Richtlinie
IB-Wohneigentumsprogramm
– Vergabegrundsätze –
Stand 14.06.2019
Die Investitionsbank Sachsen-Anhalt bietet Darlehen zur Finanzierung selbstgenutzten Wohneigentums.
1. Verwendungszweck
Das Wohneigentumsprogramm dient der langfristigen Finanzierung des Baus oder Erwerbs von selbstgenutzten Eigenheimen und Eigentumswohnungen in Sachsen-Anhalt. Es stellt eine Ergänzung zur Hausbank- und/oder Bausparfinanzierung dar.
2. Antragsberechtigte
Privatpersonen, die durch Bau oder Kauf selbstgenutztes Wohneigentum erwerben.
3. Wo wird gefördert?
Gefördert werden nur Objekte innerhalb des Landes Sachsen-Anhalt.
4. Was wird gefördert?
beim Bau:
beim Erwerb:
5. Welche Vorhaben können nicht gefördert werden?
Von der Förderung ausgeschlossen sind die Umschuldung bzw. die Nachfinanzierung von bereits abgeschlossenen Vorhaben.
6. Darlehensvoraussetzungen
a) Es sollten grundsätzlich mindestens 40% der veranschlagten, angemessenen Gesamtkosten durch ein Kapitalmarkt- und/oder Bauspardarlehen finanziert werden. Wird dieser Ansatz unterschritten, ist eine entsprechende Stellungnahme der Hausbank vorzulegen.
b) Die Kosten des Vorhabens müssen in einem angemessenen Rahmen liegen und so bemessen sein, dass die daraus entstehenden Belastungen, insbesondere der Kapitaldienst und die Bewirtschaftungskosten, durch das Einkommen des Antragstellers auf Dauer gedeckt werden können.
c) Die Erbringung eines Eigenanteils von mindestens 10%, davon 5% Barmittel, der veranschlagten, angemessenen Gesamtkosten wird vorausgesetzt.
d) Das IB-Wohneigentumsdarlehen ist grundsätzlich mit anderen Fördermitteln (z.B. Kredite, Zulagen, Zuschüsse u.a. auch der KfW) kombinierbar.
7. Art und Umfang des Darlehens
Kredithöchstbetrag: 100.000 EUR
Darlehensmindestbetrag: 20.000 EUR
8. Darlehenskonditionen
a) Laufzeit, Zinssatz und Auszahlung
Die Darlehenslaufzeit beträgt maximal 30 Jahre bei bis zu einem Tilgungsfreijahr.
Das Darlehen wird zu dem am Tag der Zusage geltenden Zinssatz des Programms zugesagt. Sofern am Eingangstag des vollständigen Antrags bei der IB ein günstigerer Programmzinssatz galt, kommt dieser günstigere Zinssatz zur Anwendung.
Der Zinssatz wird für die Dauer von 10 Jahren ab Darlehenszusage festgeschrieben.
Die Auszahlung des Darlehens erfolgt zu 100%.
Abruffrist des Darlehens: 12 Monate nach Zusage
b) Tilgung, Zinszahlung und Besicherung
Die Tilgung erfolgt nach Ablauf des Tilgungsfreijahres, gerechnet ab Darlehenszusage, in monatlichen Annuitäten. Während des Tilgungsfreijahres sind lediglich die Zinsen auf ausgezahlte Darlehensbeträge zu leisten. Während der Zinsbindungsfrist ist eine vorzeitige Tilgung ausgeschlossen.
Das Darlehen ist grundpfandrechtlich zu sichern. Da das IB-Wohneigentumsdarlehen in der Regel für Finanzierungen im nachrangigen Beleihungsraum vergeben wird, kann eine Absicherung durch nachstellige Grundschulden erfolgen.
c) Bereitstellungsprovision
Es wird eine Bereitstellungsprovision von 0,25% p.M., beginnend 2 Monate nach Unterzeichnung des Vertrages seitens der IB (Datum der Unterschrift) für noch nicht ausgezahlte Darlehensbeträge erhoben.
9. Antragsverfahren
Der Antrag ist auf vorgegebenem Vordruck vor Beginn des Vorhabens, spätestens jedoch unmittelbar nach Abschluss des notariellen Kaufvertrages bei der IB zu stellen. Antragsformulare können über das Internet unter https://www.ib-sachsen-anhalt.de abgerufen werden.
10. Verwendungsnachweis
Die Prüfung des Verwendungsnachweises obliegt der Investitionsbank Sachsen-Anhalt.