Förderprogramm

NRW.BANK Universalkredit

Förderart:
Darlehen
Förderbereich:
Existenzgründung & -festigung, Unternehmensfinanzierung, Energieeffizienz & Erneuerbare Energien
Fördergebiet:
Nordrhein-Westfalen
Förderberechtigte:
Existenzgründer/in, Unternehmen
Ansprechpunkt:

NRW.BANK

Service-Center

Kavalleriestraße 22

40213 Düsseldorf

Tel: 0211 917414800

Fax: 0211 917417832

NRW.BANK

Weiterführende Links:
NRW.BANK.Universalkredit Weg vom Gas

Kurzzusammenfassung

Kurztext

Wenn Sie Vorhaben mit positivem Effekt für das Land Nordrhein-Westfalen im In- und Ausland finanzieren wollen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen ein Darlehen erhalten. Der NRW.BANK.Universalkredit steht auch für von der Unterbrechung der A45 betroffene KMU zur Verfügung. Wenn Sie Ihre Energieversorgung von Gas auf erneuerbare Energien umstellen wollen, können Sie als Kleinstunternehmen, kleines Unternehmen oder Handwerksbetrieb außerdem ein Darlehen in der Fördervariante „Weg vom Gas“ erhalten.

Volltext

Die NRW.BANK unterstützt Sie als Existenzgründerin oder Existenzgründer, gewerbliches Unternehmen, Freiberuflerin oder Freiberufler mit dem NRW.BANK Universalkredit bei der Umsetzung von Vorhaben im In- und Ausland.

Sie erhalten das Darlehen für

  • Wachstums-/Erweiterungsinvestitionen,
  • Betriebsmittel,
  • Gründung.

Außerdem erhalten Sie als kleines und mittleres Unternehmen, Handwerksunternehmen, Freiberuflerin oder Freiberufler in Südwestfalen, wenn Sie von der Sperrung der A 45 wegen der Sprengung der Rahmede-Brücke betroffen sind, befristet bis zum 31.12.2025 ein zinsgünstiges Darlehen zur Minderung der Umsatzeinbußen oder höheren allgemeinen Betriebs- und Materialkosten. 

In der Fördervariante „Weg vom Gas“ erhalten Sie als Kleinstunternehmen oder kleines Unternehmen des produzierenden Gewerbes oder als Handwerksunternehmen befristet bis zum 30.6.2024 eine Förderung für die Umstellung von Erdgas auf erneuerbare Energien.

Sie erhalten die Förderung als Darlehen.

  • Die Höhe des Darlehens ist nicht begrenzt, ab EUR 1 Million können besondere Bestimmungen gelten. Sie können mit dem Darlehen bis zu 100 Prozent Ihrer förderfähigen Ausgaben finanzieren.
  • Die Laufzeiten betragen 3 bis 9, 10, 15 oder 20 Jahre (bei Ratendarlehen) beziehungsweise 2, 3, 4, 5 oder 12 Jahre (bei endfälligen Darlehen).
  • Für Unternehmen ist die Beantragung einer 50-prozentigen Haftungsfreistellung für die Hausbank für Investitions- und Betriebsmitteldarlehen ab EUR 125.000 möglich.
  • Die Höhe des Darlehens in der Fördervariante „Weg vom Gas“ beträgt bis zu EUR 2 Millionen mit Tilgungsnachlass von 30 Prozent der Darlehenssumme (maximal EUR 200.000).
  • Die Höhe des Darlehens für von der A-45-Sperrung betroffene Unternehmen beträgt bis zu EUR 2 Millionen mit Tilgungsnachlass von 20 Prozenzt der Darlehenssumme (maximal EUR 100.000).

Stellen Sie Ihren Antrag bitte bei Ihrer Hausbank. Diese leitet ihn weiter an die NRW.BANK.

Zusatzinfos 

rechtliche Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind

  • Existenzgründerinnen und Existenzgründer,
  • inländische und ausländische Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, die sich mehrheitlich im Privatbesitz befinden und deren Jahresumsatz (einschließlich verbundenen Unternehmen) EUR 500 Millionen nicht überschreitet,
  • Angehörige der Freien Berufe.

Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft:

  • Sie müssen
    • die Gesamtfinanzierung sicherstellen,
    • ein Vorhaben planen, das dauerhaften wirtschaftlichen Erfolg erwarten lässt und einen positiven Effekt für das Land Nordrhein-Westfalen hat (auch Investitionsvorhaben im Ausland werden gefördert),
    • bei Darlehensbeträgen von mehr als EUR 10 Millionen die besondere Förderwürdigkeit des Vorhabens darlegen.
  • Sind Sie vorsteuerabzugsberechtigt, können in- und ausländische Umsatzsteuerbeträge nicht mitfinanziert werden.
  • Bei der Umsetzung Ihres Vorhabens müssen Sie die ESG-Fördervoraussetzungen (Environmental, Social and Corporate Governance) beachten.
  • Wenn Sie Vorhaben im Ausland durchführen wollen, beachten Sie bitte außerdem:
    • Der Sitz Ihres Unternehmens muss in Nordrhein-Westfalen liegen.
    • Die Finanzierung von Umschuldungen ist generell ausgeschlossen.
    • Die Kernarbeitsnormen der internationalen Arbeitsorganisation (ILO) müssen Sie mindestens einhalten. Ebenso müssen Ihre Maßnahmen im Einklang mit den gesetzlichen Umweltregelungen im Investitionsstaat stehen.

Rechtsgrundlage

Richtlinie

Merkblatt
NRW.BANK.Universalkredit
Zinsgünstige Darlehen mit flexiblen Laufzeiten für Vorhaben im In- und Ausland – optional mit einer Haftungsfreistellung der NRW.BANK für das durchleitende Kreditinstitut –

[Stand 02/24]

Ziel des Programms ist die Versorgung von Existenzgründern sowie mittelständischen Unternehmen mit zinsgünstigen Darlehen für Investitionsvorhaben und Betriebsmittel zur Unterstützung der Weiterentwicklung der Wirtschaft.

1. Antragsteller

Gefördert werden grundsätzlich:

  • Existenzgründer/-innen,
  • mittelständische Unternehmen1,
  • Angehörige der freien Berufe.

Für Unternehmen aus dem Sektor Fischerei/Aquakultur sowie aus dem Bereich der Primärerzeugung der im Anhang I AEUV aufgeführten landwirtschaftlichen Erzeugnisse ist eine Antragstellung in der beihilferelevanten Variante nicht möglich.

Ferner sind Unternehmen in wirtschaftlichen Schwierigkeiten von einer Förderung ausgeschlossen.

2. Verwendungszweck

Förderfähig sind grundsätzlich Vorhaben, die einen dauerhaften wirtschaftlichen Erfolg erwarten lassen und deren Gesamtfinanzierung gesichert ist. Die Maßnahme muss einen positiven NRW-Effekt haben, wobei auch Investitionsvorhaben im Ausland gefördert werden.

Die Darlehen können zur Abdeckung des mittel- bis langfristigen Finanzierungsbedarfs eingesetzt werden, zum Beispiel für Investitionsmaßnahmen und/oder Liquiditäts-/Betriebsmittelbedarf.

In- und ausländische Umsatzsteuerbeträge können nicht mitfinanziert werden, wenn der Antragsteller vorsteuerabzugsberechtigt ist.

Investitionen in gewerblich genutzte Immobilien, die der Fremdvermietung (auch teilweise) dienen, können gefördert werden, wenn auch der Mieter antragsberechtig wäre. Die Umsatzgröße des Mieters kann dabei unberücksichtigt bleiben. Der Investitionsort muss bei Fremdvermietung in Nordrhein-Westfalen liegen.

Vorhaben im Zusammenhang mit Ausfuhren in Mitgliedsstaaten oder Drittstaaten sowie solche, die der Erzeugung von land-, forst- und fischereiwirtschaftlichen Produkten dienen sind nur in der beihilfefreien Variante2 förderfähig.

Umschuldungen von Förderdarlehen des Landes Nordrhein-Westfalen, der NRW.BANK, der Landwirtschaftlichen Rentenbank, der KfW-Bankengruppe, von privaten Darlehen, von Gesellschafterdarlehen sowie von Finanzierungen im Rahmen der Fremdvermietung sind nicht möglich.

Bei Finanzierungen von Vorhaben im Ausland sind folgende Bedingungen zu beachten:

Der Sitz des Unternehmens muss in Nordrhein-Westfalen liegen.

Die Finanzierung von Umschuldungen ist generell ausgeschlossen.

Die Kernarbeitsnormen der internationalen Arbeitsorganisation (ILO)3 – die von 138 Staaten der Vereinten Nationen ratifiziert wurden – sind vom antragstellenden Unternehmen mindestens einzuhalten. Ebenso müssen die Maßnahmen des Unternehmens im Einklang mit den gesetzlichen Umweltregelungen im Investitionsstaat stehen.

Die verbindlichen ESG-Fördervoraussetzungen der NRW.BANK geben für förderfähige Vorhaben und deren Antragsteller einzuhaltende Bedingungen vor oder schließen diese grundsätzlich von einer Finanzierung aus. Um nachhaltige Transformationen zu ermöglichen, können unter besonderen Umständen Förderungen von grundsätzlich ausgeschlossenen Antragstellern4, dennoch umsetzbar sein. Die ESG-Fördervoraussetzungen und weitergehende Informationen zum Thema Nachhaltigkeit der NRW.BANK sind unter www.nrwbank.de/nachhaltigkeit zu finden.

3. Umfang der Förderung

Finanzierungsanteil:

Bis zu 100 Prozent der förderfähigen Investitionskosten und/oder Betriebsmittel

Ein Mindest-/Höchstbetrag ist nicht festgelegt.

Bei Überschreitung eines Darlehensbetrags von 10 Millionen EUR ist die besondere Förderwürdigkeit des Vorhabens für Nordrhein-Westfalen darzulegen.

Ein höherer Finanzierungsbedarf kann auch im Rahmen des Programms "NRW.BANK.Konsortialkredit gewerbliche Wirtschaft" begleitet werden.

4. Darlehenskonditionen

Laufzeit Ratendarlehen:

  • 3 bis 9 Jahre ohne Tilgungsfreijahr
  • 3, 4 oder 5 Jahre (1 oder 2 Tilgungsfreijahre)
  • 10 Jahre (0 oder 1 Tilgungsfreijahr)
  • 15 Jahre (0 oder 2 Tilgungsfreijahre)
  • 20 Jahre (0 oder 2 Tilgungsfreijahre)

Laufzeit endfälliges Darlehen:

  • 2, 3, 4, 5 oder 12 Jahre

Betriebsmittel können maximal mit einer Laufzeit von 10 Jahren finanziert werden.

Zinssatz:

Der Zinssatz ist fest für die gesamte Darlehenslaufzeit.

Hiervon abweichende Darlehenskonditionen können ab einem Darlehensbetrag von 1 Millionen EUR im Einzelfall und in Abstimmung mit der NRW.BANK flexibel festgelegt werden.

Die NRW.BANK bietet alle Laufzeiten des Programms sowohl mit attraktiven, beihilferelevanten Zinssätzen, als auch in einer beihilfefreien Variante (2) mit entsprechend angepassten Zinssätzen an.

Betriebsmittel für Vorhaben im Zusammenhang mit Ausfuhren in Mitglieds- oder Drittstaaten stehen nur als beihilfefreie Betriebsmitteldarlehen zur Verfügung.

Die indikativen Zinssätze sind im Internet unter www.nrwbank.de/konditionen abrufbar. Der endgültige Zinssatz wird mit der Hausbank bei Zusage des Refinanzierungsdarlehens vereinbart.

Die Darlehen werden mit einem kundenindividuellen Zinssatz im Rahmen des am Tage der Zusage geltenden Maximalzinssatzes der jeweiligen Preisklasse zugesagt. Der Zinssatz wird unter Berücksichtigung der wirtschaftlichen Verhältnisse des Kreditnehmers (Bonität) und der Werthaltigkeit der für das Darlehen gestellten Sicherheiten von der Hausbank festgelegt. Hierbei erfolgt eine Einordnung in eine von der NRW.BANK vorgegebene Bonitäts- und Besicherungsklasse. Durch die Kombination von Bonitäts- und Besicherungsklasse ordnet die Hausbank das Darlehen einer von der NRW.BANK vorgegebenen Preisklasse zu. Jede Preisklasse deckt eine Bandbreite ab, die durch eine feste Zinsobergrenze (Maximalzinssatz) abgeschlossen wird. Die Ermittlung der Preisklasse basiert auf dem Risikogerechten Zinssystem der KfW. Der kundenindividuelle Zinssatz kann unter dem Maximalzinssatz der jeweiligen Preisklasse liegen. Einzelheiten zur Ermittlung des kundenindividuellen Zinssatzes sind den Erläuterungen der NRW.BANK zum Risikogerechten Zinssystem zu entnehmen.

Das Programm wird gegebenenfalls durch die KfW, die LR oder die EIB refinanziert.

Tilgung:

Die Tilgung des Darlehens setzt, gegebenenfalls nach Ablauf der tilgungsfreien Zeit, mit Beginn des übernächsten Quartals nach Vertragsabschluss ein. Die Tilgung erfolgt in gleichen Vierteljahresraten. Eine vorzeitige ganze oder teilweise außerplanmäßige Tilgung des ausstehenden Darlehensbetrags kann unter Zahlung einer Vorfälligkeitsentschädigung erfolgen.

Bei Vereinbarung von flexiblen Darlehenskonditionen setzt die Tilgung abweichend hiervon, gegebenenfalls nach Ablauf der tilgungsfreien Zeit, mit Beginn des nächsten Quartals nach Vertragsabschluss ein.

Nichtabnahmeentschädigung:

Bei einer (teilweisen) Nichtabnahme des Darlehens ist eine Nichtabnahmeentschädigung zu zahlen, wenn das ursprünglich zugesagte Darlehensvolumen den Betrag von einer Million Euro übersteigt. Bei ursprünglich zugesagten Darlehensbeträgen bis zu einschließlich einer Million Euro ist keine Nichtabnahmeentschädigung zu zahlen.

Auszahlung: 100 Prozent

Bereitstellungsprovision:

0,15% pro Monat, ab dem 7. Monat nach Vertragsschluss.

5. Besicherung

Das Darlehen ist im Rahmen der Möglichkeiten des Antragstellers banküblich zu besichern. Form und Umfang der Besicherung werden im Rahmen der Darlehensverhandlungen zwischen dem Antragsteller und der Hausbank vereinbart. Die Hausbank trägt grundsätzlich, das heißt sofern keine Haftungsfreistellung gewährt ist, das volle Obligo gegenüber der NRW.BANK.

Für Direktinvestitionen im Ausland kann zur Absicherung des politischen Risikos eine Garantie des Bundes bei der PricewaterhouseCoopers AG WPG5 beantragt werden. Sofern der Endkreditnehmer eine Garantie des Bundes erhält, sind die Garantieansprüche der Hausbank als zusätzliche Sicherheit abzutreten.

6. Haftungsfreistellung (optional)

Bei Unternehmen ist optional die Beantragung einer 50%igen Haftungsfreistellung für die Hausbank möglich.

Die Haftungsfreistellung wird für Investitions- und Betriebsmitteldarlehen ab 125.000 EUR angeboten. Die Haftungsfreistellung wird für die gesamte Darlehenslaufzeit, bei Betriebsmittelfinanzierungen aber maximal für eine Laufzeit von 5 Jahren, gewährt.

Die Risikoteilung bei Darlehen über 10 Mio. EUR erfolgt im Rahmen einer Konsortialfinanzierung.

Bei Betriebsmittelfinanzierungen müssen dem Unternehmen durch das Darlehen in vollem Umfang zu den bereits bestehenden Kreditlinien zusätzliche Finanzmittel bereitgestellt werden.

Für Umschuldungen, Zinsanpassungen sowie vor Antragseingang bei der NRW.BANK gewährte Vorfinanzierungen und für Nach-/Anschlussfinanzierungen ist eine Haftungsfreistellung ausgeschlossen.

Der maximale Endkreditnehmerzinssatz je Preisklasse ändert sich durch die Gewährung der Haftungsfreistellung nicht. Die Haftungsfreistellung ist bei der Ermittlung der Besicherungsklasse nicht als Sicherheit zu berücksichtigen.

Für die Haftungsfreistellung gelten im Vertragsverhältnis zwischen refinanziertem Kreditinstitut und Hausbank „Ergänzende Bestimmungen für die Haftungsfreistellung der NRW.BANK“.

7. EU-Beihilfebestimmungen

Die Gewährung von Darlehen aus diesem Programm (ausgenommen bei Inanspruchnahme der beihilfefreien Varianten) erfolgt auf der Grundlage der De-minimis-Verordnung (Verordnung [EU] Nr. 2023/2831 der Kommission vom 13. Dezember 2023 über die Anwendung der Artikel 107 und 108 des Vertrages über die Arbeitsweise der Europäischen Union auf De-minimis-Beihilfen, ABl. Reihe L, 15. Dezember 2023). 26.02.24

Nähere Informationen zu De-minimis-Beihilfen finden Sie unter www.nrwbank.de/de-minimis.

Die Ermittlung des Beihilfewertes erfolgt auf Grundlage der EU-Referenzzinsmitteilung6 anhand eines Referenzzinssatzes. Bei Antragstellern ohne gewerbliche Bonitätsgeschichte wie Existenzgründern, privaten Investoren im Rahmen der Vermietung und Verpachtung sowie Projektgesellschaften ist bei der Ermittlung des Referenzzinses ein Aufschlag von mindestens 400 bp zu berücksichtigen.

8. Antrags-/Zusageverfahren

Der Antrag für das Darlehen der NRW.BANK ist auf den dafür vorgesehenen Vordrucken bei einem Kreditinstitut nach Wahl des Antragstellers (Hausbank) zu stellen und von diesem – gegebenenfalls über ein Zentralinstitut – der NRW.BANK zuzuleiten.

Die NRW.BANK sagt der Hausbank beziehungsweise dem Zentralinstitut die Refinanzierung des an den Endkreditnehmer auszureichenden Darlehens, gegebenenfalls in Verbindung mit einer Haftungsfreistellung, zu.

Die Hausbank hält die antragsgemäße Verwendung der Darlehensmittel nach.

Ein Rechtsanspruch auf ein Darlehen und gegebenenfalls eine Haftungsfreistellung aus diesem Programm besteht nicht.

Informationen erhalten Sie bei der

NRW.BANK
Kavalleriestraße 22
40213 Düsseldorf

NRW.BANK
Friedrichstraße 1
48145 Münster

Service-Center: + 49 211 91741-4800
E-Mail: [email protected]
Internet: www.nrwbank.de/universalkredit

                        

1)  In- und ausländische Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, die sich mehrheitlich im Privatbesitz befinden und deren Jahresumsatz (einschließlich verbundener Unternehmen) 500 Millionen EUR nicht überschreitet.

2) gilt nur für Antragsteller mit ausreichender unternehmensbezogener Bonitätsgeschichte (hierfür müssen grundsätzlich zwei Jahresabschlüsse vorliegen).

3) Weitere Informationen unter www.ilo.org/berlin

4) siehe 2.1 der ESG-Fördervoraussetzungen

5) Weitere Informationen unter www.agaportal.de

6) Mitteilung der Kommission über die Änderung der Methode zur Festsetzung der Referenz- und Abzinsungssätze ABl. C14/6 vom 19. Januar 2008

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