Kurztext
Wenn Sie neue sozialversicherungspflichtige Arbeitsplätze schaffen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen eine Förderung beantragen.
Volltext
Die Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales fördert die Schaffung von zusätzlichen sozialversicherungspflichtigen Arbeitsplätzen bei Einstellung von Arbeitslosen, sogenannten Aufstockern, und Teilnehmenden aus Beschäftigungs- beziehungsweise Qualifizierungsmaßnahmen.
Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.
Die Höhe des Zuschusses hängt der von der Höhe des Gehalts und von der Vertragsdauer ab und beträgt bei unbefristeten Arbeitsverträgen insgesamt bis zu EUR 17.000.
Der Förderung kann über einen Zeitraum von 12 bis zu 24 Monaten erfolgen.
Reichen Sie Ihren Antrag vor Beginn des Arbeitsverhältnisses bei der zgs consult GmbH ein.