Richtlinie
„IB Kommunalkredit Liquidität“
– Vergabegrundsätze –
Stand 23.05.2022
Die Investitionsbank Sachsen-Anhalt (IB) gewährt im Auftrag des Landes Sachsen-Anhalt Darlehen zur Unterstützung der Liquiditätssituation von Gebietskörperschaften in Sachsen- Anhalt.
1. Wer wird finanziert?
Das Finanzierungsangebot richtet sich an kommunale Gebietskörperschaften, wie Städte, Gemeinden, Landkreise und Kommunen in Sachsen-Anhalt.
2. Was wird finanziert?
- Darlehen (Kassenkredit) zur Liquiditätssicherung
- Es erfolgt ausschließlich die Finanzierung von nicht wirtschaftlichen Tätigkeiten.
- Die Weiterreichung der finanziellen Mittel an kommunale Unternehmen ist möglich, sofern dies für die Sicherung der Umsetzung von Aufgaben der Daseinsvorsorge erforderlich ist.
3. Darlehensvoraussetzungen
- Die kommunale Gebietskörperschaft muss perspektivisch in der Lage sein, den gewährten Kassenkredit am Ende der Vertragslaufzeit zurückzuzahlen. Zudem ist der von der Kommunalaufsicht festgelegte rechtliche Handlungsrahmen in Bezug auf die Aufnahme von Kassenkrediten vollumfänglich einzuhalten.
- Ein Rechtsanspruch auf eine Finanzierung besteht nicht.
4. Art und Umfang des Darlehens
- Darlehen (Kassenkredit)
- keine Mindestdarlehenssumme
- keine maximale Darlehenssumme
5. Konditionen
- Auszahlung: zu 100 % des Nennbetrages in einer Summe
- Laufzeit: bis 3 Jahre
- Verzinsung: Der geltende Zinssatz für Neubewilligungen wird von der Investitionsbank unter Berücksichtigung der Geld- und Kapitalmarktentwicklungen ermittelt.
- Darlehenstilgung: endfällig
- Bereitstellungsprovision: keine
- Zinsbindung 3, 6 oder 12 Monate
- kostenfreies Sonderkündigungsrecht zum Ende der Zinsbindung
- Sicherheiten: keine
6. Abruf der Mittel
Die Mittel werden nach Erfüllung aller Auszahlungsvoraussetzungen entsprechend dem Liquiditätsbedarf des Kreditnehmers in einer Summe ausgezahlt.
7. Antragsverfahren
Der Antrag ist formgebunden bei der IB einzureichen. Die Darlehensvergabe erfolgt in privatrechtlicher Form.
8. Verwendungsnachweis/Prüfungsrechte
Die Prüfungsrechte der Investitionsbank Sachsen-Anhalt ergeben sich aus Abschnitt X. der Allgemeinen Bedingungen für Darlehen der Investitionsbank Sachsen-Anhalt.