Förderprogramm

Marktstrukturförderung

Förderart:
Zuschuss
Förderbereich:
Landwirtschaft & Ländliche Entwicklung
Fördergebiet:
Hessen
Förderberechtigte:
Unternehmen
Fördergeber:

Hessisches Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt, Weinbau, Forsten, Jagd und Heimat

Ansprechpunkt:

Regierungspräsidium Gießen

Dezernat 51.1 – Landwirtschaft, Marktstruktur

Georg-Friedrich-Händel-Straße 3

35578 Wetzlar

Weiterführende Links:
Marktstrukturverbesserung

Marktstrukturförderung

Ziel und Gegenstand

Das Land Hessen fördert mit Unterstützung des Bundes und der Europäischen Union Maßnahmen zur Verbesserung der Verarbeitung und Vermarktung landwirtschaftlicher Erzeugnisse.

Gefördert werden

  • Investitionen, die der Erfassung, Lagerung, Kühlung, Sortierung, marktgerechten Aufbereitung, Verpackung, Etikettierung, Verarbeitung und Vermarktung landwirtschaftlicher Erzeugnisse dienen,
  • Neu- und Ausbau von Kapazitäten einschließlich technischer Einrichtungen, innerbetriebliche Rationalisierung durch Umbau und/oder Modernisierung,
  • allgemeine Aufwendungen, die im direkten Zusammenhang mit dem Vorhaben stehen (zum Beispiel Architektenleistungen, Baugenehmigung, Beratung).

Ziel ist die Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit von Unternehmen sowie die Erhöhung der Wertschöpfung der landwirtschaftlichen Erzeugnisse.

Antragsberechtigte

Antragsberechtigt sind

  • nach dem Agrarmarktstrukturgesetz anerkannte Erzeugergemeinschaften und deren Vereinigungen,
  • Unternehmen der Verarbeitung und Vermarktung landwirtschaftlicher Erzeugnisse, die weniger als 750 Personen beschäftigen oder einen Jahresumsatz von weniger als EUR 200 Millionen erzielen,
  • Unternehmen der Verarbeitung und Vermarktung landwirtschaftlicher Erzeugnisse und anerkannte Erzeugerorganisationen in Verbindung mit Kooperationen oder Operationellen Gruppen, soweit sie nach der Richtlinie „Innovation und Zusammenarbeit in der Landwirtschaft und in ländlichen Gebieten“ gefördert werden.

Voraussetzungen

Das Vorhaben muss in Hessen stattfinden und einen Beitrag zum Ressourcenschutz leisten.

Unternehmen müssen grundsätzlich für mindestens fünf Jahre mindestens 40 Prozent der geförderten Verarbeitungskapazität durch Lieferverträge mit Erzeugern und Erzeugerzusammenschlüssen binden.

Das Mindestinvestitionsvolumen beträgt EUR 50.000.

Unternehmen, deren Tätigkeit sich gleichzeitig auf die Primärproduktion erstreckt, werden nicht gefördert.

Art und Höhe der Förderung

Die Förderung erfolgt in Form eines Zuschusses.

Die Höhe des Zuschusses ist abhängig von Art, Größe und Ausrichtung des Unternehmens.

Antragsverfahren

Anträge sind vor Beginn der zu fördernden Maßnahme unter Verwendung der Antragsformulare an das Regierungspräsidium Gießen, Dezernat 51.1 – Landwirtschaft, Marktstruktur zu richten.

Quelle

Informationen des Regierungspräsidiums Gießen, Stand April 2024.

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