Richtlinie
Merkblatt
NRW.BANK.Universalkredit
Zinsgünstige Darlehen mit flexiblen Laufzeiten für Vorhaben im In- und Ausland – optional mit einer Haftungsfreistellung der NRW.BANK für das durchleitende Kreditinstitut –
[Stand 02/24]
Ziel des Programms ist die Versorgung von Existenzgründern sowie mittelständischen Unternehmen mit zinsgünstigen Darlehen für Investitionsvorhaben und Betriebsmittel zur Unterstützung der Weiterentwicklung der Wirtschaft.
1. Antragsteller
Gefördert werden grundsätzlich:
- Existenzgründer/-innen,
- mittelständische Unternehmen1,
- Angehörige der freien Berufe.
Für Unternehmen aus dem Sektor Fischerei/Aquakultur sowie aus dem Bereich der Primärerzeugung der im Anhang I AEUV aufgeführten landwirtschaftlichen Erzeugnisse ist eine Antragstellung in der beihilferelevanten Variante nicht möglich.
Ferner sind Unternehmen in wirtschaftlichen Schwierigkeiten von einer Förderung ausgeschlossen.
2. Verwendungszweck
Förderfähig sind grundsätzlich Vorhaben, die einen dauerhaften wirtschaftlichen Erfolg erwarten lassen und deren Gesamtfinanzierung gesichert ist. Die Maßnahme muss einen positiven NRW-Effekt haben, wobei auch Investitionsvorhaben im Ausland gefördert werden.
Die Darlehen können zur Abdeckung des mittel- bis langfristigen Finanzierungsbedarfs eingesetzt werden, zum Beispiel für Investitionsmaßnahmen und/oder Liquiditäts-/Betriebsmittelbedarf.
In- und ausländische Umsatzsteuerbeträge können nicht mitfinanziert werden, wenn der Antragsteller vorsteuerabzugsberechtigt ist.
Investitionen in gewerblich genutzte Immobilien, die der Fremdvermietung (auch teilweise) dienen, können gefördert werden, wenn auch der Mieter antragsberechtig wäre. Die Umsatzgröße des Mieters kann dabei unberücksichtigt bleiben. Der Investitionsort muss bei Fremdvermietung in Nordrhein-Westfalen liegen.
Vorhaben im Zusammenhang mit Ausfuhren in Mitgliedsstaaten oder Drittstaaten sowie solche, die der Erzeugung von land-, forst- und fischereiwirtschaftlichen Produkten dienen sind nur in der beihilfefreien Variante2 förderfähig.
Umschuldungen von Förderdarlehen des Landes Nordrhein-Westfalen, der NRW.BANK, der Landwirtschaftlichen Rentenbank, der KfW-Bankengruppe, von privaten Darlehen, von Gesellschafterdarlehen sowie von Finanzierungen im Rahmen der Fremdvermietung sind nicht möglich.
Bei Finanzierungen von Vorhaben im Ausland sind folgende Bedingungen zu beachten:
Der Sitz des Unternehmens muss in Nordrhein-Westfalen liegen.
Die Finanzierung von Umschuldungen ist generell ausgeschlossen.
Die Kernarbeitsnormen der internationalen Arbeitsorganisation (ILO)3 – die von 138 Staaten der Vereinten Nationen ratifiziert wurden – sind vom antragstellenden Unternehmen mindestens einzuhalten. Ebenso müssen die Maßnahmen des Unternehmens im Einklang mit den gesetzlichen Umweltregelungen im Investitionsstaat stehen.
Die verbindlichen ESG-Fördervoraussetzungen der NRW.BANK geben für förderfähige Vorhaben und deren Antragsteller einzuhaltende Bedingungen vor oder schließen diese grundsätzlich von einer Finanzierung aus. Um nachhaltige Transformationen zu ermöglichen, können unter besonderen Umständen Förderungen von grundsätzlich ausgeschlossenen Antragstellern4, dennoch umsetzbar sein. Die ESG-Fördervoraussetzungen und weitergehende Informationen zum Thema Nachhaltigkeit der NRW.BANK sind unter www.nrwbank.de/nachhaltigkeit zu finden.
3. Umfang der Förderung
Finanzierungsanteil:
Bis zu 100 Prozent der förderfähigen Investitionskosten und/oder Betriebsmittel
Ein Mindest-/Höchstbetrag ist nicht festgelegt.
Bei Überschreitung eines Darlehensbetrags von 10 Millionen EUR ist die besondere Förderwürdigkeit des Vorhabens für Nordrhein-Westfalen darzulegen.
Ein höherer Finanzierungsbedarf kann auch im Rahmen des Programms "NRW.BANK.Konsortialkredit gewerbliche Wirtschaft" begleitet werden.
4. Darlehenskonditionen
Laufzeit Ratendarlehen:
- 3 bis 9 Jahre ohne Tilgungsfreijahr
- 3, 4 oder 5 Jahre (1 oder 2 Tilgungsfreijahre)
- 10 Jahre (0 oder 1 Tilgungsfreijahr)
- 15 Jahre (0 oder 2 Tilgungsfreijahre)
- 20 Jahre (0 oder 2 Tilgungsfreijahre)
Laufzeit endfälliges Darlehen:
Betriebsmittel können maximal mit einer Laufzeit von 10 Jahren finanziert werden.
Zinssatz:
Der Zinssatz ist fest für die gesamte Darlehenslaufzeit.
Hiervon abweichende Darlehenskonditionen können ab einem Darlehensbetrag von 1 Millionen EUR im Einzelfall und in Abstimmung mit der NRW.BANK flexibel festgelegt werden.
Die NRW.BANK bietet alle Laufzeiten des Programms sowohl mit attraktiven, beihilferelevanten Zinssätzen, als auch in einer beihilfefreien Variante (2) mit entsprechend angepassten Zinssätzen an.
Betriebsmittel für Vorhaben im Zusammenhang mit Ausfuhren in Mitglieds- oder Drittstaaten stehen nur als beihilfefreie Betriebsmitteldarlehen zur Verfügung.
Die indikativen Zinssätze sind im Internet unter www.nrwbank.de/konditionen abrufbar. Der endgültige Zinssatz wird mit der Hausbank bei Zusage des Refinanzierungsdarlehens vereinbart.
Die Darlehen werden mit einem kundenindividuellen Zinssatz im Rahmen des am Tage der Zusage geltenden Maximalzinssatzes der jeweiligen Preisklasse zugesagt. Der Zinssatz wird unter Berücksichtigung der wirtschaftlichen Verhältnisse des Kreditnehmers (Bonität) und der Werthaltigkeit der für das Darlehen gestellten Sicherheiten von der Hausbank festgelegt. Hierbei erfolgt eine Einordnung in eine von der NRW.BANK vorgegebene Bonitäts- und Besicherungsklasse. Durch die Kombination von Bonitäts- und Besicherungsklasse ordnet die Hausbank das Darlehen einer von der NRW.BANK vorgegebenen Preisklasse zu. Jede Preisklasse deckt eine Bandbreite ab, die durch eine feste Zinsobergrenze (Maximalzinssatz) abgeschlossen wird. Die Ermittlung der Preisklasse basiert auf dem Risikogerechten Zinssystem der KfW. Der kundenindividuelle Zinssatz kann unter dem Maximalzinssatz der jeweiligen Preisklasse liegen. Einzelheiten zur Ermittlung des kundenindividuellen Zinssatzes sind den Erläuterungen der NRW.BANK zum Risikogerechten Zinssystem zu entnehmen.
Das Programm wird gegebenenfalls durch die KfW, die LR oder die EIB refinanziert.
Tilgung:
Die Tilgung des Darlehens setzt, gegebenenfalls nach Ablauf der tilgungsfreien Zeit, mit Beginn des übernächsten Quartals nach Vertragsabschluss ein. Die Tilgung erfolgt in gleichen Vierteljahresraten. Eine vorzeitige ganze oder teilweise außerplanmäßige Tilgung des ausstehenden Darlehensbetrags kann unter Zahlung einer Vorfälligkeitsentschädigung erfolgen.
Bei Vereinbarung von flexiblen Darlehenskonditionen setzt die Tilgung abweichend hiervon, gegebenenfalls nach Ablauf der tilgungsfreien Zeit, mit Beginn des nächsten Quartals nach Vertragsabschluss ein.
Nichtabnahmeentschädigung:
Bei einer (teilweisen) Nichtabnahme des Darlehens ist eine Nichtabnahmeentschädigung zu zahlen, wenn das ursprünglich zugesagte Darlehensvolumen den Betrag von einer Million Euro übersteigt. Bei ursprünglich zugesagten Darlehensbeträgen bis zu einschließlich einer Million Euro ist keine Nichtabnahmeentschädigung zu zahlen.
Auszahlung: 100 Prozent
Bereitstellungsprovision:
0,15% pro Monat, ab dem 7. Monat nach Vertragsschluss.
5. Besicherung
Das Darlehen ist im Rahmen der Möglichkeiten des Antragstellers banküblich zu besichern. Form und Umfang der Besicherung werden im Rahmen der Darlehensverhandlungen zwischen dem Antragsteller und der Hausbank vereinbart. Die Hausbank trägt grundsätzlich, das heißt sofern keine Haftungsfreistellung gewährt ist, das volle Obligo gegenüber der NRW.BANK.
Für Direktinvestitionen im Ausland kann zur Absicherung des politischen Risikos eine Garantie des Bundes bei der PricewaterhouseCoopers AG WPG5 beantragt werden. Sofern der Endkreditnehmer eine Garantie des Bundes erhält, sind die Garantieansprüche der Hausbank als zusätzliche Sicherheit abzutreten.
6. Haftungsfreistellung (optional)
Bei Unternehmen ist optional die Beantragung einer 50%igen Haftungsfreistellung für die Hausbank möglich.
Die Haftungsfreistellung wird für Investitions- und Betriebsmitteldarlehen ab 125.000 EUR angeboten. Die Haftungsfreistellung wird für die gesamte Darlehenslaufzeit, bei Betriebsmittelfinanzierungen aber maximal für eine Laufzeit von 5 Jahren, gewährt.
Die Risikoteilung bei Darlehen über 10 Mio. EUR erfolgt im Rahmen einer Konsortialfinanzierung.
Bei Betriebsmittelfinanzierungen müssen dem Unternehmen durch das Darlehen in vollem Umfang zu den bereits bestehenden Kreditlinien zusätzliche Finanzmittel bereitgestellt werden.
Für Umschuldungen, Zinsanpassungen sowie vor Antragseingang bei der NRW.BANK gewährte Vorfinanzierungen und für Nach-/Anschlussfinanzierungen ist eine Haftungsfreistellung ausgeschlossen.
Der maximale Endkreditnehmerzinssatz je Preisklasse ändert sich durch die Gewährung der Haftungsfreistellung nicht. Die Haftungsfreistellung ist bei der Ermittlung der Besicherungsklasse nicht als Sicherheit zu berücksichtigen.
Für die Haftungsfreistellung gelten im Vertragsverhältnis zwischen refinanziertem Kreditinstitut und Hausbank „Ergänzende Bestimmungen für die Haftungsfreistellung der NRW.BANK“.
7. EU-Beihilfebestimmungen
Die Gewährung von Darlehen aus diesem Programm (ausgenommen bei Inanspruchnahme der beihilfefreien Varianten) erfolgt auf der Grundlage der De-minimis-Verordnung (Verordnung [EU] Nr. 2023/2831 der Kommission vom 13. Dezember 2023 über die Anwendung der Artikel 107 und 108 des Vertrages über die Arbeitsweise der Europäischen Union auf De-minimis-Beihilfen, ABl. Reihe L, 15. Dezember 2023). 26.02.24
Nähere Informationen zu De-minimis-Beihilfen finden Sie unter www.nrwbank.de/de-minimis.
Die Ermittlung des Beihilfewertes erfolgt auf Grundlage der EU-Referenzzinsmitteilung6 anhand eines Referenzzinssatzes. Bei Antragstellern ohne gewerbliche Bonitätsgeschichte wie Existenzgründern, privaten Investoren im Rahmen der Vermietung und Verpachtung sowie Projektgesellschaften ist bei der Ermittlung des Referenzzinses ein Aufschlag von mindestens 400 bp zu berücksichtigen.
8. Antrags-/Zusageverfahren
Der Antrag für das Darlehen der NRW.BANK ist auf den dafür vorgesehenen Vordrucken bei einem Kreditinstitut nach Wahl des Antragstellers (Hausbank) zu stellen und von diesem – gegebenenfalls über ein Zentralinstitut – der NRW.BANK zuzuleiten.
Die NRW.BANK sagt der Hausbank beziehungsweise dem Zentralinstitut die Refinanzierung des an den Endkreditnehmer auszureichenden Darlehens, gegebenenfalls in Verbindung mit einer Haftungsfreistellung, zu.
Die Hausbank hält die antragsgemäße Verwendung der Darlehensmittel nach.
Ein Rechtsanspruch auf ein Darlehen und gegebenenfalls eine Haftungsfreistellung aus diesem Programm besteht nicht.
Informationen erhalten Sie bei der
NRW.BANK
Kavalleriestraße 22
40213 Düsseldorf
NRW.BANK
Friedrichstraße 1
48145 Münster
Service-Center: + 49 211 91741-4800
E-Mail: [email protected]
Internet: www.nrwbank.de/universalkredit
1) In- und ausländische Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, die sich mehrheitlich im Privatbesitz befinden und deren Jahresumsatz (einschließlich verbundener Unternehmen) 500 Millionen EUR nicht überschreitet.
2) gilt nur für Antragsteller mit ausreichender unternehmensbezogener Bonitätsgeschichte (hierfür müssen grundsätzlich zwei Jahresabschlüsse vorliegen).
3) Weitere Informationen unter www.ilo.org/berlin
4) siehe 2.1 der ESG-Fördervoraussetzungen
5) Weitere Informationen unter www.agaportal.de
6) Mitteilung der Kommission über die Änderung der Methode zur Festsetzung der Referenz- und Abzinsungssätze ABl. C14/6 vom 19. Januar 2008