Förderprogramm

IB-Grunderwerbsdarlehen (Sachsen-Anhalt MUT)

Förderart:
Darlehen
Förderbereich:
Existenzgründung & -festigung, Energieeffizienz & Erneuerbare Energien, Unternehmensfinanzierung
Fördergebiet:
Sachsen-Anhalt
Förderberechtigte:
Existenzgründer/in, Unternehmen
Ansprechpunkt:

Investitionsbank Sachsen-Anhalt (IB)

Domplatz 12

39104 Magdeburg

Weiterführende Links:
IB-Grunderwerbsdarlehen (Sachsen-Anhalt MUT)

Kurzzusammenfassung

Kurztext

Wenn Sie in Sachsen-Anhalt in gewerblich eigengenutzte Gebäude investieren oder Energieeffizienzmaßnahmen in Ihrem Unternehmen umsetzen wollen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen ein Darlehen erhalten.

Volltext

Das Land Sachsen-Anhalt unterstützt Sie als Existenzgründerin, Existenzgründer oder junges Unternehmen, indem es Darlehen vor allem für die Umsetzung von Energieeffizienzmaßnahmen in Ihrem Unternehmen gewährt.

Sie erhalten die Förderung für

  • Investitionen für normalerweise gewerblich von Ihnen genutzte Gebäude, insbesondere für Grundstücks- und Gebäudeerwerb, Errichtungsinvestitionen und Umbaumaßnahmen,
  • Maßnahmen zur Verbesserung der Energieeffizienz in Gebäuden beziehungsweise von Produktionsanlagen.

Sie erhalten die Förderung als Darlehen.

Die Höhe Ihres Darlehens beträgt bis zu 100 Prozent Ihres Finanzierungsbedarfs. Der Höchstbetrag liegt normalweise bei EUR 3 Millionen. Der Mindestbetrag für Ihre Darlehenssumme beträgt grundsätzlich EUR 25.000.

Ihr Darlehen hat eine Laufzeit von bis zu 20 Jahren.

Richten Sie Ihren Antrag bitte vor Beginn Ihres Vorhabens an die Investitionsbank Sachsen-Anhalt (IB). Fügen Sie Ihrem Antrag bitte eine Stellungnahme Ihrer Hausbank bei, in der diese ihre Beteiligung an der Gesamtfinanzierung darlegt. Sie können die von Ihnen unterzeichneten Antragsunterlagen auch per E-Mail an [email protected] senden.

Zusatzinfos 

rechtliche Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind Existenzgründerinnen und Existenzgründer, Freiberuflerinnen und Freiberufler sowie kleine oder mittlere Unternehmen (KMU), die ihren Sitz oder ihre Betriebsstätte in Sachsen-Anhalt haben.

Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft:

  • Sie müssen die Gesamtfinanzierung Ihres Vorhabens gesichert haben.
  • Ihre nachhaltige Rentabilität muss gegeben sein.
  • Handelt es sich bei Ihrem Vorhaben um eine Energieeffizienzmaßnahme,
    • muss diese die Energieeffizienz des Produktionsprozesses oder des sanierten Gebäudes verbessern und
    • Sie müssen die Verbesserung der Energieeffizienz der IB in geeigneter Form darlegen.
  • Sind Sie Existenzgründerin oder Existenzgründer,
    • müssen Sie Ihre kaufmännische Qualifikation und Ihre fachliche Eignung nachweisen sowie
    • einen qualifizierten Businessplan vorlegen und
    • Ihr Vorhaben muss einen nachhaltigen wirtschaftlichen Erfolg erwarten lassen und auf Ihren Haupterwerb ausgerichtet sein.

Rechtsgrundlage

Richtlinie

Sachsen-Anhalt MUT
Das IB-Grunderwerbsdarlehen

– Vergabegrundsätze –
Stand Oktober 2020

Die Investitionsbank gewährt im Auftrag des Landes Sachsen-Anhalt Darlehen aus dem KMU-Folgefonds Sachsen-Anhalt. Durch die Bereitstellung von Darlehen für Existenzgründungen sowie für solvente Unternehmen einschließlich der Angehörigen freier Berufe, welche zusätzliche finanzielle Mittel für Gründung und Wachstum benötigen, sollen die Schwierigkeiten von kleinen und mittleren Unternehmen bei dem Zugang zu Fremdkapital – insbesondere bei der Umsetzung von Energieeffizenzmaßnahmen im Unternehmen – verringert werden.

1. Rechtliche Grundlagen

  • Mittelstandsförderungsgesetz Sachsen-Anhalt

  • Verordnung (EU) Nr. 1407/2013 der Kommission vom 18.12.2013 über die Anwendung der Artikel 107 und 108 des Vertrages über die Arbeitsweise der Europäischen Union auf De-minimis-Beihilfen (ABl. EU L 352 vom 24.12.2013)

2. Wer wird finanziert?

Das Finanzierungsangebot richtet sich an natürliche Personen, die eine Unternehmensgründung planen oder vor nicht mehr als 5 Jahren vorgenommen haben bzw. bestehende Unternehmen (auch Einzelunternehmen) einschließlich der Angehörigen freier Berufe unter den Voraussetzungen, dass der Darlehensnehmer der Definition der Europäischen Union für kleine und mittlere Unternehmen – KMU – in ihrer jeweils gültigen Fassung entspricht und entweder einen Firmensitz oder eine Betriebsstätte, in der das investive Vorhaben durchgeführt wird, in Sachsen-Anhalt hat.

3. Was wird finanziert?

a) Investitionen für in der Regel gewerblich eigengenutzte Gebäude, insbesondere für

  • Grundstücks- und Gebäudeerwerb

  • Errichtungsinvestitionen

  • Umbaumaßnahmen

b) Maßnahmen zur Verbesserung der Energieeffizienz in Gebäuden bzw. von Produktionsanlagen

4. Was wird nicht finanziert?

Nicht gewährt werden Finanzierungen u.a.

  • zur Ablösung bestehender Verbindlichkeiten oder des Engagements eines Kreditinstitutes,

  • für die Vorfinanzierung der erstattungsfähigen Mehrwertsteuer,

  • an Unternehmen, die in der Primärerzeugung von landwirtschaftlichen Produkten sowie im Bereich der Fischerei und Aquakultur tätig sind,

  • für exportbezogene Tätigkeiten.

5. Darlehensvoraussetzungen

  • Die Finanzierung des gesamten Vorhabens muss sichergestellt sein.

  • Die ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtungen aus dem Darlehensvertrag muss erwartet werden können.

  • Eine nachhaltige Rentabilität des Darlehensnehmers muss gegeben sein.

  • Zusätzlich bei Energieeffizenzmaßnahmen:

    • Die Maßnahme muss die Energieeffizienz des Produktionsprozesses oder des sanierten Gebäudes verbessern. Die spezifische Endenergieeinsparung (bei Kraft-Wärme-Kopplung: Primärenergieeinsparung) muss dabei in der Regel mindestens 10% gemessen am Durchschnittsverbrauch der letzten drei Jahre betragen.

    • Die Verbesserung der Energieeffizienz muss der IB in geeigneter Form dargelegt werden.

  • Zusätzlich bei Existenzgründungen (bis 5 Jahre nach Gründung):

    • Der Nachweis der kaufmännischen Qualifikation und der fachlichen Eignung muss erbracht werden.

    • Für das geplante Vorhaben ist ein tragfähiges Konzept (qualifizierter Businessplan) vorzulegen.

    • Das Vorhaben muss einen nachhaltigen wirtschaftlichen Erfolg erwarten lassen und auf den Haupterwerb ausgerichtet sein.

6. Art und Umfang des Darlehens

Gewährt werden kann ein Darlehen bis zur vollen Höhe des Finanzierungsbedarfs.

Die Mindestdarlehenssumme beträgt grundsätzlich 25.000 Euro.

Die maximale Darlehenssumme beträgt in der Regel 3,0 Mio. Euro.

Eine Darlehensgewährung aus Mitteln des Fonds ist in der Regel nur bis zu einer Gesamtsumme von 3 Mio. Euro möglich. Voraussetzung für eine weitere Antragstellung ist, dass das Vorhaben, welches zunächst finanziert wurde, abgeschlossen ist, die bereitgestellten Kredite vollständig eingesetzt sowie die Mittelverwendungskontrolle durchgeführt wurden.

In begründeten Einzelfällen kann von den minimalen oder maximalen Darlehenssummen abgewichen werden.

7. Darlehenskonditionen

a) Zinssatz und Zinsverbilligung

Der Zinssatz für Neubewilligungen bestimmt sich unter Berücksichtigung des jeweils gültigen EU Referenz- und Abzinsungssatzes nach der Zinsbindung des Darlehens.

Die gültigen Zinssätze werden im Internetauftritt der Investitionsbank veröffentlicht.

Im Fall einer Beilhilfegewährung stellt diese eine De-minimis-Beihilfe im Sinne der Verordnung (EU) Nr. 1407/2013 der Kommission vom 18.12.2013 über die Anwendung der Artikel 107 und 108 des Vertrages über die Arbeitsweise der Europäischen Union auf De-minimis-Beihilfen (ABl. EU L 352 vom 24.12.2013) dar. Der maximal zulässige Beihilfewert der Zinsverbilligung beträgt innerhalb von drei Kalenderjahren 200.000 Euro bzw. 100.000 Euro bei Unternehmen, die im Bereich des gewerblichen Straßengüterverkehrs tätig sind. Der genaue Beihilfewert der Zinsverbilligung wird im Darlehensvertrag mitgeteilt. Bei Gewährung einer De-minimis-Beihilfe sind weitere Branchenausschlüsse erforderlich. Die Berechnung des Subventionswertes erfolgt mittels Zinsdifferenzmethode zum jeweils geltenden EU-Referenz- und Abzinsungssatz gemäß Mitteilung der EU-Kommission (Amtsblatt EU 2008/C 14/02).

Die Zinsbindungsfrist entspricht der Darlehenslauf-zeit, jedoch in der Regel max. zehn Jahre bei längeren Darlehenslaufzeiten.

b) Laufzeit und Auszahlung

Die Darlehenslaufzeit beträgt bis zu 20 Jahre.

Der Auszahlungskurs beträgt 100 Prozent.

Die Auszahlung des Darlehens kann an Bedingungen und Auflagen geknüpft werden.

c) Tilgung und Zinszahlung

Das Darlehen kann bis zu zwei Jahre tilgungsfrei gestaltet werden.

Zinszahlungen sind jeweils monatlich nachträglich zu leisten.

Nach Einsetzen der Tilgung sind die Zinszahlungen in Verbindung mit der monatlichen Tilgung zu leisten.

d) Besicherung

Die Besicherung des Darlehens erfolgt in der Regel in Form von selbstschuldnerischen Bürgschaften der Gesellschafter. Eine Verstärkung der Sicherheiten kann gefordert werden.

e) Bereitstellungsprovision

Diese beträgt 0,25% pro Monat auf den nicht in Anspruch genommenen Darlehensbetrag beginnend zwei Monate nach Unterzeichnung des Darlehensvertrages seitens der IB.

8. Antragsverfahren

Der Antrag ist formgebunden bei der Investitionsbank Sachsen-Anhalt einzureichen. Dem Antrag ist eine Stellungnahme der Hausbank beizufügen, deren Beteiligung an der Gesamtfinanzierung angestrebt wird.

Es können in der Regel nur Vorhaben finanziell begleitet werden, die zum Zeitpunkt einer Antragsberatung bzw. des Antragseinganges noch nicht begonnen wurden. Als Vorhabensbeginn ist grundsätzlich der Abschluss eines der Ausführung zuzurechnenden Lieferungs- oder Leistungsvertrages anzusehen.

Die Darlehensvergabe erfolgt in privatrechtlicher Form.

9. Verwendungsnachweis/Prüfungsrechte

Die Prüfung der Verwendung obliegt der Investitionsbank Sachsen-Anhalt.

Das Ministerium für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitalisierung das Ministerium der Finanzen, der Landesrechnungshof, die zur Umsetzung des Operationellen Programms eingerichteten Behörden und Stellen, die Europäische Kommission, und die jeweiligen Refinanzierungsgeber der Investitionsbank sind berechtigt, die zweck- und fristgerechte Verwendung des Darlehens jederzeit zu prüfen oder durch Beauftragte prüfen zu lassen sowie Auskünfte einzuholen.

 

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