Richtlinie
Förderbekanntmachung Gesünder.IN.NRW
[Stand: 17.03.2023]
1. Zusammenfassung
Mit dem Innovationswettbewerb „Gesünder.IN.NRW“ zielt die Landesregierung Nordrhein-Westfalen auf die Förderung von innovativen Lösungen in den wissens- und forschungsintensiven Themenfeldern der Medizin, der Medizintechnik, der Lebenswissenschaften, der Ernährungswissenschaften und der Pharmazie ab. Die Innovationen sollen als Treiber für eine moderne klima-, umwelt-, und ressourcenschonende Gesundheitsversorgung und Gesundheitswirtschaft in Nordrhein-Westfalen dienen.
Die Maßnahme trägt dazu bei, den Transfer von neuen Ideen und Konzepten aus Wissenschaft und Wirtschaft in innovative, marktreife sowie nachhaltige Produkte und Dienstleistungen zu beschleunigen. Lösungen zur Prävention, neuartige Behandlungsmöglichkeiten und Therapieformen sind thematischer Schwerpunkt, wobei die Instrumente der Digitalisierung und der Biotechnologie als wichtige Schlüssel- und Querschnittstechnologien von besonderer Bedeutung sind. Digitale Lösungen, z.B. durch die Anwendung Künstlicher Intelligenz, eröffnen neue Präventions-, Diagnostik- und Behandlungsmöglichkeiten, erleichtern die Kommunikation zwischen den einzelnen Akteuren des Gesundheitswesens sowie in die Gesellschaft. Sie ermöglichen eine verbesserte, personalisierte und präventionsorientierte Gesundheitsversorgung sowie Fortschritte in den Lebens- und Ernährungswissenschaften.
Der Innovationswettbewerb „Gesünder.IN.NRW“ bezieht sich auf die Priorität 1 (Innovatives NRW) und dient dem Spezifischen Ziel 1 (Entwicklung und Ausbau der Forschungs- und Innovationskapazitäten und der Einführung fortschrittlicher Technologien) des EFRE/JTF-Programms NRW 2021–2027. Der Innovations- wettbewerb ist der Maßnahme 1.1 (Innovationswettbewerbe) zuzuordnen und steht im Einklang mit der NRW-Nachhaltigkeitsstrategie und leistet zudem einen Beitrag zur Zielerreichung in den Sustainable Development Goals – SDG 2 „Kein Hunger“, SDG 3 „Gesundheit und Wohlergehen“ und SDG 9 „Industrie, Innovation und Infrastruktur“. Die Basis für Projektvorschläge ist die Regionale Innovationsstrategie des Landes Nordrhein-Westfalen.
Teilnahmeberechtigt sind kleine und mittlere Unternehmen (KMU), Forschungs- und Bildungseinrichtungen, kommunale Einrichtungen, Vereine und Stiftungen mit Sitz oder Niederlassung in Nordrhein-Westfalen. Große Unternehmen sind in Kooperation mit KMU ebenfalls teilnahmeberechtigt.
In der Laufzeit des aktuellen EFRE/JTF-Programms NRW 2021–2027 sind mit Start am 17.03.2023 insgesamt drei Einreichungsrunden für den Innovationswettbewerb „Gesünder.IN.NRW“ vorgesehen.
Der Wettbewerb „Gesünder.IN.NRW“ hat insgesamt ein Budget von rund 100 Millionen Euro EU- und Landesmitteln.
2. Zielsetzung
Das Innovationsfeld „Innovative Medizin, Gesundheit und Life Science“ umfasst die wissens- und forschungsintensiven Themen aus Medizin, insbesondere der Spitzenmedizin, Medizintechnik, Lebenswissenschaften, Ernährungswissenschaften und Pharmazie. Die Gesundheitsförderung und -versorgung in der Fläche und die Prävention stellen bedeutsame Schwerpunkte dar. Innovative Medizin ist durch die Entwicklung neuer Verfahren, Techniken und Methoden Innovationstreiber für die Gesundheitswirtschaft und -versorgung. In Nordrhein- Westfalen verfügt die innovative Medizin über eine leistungsfähige Wissenschafts- und Forschungsinfrastruktur.
Die traditionelle Domäne der Bereiche Medizin und Gesundheit ist die Krankenversorgung. Gesunderhaltung und Prävention haben in den letzten Jahrzehnten zunehmend an Bedeutung gewonnen. Hieraus ergeben sich insbesondere unter Hinzunahme digitaler Anwendungen neue Wertschöpfungspotentiale für die zugehörigen Branchen. Ziel des Landes Nordrhein-Westfalen ist es, seine Vorreiterrolle bei der Digitalisierung der Gesundheitswirtschaft und -versorgung zu stärken und weiter auszubauen. Innovationen in der Biotechnologie bieten zunehmend nachhaltige Lösungen für unsere Ernährung, die eine wichtige Rolle für die Gesundheit spielt. Alternative Proteinquellen und eine personalisierte Ernährung rücken immer mehr in das Verbraucherbewusstsein.
Das Innovationsfeld wird aufgrund der Herausforderungen durch den Klimawandel, die wachsende Weltbevölkerung und zukünftige Infektiongefahren weiterhin an Bedeutung gewinnen, etwa im Kontext der Frühidentifikation von neuen Infektionskrankheiten, leistungsstarker Diagnostik zur Entdeckung von Infektionsclustern oder bei der Entwicklung innovativer Konzepte zu deren Eingrenzung. Pharmazie – Made in NRW – spielt eine zunehmend wichtige Rolle im Kontext der Wirkstoffentwicklung sowie der Wirkstoffproduktion zur Reduktion der Abhängigkeit von globalen Lieferketten.
Ernährungsbedingte Krankheiten und umweltrelevante Rahmenbedingungen erlangen zunehmende Bedeutung und erfordern innovative Lösungsansätze. Auf dem Weg zu einer klimaneutralen Gesundheitswirtschaft sind ressourcen- und klimaschonende Prozesse sowie kreislauforientierte und nachhaltige Produkte und Dienstleistungen notwendige Innovationen. Mithilfe der Biotechnologie entwickelte Produkte und Verfahren bieten auch in der Gesundheitswirtschaft enormes Potenzial, fossile Rohstoffe abzulösen und Prozesse nachhaltiger zu machen. Dieses große Potenzial wird jedoch zu selten gehoben. Um solche Innovationen schneller zur Marktreife zu bringen und Nordrhein-Westfalen zu einem führenden Standort einer wissensbasierten Bioökonomie zu machen, werden Forschungs- und Entwicklungsprojekte mit diesem Ziel explizit auch gefördert.
Themenbereich Innovative Medizin und Lebenswissenschaften
Zielsetzung zu diesem Themenbereich
Medizinische Innovationen sind in diesem Kontext innovative Verfahren und Produkte, die die Grundlage für Prävention, Diagnostik und Therapie von Krankheiten schaffen bzw. zur Gesunderhaltung, Versorgung und Rehabilitation von Menschen beitragen. Technologien, die beispielsweise in den Bereichen Lebenswissenschaften, Materialwissenschaften oder Nanotechnologie verortet sind finden hier Anwendung. Generell soll die patientenorientierte Forschung sowie eine schnelle Translation in die Praxis gefördert werden.
An vielen neu entwickelten Medikamenten, Therapieformen oder Diagnostika, die heute auf den Markt kommen, ist die Biotechnologie beteiligt. Die Zielsetzung liegt in der Stärkung dieser neuen Lösungsansätze der Medizin. Besonders in Verbindung mit digitalen Technologien kann ein besseres Verständnis von Krankheiten erreicht und können neue Behandlungsmethoden entwickelt werden. Die Medizintechnik-Infrastruktur soll weiter gestärkt werden. Dadurch soll Nordrhein-Westfalen bei innovativen Ansätzen, wie z.B. biohybriden Systemen oder Bioprinting in Entwicklung und Anwendung, eine führende Rolle einnehmen.
Um Ergebnisse lebenswissenschaftlicher Forschung in Anwendungen und Produkte zu übersetzen, die Patienten und Patientinnen helfen und die Pharma-, Medizintechnik- und Biotechbranche in Nordrhein-Westfalen stärken, sollen innovative Projekte in folgenden Bereichen gefördert werden:
- Spitzenmedizin: Projekte zur Verbesserung von Prävention, Risikoprädiktion und Therapie von Krankheiten, inkl. Wirkstoffentwicklung und -produktion und auch innovativer Drug-Delivery-Systeme; zur Therapieentwicklung, inkl. RNA-Therapeutika, zellbasierter Immun- und Stammzelltherapien, gentherapeutischer Verfahren und Nanoantikörper-basierter Therapieansätze
- Medizinische Spitzentechnologie: Projekte zur Digitalen und Smarten Medizintechnik, dazu zählen auch innovative Operationstechniken wie z.B. Operationsroboter; Neurorobotik, Neuroprothetik und Brain-Computer-Interfaces; Projekte zur innovativen Bildgebung und zu deren Verarbeitung z.B. im Bereich Radiomics
- Personalisierte Medizin: Projekte zu – u.a. – Zelltherapien, Gentherapien, Genomischer Medizin, Pharmacogenomics und Regenerativer Medizin, einschließlich von Projekten mit einem Fokus auf seltenen Erkrankungen („Orphan Drugs“) sowie zur Stratifizierung und Validierung von Biomarkern für die klinische Anwendung oder auch „Companion Diagnostics“ – unter Berücksichtigung biologisch/genetischer Parametern wie auch Umwelt, Lebensstil und Lebensphase
- Digitalisierung: Projekte zur Entwicklung einer (nachvollziehbaren) Künstlichen Intelligenz in der Medizin, wie z.B. in „Decision-Support“-Systemen, und/oder in Projekten, die den Umgang mit Big Data in der Medizinforschung erheblich verbessern
- Biohybride Medizin und Bioprinting: Projekte zur Entwicklung naturidentischer oder naturinspirierter Medizinprodukte, z.B. biologisierte Implantate, Biosensoren oder Interfaces, sowie Projekte, die an der Mensch-Maschine-Schnittstelle angesiedelt sind; Projekte zum „Tissue Engineering“ oder „Organ-on-a-Chip“ mit der Zielsetzung, biologische Implantate zu entwickeln; Ersatzmethoden zu Tierversuchen z.B. bei der Medikamentenentwicklung
- Infektiologie: innovative Lösungen zur Epidemieprophylaxe und -bekämpfung; Projekte zur Prognose und Risikoprädiktion anhand von Umweltfaktoren unter Berücksichtigung der Erkenntnisse aus Umweltmedizin bzw. des „One-Health“Aspekts; Projekte zur Entwicklung neuer antiviraler Wirkstoffe, innovativer Impfstoffe oder zu Lösungen im Umgang mit Antibiotikaresistenzen
- Nachhaltige, biobasierte Produkte, Verfahren und Dienstleistungen: Innovationen und Modellvorhaben für ressourcen- und klimaschonende, kreislauforientierte und nachhaltige Herstellungsverfahren, zur Steigerung der Energie- und Ressourceneffizienz von Medizinprodukten und Dienstleistungen der Gesundheitswirtschaft, Anwendungsbeispiele hierfür sind Herstellung/ Rezyklierung von Schutz-, Verbands- und Verbrauchsstoffen (wie z.B. hochpotenten Treibhausgasen aus der Narkose); nachhaltigere Hygienekonzepte; Vermeidung von Verpackungsmaterien oder nachhaltiges Design von Geräten und Verfahren
Themenbereich Gesundheit
Zielsetzung zu diesem Themenbereich
Die Pandemie hat der Digitalisierung der Gesundheitswirtschaft sowie der medizinischen Versorgung einen großen Schub gegeben. Mit den fortschreitenden Entwicklungen innovativer Diagnostik- und Therapieverfahren wird die Digitalisierung zukünftig entscheidend zur Prävention von Krankheiten bzw. Gesunderhaltung, Rehabilitation und Versorgung von Menschen beitragen.
Mit dem Fortschreiten der Digitalisierung der Gesundheitsversorgung und der datenbasierten, medizinischen Versorgung und Forschung wächst der Bedarf an Produkten und Dienstleistungen, die diese Prozesse effizient unterstützen. Versorgung und Forschung müssen miteinander auch digital kommunizieren. Mit den wachsenden Datenmengen und vor dem Hintergrund der besonderen Schutzbedürftigkeit sensibler Gesundheitsdaten muss parallel zur Digitalisierung die Cybersicherheit weiter ausgebaut werden.
In Nordrhein-Westfalen gibt es zahlreiche Unternehmen der Gesundheitsbranche, insbesondere auch junge Unternehmen und Startups, die den Prozess der Digitalisierung des Gesundheitswesens vorantreiben und neugestalten. Innovative Projekte können Gesundheitswirtschaft, -versorgung, -bildung und -forschung dabei unterstützen das Potential der Daten insbesondere auch mithilfe Künstlicher Intelligenz zu nutzen.
Daneben sollen die Themen Gesundheitsförderung und Prävention verstärkt in der Gesellschaft verankert werden. Innovative, nutzerorientierte, digitale Angebote, wie z.B. Anwendungen zur Stärkung von Telemedizin, können hier einen wesentlichen Beitrag leisten. In den Bereichen der Versorgungsqualität und der pflegerischen Versorgung können Innovationen dabei helfen die Branche zukunftsfähig aufzustellen.
Entwicklungsprojekte, die geeignet sind die gesundheitliche Versorgung zu verbessern, insbesondere aus folgenden Themenbereichen, sollen gefördert werden:
- Digitale Prozesse und Verfahren zur Sicherstellung der flächendeckenden medizinischen Diagnostik und Versorgung, insbesondere in Bezug auf Behandlung, Pflege und Vorsorge (auch im Bereich der Aus- und Weiterbildung)
- Verbesserung der Versorgung sowie Schaffung neuer Diagnostik- und Behandlungsmöglichkeiten mittels Künstlicher Intelligenz
- Stärkung telemedizinischer Anwendungen zur Unterstützung des Austausches zwischen Ärztinnen und Ärzten sowie den Patientinnen und Patienten
- Innovative Lösungen zum Einsatz von Telemonitoring mit dem Ziel medizinische Leistungen der Diagnostik und Therapie über räumliche Entfernungen hinweg mittels elektronischer Gesundheitsdienste möglichst zeitnah zu erbringen
- Stärkung der Gesundheitsförderung und Prävention mittels innovativer, nutzerorientierter, digitaler Angebote, wie z.B. Gesundheits-Apps unter Einbeziehung der Medienkompetenz bei den Betroffenen und Akteuren
- Cybersicherheit von Gesundheitseinrichtungen und digitalen Gesundheitsdienstleistungen
- Innovative, digitale Ansätze für Klimaschutz im Gesundheitssektor, wie z.B. Lösungen zur Einsparung von Energie und Material in Krankenhäusern
Themenbereich Ernährung
Zielsetzung zu diesem Themenbereich
Gesunde Ernährung ist eine der Grundlagen der Gesunderhaltung, wobei eine nachhaltige Ernährung der Gesunderhaltung von Mensch und Umwelt dient. Hier gilt es anzusetzen und Ernährungsumfelder zu schaffen, die eine nachhaltige Ernährung leicht ermöglichen. Es sind Innovationen im Bereich der gesunden Ernährung zu initiieren, die Nachhaltigkeit und Klimawandel im Blick haben.
Die Biotechnologie bietet Lösungen für eine zukunftssichere Ernährung und kann helfen die Ernährungswirtschaft nachhaltig aufzustellen. Alternative Proteinquellen, Nutraceuticals und eine nachhaltige, personalisierte Ernährung gewinnen eine immer größere Bedeutung in der medizinisch-begleiteten Versorgung. Ein besonderes Ziel in diesem Themenbereich ist die Förderung von Innovationen für die gesunde Ernährung jedes Einzelnen als Bestandteil eines nachhaltigen Ernährungssystems.
Im Themenbereich Ernährung sollen insbesondere Projekte aus folgenden Bereichen gefördert werden:
- Personalisierte Ernährung: Innovationen und Modellvorhaben zur Ernährungsumstellung hin zu einer präventiven/kurativen Lebensweise (z.B. Personalisierung/Individualisierung, (digitale) Entscheidungsunterstützung, Kommunikation, Konfektionierung, Nutraceuticals etc.); Systeme, die eine gesunde Ernährung ermöglichen, wie z.B. Gesundheitstracking und Ernährungsplanung
- Digitale Ansätze, die die Gesunderhaltung unterstützen (z.B. in der Kommunikation oder im Bereich der Gemeinschaftsverpflegung), innovative (Modell-) Ernährungsumfelder zur nachhaltigen Ernährung (z.B. in der Gemeinschaftsverpflegung oder im „Care“-Bereich)
- Innovationen und Modellvorhaben zum Kompetenzaufbau und mit Breitenwirkung (z.B. Bildung für nachhaltige Ernährung etc.)
- Nachhaltige Ernährungswirtschaft und nachhaltige Lebensmittel: innovative, nachhaltige Produktentwicklung, wie z.B. die Erschließung nachhaltigerer, neuer Nahrungsquellen; der Einsatz moderner Biotechnologie zur Erzeugung alternativer Nahrungsquellen (z.B. alternative Proteinquellen, Nutraceuticals); Systeme und Modellvorhaben zur Kreislaufführung von Nahrungsmittelabfällen, die während des gesamten Lebenszyklus von Lebensmitteln anfallen
- Innovative Ansätze zur Stärkung des lokalen Ernährungsinnovations-Ökosystems, zur Beschleunigung der nachhaltigen Transformation des Ernährungssektors und zum Austausch von Wissen zwischen Akteuren (z.B. „Citizen Science“, „Food-X-Hubs“)
3. Teilnahme
3.1 Teilnahmeberechtigte
Teilnahmeberechtigt ist, wer zu einer der folgenden Zielgruppen gehört:
- Kleine und mittlere Unternehmen
- Große Unternehmen
- Kommunale Unternehmen und Einrichtungen
- Forschungs- und Bildungseinrichtungen
- Kammern, Vereine und Stiftungen
und seinen Sitz oder eine Niederlassung in Nordrhein-Westfalen hat.
Ebenfalls teilnahmeberechtigt ist, wer seinen Sitz oder eine Niederlassung in der Europäischen Union hat, wenn das Vorhaben vorwiegend in Nordrhein-Westfalen durchgeführt und verwertet wird.
Handelt es sich bei dem Vorhaben um Forschung oder experimentelle Entwicklung, so darf das Vorhaben nur von zwei oder mehreren Teilnahmeberechtigten zusammen durchgeführt werden, wobei auf jeden Teilnahmeberechtigten mindestens 10% der förderfähigen Gesamtausgaben entfallen müssen, aber nicht mehr als 70% entfallen dürfen. Bei mindestens einem Teilnahmeberechtigten muss es sich um ein kleines oder mittleres Unternehmen aus Nordrhein-Westfalen handeln.
3.2 Teilnahmevoraussetzungen
Das jeweilige Vorhaben muss thematisch, zeitlich und finanziell abgrenzbar sein und darf mit Ausnahme von Vorplanungen sowie Marktanalysen noch nicht begonnen worden sein.
- Die Teilnahmeberechtigten müssen nachweislich über die notwendigen finanziellen Mittel und eine ordnungsgemäße Geschäftsführung verfügen, um das Vorhaben im Falle einer Förderempfehlung umsetzen zu können.
- Es muss sich von anderen staatlich geförderten Vorhaben eindeutig inhaltlich abgrenzen und darf nicht gleichzeitig in anderen Wettbewerben bzw. Programmen des Bundes, der Länder oder der Europäischen Kommission gefördert werden, es sei denn diese dienen der erforderlichen Kofinanzierung der EU-Mittel. Eine Doppelförderung ist ausgeschlossen
- Das Projekt muss in Nordrhein-Westfalen durchgeführt und vorwiegend verwertet werden.
- Die Projektlaufzeit sollte 36 Monate nicht überschreiten.
- Die am Vorhaben Beteiligten müssen ihre Rechte und Pflichten in einem Kooperationsvertrag regeln.
- Die Gesamtfinanzierung muss unter Einbeziehung der Eigenbeteiligung nachweislich gesichert sein.
Hinweis: Gemäß Artikel 9 Absätze 2-4 der Verordnung (EU) 2021/1060 können Vorhaben über das EFRE/JTF-Programm NRW 2021–2027 gefördert werden, wenn sie mit den Grundsätzen der Geschlechtergleichstellung, der Nichtdiskriminierung und den Nachhaltigkeitszielen der Vereinten Nationen vereinbar sind.
Gemäß Artikel 73 Absatz 2 Buchstabe j der Verordnung (EU) 2021/1060 ist sicherzustellen, dass Infrastrukturinvestitionen, die eine erwartete Lebensdauer von mindestens fünf Jahren haben, klimaverträglich sind.
4. Auswahlkriterien
Die Auswahlentscheidung erfolgt mit Hilfe eines Scoring-Verfahrens, bei dem jedes Vorhaben anhand einer Kriterienliste bewertet wird. Die Gesamtpunktzahl jedes Vorhabens bestimmt sich anhand der gewichteten Bewertungskriterien und der jeweils vergebenen Punkte und erlaubt das Ranking der eingereichten Projektvorschläge.
Die Vorhaben müssen sich in das EFRE/JTF-Programm NRW 2021–2027 einordnen lassen und einen wirksamen Beitrag zum Erreichen der Ziele leisten sowie ein angemessenes Verhältnis zwischen der Höhe der Unterstützung und den unternommenen Aktivitäten herstellen.
Sie müssen im Einklang mit der aktuellen Regionalen Innovationsstrategie des Landes Nordrhein-Westfalen stehen.
Förderfähige Wettbewerbsbeiträge müssen zu allen benannten Auswahlkriterien des jeweiligen Themenbereichs einen Beitrag leisten. Sollte ein Wettbewerbsbeitrag zu mindestens einem Kriterium keinen Beitrag leisten, ist das geplante Vorhaben nicht förderfähig.
Bitte beachten Sie, dass Ihr Projekt anhand folgender Kriterien vom Begutachtungsausschuss bewertet wird
Konzeptioneller Ansatz, Qualität und Plausibilität der Umsetzungsstrategie 10%
Angemessenheit des Mitteleinsatzes, Modellcharakter und Übertragbarkeit des vorgeschlagenen Vorhabens 10%
Beitrag des Vorhabens zu den bereichsübergreifenden Grundsätzen der Geschlechtergleichstellung und Nichtdiskriminierung sowie der ökologischen, ökonomischen und sozialen Nachhaltigkeit 20%
Bitte erläutern Sie Ihr Projekt anhand der folgenden Kriterien des spezifischen Ziels (SZ) Ihrer Maßnahme:
1.1 Innovationswettbewerbe
Beitrag des Vorhabens zu einem oder mehreren Innovationsfeldern der Regionalen Innovationsstrategie des Landes Nordrhein-Westfalen 20%
Innovatives und wirtschaftliches Potenzial des Vorhabens 20%
Bitte erläutern Sie Ihr Projekt anhand der folgenden weiteren Kriterien
Exzellenz der Forschungs- und Entwicklungsarbeiten – Berücksichtigung eines transdisziplinären Ansatzes, Einbindung innovativer Querschnittstechnologien, Verwendung innovativer Verfahren 5%
Innovationstreibende Kooperation – horizontale/vertikale Integration, Forschungs-/Entwicklungseinrichtungen mit spezialisierten Unternehmen/anwendungsorientierten Organisationen bzw. regionalen Akteurinnen und Akteuren, neue Antragstellerkonstellationen 5%
Genderbezug – Einbeziehung und Nutzung der Erkenntnisse genderbezogener Forschung und Entwicklung 5%
Gesunde und aktive Bürgerinnen und Bürger – Nutzerinnen-/Nutzerorientierung des Vorhabens, Aktivierung der Bürgerinnen und Bürger 5%
5. Förderempfehlung
Die eingegangenen Unterlagen werden auf der Basis der o.a. Auswahlkriterien in förderrechtlicher, wirtschaftlicher und technologischer Hinsicht sowie hinsichtlich ihrer gesellschaftlichen Relevanz geprüft und bewertet. Vollständige Unterlagen, bei denen alle erforderlichen Nachweise eingereicht wurden und somit ein abschließendes Votum ermöglichen, werden dem Begutachtungsausschuss vorgelegt. Ihm gehören Sachverständige an, die fachlich auf dem Gebiet qualifiziert, nicht befangen, unabhängig sowie persönlich geeignet und erfahren sind.
Ein positives Votum des Begutachtungsausschusses entspricht einer Förderempfehlung, ist aber noch keine Förderzusage.
Daher dürfen bis zur Bewilligung bzw. Genehmigung keine projektbezogenen Verträge geschlossen werden.
Alle Teilnehmenden des Wettbewerbs werden im Nachgang der Sitzung des Begutachtungsausschusses durch die zuständige durchführende Stelle Innovationsförderagentur NRW (IN.NRW) über das Ergebnis der Sitzung informiert.
Die Teilnehmenden erklären im Falle einer Förderempfehlung durch den Begutachtungsausschuss ihr Einverständnis, dass ihre Namen und der Titel des Vorhabens, ggfs. auch eine Kurzbeschreibung, von der Landesregierung veröffentlicht werden dürfen.
6. Verfahren und weiteres Vorgehen
6.1 Fristen und Termine
Einreichungsrunde 1 bis 15.06.2023
Einreichungsrunde 2 bis 01.03.2024
Einreichungsrunde 3 bis 06.12.2024
Weitere Angaben zur Einreichung
Alle Aufrufe des EFRE/JTF-Programm NRW 2021–2027 werden auf der Homepage unter folgendem Link veröffentlicht:
http://www.efre.nrw.de/foerderbekanntmachungen.
Wettbewerbsbeiträge müssen zu den o.g. Terminen jeweils bis 16:00 Uhr eingereicht werden.
Weitere Informationen zu Terminen und Fristen können unter folgendem Link eingesehen werden:
https://www.in.nrw/gesuender
6.2 Einreichung
Es handelt sich um ein zweistufiges Verfahren aus Bewerbungs- und Antragsphase. Im ersten Schritt ist eine Projektskizze bei der Innovationsförderagentur NRW (IN.NRW) einzureichen. Näheres zum Bewerbungsverfahren ist auf der Homepage der IN.NRW veröffentlicht (https://www.in.nrw/).
Im zweiten Schritt ist ein Förderantrag bei der IN.NRW einzureichen.
Es gilt das Ausgabenerstattungsprinzip.
6.3 Beratung und Ansprechpersonen
Zuständige durchführende Stelle:
Innovationsförderagentur NRW (IN.NRW)
Wilhelm-Johnen-Straße
52428 Jülich
Die Beratung erfolgt durch:
Rene Dieck
Telefon: 02461 61-85122
E-Mail: [email protected]
Dr. Inga Amuel-Schmidt
Telefon: 02461 61-96592
E-Mail: [email protected]
6.4 Informationen zum Antrags- bzw. Bewilligungsverfahren
Für die zur Förderung empfohlenen Beiträge schließt sich ein reguläres Antrags- bzw. Bewilligungsverfahren an. Den Antragstellenden wird hierzu eine qualifizierte Beratung angeboten. Die prüffähigen Unterlagen sind nach der schriftlichen Aufforderung innerhalb von drei Monaten einzureichen. Werden die vollständigen Unterlagen nicht rechtzeitig eingereicht, erlischt die Förderempfehlung.
Fördersatz:
Die Höhe der möglichen Fördersätze hängt von der Art der Antragstellenden, von der Größe des antragstellenden Unternehmens und der Art des zur Förderung beantragten Vorhabens in Abhängigkeit von den beihilferechtlichen Vorschriften ab. Grundsätzlich können Vorhaben in Abhängigkeit von der Notwendigkeit der Förderung mit bis zu maximal 90% der zuwendungsfähigen Ausgaben gefördert werden.
Weitere Informationen:
Grundsätzlich können Vorhaben in Abhängigkeit von der Notwendigkeit der Förderung mit den folgenden Fördersätzen der zuwendungsfähigen Ausgaben gefördert werden:
- Einrichtungen, die das Projekt im nicht-wirtschaftlichen Bereich durchführen (z.B. Forschungs- und Bildungseinrichtungen): 90%
- Kleine Unternehmen: bis 80%
- Mittlere Unternehmen: bis 70%
- Großunternehmen: bis 50%
Die Einordnung als Kleinst-, kleines oder mittleres Unternehmen (KMU) erfolgt auf Basis der EU-Empfehlung 2003/361/EG.
Die Antragsstellung, die Auszahlung der Fördermittel und der Verwendungsnachweis werden über das Portal EFRE.NRW.Online abgewickelt.
Das Portal ist unter folgendem Link aufrufbar:
https://efre.ecoh.nrw.de/.
6.5 Rechtliche Grundlagen
- §§ 23 und 44 der Landeshaushaltsordnung NRW in der jeweils geltenden Fassung sowie den dazugehörigen Verwaltungsvorschriften zur Landeshaushaltsordnung (VV, VVG zur LHO), RdErl. d. Finanzministeriums vom 6. Juni 2022 (MBl. NRW. 2022 S. 445).
- Verordnung (EU) Nr. 651/2014 der Kommission vom 17. Juni 2014 zur Feststellung der Vereinbarkeit bestimmter Gruppen von Beihilfen mit dem Binnenmarkt in Anwendung der Artikel 107 und 108 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (ABl. L 187 vom 26.06.2014, S. 1) geändert durch Verordnung (EU) Nr. 2017/1084 der Kommission vom 14. Juni 2017, zuletzt geändert durch Verordnung (EU) Nr. 2021/1237 (ABl. L 270 vom 29.7.2021, S. 39).
- Verordnung (EU) Nr. 1407/2013 der Kommission vom 18. Dezember 2013, zuletzt geändert durch Verordnung (EU) Nr. 2020/972 (ABl. L 215 vom 7.7.2020, S.3) über die Anwendung der Artikel 107 und 108 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union auf De-minimis-Beihilfen.
- Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen aus dem EFRE/JTF-Programm NRW (EFRE/JTF Rahmenrichtlinie NRW, EFRE/JTF RRL NRW) vom 07. Oktober 2022 (MBl. NRW. 2022 S. 871).
- Verordnung (EU) Nr. 2021/1060 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 24. Juni 2021 mit gemeinsamen Bestimmungen für den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung, den Europäischen Sozialfonds Plus, den Kohäsionsfonds, den Fonds für einen gerechten Übergang und den Europäischen Meeres-, Fischerei- und Aquakulturfonds sowie mit Haushaltsvorschriften für diese Fonds und für den Asyl-, Migrations- und Integrationsfonds, den Fonds für die innere Sicherheit und das Instrument für finanzielle Hilfe im Bereich Grenzverwaltung und Visumpolitik (ABl. L 231 vom 30.6.2021, S.159), geändert durch die Verordnung (EU) Nr. 2022/2039 (ABl. L 275 vom 25.10.2022, S. 23).
- Verordnung (EU) Nr. 2021/1058 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 24. Juni 2021 über den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung und den Kohäsionsfonds (ABl. L 231 vom 30.6.2021, S.60).
- Für alle Rechtsgrundlagen/Vorschriften gilt die jeweils zum Zeitpunkt der Bewilligung gültige Fassung. Die Bewilligungsbehörde entscheidet auf Basis der geltenden Förderregelungen im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel. Die Förderung erfolgt als Projektförderung im Wege der Ausgabenerstattung. Ein Rechtsanspruch auf Förderung besteht erst mit Bestandskraft des Zuwendungsbescheides. Antragstellende erklären sich im Fall der Förderung mit der Aufnahme in die Liste der Vorhaben gemäß Art.49 (3) i.V.m. Art. 49 (4) der VO (EU) Nr. 2021/1060 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 24. Juni 2021 einverstanden. Zuwendungsbescheide werden nach den jeweils zum Zeitpunkt der Bewilligung geltenden Bestimmungen der vorgenannten Förderrichtlinien oder ihrer Nachfolgeregelungen erteilt.
Weitere rechtliche Grundlagen
- Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Einzel-, Gemeinschafts- und Verbundvorhaben im Forschungs-, Entwicklungs- und Innovationsbereich (FEI-Richtlinie) vom 23. Dezember 2022 (MBl. NRW 2023, S.10)
- Richtlinie zur Gewährung von Zuwendungen zur Projektförderung auf Kostenbasis an außeruniversitäre Forschungseinrichtungen vom 7. September 2018 (MBl. NRW. 2018 S. 514)