Förderprogramm

IB-Kommunalkredit Liquidität

Förderart:
Darlehen
Förderbereich:
Energieeffizienz & Erneuerbare Energien, Infrastruktur, Mobilität, Städtebau & Stadterneuerung, Umwelt- & Naturschutz, Smart Cities & Regionen
Fördergebiet:
Sachsen-Anhalt
Förderberechtigte:
Kommune
Ansprechpunkt:

Investitionsbank Sachsen-Anhalt (IB)

Domplatz 12

39104 Magdeburg

Weiterführende Links:
IB-Kommunalkredit Liquidität

Kurzzusammenfassung

Kurztext

Wenn Sie als kommunale Gebietskörperschaft Liquiditätsbedarf haben, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen ein Darlehen erhalten.

Volltext

Das Land Sachsen-Anhalt unterstützt Sie als kommunale Gebietskörperschaft bei der Finanzierung von Aufgaben der Daseinsvorsorge.

Sie erhalten die Förderung als Darlehen (Kassenkredit).

Eine Mindestdarlehenssumme und eine maximale Darlehenssumme sind nicht festgelegt. Die Laufzeit des Darlehens beträgt bis zu 3 Jahre.

Richten Sie Ihren Antrag bitte unter Verwendung der Antragsunterlagen an die Investitionsbank Sachsen-Anhalt.

Zusatzinfos 

rechtliche Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind kommunale Gebietskörperschaften wie Städte, Gemeinden, Landkreise und Kommunen in Sachsen-Anhalt.

Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft:

  • Sie müssen voraussichtlich in der Lage sein, den gewährten Kassenkredit am Ende der Vertragslaufzeit zurückzuzahlen.
  • Sie können die Fördermittel an kommunale Unternehmen weitergeben, wenn dies für die Sicherung der Umsetzung von Aufgaben der Daseinsvorsorge erforderlich ist.
  • Sie erhalten keine Förderung für wirtschaftliche Vorhaben.

Rechtsgrundlage

Richtlinie

„IB Kommunalkredit Liquidität“

– Vergabegrundsätze –
Stand 23.05.2022

Die Investitionsbank Sachsen-Anhalt (IB) gewährt im Auftrag des Landes Sachsen-Anhalt Darlehen zur Unterstützung der Liquiditätssituation von Gebietskörperschaften in Sachsen- Anhalt.

1. Wer wird finanziert?

Das Finanzierungsangebot richtet sich an kommunale Gebietskörperschaften, wie Städte, Gemeinden, Landkreise und Kommunen in Sachsen-Anhalt.

2. Was wird finanziert?

  • Darlehen (Kassenkredit) zur Liquiditätssicherung
  • Es erfolgt ausschließlich die Finanzierung von nicht wirtschaftlichen Tätigkeiten.
  • Die Weiterreichung der finanziellen Mittel an kommunale Unternehmen ist möglich, sofern dies für die Sicherung der Umsetzung von Aufgaben der Daseinsvorsorge erforderlich ist.

3. Darlehensvoraussetzungen

  • Die kommunale Gebietskörperschaft muss perspektivisch in der Lage sein, den gewährten Kassenkredit am Ende der Vertragslaufzeit zurückzuzahlen. Zudem ist der von der Kommunalaufsicht festgelegte rechtliche Handlungsrahmen in Bezug auf die Aufnahme von Kassenkrediten vollumfänglich einzuhalten.
  • Ein Rechtsanspruch auf eine Finanzierung besteht nicht.

4. Art und Umfang des Darlehens

  • Darlehen (Kassenkredit)
  • keine Mindestdarlehenssumme
  • keine maximale Darlehenssumme

5. Konditionen

  • Auszahlung: zu 100 % des Nennbetrages in einer Summe
  • Laufzeit: bis 3 Jahre
  • Verzinsung: Der geltende Zinssatz für Neubewilligungen wird von der Investitionsbank unter Berücksichtigung der Geld- und Kapitalmarktentwicklungen ermittelt.
  • Darlehenstilgung: endfällig
  • Bereitstellungsprovision: keine
  • Zinsbindung 3, 6 oder 12 Monate
  • kostenfreies Sonderkündigungsrecht zum Ende der Zinsbindung
  • Sicherheiten: keine

6. Abruf der Mittel

Die Mittel werden nach Erfüllung aller Auszahlungsvoraussetzungen entsprechend dem Liquiditätsbedarf des Kreditnehmers in einer Summe ausgezahlt.

7. Antragsverfahren

Der Antrag ist formgebunden bei der IB einzureichen. Die Darlehensvergabe erfolgt in privatrechtlicher Form.

8. Verwendungsnachweis/Prüfungsrechte

Die Prüfungsrechte der Investitionsbank Sachsen-Anhalt ergeben sich aus Abschnitt X. der Allgemeinen Bedingungen für Darlehen der Investitionsbank Sachsen-Anhalt.

Service
Service

Wie können wir Ihnen helfen?