Förderprogramm

Internationale Potenziale nutzen – Übergänge vom Studium in den Beruf gestalten

Förderart:
Zuschuss
Förderbereich:
Aus- & Weiterbildung
Fördergebiet:
Hessen
Förderberechtigte:
Hochschule
Fördergeber:

Hessisches Ministerium für Wissenschaft und Forschung, Kunst und Kultur

Ansprechpunkt:

Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen (WIBank)

Arbeitsmarkt/ESF-Consult Hessen

Gustav-Stresemann-Ring 9

65189 Wiesbaden

Weiterführende Links:
Internationale Potenziale nutzen Kundenportal WIBank

Kurzzusammenfassung

Kurztext

Wenn Sie als Hochschule in Hessen innovative Modellprojekte durchführen wollen, um Studierenden mit Migrationshintergrund den Übergang vom Studium in den Beruf zu erleichtern und sie als Fachkräfte zu gewinnen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Volltext

Das Land Hessen unterstützt Sie als hessische Hochschule aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds plus (ESF+) bei innovativen Modellprojekten mit folgenden Zielsetzungen:

  • Förderung von beruflicher Orientierung, Berufsvorbereitung, beruflicher Erfahrung und Integration sowie Netzwerkbildung von Studierenden mit Migrationshintergrund (einschließlich internationaler Studierender) und/oder
  • Anpassung der Hochschulangebote an die Herausforderungen des Arbeitsmarkts und die Vernetzung der Hochschule in die Region mit Blick auf Studierende und Hochschulabsolventinnen und -absolventen mit Migrationshintergrund (einschließlich internationaler Studierender).

Sie erhalten die Förderung für die folgenden innovativen und modellhaften Maßnahmen als Gemeinschafts- oder Einzelprojekt oder als transnationales Projekt:

  • Aufbau von neuen flankierenden Studienbegleitprogrammen,
  • Entwicklung, Erprobung neuer praxisorientierter Pilot(studien)module und Pilotprogramme an der Hochschule zur langfristig angelegten Unterstützung der Zielgruppe,
  • Ausbau berufsbezogener Netzwerke mit Akteurinnen und Akteuren der Region und berufliche Vernetzung der Zielgruppe mit Akteurinnen und Akteuren der Region.

Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.

Die Höhe des Zuschusses beträgt bis zu 40 Prozent Ihrer zuwendungsfähigen Gesamtausgaben.

Für Modellprojekte beträgt die Förderdauer normalerweise 36 bis 48 Monate im Zeitraum vom 1.1.2023 bis 31.12.2028.

Richten Sie Ihren Antrag bitte bis zum 30.9. des Jahres vor Projektbeginn elektronisch über das Antragsportal und schriftlich über die Hochschulleitung an die Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen (WIBank), ESF-Consult.

Zusatzinfos 

rechtliche Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind die hessischen Hochschulen gemäß § 2 des Hessischen Hochschulgesetzes.

Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft:

  • Zentrale Zielgruppe sind Studierende und/oder Hochschulabsolventen und -absolventinnen mit Migrationshintergrund und mit einer Berufsperspektive in Hessen beziehungsweise Deutschland, in begründeten Fällen können auch Austauschstudierende einbezogen werden.
  • Die von Ihnen durchgeführten Modellprojekte müssen über den vorhandenen Maßnahmenkatalog Ihrer Hochschule in den entsprechenden Themenfeldern inhaltlich hinausgehen und/oder neue Formate erproben.
  • Sie müssen so weit wie möglich sicherstellen, dass die Projektergebnisse auch nach Projektende ohne ESF-Förderung weiter genutzt werden können.
  • Die neuen Angebote sollen in die bestehende Hochschullandschaft integriert und die Ergebnisse längerfristig im Interesse einer praxisnahen und erfolgreichen Hochschulbildung in Hessen nutzbar gemacht werden.

Für laufende Projekte erhalten Sie keine Förderung.

Rechtsgrundlage

Richtlinie

Fördergrundsätze des Hessischen Ministeriums für Wissenschaft und Kunst zum Programm „Internationale Potenziale nutzen – Übergänge vom Studium in den Beruf gestalten“

[Vom 22. Juli 2022]

Präambel

Dem Hessischen Ministerium für Wissenschaft und Kunst stehen aus dem Europäischen Sozialfonds plus (ESF+) auf der Grundlage des Programms für Hessen im Rahmen der Programmstrategie „Investitionen in Beschäftigung und Wachstum“ zur Erfüllung des Politischen Ziels „Ein sozialeres und inklusiveres Europa durch die Umsetzung der europäischen Säule sozialer Rechte“ im spezifischen Ziel „Gleichberechtigter Zugang zu hochwertiger allgemeiner und beruflicher Bildung“ Mittel zur Fachkräftesicherung zur Verfügung. Diese Mittel können für Projektförderungen im nachfolgend dargestellten Programm „Internationale Potenziale nutzen – Übergänge vom Studium in den Beruf gestalten“ verwendet werden. Das Programm führt und entwickelt wesentliche Elemente des bereits in der Förderperiode 2014 bis 2020 erfolgreichen Programms „Offene Hochschulen – Potenziale nutzen, Übergänge gut vorbereiten“ weiter.

Teil I: Übersicht zu den Fördergrundsätzen

1. Ziele der Förderung

Im Hinblick auf den wachsenden Bedarf an hochqualifizierten Fachkräften hat das Programm

„Internationale Potenziale nutzen – Übergänge vom Studium in den Beruf gestalten“

das Ziel Hochschulen darin zu unterstützen, Studierende unterschiedlichster nationaler, kultureller und sozialer Herkunft passgenau und rechtzeitig auf den Übergang in den Arbeitsmarkt vorzubereiten.

Im Mittelpunkt der Förderung stehen innovative Projekte hessischer Hochschulen mit zwei Wirkungsdimensionen (teilnehmerorientiert und/oder strukturverbessernd). Zielsetzungen sind:

  • Die Förderung von beruflicher Orientierung, Berufsvorbereitung, beruflicher Erfahrung und Integration sowie Netzwerkbildung von Studierenden mit Migrationshintergrund (einschl. internationaler Studierender) zur Gewinnung ihrer beruflichen Potenziale für Hessen bzw. Deutschland
  • Die Anpassung der Hochschulangebote an die Herausforderungen des Arbeitsmarkts und die Vernetzung der Hochschule in die Region mit Blick auf Studierende und Hochschulabsolventinnen und -absolventen mit Migrationshintergrund (einschl. internationaler Studierender) als zukünftige hochqualifizierte Fachkräfte in Hessen bzw. Deutschland

Maßnahmen, die der Erreichung der beiden o.g. Ziele dienen, können von der Studieneintrittsphase bis nach Beendigung des Studiums einsetzen und sind förderfähig, sofern sie dem Übergang in die Arbeitswelt dienlich sind. Studierende mit Migrationshintergrund sollen rechtzeitig in die Lage versetzt werden, den Arbeitsmarkt in der Region kennen zu lernen, berufliche Erfahrungen zu sammeln, in beruflichen Netzwerken zu agieren, ggf. (fach-)sprachliche oder fachspezifische Kenntnisse auszubauen und je nach Bedarf weitere Angebote für einen erfolgreichen Berufseinstieg in Anspruch zu nehmen.

Ziel aller geförderten Maßnahmen muss es sein, die neuen Angebote in die bestehende Hochschullandschaft zu integrieren und die Ergebnisse längerfristig im Interesse einer praxisnahen und nachhaltigen Hochschulbildung in Hessen nutzbar zu machen (Verstetigung!).

2. Inhalt und Umfang der Fördergrundsätze

Das Programm unterstützt hessische Hochschulen im Hinblick auf ihre Internationalisierungsbestrebungen und „Third Mission“. Es will speziell Impulse setzen für die Anpassung der Hochschulangebote an Arbeitsmarktbedingungen und an demographische Entwicklungen. Die vorliegenden Fördergrundsätze enthalten hierfür die besonderen Förderbedingungen des Programms „Internationale Potenziale nutzen – Übergänge vom Studium in den Beruf gestalten“.

Das Programm wird unter der Verantwortung des

Hessischen Ministeriums für Wissenschaft und Kunst (HMWK)
Rheinstr. 23–25
65183 Wiesbaden
Tel.: 0611/32-0
Fax.: 0611/32-3550

von der

Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen
Arbeitsmarkt/ESF-Consult II
Helaba Campus
Kaiserleistraße 29–35
63067 Offenbach
Tel.: 0611/774-0
Fax.: 0611/774-7429

umgesetzt.

Ein Anspruch auf Gewährung der Zuwendung1) besteht nicht. Vielmehr entscheidet ein Bewilligungsausschuss und das programmverantwortliche Ministerium aufgrund ihres pflichtgemäßen Ermessens im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel.

Im folgenden Teil II werden die Einzelbestimmungen des Programms dargestellt.

Teil II: Einzelbestimmungen

1. Gegenstand der Förderung

1.1 Gemeinschaftsprojekte und Einzelprojekte

Gefördert werden Gemeinschaftsprojekte und Einzelprojekte von Hochschulen, die mindestens eine der o.g. genannten zwei thematischen Zielsetzungen für die Zielgruppe erfüllen.

Gemeinschaftsprojekte hessischer Hochschulen, die mindestens zwei Hochschulen umfassen und an denen mindestens eine Hochschule für Angewandte Wissenschaften beteiligt ist, sind ausdrücklich erwünscht. Sie können sowohl als Pilotprojekt konzipiert sein als auch die Übernahme („Ausrollen“) bereits andernorts erfolgreich erprobter Maßnahmen auf hessische Hochschulen vorsehen. Ein regelmäßiger hochschulübergreifender Austausch zur Projektarbeit der beteiligten Hochschulen ist sicherzustellen.

1.2 Modellprojekte

Gegenstand der Förderung sind modellhafte und innovative Maßnahmen folgender Art:

  • Aufbau von neuen flankierenden Studienbegleitprogrammen
    • Gefördert wird die Entwicklung, Erprobung und nachhaltige Implementierung von Begleitprogrammen, die den Übergang von Studierenden bzw. Hochschulabsolventinnen und -absolventen mit Migrationshintergrund von der Hochschule in die Berufs- und Arbeitswelt vorbereiten, gestalten und sichern und voraussichtlich nach erfolgreicher Projektdurchführung im Hochschulbereich ohne Förderung weitergeführt werden können
  • Entwicklung, Erprobung neuer praxisorientierter Pilot(studien)module und Pilotprogramme an der Hochschule zur langfristig angelegten Unterstützung der Zielgruppe
    • Gefördert werden vorgelagerte Programme, die den Teilnehmenden mit Migrationshintergrund vor Studienbeginn Entscheidungshilfe bzw. Vorbereitung bieten und
    • nachgelagerte Programme nach Studienende, insbesondere solche, die sich verstärkt an den sich wandelnden Herausforderungen eines Arbeitsmarktes mit mehr Klima- und Umweltschutz und sich ändernden Berufsbildern orientieren.
    • Unterstützt werden auch innovative Aus- und Weiterbildungseinheiten im Hochschulbereich, die darauf ausgerichtet sind, Studierende sowie Hochschulabsolventen und Hochschulabsolventinnen mit Migrationshintergrund an der Hochschule langfristig zu fördern und dem Übergang der Zielgruppe von der Hochschule in die Arbeitswelt dienlich sind.
  • Ausbau berufsbezogener Netzwerke mit Akteuren der Region und berufliche Vernetzung der Zielgruppe mit Akteuren der Region
    • Gefördert wird die Zusammenarbeit von Hochschulen mit anderen hessischen Hochschulen, Unternehmen und Kommunen als potentiellen Arbeitgebern und Arbeitsagenturen sowie Wirtschaftsverbänden und anderen externen Partnern
    • und die gezielte Unterstützung von Studierenden der Zielgruppe beim Aufbau der für sie beruflich relevanten Netzwerke.

Modellhafte Projekte können beispielhaft folgende Inhalte haben:

  • neue Programme und Module zur Vermittlung physischer und digitaler berufsbezogener Vernetzungsmöglichkeiten, grünen Schlüsselkompetenzen, Digitalisierungskompetenzen, (fach-)sprachliche oder fachspezifische Kenntnisse, internationalen und/oder praxisorientierten Erfahrungen, Soft Skills und/oder anderen Kenntnissen und Fähigkeiten, die die Beschäftigungsfähigkeit von Studierenden, Hochschulabsolventen und -absolventinnen der Zielgruppe erhöhen
  • Nutzung von freiwilligem Engagement und Ehrenamt von Studierenden der Zielgruppe im neuen Format zur nachhaltigen sozialen Integration in die Hochschule, die Gesellschaft und den Beruf
  • neue Programme und Module zur Einbindung von Alumni in Betreuungsformate von Studierenden und Hochschulabsolventen und -absolventinnen mit Migrationshintergrund am Übergang in den Beruf
  • neue praxisorientierte Vorbereitungsprogramme zur Studien- und Berufswahl, die den Praxisbezug der Hochschulausbildung zielgruppenspezifisch erhöhen und zur Anpassung an neue und sich ändernde Berufsfelder und Berufsbilder beitragen.
  • neue Traineeprogramme zur Entwicklung passgenauer Berufsperspektiven nach dem Studium
  • neue Weiterbildungsmaßnahmen für Hochschulpersonal, sofern es der Verbesserung der Unterstützung der Zielgruppe am Übergang Hochschule/Arbeitswelt dient

1.3 Bereichsübergreifende Grundsätze

Zusätzlich sind in allen Projekten die folgenden bereichsübergreifenden Grundsätze der Europäischen Union zu beachten:

a) Aktive Förderung der Gleichstellung der Geschlechter,

Alle Projekte müssen darauf ausgerichtet sein, die Gleichstellung der Geschlechter aktiv zu fördern. Die Teilnehmenden sollen hinsichtlich ihrer beruflichen Verwirklichungschancen unterstützt werden im Hinblick auf Chancengleichheit an der Hochschule, im Erwerbsleben und in der Verteilung und Bewältigung der Familiensorge. Geschlechtsspezifische Stereotypen und Hemmnisse, die einer Verwirklichung der Chancengleichheit entgegenstehen, soll entgegengewirkt werden. Die verschiedenen Berufsfelder, auf die die Projekte abzielen, sollen allen Teilnehmenden gleichermaßen zur Verringerung der geschlechtertypischen beruflichen Segregation zugänglich gemacht werden. Ein Fokus ist die Erhöhung des Frauenanteils in MINT-Berufen, in der wissenschaftlichen Laufbahn generell, eine verbesserte, dem Ausbildungsniveau adäquate Arbeitsmarktintegration sowie Maßnahmen zur Vereinbarkeit von Studium/Übergang Beruf und Familienpflichten. Ort-Zeit-flexibles Arbeiten durch die Anwendung neuer digitaler Techniken, die zu einer besseren Vereinbarkeit von Familien-Ausbildungs- und Erwerbsarbeit und damit bessere Karrierechancen und den Weg zu höheren Beschäftigungspositionen eröffnen, sind hier mitzudenken.

b) Aktive Förderung der Antidiskriminierung

Hierzu wird durch die thematische Programmsetzung und Zielgruppenauswahl bereits ein Beitrag geleistet. Darüber hinaus wird die Erprobung digitaler Angebote zwecks Adressierung quantitativ sehr kleiner Zielgruppen (bspw. internationale Studierende mit Beeinträchtigungen) empfohlen.

c) Aktive Förderung der nachhaltigen Entwicklung

Die aktive Förderung der nachhaltigen Entwicklung soll in diesem Programm durch einen Beitrag zur Umsetzung von Umwelt- und Klimaschutzzielen sichergestellt werden. Die Hochschulen fungieren als potentielle Arbeitgeber und als Vorbild gegenüber den anstehenden Führungskräften, die an der Schwelle zum Berufsleben stehen. Hochschulabsolventen sind zukünftige Multiplikatoren. Die Projektträger werden daher aufgefordert der Zielgruppe beispielhaft zu vermitteln, welche Rolle die Hochschulen selbst in diesem Wandlungsprozess zu mehr Umwelt- und Klimaschutz einnehmen. Das beinhaltet auch eine bewusst nachhaltige Gestaltung der im Rahmen der Projekte (weiter)entwickelten Angebots- und Servicestrukturen an den Hochschulen.

Projekte und Vorhaben, die einen besonderen Beitrag zu den übergreifenden Prinzipien und horizontalen Grundsätzen leisten, werden bevorzugt gefördert.

Im Hinblick auf eine zukunftsfähige Transformation vieler Berufsfelder sollten die Themen Nachhaltigkeit, Klima- und Umweltschutz sowie Digitalisierung in allen Maßnahmen als Querschnittsthema verankert sein.

1.4 Transnationale Projekte

im Sinne der ESF-Rahmenrichtlinie mit wenigstens einem Projektpartner aus den europäischen Mitgliedstaaten, die einen Beitrag zur Verbesserung der Beschäftigungsfähigkeit und beruflichen Integration von Studierenden und Hochschulabsolventinnen und -absolventen mit Migrationshintergrund leisten, werden ebenfalls bevorzugt gefördert.

2. Fördervoraussetzungen, Bedingungen, besondere Auflagen und Empfehlungen

2.1 Fördervoraussetzungen und Bedingungen

Vorausgesetzt wird, dass es sich um Modellprojekte im Hochschulkontext handelt, die über den vorhandenen Maßnahmenkatalog der Hochschulen in diesen Themenfeldern inhaltlich hinausgehen und/oder neue Formate erproben. Da es sich um Modellprojekte handelt, können auch Maßnahmen förderfähig sein, die nicht als Fördergegenstand aufgeführt sind, wenn sie der Umsetzung der Programmziele dienen. Hochschulinterne Vernetzungen und die Einbeziehung externer regionaler Partner wie Unternehmen, Organisationen und Arbeitsagenturen sind unbedingt erwünscht.

Vor Projektbeginn muss der Bedarf geklärt sein, und es ist vom Antragsteller – soweit dies bei Modellprojekten möglich ist – weitestgehend sicherzustellen, dass nach erfolgreicher Durchführung eine Weiterführung bzw. Nutzung der Projektergebnisse auch ohne ESF-Förderung gewährleistet ist. Bei allen Maßnahmen ist die Zielsetzung, die neuen Angebote in die bestehende Hochschullandschaft zu integrieren und die Ergebnisse längerfristig im Interesse einer praxisnahen und erfolgreichen Hochschulbildung in Hessen nutzbar zu machen. Ein Konzept/Plan zur Übernahme in das reguläre Angebot ist Teil des Antrags. Die Absicht einer langfristigen Nutzung erfolgreicher Projektbestandteile nach Förderende ist von der Hochschule zu bestätigen.

2.2 Besondere Auflagen

Die hessische Landesregierung überprüft die Wirksamkeit ihrer Programme. Um eine effiziente und sachgerechte Bewertung der geförderten Maßnahmen zu gewährleisten, verpflichtet sich der Projektträger, sich an Maßnahmen der Evaluierung zu beteiligen und alle notwendigen projektbezogenen Daten und Informationen (z.B. Teilnehmerdaten, nach Zielgruppen und Geschlechtern differenziert) zur Verfügung zu stellen und diese bei Bedarf zeitnah zu übermitteln.

Umfangreichere Maßnahmen im Bereich Presse- und Öffentlichkeitsarbeit sind im Vorfeld mit dem HMWK abzustimmen. Hier sind auch die Artikel 47 und 50 sowie Anhang IX der VO (EU) 2021/1060 und Artikel 36 der VO (EU) 2021/1057 zu beachten. Weitere Informationen finden sich auf der ESF-Website (Leitfaden Öffentlichkeitsarbeit).

2.3 Empfehlungen

Allen Zuwendungsempfängern wird nahegelegt, bei Ausschreibungen „grüne Kriterien“ anzuwenden. Alle im Rahmen der Projekte (weiter)entwickelten Angebots- und Servicestrukturen an den Hochschulen sind möglichst CO2-arm, ressourceneffizient und umweltverträglich umzusetzen. Außerdem wird auf eine umweltschonende Mobilität Wert gelegt.

3. Zielgruppe und Fördergebiet

3.1 Zielgruppe

Zentrale Zielgruppe sind Studierende und/oder Hochschulabsolventen und -absolventinnen mit einer Berufsperspektive in Hessen/Deutschland, die einen Migrationshintergrund aufweisen.

Ein Migrationshintergrund ist lt. Definition des statistischen Bundesamts immer dann gegeben, wenn bei einer Person der eigene Geburtsort oder der Geburtsort eines Elternteils im Ausland liegt. Bei den Studierenden zählen hierzu folgende Studierendengruppen:

  • international Studierende, d.h. ausländische Studierende mit einer im Ausland erworbenen Hochschulzugangsberechtigung (Bildungsausländer/Bildungsausländerinnen)
  • ausländische Studierende mit einer in Deutschland erworbenen Hochschulzugangsberechtigung (Bildungsinländer/Bildungsinländerinnen) und
  • deutsche Studierende mit einem Elternteil, das im Ausland geboren wurde.

Frauen, Männer und Diverse mit Migrationshintergrund werden in allen Vorhaben im Rahmen der bereichsübergreifenden Grundsätze der EU gefördert im Hinblick auf Chancengleichheit der Geschlechter als Querschnittsziel. Darüber hinaus können sie zudem, als spezifische Zielgruppe, auch alleine in separaten Projekten gefördert werden, in denen kompensatorische Maßnahmen umgesetzt werden, die in Benachteiligungen aufgrund des Geschlechts begründet sind. Hierzu zählen bei Frauen insbesondere Maßnahmen im Hinblick auf Karriereförderung und Erhöhung des Anteils von Frauen mit Migrationshintergrund in MINT-Bereichen.

Das HMWK behält sich vor, auf Antrag in begründeten Einzelfällen, auch außerhalb der genannten Zielgruppe die Förderung von Projektteilnehmern zuzulassen, wenn dies zur Umsetzung der Programmziele dienlich ist. Denkbar ist dies z.B. bei

  • Studieninteressierten/Studienberechtigten mit Migrationshintergrund vor der Entscheidung Studium oder Beruf (z.B. Schulabgänger mit Migrationshintergrund, studierfähige Geflüchtete)
  • deutschen Studierenden ohne Migrationshintergrund zum Zwecke der Integration der ausländischen Studierenden
  • Studienabbrechern mit Migrationshintergrund, die einen Übergang in die Arbeitswelt suchen.
  • Hochschulpersonal in der fachlichen Verantwortung für oben genannte Zielgruppen

3.2 Fördergebiet

Fördergebiet ist Hessen. Studierende mit Migrationshintergrund (inkl. internationale) sollen in die Lage versetzt werden, den Übergang in die Arbeitswelt in Hessen/Deutschland reibungsloser zu gestalten. Austauschstudierende, die sich nur kurzfristig in Hessen aufhalten, können nur in begründeten und genehmigten Ausnahmefällen einbezogen werden.

4. Antragsberechtigte

Antragsberechtigt sind die Hochschulen des Landes gem. § 2 Hessisches Hochschulgesetz.

5. Art und Umfang der Förderung

Das Programm unterstützt mehrjährige innovative Hochschulmaßnahmen, die die Rahmenbedingungen des Programms erfüllen, mit Anschubfinanzierungen.

Die Kalkulation der zuwendungsfähigen Ausgaben richtet sich nach denen unter Punkt 5 der „Leitlinie zur Anwendung Vereinfachter Kostenoptionen (VKO) im ESF+ Hessen in der Förderperiode 2021–2027“ beschriebenen Vorgaben (online zu finden unter https://www.esf-hessen.de). Zu den zuwendungsfähigen Ausgaben zählen Ausgaben für Projektpersonal einschl. arbeitsplatzbezogener Nebenkosten in Höhe von 23% der Personalausgaben, die in pauschalierter Form als Standardeinheitskosten abgerechnet werden und weitere notwendige projektbezogene Sachausgaben.

Eingesetzt werden kann Projektpersonal in den folgenden Funktionen:

  • F1 Projektleitung großer/komplexer Projekte
  • F2 Projektleitung kleiner und mittlerer Projekte
  • F3 herausgehobene Projektmitarbeit
  • F4 Projektmitarbeit
  • F5 Fachkraft
  • Zusätzliches Personal: Studentische Hilfskraft (mit und ohne Abschluss sowie Hilfswissenschaftler)

Die Förderung wird als Projektförderung im Wege der Fehlbedarfsfinanzierung als Zuschuss in Höhe von bis zu 40% der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben auf der Basis eines Ausgaben- und Finanzplans gewährt.

Eine Eigenmittelbeteiligung der Hochschule ist obligatorisch. Hierfür kann die Beteiligung des vorhandenen Hochschulpersonals einschließlich arbeitsplatzbezogener Nebenkosten in Höhe von 23% der Personalausgaben als Eigenleistung angerechnet werden. Zusätzlich können arbeitsplatzbezogene Nebenkosten in Höhe von 23% der Personalausgaben für projektbezogenes eingestelltes Personal als Teil der Eigenmittel in die Kofinanzierung einfließen. Soweit vorhandenes fest angestelltes Personal des Trägers eingesetzt wird, ist dessen Vergütung grundsätzlich aus Eigenmitteln zu erbringen.

Zur Kofinanzierung können Eigenmittel und, sofern kompatibel, auch Förderungen durch das Land oder Dritte herangezogen werden.

6. Verfahren

6.1 Anträge und Bewilligungen

Anträge können innerhalb des Zeitraums 2022–2027 jederzeit gestellt werden, so lange Mittel zur Verfügung stehen. Jährlich gibt es eine Bewilligungsrunde. Für die Einreichung endet die Antragsfrist am 30.09. des Jahres vor Projektbeginn.

Die Anträge sind

  • in elektronischer Form im ESF-Kundenportal (https://foerderportal.wibank.de) und
  • über die Hochschulleitung in Papierform und in einfacher Ausfertigung bei der Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessens (WIBank) einzureichen.

Dem formalen Projektantrag ist gem. der Vorlage auf der ESF-Website (https://www.esf-hessen.de) ein inhaltliches Projektkonzept mit einer Meilensteinplanung, geplanten Ergebnissen mit Zielgrößen (quantitative Sollwerte beispielsweise Mindestteilnehmerzahlen, Zahlen zum Umfang der zu entwickelnden Angebote), Zeitplan sowie ein Ausgaben- und Finanzierungsplan beizufügen. Die Formvorgaben sowie sonstige Antragsunterlagen sind dem Förderaufruf auf der ESF-Website (https://www.esf-hessen.de) zu entnehmen. Es gilt das Eingangsdatum des schriftlichen unterzeichneten Projektantrages bei der WIBank.

Nach Prüfung aller Fördervoraussetzungen durch die Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen und dem HMWK entscheidet ein Bewilligungsausschuss über die Förderung. Näheres zu den Auswahlkriterien und Auswahlverfahren ist dem Förderaufruf auf der ESF-Website (https://www.esf-hessen.de) zu entnehmen. Bei positiver Entscheidung erhält der Projektträger den schriftlichen Zuwendungsbescheid. Die Projektauswahl erfolgt in einem transparenten, nachvollziehbaren und vollständig dokumentierten Prozess.

Ein vorzeitiger Vorhabenbeginn auf eigenes Risiko ist möglich, vorausgesetzt es liegt ein bewilligungsreifer Förderantrag vor. Vor Bewilligung kann aus der Möglichkeit des vorzeitigen Projektbeginns kein Rechtsanspruch weder dem Grunde noch der Höhe nach abgeleitet werden.

Es werden keine laufenden Projekte gefördert.

6.2 Nachweispflichten und Berichterstattung

Für das Projektpersonal ist die Einhaltung der Tätigkeitsanforderungen und der Qualifikationsnachweise in den einzelnen Funktionen gemäß Leitlinie nachzuweisen. Beim Einsatz von projektbezogenem Personal an Hochschulen kann auf die Einreichung der Qualifikationsnachweise bei Antragstellung oder Personalwechsel verzichtet werden, wenn stattdessen Eigenerklärungen des Zuwendungsempfängers vorgelegt werden. Mit der Eigenerklärung muss bestätigt werden, dass die erforderliche Qualifikation des Mitarbeitenden vorhanden ist und dass die Nachweise darüber anlassbezogen für Prüfungszwecke (z.B. bei Vor-Ort-Prüfungen) vorgelegt werden können.

Den Verwendungsnachweis, d.h. den zahlenmäßigen Nachweis und die Pflicht zur Einreichung von Sachberichten, regelt der Bewilligungsbescheid.

Die hessische Landesregierung überprüft die Wirksamkeit ihrer Programme. Um eine effiziente und sachgerechte Bewertung der geförderten Maßnahmen zu gewährleisten, verpflichtet sich der Projektträger, sich an Maßnahmen der Evaluierung zu beteiligen und alle notwendigen projektbezogenen Daten und Informationen (z.B. Teilnehmerdaten, nach Zielgruppen und Geschlechtern differenziert) zur Verfügung zu stellen und diese bei Bedarf zeitnah zu übermitteln.

Darüber hinaus sind etwaige Abweichungen in der Durchführung und Abwicklung des Projektes unverzüglich der Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen mitzuteilen.

7. Förderdauer:

Die Zuwendung wird nur für einen begrenzten Förderzeitraum gewährt. Die Regelförderungsdauer beträgt für Modellprojekte 36 bis 48 Monate im Zeitraum 1. Januar 2023 bis 31. Dezember 2028. In begründeten Einzelfällen kann eine abweichende Förderungsdauer festgesetzt werden. Eine dauerhafte Unterstützung ist ausgeschlossen.

8. Auszahlung der Zuwendung:

Die Zuwendung wird in Raten ausgezahlt. Näheres regelt der Zuwendungsbescheid.

9. Gesetzliche und rechtliche Grundlagen

Es gelten zusätzlich zu diesen Fördergrundsätzen die für alle ESF-Programme verbindliche „Rahmenrichtlinie für die Interventionen des Europäischen Sozialfonds Plus in Hessen für die Förderperiode 2021–2027“ sowie die dort genannten weiteren rechtlichen Grundlagen.

                        

1) Bei Förderungen von Hessischen Hochschulen erfolgt die Mittelzuweisung analog der VV Nr. 1.2.3 zu § 34 LHO, für die Bewirtschaftung der Mittel sind die VV zu § 44 LHO inklusive der Anlage 3 zu den VV zu § 44 LHO (ANBest-P) zu beachten und verbindlich analog anzuwenden.

 

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