Richtlinie
Merkblatt
NRW.BANK.Gebäudesanierung
Zinsgünstige Darlehen für private Hauseigentümer/-innen
[Stand 9/2023]
Ziel des Programms ist die Förderung von Vorhaben zur Steigerung der Energieeffizienz, Verbesserung des Umweltschutzes sowie des barrierefreien Umbaus durch zinsgünstige Darlehen.
1. Antragsteller
Gefördert werden:
- Privatpersonen, die Investitionsmaßnahmen an Wohneigentum zur Selbstnutzung durchführen.
2. Verwendungszweck
Förderfähig sind Vorhaben, deren Gesamtfinanzierung gesichert ist. Der Investitionsort muss in Nordrhein-Westfalen liegen.
Darlehen können für folgende Maßnahmen beantragt werden:
- Verbesserung der Energieeffizienz, zum Beispiel Fenster, Wärmedämmung,
- Erneuerung von Heizungsanlagen oder deren Komponenten einschließlich der unmittelbar dadurch notwendigen Maßnahmen (Beim Einbau der Heizung ist stets ein hydraulischer Abgleich vorzunehmen.),
- Modernisierung und Instandsetzung mit dem Ziel, den Ressourcenverbrauch zu verringern, zum Beispiel Sanitärinstallation, Wasserversorgung,
- Barrierereduzierung und Maßnahmen zum Einbruchschutz, zum Beispiel Nachrüstung von Aufzügen, Wohnungszuschnitt, Einbau von Nachrüstsystemen für Eingangstüren,
- Behebung baulicher Mängel, zum Beispiel im Hinblick auf Schadstoffsanierung,
- Maßnahmen zum Hochwasserschutz, sofern sich diese auf dem eigenen Grundstück befinden.
Im Rahmen der oben genannten Verwendungszwecke können auch Maßnahmen für den Einbruchschutz erfolgen.
Die Selbstnutzung setzt entweder den Selbstbezug des Investitionsobjekts oder die unentgeltliche Überlassung an Angehörige1 voraus.
Die Kosten für sämtliche Zusatzmaßnahmen können mit in die Förderung einbezogen werden, wenn sie im engen Zusammenhang mit einer der vorgenannten Maßnahmen stehen.
Bei der Durchführung dieser Maßnahmen sind grundsätzlich die baulichen Vorschriften des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) in der zum Zeitpunkt des Antragseingangs bei der NRW.BANK gültigen Fassung zu beachten.
Nicht förderfähig sind der Erwerb von Wohngebäuden oder Eigentumswohnungen sowie die Verbesserung der Außenanlagen.
Umschuldungen sind ausgeschlossen. Eine nachweisliche Zwischenfinanzierung gilt nicht als Umschuldung.
3. Umfang der Förderung
Finanzierungsanteil:
Bis zu 100% der förderfähigen Investitionskosten
Mindestbetrag: 2.500 EUR
Höchstbetrag: 150.000 EUR
Eine Kombination mit weiteren Förderungen ist möglich. Die Summe aus allen Fördermitteln darf die Summe der Sanierungs-/Modernisierungsmaßnahme nicht übersteigen.
4. Darlehenskonditionen
Laufzeit:
Annuitätendarlehen:
- 10, 15, 20, 25, 30 oder 35 Jahre bei 1 Tilgungsfreijahr
Endfälliges Darlehen:
Zinssatz:
Bei einer 35-jährigen Darlehenslaufzeit ist lediglich eine Zinsbindung von 10, 15 oder 20 Jahren möglich. In allen übrigen Laufzeitvarianten ist der Zinssatz für die gesamte Darlehenslaufzeit fest.
Die Zinssätze sind unter http://www.nrwbank.de/konditionen im Internet abrufbar. Der endgültige Zinssatz wird mit der Hausbank bei Zusage des Refinanzierungskredits vereinbart.
Das Programm wird gegebenenfalls durch die KfW, die LR oder die EIB refinanziert.
Die Abruffrist beträgt 12 Monate. Die Abruffrist kann nicht verlängert werden.
Tilgung:
Das Annuitätendarlehen ist monatlich nach Ablauf des Tilgungsfreijahres und das endfällige Darlehen am Ende der Laufzeit in einer Summe zu tilgen. Eine vorzeitige ganze oder teilweise außerplanmäßige Tilgung des ausstehenden Darlehensbetrags kann unter Zahlung einer Vorfälligkeitsentschädigung erfolgen, sofern ein Mindestbetrag von 1.000 EUR eingehalten wird.
Auszahlung: 100%
Bereitstellungsprovision:
0,15% pro Monat, ab dem 7. Monat nach Vertragsschluss.
5. Besicherung
Das Darlehen ist im Rahmen der Möglichkeiten des Antragstellers banküblich zu besichern. Form und Umfang der Besicherung werden im Rahmen der Kreditverhandlungen zwischen dem Antragsteller und der Hausbank vereinbart. Die Hausbank trägt das volle Obligo gegenüber der NRW.BANK.
6. Antrags-/Zusageverfahren
Der Antrag für das Darlehen der NRW.BANK ist auf dem dafür vorgesehenen Vordruck bei einem Kreditinstitut nach Wahl des Antragstellers (Hausbank) zu stellen und von diesem – gegebenenfalls über ein Zentralinstitut – der NRW.BANK zuzuleiten.
Das Darlehen ist vor Vorhabensbeginn bei der Hausbank zu beantragen. Die Antragsfrist ist gewahrt, wenn der Antragsteller vor Beginn der Maßnahme ein konkretes Gespräch über die Beantragung des Darlehens aus diesem Programm geführt hat, dies aktenkundig gemacht wurde und dem Antragsteller auf Anforderung bestätigt werden kann.
Die NRW.BANK sagt der Hausbank beziehungsweise dem Zentralinstitut die Refinanzierung des an den Endkreditnehmer auszureichenden Darlehens zu.
Die Hausbank hält die antragsgemäße Verwendung der Darlehensmittel innerhalb von 18 Monaten nach Auszahlung nach.
Bei einem Verzicht auf ein noch nicht abgerufenes Darlehen kann frühestens nach 6 Monaten erneut ein Darlehen aus dem bereits beantragten Programm für dasselbe Vorhaben gewährt werden.
Ein Rechtsanspruch auf ein Darlehen aus diesem Programm besteht nicht.
Informationen erhalten Sie bei der
NRW.BANK
Kavalleriestraße 22
40213 Düsseldorf
NRW.BANK
Friedrichstraße 1
48145 Münster
Service-Center: +49 211 91741-4800
E-Mail: [email protected]
Internet: http://www.nrwbank.de/gebäudesanierung
1) gemäß § 15 Absatz 1, Ziffer 1.-4. Abgabenordnung (AO)