Richtlinie
„IB Gemeinsam – das IB-Kooperationsdarlehen“
[Stand Mai 2022]
Die Investitionsbank (IB) gewährt im Auftrag des Landes Sachsen-Anhalt Darlehen zur Finanzierung von Unternehmen zusammen mit einer Geschäftsbank und/oder beteiligt sich am Kreditrisiko der Geschäftsbank durch Übernahme einer Risikobeteiligung.
1. Wer wird finanziert?
Das Finanzierungsangebot richtet sich i.d.R. an bestehende gewerbliche oder kommunale Unternehmen (auch Einzelunternehmen/Projektgesellschaften) unter den Voraussetzungen, dass der Finanzierungsempfänger entweder einen Firmensitz oder eine Betriebsstätte, in der/von der aus das Vorhaben ausgeführt wird, in Sachsen-Anhalt hat.
Das zu finanzierende Unternehmen muss i.d.R. mindestens in der OSGV Ratingklasse 6 (entspricht RSU Klasse 12 bzw. PD 0,60%) eingestuft sein.
2. Was wird finanziert?
- Ausgaben im Zusammenhang mit der Auftragsvorfinanzierung/Auftragssicherung
- anderweitige Betriebsausgaben
- Investitionen in das Anlagevermögen
- Umfinanzierungen bestehender Kredite, die zur Finanzierung von Vorhaben dienen, deren erster Bilanzausweis nicht länger als drei Jahre zurückliegt oder an denen die Investitionsbank bereits beteiligt ist
- Ausgaben für die Vorfinanzierung von Zulagen und Zuschüssen
- Erwerb einer tätigen Beteiligung, insbesondere im Rahmen der Unternehmensnachfolge bzw. Unternehmensfortführung
3. Darlehensvoraussetzungen
- die Finanzierung des gesamten Vorhabens muss sichergestellt sein
- an der Finanzierung ist mindestens eine weitere Geschäftsbank beteiligt
- der Antragsteller hat sich i.d.R. mit Eigenmitteln in angemessener Höhe an der Finanzierung zu beteiligen
- die ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtungen aus dem Darlehensvertrag muss erwartet werden können
- ein Rechtsanspruch auf eine Finanzierung besteht nicht
4. Art und Umfang des Darlehens
- Darlehen (inkl. Möglichkeit der Unterbeteiligung) bis zur Hälfte des Finanzierungsbedarfs
- Avalkredit (inkl. Möglichkeit der Unterbeteiligung) bis zur Hälfte des Avalkreditbedarfs
- beteiligen sich mehrere Geschäftsbanken an der Finanzierung, so ist der Finanzierungsanteil der IB quotal so zu begrenzen, als würden sich alle Banken zu gleichen Teilen an der Finanzierung beteiligen
- Mindestdarlehenssumme beträgt i.d.R. 1 Mio. Euro
- maximale Darlehenssumme beträgt i.d.R. 10 Mio. Euro
5. Konditionen
- Auszahlung: 100%
- Laufzeit: bis zu 15 Jahre
- Verzinsung/Avalprovision: marktüblich in Abstimmung mit der Geschäftsbank
- Darlehenstilgung: in gleichbleibenden Raten oder – für die Finanzierung von kommunalen Unternehmen im Rahmen der Umsetzung der Aufgaben der Daseinsvorsorge – endfällig bei Laufzeiten von bis zu 2 Jahren
- Bereitstellungsprovision: marktüblich in Abstimmung mit der Geschäftsbank
- Sicherheiten: banküblich und gleichrangig mit den an der Finanzierung beteiligten Geschäftsbank(en)
- generell pari-passu-Vereinbarung mit den beteiligten Geschäftsbanken
- Die Sicherheitenverwaltung erfolgt durch die Geschäftsbank
- Bearbeitungsgebühr: in Höhe der Geschäftsbankkonditionen, ausgenommen Gebühren für zusätzliche Leistungen
- bei Abschluss eines Konsortialvertrages gelten grundsätzlich die darin vereinbarten Konditionen
6. Abruf der Mittel
Die Darlehensmittel dürfen nur anteilig mit den übrigen im Finanzierungsplan vorgesehenen Mitteln über die Geschäftsbank abgerufen werden.
Die Mittel werden nach Erfüllung aller Auszahlungsvoraussetzungen, entsprechend dem Aval-/Liquiditätsbedarf des Kreditnehmers – i.d.R. entsprechend dem Vorhabensfortschritt – parallel zum Geschäftsbankkredit ausgezahlt.
7. Verwendung der Mittel
Die IB ist unverzüglich durch die Geschäftsbank zu unterrichten, wenn sich das Vorhaben oder dessen Finanzierung ändert.
Die vertragsgemäße Verwendung der Darlehen und Erfüllung etwaiger Auflagen wird von der Geschäftsbank überwacht.
8. Rückzahlung/Vertragsstörungen
Das Darlehen ist unverzüglich zurückzuzahlen, wenn und soweit er zu Unrecht (insbesondere durch unzutreffende Angaben) erlangt oder nicht seinem Zweck entsprechend verwendet worden ist, oder wenn und soweit sich die Voraussetzungen für seine Gewährung geändert haben oder nachträglich entfallen sind.
Das Darlehen wird in diesen Fällen zur sofortigen Rückzahlung gekündigt.
Die Verzugs- bzw. Kündigungskonditionen werden in Abstimmung mit der Geschäftsbank vertraglich geregelt.
9. Auskunftserteilung
Die Geschäftsbank ist verpflichtet, der IB uneingeschränkt Auskunft zu erteilen und ihr Einsicht in die Unterlagen zu gewähren.
10. Antragsverfahren
Der Antrag ist formlos über die Geschäftsbank bei der IB einzureichen. Die Darlehensvergabe erfolgt in privatrechtlicher Form.