Förderprogramm

IB-Wohneigentumsprogramm

Förderart:
Darlehen
Förderbereich:
Wohnungsbau & Modernisierung
Fördergebiet:
Sachsen-Anhalt
Förderberechtigte:
Privatperson
Ansprechpunkt:

Investitionsbank Sachsen-Anhalt (IB)

Domplatz 12

39104 Magdeburg

Weiterführende Links:
IB-Wohneigentumsprogramm

Kurzzusammenfassung

Kurztext

Wenn Sie ein eigenes Haus oder eine eigene Wohnung kaufen oder bauen wollen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen zinsgünstigen Kredit erhalten.

Volltext

Die Investitionsbank Sachsen-Anhalt unterstützt Sie beim Bau oder Kauf eines Eigenheims oder einer Eigentumswohnung, das beziehungsweise die Sie selbst nutzen werden.

Sie erhalten eine Förderung für

  • die Kosten des Baugrundstücks,
  • die Bau- und Baunebenkosten,
  • die Kosten der Außenanlage,
  • den Kaufpreis einschließlich Nebenkosten und Kosten für eine anfallende Modernisierung, Instandsetzung oder einen Umbau.

Sie bekommen die Förderung als Darlehen.

Die Höhe des Darlehens beträgt zwischen EUR 20.000 und EUR 100.000.

Ihren Antrag stellen Sie bitte vor Beginn des Vorhabens, spätestens jedoch unmittelbar nach Abschluss des notariellen Kaufvertrages bei der Investitionsbank Sachsen-Anhalt.

Zusatzinfos 

rechtliche Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind Privatpersonen, die durch Bau oder Kauf selbst genutztes Wohneigentum schaffen.

Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft:

  • Die Kosten Ihres Vorhabens müssen in einem angemessenen Rahmen liegen.
  • Sie müssen
    • die Belastungen durch das Darlehen tragen können,
    • eine Eigenleistung in Höhe von mindestens 10 Prozent, davon 5 Prozent Barmittel, der veranschlagten Gesamtkosten erbringen.

Rechtsgrundlage

Richtlinie

IB-Wohneigentumsprogramm

– Vergabegrundsätze –
Stand 14.06.2019

Die Investitionsbank Sachsen-Anhalt bietet Darlehen zur Finanzierung selbstgenutzten Wohneigentums.

1. Verwendungszweck

Das Wohneigentumsprogramm dient der langfristigen Finanzierung des Baus oder Erwerbs von selbstgenutzten Eigenheimen und Eigentumswohnungen in Sachsen-Anhalt. Es stellt eine Ergänzung zur Hausbank- und/oder Bausparfinanzierung dar.

2. Antragsberechtigte

Privatpersonen, die durch Bau oder Kauf selbstgenutztes Wohneigentum erwerben.

3. Wo wird gefördert?

Gefördert werden nur Objekte innerhalb des Landes Sachsen-Anhalt.

4. Was wird gefördert?

beim Bau:

  • Kosten des Baugrundstückes

  • Baukosten einschließlich Baunebenkosten

  • Kosten der Außenanlage

beim Erwerb:

  • Kaufpreis einschließlich Kaufpreisnebenkosten und Kosten für anfallende Modernisierungs-, Instandsetzungs- und Umbaumaßnahmen

5. Welche Vorhaben können nicht gefördert werden?

Von der Förderung ausgeschlossen sind die Umschuldung bzw. die Nachfinanzierung von bereits abgeschlossenen Vorhaben.

6. Darlehensvoraussetzungen

a) Es sollten grundsätzlich mindestens 40% der veranschlagten, angemessenen Gesamtkosten durch ein Kapitalmarkt- und/oder Bauspardarlehen finanziert werden. Wird dieser Ansatz unterschritten, ist eine entsprechende Stellungnahme der Hausbank vorzulegen.

b) Die Kosten des Vorhabens müssen in einem angemessenen Rahmen liegen und so bemessen sein, dass die daraus entstehenden Belastungen, insbesondere der Kapitaldienst und die Bewirtschaftungskosten, durch das Einkommen des Antragstellers auf Dauer gedeckt werden können.

c) Die Erbringung eines Eigenanteils von mindestens 10%, davon 5% Barmittel, der veranschlagten, angemessenen Gesamtkosten wird vorausgesetzt.

d) Das IB-Wohneigentumsdarlehen ist grundsätzlich mit anderen Fördermitteln (z.B. Kredite, Zulagen, Zuschüsse u.a. auch der KfW) kombinierbar.

7. Art und Umfang des Darlehens

Kredithöchstbetrag: 100.000 EUR

Darlehensmindestbetrag: 20.000 EUR

8. Darlehenskonditionen

a) Laufzeit, Zinssatz und Auszahlung

Die Darlehenslaufzeit beträgt maximal 30 Jahre bei bis zu einem Tilgungsfreijahr.

Das Darlehen wird zu dem am Tag der Zusage geltenden Zinssatz des Programms zugesagt. Sofern am Eingangstag des vollständigen Antrags bei der IB ein günstigerer Programmzinssatz galt, kommt dieser günstigere Zinssatz zur Anwendung.

Der Zinssatz wird für die Dauer von 10 Jahren ab Darlehenszusage festgeschrieben.

Die Auszahlung des Darlehens erfolgt zu 100%.

Abruffrist des Darlehens: 12 Monate nach Zusage

b) Tilgung, Zinszahlung und Besicherung

Die Tilgung erfolgt nach Ablauf des Tilgungsfreijahres, gerechnet ab Darlehenszusage, in monatlichen Annuitäten. Während des Tilgungsfreijahres sind lediglich die Zinsen auf ausgezahlte Darlehensbeträge zu leisten. Während der Zinsbindungsfrist ist eine vorzeitige Tilgung ausgeschlossen.

Das Darlehen ist grundpfandrechtlich zu sichern. Da das IB-Wohneigentumsdarlehen in der Regel für Finanzierungen im nachrangigen Beleihungsraum vergeben wird, kann eine Absicherung durch nachstellige Grundschulden erfolgen.

c) Bereitstellungsprovision

Es wird eine Bereitstellungsprovision von 0,25% p.M., beginnend 2 Monate nach Unterzeichnung des Vertrages seitens der IB (Datum der Unterschrift) für noch nicht ausgezahlte Darlehensbeträge erhoben.

9. Antragsverfahren

Der Antrag ist auf vorgegebenem Vordruck vor Beginn des Vorhabens, spätestens jedoch unmittelbar nach Abschluss des notariellen Kaufvertrages bei der IB zu stellen. Antragsformulare können über das Internet unter https://www.ib-sachsen-anhalt.de abgerufen werden.

10. Verwendungsnachweis

Die Prüfung des Verwendungsnachweises obliegt der Investitionsbank Sachsen-Anhalt.

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