Richtlinie
Merkblatt
NRW.BANK.Infrastrukturfinanzierungen
Finanzierung von Infrastrukturmaßnahmen
[Stand 01/24]
Zur Unterstützung des Ausbaus der Infrastruktur in Nordrhein-Westfalen steht die NRW.BANK direkt oder im Rahmen von Konsortialfinanzierungen mit ihrem Leistungsangebot zur Verfügung. In den Kompetenzzentren Umwelt/Klima/Energie, Verkehr/Versorgung, Soziale Infrastruktur/Bildung sowie Öffentliche Hand bietet sie maßgeschneiderte, individuelle Finanzierungslösungen an. Im Rahmen von Konsortialfinanzierungen wird die NRW.BANK nur auf Einladung eines Kreditinstituts (Konsortialführer) tätig, sie übernimmt keine Konsortialführerschaft und handelt als wettbewerbsneutraler Partner der Hausbanken. In Teilbereichen steht die NRW.BANK den Endkreditnehmern auch als direkter Finanzierungspartner zur Verfügung.
1. Antragsteller
Zielgruppen für NRW.BANK.Infrastrukturfinanzierungen sind im Rahmen von direkten Finanzierungen:
- Gebietskörperschaften (einschließlich rechtlich unselbstständiger Eigen- und Regiebetriebe),
- Wasser-/Abwasserverbände
sowie im Rahmen von Konsortialfinanzierungen
Der Sitz des Unternehmens oder der Investitionsort muss in Nordrhein-Westfalen liegen (direkter NRW-Bezug). Im begrenzten Umfang können auch Projekte mit mittelbarem NRW-Bezug (z.B. durch Zuliefereranteile aus NRW) außerhalb von NRW finanziert werden.
Für eine Beteiligung der NRW.BANK an Infrastrukturfinanzierungen mit mittelbarem NRW-Bezug muss mindestens eine der folgenden Voraussetzungen erfüllt sein:
- Nordrhein-westfälische Unternehmen sind erheblich (mindestens zu 30%) am Kapital des Kreditnehmers beteiligt.
- NRW profitiert vom Betrieb der neu geschaffenen Infrastruktur oder der Verbesserung bestehender Infrastruktur. Es muss eine geografische Nähe zu NRW vorliegen, die bei den unmittelbaren Nachbarbundesländern sowie den BENELUX-Staaten gegeben ist; im Übrigen als Ausnahme davon beschränkt auf die Hafeninfrastruktur bei den Stadtstaaten Bremen und Hamburg. Möglich sind Vorhaben aus den Bereichen
- Energie, wenn das Vorhaben durch eines der Kriterien (Transeuropäische Netze TEN-E, hoher Beitrag zur Versorgungssicherheit in NRW [z.B. Kraftwerke und Netze, Öl- und Gaspipelines], Interkonnektoren) gedeckt ist.
- Verkehr, wenn das Vorhaben durch eines der Kriterien (Connecting Europe Facility (CEF)/Transeuropäische Netze TEN-T, Bundesverkehrswegeplan oder Verträge/Erklärungen zur Zusammenarbeit/Erreichbarkeit mit für NRW wichtigen Häfen [ZARA-Häfen, Nordseehäfen]) gedeckt ist.
- Die Voraussetzungen des § 3 Abs. 3 NRW.BANK Gesetz liegen vor (Beteiligung an Finanzierungen der Europäischen Investitionsbank, der Entwicklungsbank des Europarats oder vergleichbaren Finanzierungsinstitutionen von Projekten im Gemeinschaftsinteresse).
- Die in NRW anfallende Wertschöpfung durch die Investition schafft bzw. sichert Arbeitsplätze in NRW, z.B. durch Auftragsvergaben an NRW-Zulieferer. Das Auftragsvolumen an NRW-Zulieferer muss das Kreditengagement der NRW.BANK übersteigen. Die NRW.BANK muss ex-ante zu der Einschätzung gelangen, dass NRW-Zulieferer in ausreichendem Ausmaß profitieren werden.
Finanziert werden grundsätzlich nur Vorhaben, die einen dauerhaften wirtschaftlichen Erfolg erwarten lassen. Risikounterbeteiligungen sind bei Unternehmen in Schwierigkeiten sowie im Rahmen von Sanierungsfinanzierungen nicht möglich.
2. Verwendungszweck
Die Kredite können zur Abdeckung des Finanzierungsbedarfs eingesetzt werden. Im Rahmen von Unternehmens- und Projektfinanzierungen zum Beispiel für Investitionen in:
- Umweltschutz-, Energie- und Verkehrsinfrastrukturmaßnahmen sowie Versorgung,
- Soziale Infrastruktur und Bildung,
- Öffentlich-Private Partnerschaften,
- Kauf von Anteilen an Versorgungsbetrieben und von Netzen/Produktionskapazitäten im Rahmen der Rekommunalisierung im Energiebereich,
- Verwaltungsgebäude von Anbietern öffentlicher Infrastruktur,
- damit in Verbindung stehenden Betriebsmitteln.
Projektfinanzierungen sind eine Spezialform der Cash-Flow-Finanzierung, bei der die künftigen Chancen und Risiken des zu finanzierenden Vorhabens im Mittelpunkt der Betrachtung stehen.
Finanziert werden Investitionen in neue Infrastruktur. Unter bestimmten Voraussetzungen ist auch die Finanzierung von bestehender Infrastruktur möglich:
- die Finanzierung des Kaufs liegt im strukturpolitischen Interesse des Landes oder der Kommunen und/oder
- mit ihr wird die Erfüllung öffentlicher Aufgaben sichergestellt und/oder
- sie führt zu positiven wirtschaftlichen Effekten in NRW.
Die verbindlichen ESG-Fördervoraussetzungen der NRW.BANK geben für förderfähige Vorhaben und deren Antragsteller einzuhaltende Bedingungen vor oder schließen diese grundsätzlich von einer Finanzierung aus. Um nachhaltige Transformationen zu ermöglichen, können unter besonderen Umständen Förderungen von grundsätzlich ausgeschlossenen Antragstellern*, dennoch umsetzbar sein. Die ESG-Fördervoraussetzungen und weitergehende Informationen zum Thema Nachhaltigkeit der NRW.BANK sind unter www.nrwbank.de/nachhaltigkeit zu finden.
3. Umfang der Finanzierung
Sofern die NRW.BANK nicht als direkter Kreditgeber auftritt, beteiligt sie sich an Konsortialfinanzierungen mit bis zu 50%. Eine Beteiligung ist an den Kreditarten:
- klassisches Darlehen,
- Betriebsmittelkredit,
- Forfaitierung,
- Schuldscheindarlehen,
- Avalkredit
möglich.
Der Kredit wird unter Konsortialführung der Hausbank dem Endkreditnehmer zur Verfügung gestellt.
Der Kreditbetrag wird einzelfallbezogen festgelegt. Dieser beträgt pro Vorhaben mindestens 5 Mio. EUR Obligoanteil der NRW.BANK.
Die Beteiligung der NRW.BANK an der Finanzierung wird durch die jeweilige Hausbank gegenüber dem Endkreditnehmer offengelegt.
4. Konditionen
Im Rahmen von direkten Finanzierungen werden die Kreditkonditionen zwischen der NRW.BANK und dem Endkreditnehmer individuell verhandelt und festgelegt.
Sofern die NRW.BANK nicht als direkter Kreditgeber auftritt, werden die Kreditkonditionen (z.B. Laufzeit, Tilgungsvereinbarung, Zinssatz, Bereitstellungsprovision) zwischen dem Endkreditnehmer und der Hausbank individuell festgelegt. Bei Einstieg in das Konsortium übernimmt die NRW.BANK diese Konditionen (pari passu).
Für Risikounterbeteiligungen auf Avalbasis ist der NRW.BANK vom Konsortialführer eine laufende Provision zu entrichten, die sich an den zwischen Endkreditnehmer und Hausbank festgelegten Kreditkonditionen orientiert. Der Konsortialführer ist nicht berechtigt, den Endkreditnehmer mit diesem Entgelt zu belasten.
Sofern im Einzelfall die Einbindung von Rechtsanwälten oder anderen externen Beratern erforderlich ist, sind die Kosten in der Regel vom Endkreditnehmer zu tragen.
5. Besicherung
Der Kredit ist im Rahmen der Möglichkeiten des Endkreditnehmers banküblich zu besichern. Form und Umfang der Besicherung werden im Rahmen der Kreditverhandlungen zwischen dem Endkreditnehmer und der Hausbank vereinbart beziehungsweise bei direkten Finanzierungen mit der NRW.BANK selbst.
Sämtliche vom Konsortialführer für die Finanzierung hereingenommenen Sicherheiten dienen gleichrangig und quotal für den unter seiner Haftung ausgereichten Konsortial-/Kreditanteil und die von der NRW.BANK übernommene Risikobeteiligung. Sondersicherheiten ausschließlich zu seinen Gunsten darf der Konsortialführer nicht hereinnehmen.
6. EU-Beihilfebestimmungen
NRW.BANK.Infrastrukturfinanzierungen sind aufgrund der Endkreditnehmer, die nicht im Wettbewerb stehen, bei direkter Kreditvergabe beziehungsweise aufgrund der konsortialen Finanzierungsstruktur bei allen sonstigen Endkreditnehmern beihilfefrei.
7. Antrags-/Zusageverfahren
Der Antrag ist formlos und frühzeitig durch den Endkreditnehmer beziehungsweise die Hausbank (Konsortialführer) bei der NRW.BANK zu stellen.
Der NRW.BANK werden die erforderlichen Unterlagen zum Endkreditnehmer und zu dem zu finanzierenden Vorhaben zum Zwecke einer eigenen Bonitäts- und Risikoprüfung zur Verfügung gestellt.
Die Bonitätsbeurteilung des Endkreditnehmers und die Risikoanalyse des Vorhabens müssen ein Engagement der NRW.BANK rechtfertigen. Die Gesamtfinanzierung einschließlich des Kapitaldienstes muss gesichert sein.
Die NRW.BANK sagt dem Endkreditnehmer bei direkter Kreditvergabe beziehungsweise der Hausbank bei einer Konsortialfinanzierung die Risikobeteiligung einschließlich der Refinanzierung des an den Endkreditnehmer auszureichenden Kreditanteils zu beziehungsweise übernimmt eine Risikounterbeteiligung auf Avalbasis.
Bei vorheriger Freigabe durch die Konsortialführerin und den Endkreditnehmer besteht die Möglichkeit, gemeinsam mit der NRW.BANK im Rahmen von Kommunikationsmaßnahmen auf das geförderte Projekt hinzuweisen (z.B. im Rahmen eines Pressetermins oder durch gegenseitige Verlinkung auf den jeweiligen Internetseiten). In diesen Fällen kann die NRW.BANK das Förderprojekt für eigene werbliche Zwecke nutzen. Gegebenenfalls kann auch eine Plakette zur Verfügung gestellt werden, die auf die Förderung durch die NRW.BANK hinweist.
Ein Rechtsanspruch auf eine Beteiligung der NRW.BANK im Rahmen von NRW.BANK.Infrastrukturfinanzierungen besteht nicht.
Informationen erhalten Sie bei der
NRW.BANK
Kavalleriestraße 22
40213 Düsseldorf
NRW.BANK
Friedrichstraße 1
48145 Münster
Telefon: (02 11) 9 17 41-12 45
E-Mail: [email protected]
Internet: https://www.nrwbank.de/infrastrukturfinanzierungen