Förderprogramm

NeueWege.IN.NRW – Innovative Mobilität und Logistik

Förderart:
Zuschuss
Förderbereich:
Forschung & Innovation (themenspezifisch), Mobilität
Fördergebiet:
Nordrhein-Westfalen
Förderberechtigte:
Forschungseinrichtung, Hochschule, Kommune, Öffentliche Einrichtung, Unternehmen, Verband/Vereinigung
Fördergeber:

Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen

Ansprechpunkt:

Innovationsförderagentur NRW (IN.NRW)

Projektträger Jülich (PtJ)

52425 Jülich

Weiterführende Links:
EFRE NRW –Innovationswettbewerb NeueWege.IN.NRW Innovationswettbewerb NeueWege.IN.NRW EFRE 2021–2027 Submission Tool EFRE.NRW.Online-Portal

Kurzzusammenfassung

Kurztext

Wenn Sie innovative Vorhaben zu nachhaltiger, ökonomisch sinnvoller Mobilität und Logistik umsetzen wollen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Volltext

Das Land Nordrhein-Westfalen unterstützt Sie auf Grundlage der EFRE/JTF-Rahmenrichtlinie NRW bei Forschungs-, Entwicklungs- und Innovationsprojekten, die nachhaltige Mobilitäts- oder Logistikansätze auf Schiene, Straße, Wasser oder in der Luft verfolgen und ein hohes ökonomisches und ökologisches Potenzial für NRW aufweisen.

Sie erhalten die Förderung bevorzugt für Kooperationsvorhaben in folgenden Themenschwerpunkten:

  • neue, vernetzte multi- und intermodale Mobilitäts- und Logistiklösungen,
  • Erprobung neuer klimafreundlicher Technologien und Prototypen automatisierter und vernetzter Mobilität,
  • Digitalisierung von Mobilitätsdaten für die Mobilität als Dienstleistung und für Logistikanwendungen,
  • neue Ansätze intelligenter Verkehrsmanagementsysteme und integrierter Vorhaben.

Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.

Die Höhe des Zuschusses beträgt

  • für kleine Unternehmen bei Verbundvorhaben mit technischen Innovationen höchstens 80 Prozent, bei entsprechenden Einzelvorhaben höchstens 70 Prozent und bei Prozess- oder Organisationsinnovationen höchstens 50 Prozent,
  • für mittlere Unternehmen bei Verbundvorhaben mit technischen Innovationen höchstens 75 Prozent, bei entsprechenden Einzelvorhaben höchstens 60 Prozent und bei Prozess- oder Organisationsinnovationen höchstens 50 Prozent sowie
  • für Akteurinnen und Akteure, die das Projekt im nichtwirtschaftlichen Bereich durchführen (zum Beispiel Hochschulen und Forschungseinrichtungen), 90 Prozent

der zuwendungsfähigen Ausgaben bei einer Projektlaufzeit von maximal 36 Monaten.

Das Antragsverfahren ist zweistufig.

Zunächst reichen Sie bitte Ihre Projektskizze über das Submission Tool zu festgelegten Einreichungsterminen bei der Innovationsförderagentur NRW (IN.NRW) ein. Wird Ihre Projektskizze positiv bewertet, können Sie Ihren Antrag über das EFRE-Online-Portal bei der Innovationsförderagentur NRW stellen.

Zusatzinfos 

Fristen

Reichen Sie Ihre Projektskizze bitte zu folgenden Terminen ein:

  • 1. Einreichungsrunde: bis 5.7.2023
  • 2. Einreichungsrunde: bis 30.4.2024
  • 3. Einreichungsrunde: bis 23.1.2025

rechtliche Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind

  • kleine und mittlere Unternehmen,
  • kommunale Unternehmen und Einrichtungen,
  • Forschungs- und Bildungseinrichtungen,
  • Kammern, Vereine und Stiftungen

mit Sitz oder Niederlassung in Nordrhein-Westfalen oder in der Europäischen Union, wenn das Vorhaben vorwiegend in Nordrhein-Westfalen durchgeführt und verwertet wird.

Als Großunternehmen werden Sie nur bei einer Kooperation mit kleinen und mittelständischen Unternehmen gefördert.

Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft:

  • Vorhaben, für die Sie eine Förderung beantragen, müssen
    • thematisch, zeitlich und finanziell abgrenzbar sein und dürfen mit Ausnahme von Vorplanungen sowie Marktanalysen noch nicht begonnen worden sein,
    • innovativ und umsetzungsorientiert sein, dürfen jedoch noch keine Marktreife besitzen,
    • im Einklang mit der aktuellen Regionalen Innovationsstrategie des Landes Nordrhein-Westfalen stehen,
    • vorwiegend in NRW durchgeführt und verwertet werden und
    • sich von anderen staatlich geförderten Vorhaben eindeutig inhaltlich abgrenzen.
  • Bei Projekten aus dem Bereich „Digitalisierung von Mobilitätsdaten für die Mobilität als Dienstleistung und für Logistikanwendungen“ müssen Sie offene Standards nutzen und offene, standardisierte Schnittstellen anbieten.
  • Sie müssen
    • nachweislich über die notwendigen finanziellen Mittel und eine ordnungsgemäße Geschäftsführung verfügen und
    • die Gesamtfinanzierung des Vorhabens sicherstellen.

Rechtsgrundlage

Richtlinie

Förderbekanntmachung NeueWege.IN.NRW – Innovative Mobilität und Logistik

[Stand: 06.04.2023]

1. Zusammenfassung

Mobilität und Logistik sind entscheidende Voraussetzungen für Wachstum, Beschäftigung und Wohlstand in Nordrhein-Westfalen. In dem Innovationswettbewerb „NeueWege.IN.NRW – Innovative Mobilität und Logistik“ sollen daher Forschungs-, Entwicklungs- und Innovationsprojekte gefördert werden, die nachhaltige Mobilitäts- oder Logistikansätze auf Schiene, Straße, Wasser oder in der Luft verfolgen und ein hohes ökonomisches und ökologisches Potenzial für NRW aufweisen. Hierfür sind vier Förderschwerpunkte vorgesehen, die folgende Themen umfassen:

  • Neue, vernetzte multi- und intermodale Mobilitäts- und Logistiklösungen
  • Erprobung neuer klimafreundlicher Technologien und Prototypen automatisierter und vernetzter Mobilität
  • Digitalisierung von Mobilitätsdaten für die Mobilität als Dienstleistung und für Logistikanwendungen
  • Neue Ansätze intelligenter Verkehrsmanagementsysteme und integrierter Vorhaben

Der Innovationswettbewerb richtet sich insbesondere an kleine und mittlere Unternehmen (KMU) oder Verbundvorhaben aus KMU und weiteren Partnern, die innovative und nachhaltige Produkte, Dienstleistungen und Verfahren bis zur Schwelle der Markteinführung entwickeln oder durch ihr Projekt maßgeblich den Weg hierzu bereiten, z.B. durch Entwicklung bis hin zur Erprobung neuer Lösungen. Hierdurch werden Arbeitsplätze und Wertschöpfung in NRW generiert und über neue Kooperationen die Zukunftsfähigkeit von Unternehmen in NRW gestärkt. Als Partner der KMU können Hochschulen oder Forschungseinrichtungen sowie große Unternehmen, kommunale Unternehmen und Einrichtungen, Kammern, Vereine und Stiftungen förderfähig sein, sofern ihre Teilnahme dem Förderzweck dienlich ist.

Durch den Innovationswettbewerb „NeueWege.IN.NRW – Innovative Mobilität und Logistik“ soll mit innovativen Vorhaben den großen Herausforderungen unserer Zeit begegnet werden und ein zentraler Beitrag zur Stärkung der Wirtschaft im Innovationsfeld „Vernetzte Mobilität und Logistik“ der Regionalen Innovationsstrategie (RIS) 2021–2027 des Landes NRW geleistet werden.

Der Wettbewerb ist nach der Verordnung (EU) 2021/1058 vom 24.06.2021 dem Politischen Ziel 1 (Innovatives NRW) mit seinem spezifischen Ziel 1 (Entwicklung und Ausbau der Forschungs- und Innovationskapazitäten und der Einführung fortschrittlicher Technologien) zugeordnet.

2. Zielsetzung

Mobilität und Logistik sind entscheidende Voraussetzungen für Wachstum, Beschäftigung und Wohlstand in NRW. Die Chancen strategischer Spezialisierung für eine intelligente und vernetzte Mobilität und Logistik sollen im Innovationsfeld genutzt werden. Ziel ist ein sicheres, nachhaltiges, ökonomisch sinnvolles und zuverlässiges Mobilitätssystem für Personen sowie Güter in der Logistik. Dabei sollen auch die Herausforderungen des Klimawandels berücksichtigt werden.

Mit dem Innovationswettbewerb „NeueWege.IN.NRW – Innovative Mobilität und Logistik“ sollen Forschungs-, Entwicklungs- und Innovationsvorhaben gefördert werden, die Mobilitäts- oder Logistikansätze auf Schiene, Straße, Wasser oder in der Luft verfolgen und ein hohes ökonomisches und ökologisches Potenzial aufweisen. Hierfür sind folgende Förderschwerpunkte vorgesehen:

  • Erforschung, Entwicklung sowie experimentelle und modellhafte Erprobung neuer, vernetzter multi- und intermodaler Mobilitäts- und Logistiklösungen für Personen und Güter;
  • modellhafte Erprobung automatisierter und vernetzter Mobilität, einschließlich der Entwicklung und Erprobung neuer klimafreundlicher Technologien und Prototypen;
  • technologische und organisatorische Innovationen im Bereich der Digitalisierung zur sicheren Bereitstellung und Nutzung von Mobilitätsdaten für intelligente Anwendungen, insbesondere für die Mobilität als Dienstleistung;
  • Entwicklung und Erprobung intelligenter Verkehrsmanagementsysteme zur Etablierung nutzerbasierter Mobilitätskonzepte und Modelle ihrer Organisation. Dies umfasst auch innovative Ansätze, die darauf abzielen, integrierte Konzepte für mobilitätseingeschränkte Zielgruppen oder Standorte zu entwickeln und zu untersuchen.

Kleine und mittlere Unternehmen (KMU) spielen in Innovationsprozessen eine herausragende Rolle und sind von zentraler Bedeutung für den Standort NRW. Der Wettbewerb adressiert daher vorrangig Vorhaben von und in Kooperation mit KMU.

KMU können neue, innovative, nachhaltige und marktfähige Produkte, Dienstleistungen und Verfahren oft nur in Kooperation mit anderen Unternehmen, Hochschulen und Forschungseinrichtungen entwickeln. In dieser Maßnahme soll ein Wissensaustausch und eine gemeinsame Wissensgenerierung initiiert und innovative Ideen und Projekte möglichst soweit entwickelt werden, dass die Schwelle zur Markteinführung erreicht wird. Dadurch sollen Folgeinvestitionen und weitere Forschungsaktivitäten, insbesondere von KMU, angeregt werden. Durch eine enge Kooperation soll der Austausch gefördert und so der Transfer von neuem Wissen und innovativen Technologien in die wirtschaftliche Anwendung in NRW gefördert werden.

Die Förderung wird auf die Innovationsfelder der Regionalen Innovationsstrategie des Landes NRW ausgerichtet. Es muss sich um innovative umsetzungsorientierte Vorhaben handeln, die jedoch noch keine Marktreife besitzen.

Themenbereich: Neue, vernetzte multi- und intermodale Mobilitäts- und Logistiklösungen

Zielsetzung zu diesem Themenbereich

Der Förderschwerpunkt in diesem Themenbereich liegt in der Erforschung, Entwicklung sowie der experimentellen und modellhaften Erprobung neuer, vernetzter multi- und intermodaler Mobilitäts- und Logistiklösungen für Personen und Güter. Projektideen berücksichtigen nachhaltige, klimafreundliche und innovative (Transfer-) Ansätze zur intelligenten, vernetzten Mobilität und nachhaltigen Logistik, wie zum Beispiel (nicht abschließende Aufzählung):

  • innovative Lösungen zur Verbesserung von Inter- bzw. Multimodalität, im innerstädtischen und ländlichen Raum sowie deren Verflechtungsräumen;
  • Entwicklung neuer Fahrzeug- und Nutzungskonzepte auf Schiene, Straße, Wasser und in der Luft (Prozessinnovationen);
  • Entwicklung und Erprobung innovativer, nachhaltiger oder klimaverträglicher Ansätze in der Logistik im urbanen, suburbanen und ländlichen Raum;
  • Innovative Forschungs- und Entwicklungsvorhaben in der Schifffahrt für eine bessere Klimaverträglichkeit und zur effizienteren Nutzung der Hafeninfrastruktur;
  • Erschließung und Verbesserung von Rahmenbedingungen für neue Verkehrsmittel und Dienstleistungen in der urbanen Logistik. Dies umfasst bspw. auch Tätigkeiten und Dienstleistungen auf Schiene, Straße, Wasser oder in der Luft (Art. 7 Ab. 1 lit. e EFRE-VO und Art. 2 Nr. 153 der VO EU Nr. 651/2014 sind zu beachten).

Themenbereich: Erprobung neuer klimafreundlicher Technologien und Prototypen automatisierter und vernetzter Mobilität

Zielsetzung zu diesem Themenbereich

Der Förderschwerpunkt in diesem Themenbereich liegt in der modellhaften Erprobung automatisierter und vernetzter Mobilität, einschließlich der Entwicklung und Erprobung neuer klimafreundlicher Technologien und Prototypen. Projektideen verfolgen die Entwicklung neuer oder Weiterentwicklung bestehender Ansätze für klimafreundliche automatisierte und vernetzte Mobilität und Logistik auf Schiene, Straße, Wasser oder in der Luft, wie z.B. (nicht abschließende Aufzählung):

  • Entwicklung und Erprobung von fahrerlosen Fahrzeugen im öffentlichen und nichtöffentlichen Raum für neue Mobilitäts- und Logistikdienste;
  • Robotik und fahrerlose Transportsysteme in der Verkehrs- und Intralogistik;
  • Forschung, Entwicklung und Erprobung von autonom fahrenden Binnenschiffen und Automatisierung zur effizienteren Nutzung der Hafeninfrastruktur;
  • Innovationen und technologische Entwicklungen zur Verbesserung der Nachhaltigkeit des Verkehrs. Dazu gehören beispielsweise neue Antriebe und Antriebstechniken oder auch Systementwicklungen und -verbesserungen der Verkehrsmittel (z.B. Leistungselektronik) sowie ihrer Peripherie;
  • Erforschung, Entwicklung und Erprobung von Drohnentechnologie und deren Vernetzung mit anderen Verkehrsträgern (Straße, Schiene, Luft).

Themenbereich: Digitalisierung von Mobilitätsdaten für die Mobilität als Dienstleistung und für Logistikanwendungen

Zielsetzung zu diesem Themenbereich

Der Förderschwerpunkt in diesem Themenbereich liegt bei technologischen und organisatorischen Innovationen im Bereich der Digitalisierung, die die Bereitstellung und Nutzung von Mobilitätsdaten für intelligente Anwendungen ermöglichen, insbesondere für die Mobilität als Dienstleistung sowie für Logistikanwendungen. Mögliche Vorhaben adressieren zum Beispiel (nicht abschließende Aufzählung):

  • Entwicklung von Anreiz- und Geschäftsmodellen für die Bereitstellung von Mobilitäts- und Logistikdaten;
  • Verbesserung der Interoperabilität zwischen Betreibern, Plattformen, Verkehrsträgern und Unternehmern untereinander;
  • Anwendungen zur Verbesserung der Planungsqualität bzw. des Routings über den zentralen Mobilitätsdatenzugang des NRW.Mobidroms sowie intermodaler Transport- und Reiseketten mit Verfahren der Künstlichen Intelligenz (KI) unter umfassender Berücksichtigung des verkehrlich relevanten Umgebungsgeschehens sowie der individuellen Mobilitäts- und Logistikpräferenzen wie Barrierefreiheit, Klimafreundlichkeit, Wahl des Transport- oder Beförderungsmittels;
  • Entwicklung von Anwendungen der Realtime Visibility, der Supply Chain,Logistikplattformen, Nutzung von Big Data und Blockchain in der Logistikbzw. Erarbeitung von Grundlagen für mögliche Geschäftsmodelle in dengenannten Bereichen;
  • Forschungs- und Entwicklungsvorhaben zur Organisation des unteren Luftraums (U-Space) und der dafür erforderlichen Digital- und Hardwaretechnologien;
  • Entwicklung digitaler Zwillinge in Kommunen im urbanen und ländlichen Raum sowie in der Luftfahrt, im Schienengüterverkehr und in Häfen.

Themenbereich: Neue Ansätze intelligenter Verkehrsmanagementsysteme und integrierter Vorhaben

Zielsetzung zu diesem Themenbereich

Der Förderschwerpunkt in diesem Themenbereich liegt in der Entwicklung und Erprobung neuer Ansätze intelligenter Verkehrsmanagementsysteme zur Etablierung nutzerbasierter Mobilitäts- und Logistiklösungen sowie Modelle ihrer Organisation. Dies umfasst auch die Entwicklung innovativer Ansätze für mobilitätseingeschränkte Zielgruppen oder Standorte. Mögliche Vorhaben adressieren, zum Beispiel (nicht abschließende Aufzählung):

  • Verbesserung der Erreichbarkeit und Verknüpfung von ländlichen Regionen und Städten;
  • Innovationen zur Verkehrsverlagerung durch Entwicklung und Nutzung von bspw. Modellen, Digitalen Zwillingen, Simulationen bzw. Prognosen zu Verkehrsströmen;
  • Entwicklung von innovativen Verkehrsmanagementsystemen unter Berücksichtigung von Intermodalität und Umweltsensitivität;
  • Mobiles Mapping für eine innovative, klimafreundliche Verkehrsplanung und ein integratives Straßeninfrastrukturmanagement;
  • Entwicklung von Nutzungs- und Geschäftsmodellen für das Verkehrsmanagement;
  • Erprobung von KI zur Verbesserung des Transport- und Verkehrsflusses;
  • Entwicklung und Erprobung von Schifffahrt- und Luftfahrtmanagementansätzen für die Logistik;

3. Teilnahme

3.1 Teilnahmeberechtigte

Teilnahmeberechtigt ist, wer zu einer der folgenden Zielgruppen gehört:

  • Kleine und mittlere Unternehmen
  • Große Unternehmen
  • Kommunale Unternehmen und Einrichtungen
  • Forschungs- und Bildungseinrichtungen
  • Kammern, Vereine und Stiftungen

und seinen Sitz oder eine Niederlassung in Nordrhein-Westfalen hat.

Ebenfalls teilnahmeberechtigt ist, wer seinen Sitz oder eine Niederlassung in der Europäischen Union hat, wenn das Vorhaben vorwiegend in Nordrhein-Westfalen durchgeführt und verwertet wird.

Handelt es sich bei dem Vorhaben um Forschung oder experimentelle Entwicklung, so darf das Vorhaben nur von zwei oder mehreren Teilnahmeberechtigten zusammen durchgeführt werden, wobei auf jeden Teilnahmeberechtigten mindestens 10% der förderfähigen Gesamtausgaben entfallen müssen, aber nicht mehr als 70% entfallen dürfen. Bei mindestens einem Teilnahmeberechtigten muss es sich um ein kleines oder mittleres Unternehmen aus Nordrhein-Westfalen handeln.

3.2 Teilnahmevoraussetzungen

Das jeweilige Vorhaben muss thematisch, zeitlich und finanziell abgrenzbar sein und darf mit Ausnahme von Vorplanungen sowie Marktanalysen noch nicht begonnen worden sein.

  • Die Teilnahmeberechtigten müssen nachweislich über die notwendigen finanziellen Mittel und eine ordnungsgemäße Geschäftsführung verfügen, um das Vorhaben im Falle einer Förderempfehlung umsetzen zu können.
  • Es muss sich von anderen staatlich geförderten Vorhaben eindeutig inhaltlich abgrenzen und darf nicht gleichzeitig in anderen Wettbewerben bzw. Programmen des Bundes, der Länder oder der Europäischen Kommission gefördert werden, es sei denn diese dienen der erforderlichen Kofinanzierung der EU-Mittel. Eine Doppelförderung ist ausgeschlossen.
  • Bei Projekten aus dem Themenbereich „Digitalisierung von Mobilitätsdaten für die Mobilität als Dienstleistung und für Logistikanwendungen“ sind offene Standards zu nutzen und offene, standardisierte Schnittstellen anzubieten. Der Vernetzungsleitfaden des BMDV sowie der Standardisierungsleitfaden des KC-D in seiner jeweils aktuellen Fassung sind anzuwenden. Für ÖPNV-Auskünfte ist das vorhandene DELFI-Landeshintergrundsystem verpflichtend zu verwenden. Daten, die im Rahmen der Umsetzung der Vorhaben anfallen, sind als Open-Data verfügbar zu machen. Die Zielsetzung des Landes-Programms Mobility-as-a-Service Nordrhein-Westfalen sind zu berücksichtigen und der Zentrale Mobilitätsdatenzugang auf Landesebene ist ab Verfügbarkeit verpflichtend anzubinden.
  • Großunternehmen sind nur in Kooperation (Verbundvorhaben) mit klein- und mittelständischen Unternehmen förderfähig.
  • Die Projektlaufzeit sollte 36 Monate nicht überschreiten.
  • Die Fördermittel werden nachschüssig als Projektförderung ausgezahlt.
  • Die Projekte müssen vorwiegend in Nordrhein-Westfalen durchgeführt und verwertet werden.
  • Kooperationsvorhaben werden vorrangig gefördert.
  • Eine Weiterleitung der Fördermittel ist nicht zulässig.
  • Die Gesamtfinanzierung muss unter Einbeziehung der Eigenbeteiligung nachweislich gesichert sein.

Hinweis:

Gemäß Artikel 9 Absätze 2–4 der Verordnung (EU) 2021/1060 können Vorhaben über das EFRE/JTF-Programm NRW 2021–2027 gefördert werden, wenn sie mit den Grundsätzen der Geschlechtergleichstellung, der Nichtdiskriminierung und den Nachhaltigkeitszielen der Vereinten Nationen vereinbar sind.

Gemäß Artikel 73 Absatz 2 Buchstabe j der Verordnung (EU) 2021/1060 ist sicherzustellen, dass Infrastrukturinvestitionen, die eine erwartete Lebensdauer von mindestens fünf Jahren haben, klimaverträglich sind.

4. Auswahlkriterien

Die Auswahlentscheidung erfolgt mit Hilfe eines Scoring-Verfahrens, bei dem jedes Vorhaben anhand einer Kriterienliste bewertet wird. Die Gesamtpunktzahl jedes Vorhabens bestimmt sich anhand der gewichteten Bewertungskriterien und der jeweils vergebenen Punkte und erlaubt das Ranking der eingereichten Projektvorschläge.

Die Vorhaben müssen sich in das EFRE/JTF-Programm NRW 2021–2027 einordnen lassen und einen wirksamen Beitrag zum Erreichen der Ziele leisten sowie ein angemessenes Verhältnis zwischen der Höhe der Unterstützung und den unternommenen Aktivitäten herstellen.

Sie müssen im Einklang mit der aktuellen Regionalen Innovationsstrategie des Landes Nordrhein-Westfalen stehen.

Jeder Projektvorschlag muss mindestens einem Förderschwerpunkt/Themenbereich zugeordnet werden. Neben den EFRE-Auswahlkriterien müssen in den Skizzen auch die aufrufspezifischen Auswahlkriterien adressiert werden. Zu den einzelnen Kriterien muss jeweils ein Beitrag erbracht werden. Bei einer Nullbepunktung ist das geplante Vorhaben nicht förderfähig.

Zu den einzelnen Auswahlkriterien werden unter www.in.nrw Erläuterungen aufgeführt. Wir empfehlen die dort hinterlegten Erläuterungen und Hinweise zur inhaltlichen Ausgestaltung und Beantwortung der Auswahlkriterien im Rahmen der Bewerbung zu beachten.

Bitte beachten Sie, dass Ihr Projekt anhand folgender Kriterien vom Begutachtungsausschuss bewertet wird

Konzeptioneller Ansatz, Qualität und Plausibilität der Umsetzungsstrategie 10%

Angemessenheit des Mitteleinsatzes, Modellcharakter und Übertragbarkeit des vorgeschlagenen Vorhabens 10%

Beitrag des Vorhabens zu den bereichsübergreifenden Grundsätzen der Geschlechtergleichstellung und Nichtdiskriminierung sowie der ökologischen, ökonomischen und sozialen Nachhaltigkeit 20%

Bitte erläutern Sie Ihr Projekt anhand der folgenden Kriterien des spezifischen Ziels (SZ) Ihrer Maßnahme:

1.1 Innovationswettbewerbe

Beitrag des Vorhabens zu einem oder mehreren Innovationsfeldern der Regionalen Innovationsstrategie des Landes Nordrhein-Westfalen 20%

Innovatives und wirtschaftliches Potenzial des Vorhabens 20%

Bitte erläutern Sie Ihr Projekt anhand der folgenden weiteren Kriterien

Neue, vernetzte multi- und intermodale Mobilitäts- und Logistiklösungen

Beitrag zur Stärkung des Innovations- und Wirtschaftsstandortes NRW hinsichtlich einer zukunftsorientierten Mobilität oder Logistik 10%

Erprobung neuer klimafreundlicher Technologien und Prototypen automatisierter und vernetzter Mobilität

Beitrag zur Stärkung des Innovations- und Wirtschaftsstandortes NRW hinsichtlich einer zukunftsorientierten Mobilität oder Logistik 20%

oder

Beitrag zur Vernetzung von Verkehrsträgern innerhalb der Mobilität oder Logistik 10%

oder

Digitalisierung von Mobilitätsdaten für die Mobilität als Dienstleistung und für Logistikanwendungen

Beitrag zur Stärkung des Innovations- und Wirtschaftsstandortes NRW hinsichtlich einer zukunftsorientierten Mobilität oder Logistik 20%

oder

Neue Ansätze intelligenter Verkehrsmanagementsysteme und integrierter Vorhaben

Beitrag zur Stärkung des Innovations- und Wirtschaftsstandortes NRW hinsichtlich einer zukunftsorientierten Mobilität oder Logistik 20%

5. Förderempfehlung

Die eingegangenen Unterlagen werden auf der Basis der o.a. Auswahlkriterien in förderrechtlicher, wirtschaftlicher und technologischer Hinsicht sowie hinsichtlich ihrer gesellschaftlichen Relevanz geprüft und bewertet. Vollständige Unterlagen, bei denen alle erforderlichen Nachweise eingereicht wurden und somit ein abschließendes Votum ermöglichen, werden dem Begutachtungsausschuss vorgelegt. Ihm gehören Sachverständige an, die fachlich auf dem Gebiet qualifiziert, nicht befangen, unabhängig sowie persönlich geeignet und erfahren sind.

Ein positives Votum des Begutachtungsausschusses entspricht einer Förderempfehlung, ist aber noch keine Förderzusage.

Daher dürfen bis zur Bewilligung bzw. Genehmigung keine projektbezogenen Verträge geschlossen werden.

Alle Teilnehmenden des Wettbewerbs werden im Nachgang der Sitzung des Begutachtungsausschusses durch die zuständige durchführende Stelle Innovationsförderagentur NRW (IN.NRW) über das Ergebnis der Sitzung informiert.

Die Teilnehmenden erklären im Falle einer Förderempfehlung durch den Begutachtungsausschuss ihr Einverständnis, dass ihre Namen und der Titel des Vorhabens, ggfs. auch eine Kurzbeschreibung, von der Landesregierung veröffentlicht werden dürfen.

Weitere Informationen:

Nach positiver Bewertung einer Skizze erfolgt die Aufforderung zur Antragstellung und es schließt sich ein reguläres Antrags- und Bewilligungsverfahren an. Den Antragstellenden wird hierzu eine qualifizierte Beratung angeboten. Die prüffähigen Antragsunterlagen sind nach der schriftlichen Aufforderung innerhalb von drei Monaten einzureichen.

Bewerberinnen und Bewerber, deren Projekte nicht positiv bewertet wurden, können sich in der nachfolgenden Förderrunde erneut bewerben. Auf Nachfrage wird die Innovationsförderagentur NRW mündlich die Gründe für die aktuelle Nichtberücksichtigung oder ggf. auch besondere Empfehlungen des Begutachtungsausschusses übermitteln. Eine erneute Bewerbung einer Einrichtung mit einer für den Aufruf passfähigen Projektskizze ist ebenfalls zulässig.

6. Verfahren und weiteres Vorgehen

6.1 Fristen und Termine

Einreichungsrunde 1 bis 05.07.2023

Einreichungsrunde 2 bis 30.04.2024

Einreichungsrunde 3 bis 23.01.2025

Weitere Angaben zur Einreichung

Alle Aufrufe des EFRE/JTF-Programm NRW 2021–2027 werden auf der Homepage unter folgendem Link veröffentlicht http://www.efre.nrw.de/foerderbekanntmachungen.

6.2 Einreichung

Die Einreichung der Skizzen erfolgt digital unter folgendem Link:

https://gefoerdert.in.nrw/efre

Wettbewerbsbeiträge müssen zu den o.g. Terminen jeweils bis 16:00 Uhr bei der Innovationsförderagentur NRW vorliegen.

Es handelt sich um ein zweistufiges Verfahren aus Bewerbungs- und Antragsphase.

Im ersten Schritt ist eine Projektskizze bei der Innovationsförderagentur NRW (IN.NRW) einzureichen. Näheres zum Bewerbungsverfahren ist auf der Homepage der IN.NRW veröffentlicht (https://www.in.nrw).

Nach erfolgreicher Prüfung und Bewertung der Projektskizzen durch einen unabhängigen Begutachtungsausschuss werden die Bewerber von der IN.NRW zur Antragstellung aufgefordert.

6.3 Beratung und Ansprechpersonen

Zuständige durchführende Stelle:

Innovationsförderagentur NRW (IN.NRW)
Wilhelm-Johnen-Straße
52428 Jülich

Die Beratung erfolgt durch:

Isabell Backes
Telefon: +49 2461 61-84082
E-Mail: [email protected]

Dr. Ing. Sebastian Leendertz
Telefon: +49 2461 61-84048
E-Mail: [email protected]

Weitere Informationen:

Eine Beratung bei der Innovationsförderagentur NRW wird empfohlen.

Um den Aufruf bekannt zu machen und die Akteurinnen und Akteure zu informieren, wird die Innovationsförderagentur NRW Informationsveranstaltungen durchführen. Bei diesen Veranstaltungen werden die Ziele und Rahmenbedingungen des Aufrufs vorgestellt und formale Fragen beantwortet.

6.4 Informationen zum Antrags- bzw. Bewilligungsverfahren

Für die zur Förderung empfohlenen Beiträge schließt sich ein reguläres Antrags- bzw. Bewilligungsverfahren an. Den Antragstellenden wird hierzu eine qualifizierte Beratung angeboten. Die prüffähigen Unterlagen sind nach der schriftlichen Aufforderung innerhalb von drei Monaten einzureichen. Werden die vollständigen Unterlagen nicht rechtzeitig eingereicht, erlischt die Förderempfehlung.

Förderquote:

Die Höhe der möglichen Fördersätze hängt von der Art der Antragstellenden, von der Größe des antragstellenden Unternehmens und der Art des zur Förderung beantragten Vorhabens in Abhängigkeit von den beihilferechtlichen Vorschriften ab. Grundsätzlich können Vorhaben in Abhängigkeit von der Notwendigkeit der Förderung mit bis zu maximal 90% der zuwendungsfähigen Ausgaben gefördert werden.

Weitere Informationen:

In Abhängigkeit der Notwendigkeit der Förderung ergeben sich folgende Fördersätze (als prozentualer Anteil der zuwendungsfähigen Ausgaben). Es gilt die KMU-Definition der EU-Kommission:

Für kleine Unternehmen:

  • höchstens 80% bei Verbundvorhaben mit technischen Innovationen;
  • höchstens 70% bei entsprechenden Einzelvorhaben;
  • höchstens 50% bei Prozess- oder Organisationsinnovationen;

Für mittlere Unternehmen:

  • höchstens 75% bei Verbundvorhaben mit technischen Innovationen;
  • höchstens 60% bei entsprechenden Einzelvorhaben;
  • höchstens 50% bei Prozess- oder Organisationsinnovationen;

Für Akteure im nicht-wirtschaftlichem Bereich: Zuwendungen in diesem Programm an Hochschulen, Forschungseinrichtungen und weitere Akteure im nicht-wirtschaftlichem Bereich können höchstens 90% betragen.

Die Antragsstellung, die Auszahlung der Fördermittel und der Verwendungsnachweis werden über das Portal EFRE.NRW.Online abgewickelt. Das Portal ist unter folgendem Link aufrufbar: https://efre.ecoh.nrw.de/.

6.5 Rechtliche Grundlagen

  • §§ 23 und 44 der Landeshaushaltsordnung NRW in der jeweils geltenden Fassung sowie den dazugehörigen Verwaltungsvorschriften zur Landeshaushaltsordnung (VV, VVG zur LHO), RdErl. d. Finanzministeriums vom 6. Juni 2022 (MBI. NRW. 2022 S. 445).
  • Verordnung (EU) Nr. 651/2014 der Kommission vom 17. Juni 2014 zur Feststellung der Vereinbarkeit bestimmter Gruppen von Beihilfen mit dem Binnenmarkt in Anwendung der Artikel 107 und 108 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (ABl. L 187 vom 26.06.2014, S. 1) geändert durch Verordnung (EU) Nr. 2017/1084 der Kommission vom 14. Juni 2017, zuletzt geändert durch Verordnung (EU) Nr. 2021/1237 (ABl. L 270 vom 29.7.2021, S. 39).
  • Verordnung (EU) Nr. 1407/2013 der Kommission vom 18. Dezember 2013, zuletzt geändert durch Verordnung (EU) Nr. 2020/972 (ABl. L 215 vom 7.7.2020, S.3) über die Anwendung der Artikel 107 und 108 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union auf De-minimis-Beihilfen.
  • Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen aus dem EFRE/JTF-Programm NRW (EFRE/JTF Rahmenrichtlinie NRW, EFRE/JTF RRL NRW) vom 07. Oktober 2022 (MBl. NRW. 2022 S. 871).
  • Verordnung (EU) Nr. 2021/1060 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 24. Juni 2021 mit gemeinsamen Bestimmungen für den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung, den Europäischen Sozialfonds Plus, den Kohäsionsfonds, den Fonds für einen gerechten Übergang und den Europäischen Meeres-, Fischerei- und Aquakulturfonds sowie mit Haushaltsvorschriften für diese Fonds und für den Asyl-, Migrations- und Integrationsfonds, den Fonds für die innere Sicherheit und das Instrument für finanzielle Hilfe im Bereich Grenzverwaltung und Visumpolitik (ABl. L 231 vom 30.6.2021, S.159), geändert durch die Verordnung (EU) Nr. 2022/2039 (ABl. L 275 vom 25.10.2022, S. 23).
  • Verordnung (EU) Nr. 2021/1058 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 24. Juni 2021 über den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung und den Kohäsionsfonds (ABl. L 231 vom 30.6.2021, S.60).
  • Für alle Rechtsgrundlagen/Vorschriften gilt die jeweils zum Zeitpunkt der Bewilligung gültige Fassung. Die Bewilligungsbehörde entscheidet auf Basis der geltenden Förderregelungen im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel. Die Förderung erfolgt als Projektförderung im Wege der Ausgabenerstattung. Ein Rechtsanspruch auf Förderung besteht erst mit Bestandskraft des Zuwendungsbescheides. Antragstellende erklären sich im Fall der Förderung mit der Aufnahme in die Liste der Vorhaben gemäß Art.49 (3) i.V.m. Art. 49 (4)der VO (EU) Nr. 2021/1060 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 24. Juni 2021 einverstanden. Zuwendungsbescheide werden nach den jeweils zum Zeitpunkt der Bewilligung geltenden Bestimmungen der vorgenannten Förderrichtlinien oder ihrer Nachfolgeregelungen erteilt.

Weitere rechtliche Grundlagen

  • Richtlinie zur Gewährung von Zuwendungen zur Projektförderung auf Kostenbasis an außeruniversitäre Forschungseinrichtungen vom 7. September 2018 (MBl. NRW. 2018 S. 514)
  • Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Einzel-, Gemeinschafts- und Verbundvorhaben im Forschungs-, Entwicklungs- und Innovationsbereich (FEI-Richtlinie-FEI RL) vom 23. Dezember 2022 (MBl. NRW. 2023 S. 10)

 

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