Förderprogramm

Förderung der regionalen Entwicklung – Integrierte regionale Innovations- und Entwicklungskonzepte

Förderart:
Zuschuss
Förderbereich:
Regionalförderung
Fördergebiet:
Hessen
Förderberechtigte:
Verband/Vereinigung
Fördergeber:

Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr, Wohnen und ländlichen Raum

Ansprechpunkt:

Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen (WIBank)

Niederlassung Kassel

Ständeplatz 17

34117 Kassel

Weiterführende Links:
Integrierte regionale Innovations- und Entwicklungskonzepte Kundenportal WIBank

Kurzzusammenfassung

Kurztext

Wenn Sie innovative regionale Konzepte zu strukturverbessernden Maßnahmen entwickeln, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Volltext

Das Land Hessen fördert Sie als Regionalforum, Zweckverband oder Regionalmanagementgesellschaft, wenn Sie integrierte regionale Innovations- und Entwicklungskonzepte erarbeiten, fortschreiben, modernisieren und aktualisieren.

Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.

Die Höhe des Zuschusses beträgt bis zu 50 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben.

In einer Region erhalten Sie die Förderung für 1 Konzept jeweils nur einmal innerhalb von 8 Jahren.

Falls Sie aus Mitteln der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ gefördert werden, beträgt die Höhe des Zuschusses bis zu 65 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben, maximal jedoch EUR 50.000.

Richten Sie Ihren Antrag bitte vor Beginn Ihres Vorhabens an die Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen (WIBank), Niederlassung Kassel. Sie können den Antrag auch elektronisch über das Antragsportal einreichen.

Zusatzinfos 

rechtliche Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind Regionalforen, Zweckverbände und Regionalmanagementgesellschaften.

Die Förderung integrierter regionaler Innovations- und Entwicklungskonzepte ist an bestimmte Bedingungen geknüpft:

  • Besonders gefördert werden Maßnahmen in den Fördergebieten der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ und den Vorranggebieten des Europäischen Fonds für Regionale Entwicklung.
  • Die integrierten regionalen Innovations- und Entwicklungskonzepte müssen eigenverantwortlich von Regionalforen erarbeitet werden, in denen unterschiedliche regionale Akteure, zum Beispiel aus Kommunen, Kammern und Verbänden, zusammenarbeiten.
  • In Ihrem Innovations- und Entwicklungskonzept müssen Sie vorhandene Konzepte integrieren und den ressourcenschonenden Umgang mit der Umwelt berücksichtigen.
  • Bitte beachten Sie die Allgemeinen Förderbestimmungen zur Förderung der regionalen Entwicklung.

Rechtsgrundlage

Richtlinie

Richtlinien des Landes Hessen zur Förderung der regionalen Entwicklung
Teil II, Ziffer 2: Integrierte regionale Innovations- und Entwicklungskonzepte

2. Integrierte regionale Innovations- und Entwicklungskonzepte

2.1 Zuwendungszweck

Das Land Hessen will die Regionen unterstützen

  • bei der Bewältigung von Umstrukturierungsprozessen,
  • bei der Beschleunigung regionaler Innovationsprozesse,
  • bei der Verstetigung strukturpolitischen Handelns und
  • bei der Herstellung des Zusammenhangs zwischen den Entwicklungszielen für eine Region und konkreten strukturverbessernden Maßnahmen.

Die Anzahl der jährlich vorgesehenen Fördermaßnahmen (Projekte und Aktivitäten) wird im jeweils geltenden Haushaltsplan des Landes Hessen bei Kapitel 07 05 (Allgemeine Bewilligungen Wirtschaft und Technologie) in den Förderprodukten „Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ (GRW)“ und „EU Programm Investitionen in Wachstum und Beschäftigung (EFRE) 2014 bis 2020“ veranschlagt.

2.2 Gegenstand der Förderung

Gegenstand der Förderung ist die Erarbeitung von integrierten regionalen Innovations- und Entwicklungskonzepten. Auf der Basis einer Analyse der regionsspezifischen Stärken und Schwächen sowie Chancen und Risiken sollen die Konzepte die Entwicklungsziele und Handlungsfelder sowie besonders wichtige Leitprojekte aufzeigen. Die Fortschreibung, Modernisierung oder Aktualisierung vorhandener integrierter regionaler Innovations- oder Entwicklungskonzepte ist ebenfalls möglich.

Die integrierten regionalen Innovations- und Entwicklungskonzepte sollen von Regionalforen, in denen die unterschiedlichen regionalen Akteure zum Beispiel aus Kommunen, Kammern, Verbänden zusammenarbeiten, eigenverantwortlich erarbeitet werden. Dabei sind vorhandene Konzepte zu integrieren. Als besonders förderwürdig gelten Konzepte, die Aspekte eines ressourcenschonenden Umgangs mit der Umwelt berücksichtigen.

2.3 Fördergebiet

Vorrangig werden Vorhaben in den regionalen Fördergebieten der GRW und in den EFRE-Vorranggebieten unterstützt (Teil I Nr. 3.1 und 3.2).

2.4 Antragsberechtigte

Antragsberechtigt sind Regionalforen, Zweckverbände und Regionalmanagementgesellschaften.

2.5 Zuwendungsfähige Ausgaben

Gefördert werden können Sachausgaben, zum Beispiel Büromaterial, Ausgaben für Veröffentlichungen (Printund Online), Fahrtkosten nach dem Hessischen Reisekostengesetz in der jeweils geltenden Fassung im Zusammenhang mit der Projektumsetzung sowie Ausgaben für Honorare Dritter für die Erstellung, Fortschreibung, Modernisierung oder Aktualisierung integrierter regionaler Innovations- und Entwicklungskonzepte, die im Auswahlverfahren des wirtschaftlichsten Angebots vergeben werden. Zuwendungsfähig sind insbesondere Ausgaben für unterstützende Dienstleistungen bei der Regionalanalyse, bei der Moderation sowie bei der Aufbereitung und Verbreitung der Ergebnisse durch Dritte.

2.6 Art und Umfang, Höhe der Förderung (Zuwendung)

Zuwendung wird als Projektförderung im Wege der Anteilfinanzierung als nicht rückzahlbarer Zuschuss zu den zuwendungsfähigen Ausgaben gewährt. Der Fördersatz beträgt in der Regel 50 Prozent. Für kommunale Zuwendungsempfänger gilt ergänzend Teil III A. Nr. 14. Die Förderung eines Konzeptes wird in einer Region nur einmal innerhalb von acht Jahren gewährt.

Die Beteiligung aus GRW-Mitteln darf einen Höchstbetrag von 50.000 Euro nicht überschreiten. Das Konzept kann in diesen Fällen mit bis zu 65 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben gefördert werden.

Werden Mittel aus EFRE eingesetzt beträgt der Fördersatz nicht mehr als 50 Prozent.

2.7 Verfahren

Anträge sind vor Beginn des Vorhabens bei der WIBank (Teil I Nr. 5) zu stellen. Dies ist auch über das Onlineportal der WIBank möglich. GRW-Anträge sind auf amtlichem Formular zu stellen.

2.8 Weitere Bestimmungen

Das geförderte integrierte regionale Innovations- oder Entwicklungskonzept ist in geeigneter Form zu publizieren.

2.9 Beihilferechtliche Einordnung

Die gewährten Zuwendungen für die Erstellung integrierter regionaler Innovations- und Entwicklungskonzepte sind keine Beihilfen im Sinne des Art. 107 Abs. 1 AEUV.

 

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