strategisches Element der Jahresplanung der jeweiligen regionalen Fachkräfteallianz. Hierbei kann es sich sowohl um zielgruppenspezifische Veranstaltungen und Aktionen handeln als auch um einen internen Strategieworkshop für die regionale Fachkräfteallianz.
  • greifen aktuelle regionale Herausforderungen der Fachkräftesicherung mit innovativen Formaten auf und erproben neue Ansätze. Regionenübergreifende Projekte, an deren Umsetzung mehrere regionale Fachkräfteallianzen beteiligt sind, werden begrüßt.
  • dienen der Verstärkung bzw. Weiterentwicklung der regionalen Zusammenarbeit der Fachkräfteallianz.
  • werden unter dem Dach der jeweiligen Fachkräfteallianz auf Regional- oder Kreisebene durchgeführt und medial transportiert.
  • werden von mehreren der relevanten Akteure aus der jeweiligen Fachkräfteallianz vor Ort gemeinsam geplant, verantwortet oder durchgeführt. Zielgruppe der Projekte können sein
    • regionale Unternehmen, insbesondere KMU
    • (zukünftige) Fachkräfte jeglicher Art
    • die breite Öffentlichkeit
    • die Mitglieder der regionalen Fachkräfteallianz
  • werden regelmäßig ausgewertet und die Ergebnisse zum Zwecke des Erfahrungsaustauschs unter den regionalen Fachkräfteallianzen verbreitet.

Von der Förderung ausgenommen

  • Bereits erprobte oder marktgängige Formate sind von der Förderung grundsätzlich ausgenommen.
  • Projektformate (ausgenommen Strategieworkshop), für die dem jeweiligen Zuwendungsempfänger im Vorjahr / in den Vorjahren bereits eine Zuwendung gewährt wurde, sind von der Förderung grundsätzlich ausgenommen.

Kumulation von Fördermitteln

Für das beantragte Projekt darf keine weitere Zuwendung aus einem anderen Programm des Landes Baden-Württemberg oder von einer anderen juristischen Person des öffentlichen Rechts beantragt werden oder bewilligt sein.

6. Höhe der Zuwendung und zuwendungsfähige Ausgaben

Der Zuwendungsempfänger darf mit den geförderten Projekten keine eigenwirtschaftlichen Interessen verfolgen.

Die Zuwendung erfolgt als Projektförderung im Wege der Anteilsfinanzierung in Form eines Zuschusses in Höhe von 60 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben ohne Rechtspflicht nach Maßgabe der §§ 23 und 44 Landeshaushaltsordnung (LHO) sowie der VwVen hierzu – insbesondere gelten grundsätzlich die Allgemeinen Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung (ANBest-P) bzw. zur Projektförderung an kommunale Körperschaften (ANBest-K).

6.1 Zuwendungsfähig sind

Sachkosten (kassenwirksame Zahlungen/Fremdvergabe gegen Rechnungen Dritter), die im direkten Zusammenhang mit der Durchführung der Projekte entstanden sind, sind – zuzüglich einer Organisationspauschale in Höhe von zehn Prozent der zuwendungsfähigen Sachkosten – zuwendungsfähig gemäß nachfolgender Erläuterung:

a. Kosten für externe Dienstleister, die mit Konzeption, Organisation oder Durchführung der Projekte betraut werden.

b. Honorarkosten

– Honorarsätze für externe Referenten: Keynote-Speaker, Moderatoren oder vergleichbare Experten bis zu 2.000 Euro netto pro Tag, sonstige Referenten bis zu 800 Euro netto pro Tag)

– Honorarsatz für einen Fotografen zur Projektdokumentation bis 800 Euro netto pro Tag).

– Die Honorarsätze verstehen sich als Pauschalsätze und beinhalten auch Reise- und Übernachtungskosten.

c. Mietkosten für externe Veranstaltungsräume inkl. Veranstaltungsbetreuung wie bspw. Garderobenservice.

d. Mietkosten für Veranstaltungstechnik.

e. Kosten für vom Veranstalter angebotene Kinderbetreuung vor Ort.

f. Kosten für Tagungsgetränke (nicht-alkoholisch) und bescheidene Bewirtung, abhängig von der Länge der Veranstaltung bis maximal 500 Euro netto.

g. Kosten für Gestaltung und Druck von Printerzeugnissen wie Broschüren, Flyer, Plakate, Einladungen, Werbeanzeigen in regionalen Printmedien, Roll-ups, Teilnehmerunterlagen bzw. Dokumentationen von Projekten sowie für Erstellung audiovisueller Medien wie z.B. Videoclips oder Produktion und Ausstrahlung von regionaler Radiowerbung.

h. Kosten für den Versand von Einladungen, Flyern und Plakaten durch externe Anbieter bzw. sofern die Kosten separat ausgewiesen werden können.

i. Die Organisationspauschale umfasst interne Kosten bzw. Aufwendungen beim Zuwendungsempfänger, die in einem direkten Zusammenhang mit dem durchgeführten Projekt stehen. Sie errechnet sich auf der Basis der zuwendungsfähigen Sachkosten. Eine Einzelabrechnung dieser Aufwendungen als Sachkosten ist nicht möglich.

6.2 Nicht zuwendungsfähig sind insbesondere:

  • Umsatzsteuerbeträge, soweit Vorsteuerabzugsberechtigung nach § 15 UStG besteht oder erworben wird,
  • Beiträge zu nicht gesetzlich vorgeschriebenen Versicherungen,
  • Nicht-kassenwirksame Aufwendungen und Kosten (Bildung von Rückstellungen, kalkulatorische Zinsen, kalkulatorische Kosten, Abschreibungen, interne Verrechnungen etc.),
  • Skonti und Rabatte,
  • Kosten für eigenes Personal des Zuwendungsempfängers
  • Kosten für Investitionen sowie für geringwertige Wirtschaftsgüter,
  • Kosten für Präsente und Blumenschmuck / Dekoration,
  • Kosten für Bewirtschaftung von Gebäuden (Strom, Wasser etc.),
  • Kosten für Unterhaltung wie Musik, Theater / Kabarett oder Auftritte, sonstiger Künstler, Gema-Gebühren / Künstlersozialabgaben,
  • Kosten für interne Bewirtung,
  • Kosten für Werbematerial, das nicht projektbezogen ist und vergleichbare allgemein einsetzbare Medien.

6.3 Einnahmen / Teilnahmebeiträge / Finanzierungspartner:

Es dürfen keine Teilnahmegebühren oder Kostenbeiträge von den Teilnehmenden erhoben werden.

Unternehmen können jedoch als mitveranstaltende und mitfinanzierende Partner in die Projekte einbezogen werden.

7. Fördergrenzen

Anträge mit einer Fördersumme unter 2.000 Euro werden nicht angenommen.

Abhängig von der Projektdauer ist die Förderung auf folgende Maximalbeträge begrenzt:

Kategorie

Beschreibung

Maximalbetrag Förderung netto (*)
Zuwendungsempfänger mit Vorsteuerabzugs-
berechtigung

I

Kurzveranstaltungen bis zu vier Stunden

5.000 Euro

II

eintägige Veranstaltung bis zu acht Stunden

15.000 Euro

II

mehrtägige Veranstaltung ab zwölf Stunden

20.000 Euro

IV

Strategieworkshop für die regionalen FKA, ein- oder mehrtägig, maximal einmal pro Jahr

5.000 Euro

V

sonstige Aktionen

15.000 Euro

*) sofern keine Vorsteuerabzugsberechtigung vorliegt sind Bruttokosten förderfähig.

Zu jedem geplanten Projekt ist ein Antrag mit Kostenkalkulation einzureichen. Für die Zielerreichung der jeweiligen Projekte sind jeweils zielgruppenspezifische Indikatoren zur definieren.

8. Öffentlichkeitsarbeit

Das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus ist entsprechend in passender Form in die Planung und die Öffentlichkeitsarbeit miteinzubeziehen und in Publikationen zu erwähnen. Einladungsflyer, Programme, Plakate, Werbeanzeigen u.ä. sind vor der Drucklegung mit dem Ministerium abzustimmen.

9. Antragstellung

Anträge können innerhalb der Programmlaufzeit jederzeit eingereicht werden.

Mit dem Projekt darf jedoch erst nach erfolgter Bewilligung begonnen werden.

Der Antrag muss unter Verwendung der einschlägigen unter https://wm.baden-wuerttemberg.de/de/service/foerderprogramme-und-foerderaufrufe/ zur Verfügung gestellten Antragsvordrucke vollständig ausgefüllt und unterschrieben ausschließlich in elektronischer Form eingereicht werden beim

Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus Baden-Württemberg
Referat 21 – Fachkräftesicherung
per e-Mail
an: [email protected]
cc: [email protected]; [email protected]
Betreff: Antrag Regionalprogramm Fachkräftesicherung 2024 – 2025

Hinweis:

Das Antragsformular und sämtliche Anlagen sind ausschließlich elektronisch an das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus Baden-Württemberg per E-Mail an [email protected] zu übermitteln.

10. Auswahlverfahren

Für die Auswahl der Projektanträge ist ein einstufiges Antragsverfahren vorgesehen. Der Antrag soll ein abschließendes Votum ermöglichen. Er muss eine aussagefähige Beschreibung des Vorhabens beinhalten, in der die geplante Veranstaltung oder Aktion ausführlich und nachvollziehbar erläutert ist und Konzeption, Ziele, Zielgruppe und regionale Reichweite, durch Kennzahlen unterlegt, ersichtlich sind.

Die Auswahl der eingereichten Projektanträge durch das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus erfolgt nach den folgenden Kriterien:

  • Fachliche Qualität der Projektkonzeption
  • Beitrag des Projekts zur Umsetzung der Ziele der Fachkräfteallianz
  • Beitrag des Projekts zur Stärkung der Zusammenarbeit in bzw. zur strategischen Weiterentwicklung der Regionalen Fachkräfteallianz
  • Beitrag des Projekts zur Fachkräftesicherung in der Region vor Ort
  • Grad der Zielgruppenerreichung und regionale Reichweite
  • Kosten-Nutzen-Verhältnis

11. Auszahlung

Die Auszahlung der Mittel erfolgt nach Durchführung des Projekts sowie Vorlage und Prüfung des Verwendungsnachweises.

12. Ansprechpartner

Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus Baden-Württemberg
Referat Fachkräftesicherung
Frau Manuela Wagner
Telefon: 0711/123-2376
E-Mail: [email protected]

                        

1) Die Allianz für Fachkräfte adressiert die drei Dimensionen der Fachkräftesicherung Strukturelle Herausforderungen, Zielgruppen, Instrumente. Unter der Dimension Zielgruppen werden insbesondere die nachfolgenden Aspekte adressiert:

  • Die berufliche Ausbildung stärken
  • Die berufliche Weiterbildung ausbauen
  • Die Beschäftigung von Frauen erhöhen
  • Die Beschäftigung von älteren Personen steigern
  • Die Inklusion von Menschen mit Behinderung stärken
  • Die Beschäftigung von Menschen mit Migrationshintergrund verbessern
  • An- und ungelernte Personen zu Fachkräften qualifizieren
  • Geflüchtete Menschen in den Arbeitsmarkt integrieren
  • Die Zahl der Fachkräfte in den technischen Berufen erhöhen
  • Die Zahl der Fachkräfte in der Pflege steigern
  • Das Fachkräftepotenzial von langzeitarbeitslosen Menschen erschließen
  • Mehr Vollzeitstellen
  • Gezielt internationale Fachkräfte gewinnen
  • Gewinnung von Fachkräften in Bereichen, die für die Digitalisierung und Transformation von besonderer Bedeutung sind.

2) https://wm.baden-wuerttemberg.de/de/arbeit/allianz-fuer-fachkraefte/regionale-allianzen/

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