Kurztext
Wenn Sie als Unternehmen in Zusammenarbeit mit anderen Partnern aus der Wirtschaft und Wissenschaft ein Forschungs- und Entwicklungsvorhaben im Bereich der Digitalisierung planen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Volltext
Der Freistaat Bayern unterstützt im Rahmen des Bayerischen Verbundforschungsprogramms (BayVFP) Forschungs- und Entwicklungsvorhaben von Unternehmen und von mit Unternehmen kooperierenden Forschungseinrichtungen im Bereich der Digitalisierung.
Sie bekommen die Förderung für ein industriegeführtes vorwettbewerbliches Verbundprojekt zu den Schwerpunkten
- Informations- und Kommunikationstechnik und
- elektronische Systeme.
Auf dem Gebiet der Informations- und Kommunikationstechnik sind vor allem folgende Themen förderfähig:
- Hardware- und Softwareengineering,
- Daten- beziehungsweise Wissensmanagement,
- Mensch-Maschine-Kommunikation,
- Echtzeitsysteme und eingebettete Systeme,
- Datennetze für intelligente Infrastrukturen (zum Beispiel Energie, Mobilität und andere),
- Automatisierung und intelligente Produktion,
- Kommunikationsnetze,
- technische Informationstechnologie-Dienstleistungen,
- Informationstechnologie-Sicherheit,
- Quantentechnologie.
Auf dem Gebiet der elektronischen Systeme sind vor allem folgende Themen förderfähig:
- Entwurf komplexer elektronischer und informationstechnologischer Systeme,
- Systemintegration,
- Fertigungstechnologien für elektronische Systeme,
- Nano-, Mikro-, Opto- und Leistungselektronik,
- Mikrosysteme,
- Sensorik, Aktorik,
- Mechatronische Systeme,
- Mess-, Steuer- und Regelungstechnik,
- Entwicklung von elektronischen Geräten und Baugruppen,
- Quantentechnologie.
Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.
Die Höhe des Zuschusses beträgt für Sie als Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft bei industrieller Forschung maximal 50 Prozent und bei experimenteller Entwicklung maximal 25 Prozent Ihrer zuwendungsfähigen Ausgaben. Für ein Verbundvorhaben kann Ihnen auf den jeweiligen Fördersatz ein Zuschlag von bis zu 15 Prozent gewährt werden, maximal jedoch nur bis zu einer Höhe von 50 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben des Teilvorhabens.
Als Hochschule, außeruniversitäre Forschungseinrichtung sowie gleichgestellte Organisationseinheit können Sie unter bestimmten Voraussetzungen höhere Fördersätze erhalten.
Thematische Schwerpunkte und Fördergegenstände sowie Wertungskriterien werden im Rahmen von besonderen Förderaufrufen festgelegt.
Projektvorschläge richten Sie bitte zu den in den Förderaufrufen veröffentlichten Terminen an den jeweiligen Projektträger. Dabei wird empfohlen, dass Sie frühzeitig mit dem Förderlotsen Bayern Innovativ – Bayerische Gesellschaft für Innovation und Wissenstransfer mbH oder mit dem fachlich zuständigen Projektträger, der VDI/VDE Innovation + Technik GmbH Kontakt ausfnehmen.
Die Antragstellung erfolgt über das elektronische Antragsverfahren (ELAN).