Richtlinie
Sachsen-Anhalt MUT
Das IB-Mezzaninedarlehen für KMU
– Vergabegrundsätze –
Stand Februar 2017
Die Investitionsbank gewährt im Auftrag des Landes Sachsen-Anhalt Darlehen aus dem KMU-Folgefonds Sachsen-Anhalt. Durch die Bereitstellung von Darlehen für solvente Unternehmen einschließlich der Angehörigen freier Berufe, welche zusätzliche finanzielle Mittel für Gründung und Wachstum benötigen, sollen die Schwierigkeiten von kleinen und mittleren Unternehmen bei dem Zugang zu Fremdkapital verringert werden. Die Gewährung von Mezzaninedarlehen erfolgt mit dem Ziel, KMU den Zugang zum Kapitalmarkt für zukünftige Vorhaben zu erleichtern.
1. Rechtliche Grundlagen
2. Wer wird finanziert?
Das Finanzierungsangebot richtet sich an bestehende Unternehmen (auch Einzelunternehmen) einschließlich der Angehörigen freier Berufe unter den Voraussetzungen, dass der Darlehensnehmer der Definition der Europäischen Union für kleine und mittlere Unternehmen – KMU – in ihrer jeweils gültigen Fassung entspricht und entweder einen Firmensitz oder eine Betriebsstätte, in der das Vorhaben durchgeführt wird, in Sachsen-Anhalt hat.
3. Was wird finanziert?
a) Investitionen,
b) Ausgaben im Zusammenhang mit Auftragsvorfinanzierung,
c) Betriebsmittel/-ausgaben
d) Ausgaben für die Markterschließung und Markteinführung eines Produktes, eines Verfahrens oder einer Dienstleistung aus einem Entwicklungsprozess bis zur Generierung der für den Kapitaldienst ausreichenden Umsätze.
4. Was wird nicht finanziert?
Nicht gewährt werden Finanzierungen u.a.
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zur Ablösung bestehender Verbindlichkeiten oder des Engagements eines Kreditinstitutes,
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für die Vorfinanzierung der erstattungsfähigen Mehrwertsteuer,
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für Unternehmen, die in der Primärerzeugung von landwirtschaftlichen Produkten sowie im Bereich der Fischerei und Aquakultur tätig sind,
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für exportbezogene Tätigkeiten.
5. Darlehensvoraussetzungen
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Die Finanzierung des gesamten Vorhabens muss sichergestellt sein.
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Die ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtungen aus dem Darlehensvertrag muss erwartet werden können.
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Eine nachhaltige Rentabilität des Darlehensnehmers muss gegeben sein.
6. Art und Umfang des Darlehens
Gewährt werden kann ein Darlehen bis zur vollen Höhe des Finanzierungsbedarfs.
Die Mindestdarlehenssumme beträgt grundsätzlich 25.000 Euro.
Die maximale Darlehenssumme beträgt in der Regel 1,5 Mio. Euro.
Eine Darlehensgewährung aus Mitteln des Fonds ist in der Regel nur bis zu einer Gesamtsumme von 3 Mio. Euro möglich. Voraussetzung für eine weitere Antragstellung ist, dass das Vorhaben, welches zunächst finanziert wurde, abgeschlossen ist, die bereitgestellten Kredite vollständig eingesetzt sowie die Mittelverwendungskontrolle durchgeführt wurden.
In begründeten Einzelfällen kann von den minimalen oder maximalen Darlehenssummen abgewichen werden.
7. Darlehenskonditionen
a) Zinssatz und Zinsverbilligung
Die Bepreisung des Darlehens erfolgt zu marktüblichen Konditionen. Die Marktüblichkeit wird bestimmt auf der Grundlage der Entscheidung der EU-Kommission „Staatliche Beihilfe SA.38674 (2014/N) – Deutschland Nachrangdarlehen für KMU – Sachsen“ vom 25.11.2014 (C(2014) 8771 final).
Die jeweils gültigen Zinssätze werden im Internetauftritt der Investitionsbank veröffentlicht.
Die Zinsbindungsfrist entspricht der Darlehenslaufzeit, jedoch in der Regel max. zehn Jahre bei längeren Darlehenslaufzeiten.
b) Laufzeit und Auszahlung
Die Darlehenslaufzeit beträgt bis zu 15 Jahre.
Der Auszahlungskurs beträgt 100 Prozent.
Die Auszahlung des Darlehens kann an Bedingungen und Auflagen geknüpft werden.
c) Tilgung und Zinszahlung
Das Darlehen ist fünf Jahre tilgungsfrei.
Zinszahlungen sind jeweils monatlich und nachträglich zu leisten.
Nach Einsetzen der Tilgung sind die Zinszahlungen in Verbindung mit der monatlichen Tilgung zu leisten.
d) Besicherung
Die Besicherung des Darlehens erfolgt in der Regel in Form von selbstschuldnerischen Bürgschaften der Gesellschafter.
e) Bereitstellungsprovision
Diese beträgt 0,25% pro Monat auf den nicht in Anspruch genommenen Darlehensbetrag beginnend zwei Monate nach Unterzeichnung des Darlehensvertrages seitens der IB.
f) Nachrang
Um den eigenkapitalähnlichen Charakter der Finanzierung zu erreichen, wird ein Rangrücktritt der Forderungen der IB im Falle einer Insolvenz vereinbart.
8. Antragsverfahren
Der Antrag ist formgebunden bei der Investitionsbank Sachsen-Anhalt einzureichen. Dem Antrag ist eine Stellungnahme der Hausbank beizufügen, deren Beteiligung an der Gesamtfinanzierung angestrebt wird.
Es können in der Regel nur Vorhaben finanziell begleitet werden, die zum Zeitpunkt einer Antragsberatung bzw. des Antragseinganges noch nicht begonnen wurden. Als Vorhabensbeginn ist grundsätzlich der Abschluss eines der Ausführung zuzurechnenden Lieferungs- oder Leistungsvertrages anzusehen.
Die Darlehensvergabe erfolgt in privatrechtlicher Form.
9. Verwendungsnachweis/Prüfungsrechte
Die Prüfung der Verwendung obliegt der Investitionsbank Sachsen-Anhalt.
Das Ministerium für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitalisierung das Ministerium der Finanzen, der Landesrechnungshof, die zur Umsetzung des Operationellen Programms eingerichteten Behörden und Stellen, die Europäische Kommission und die jeweiligen Refinanzierungsgeber der Investitionsbank sind berechtigt, die zweck- und fristgerechte Verwendung des Darlehens jederzeit zu prüfen oder durch Beauftragte prüfen zu lassen sowie Auskünfte einzuholen.