Richtlinie
IB ProMi
Projektorientierte Medienfinanzierung zur Unterstützung und Entwicklung des Medienstandortes Sachsen-Anhalt
– Vergabegrundsätze –
Stand Oktober 2021
Die Investitionsbank gewährt mit dem Programm IB ProMi Darlehen zur Schließung von bestehenden Finanzierungslücken bei Film- und Medienprojekten, deren Verwertungspotential und wirtschaftliche Erfolgsaussichten eine Rückführung des Darlehens erwarten lassen. Die als Projektfinanzierung angelegte Darlehensvergabe erfolgt grundsätzlich zusammen mit einer weiteren Geschäftsbank.
Mit diesem beihilfefreien Darlehen unterstützt die Investitionsbank den Medienstandort Sachsen-Anhalt und unterstreicht damit die Bedeutung des Wirtschaftzweiges für die weitere Entwicklung des Landes.
1. Wer wird finanziert?
Das Finanzierungsangebot richtet sich an Filmproduktionsunternehmen unter den Voraussetzungen, dass diese
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bereits mindestens zwei programmfüllende Filmprojekte im Sinne von § 14a Abs. 1 des Gesetzes über Maßnahmen zur Förderung des deutschen Films (Filmförderungsgesetz – FFG) kommerziell erfolgreich umgesetzt haben und
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über fachlich einschlägige Erfahrungen verfügen die sie in die Lage versetzen, eine professionelle Projektdurchführung zu gewährleisten.
Neugründungen und Projektgesellschaften sind antragsberechtigt, sofern die hinter der Gesellschaft stehenden Anteilseigner und/oder Produzenten die vorgenannten Bedingungen erfüllen und das Unternehmen seinen Sitz in Deutschland hat.
Im Übrigen sind ausländische Unternehmen antragsberechtigt, sofern eine Niederlassung in Deutschland unterhalten wird.
Ein Anspruch auf die Gewährung eines Darlehens aus dem Programm besteht nicht.
2. Was wird finanziert?
Finanziert wird die Herstellung von
a) Programm füllenden Kinofilmen im Sinne von § 14a Abs. 1 FFG sowie
b) hochwertigen TV Produktionen.
3. Was wird nicht finanziert?
Nicht gewährt werden Finanzierungen
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zur Ablösung bestehender Verbindlichkeiten oder des Engagements eines Kreditinstitutes
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von Projekten, deren Inhalt gegen die Verfassung oder Gesetze verstößt oder die Persönlichkeitsrechte, das sittliche oder religiöse Gefühl mit pornografischen, Gewalt verherrlichenden oder jugendgefährdenden Inhalten verletzt.
4. Darlehensvoraussetzungen
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Die Bonitätsbeurteilung des Antragsstellers und die Risikoanalyse des Projektes muss ein Engagement der Investitionsbank rechtfertigen.
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Die Finanzierung des gesamten Projektes muss sichergestellt sein.
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Für das Projekt muss ein angemessener wirtschaftlicher Effekt für das Land Sachsen-Anhalt bei Antragstellung nachgewiesen werden („Sachsen-Anhalt Effekt”).
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Der zu erwartende wirtschaftliche Erfolg muss anhand eines Gutachtens dargelegt werden, das durch einen von der IB akkreditierten Gutachter erstellt worden ist.
Die deutsche Kinoerstaufführung sollte i.d.R. in Sachsen-Anhalt sein.
5. Art und Umfang des Darlehens
Gewährt werden kann ein Darlehen bis zu 30% der Gesamtkosten des Projektes.
Die Mindestdarlehenssumme beträgt grundsätzlich 250.000 EUR.
Die maximale Darlehenssumme beträgt 3,0 Mio. EUR.
6. Antrags- und Darlehenskonditionen
a) Antragsprüfungsgebühr
Mit der formgebunden Antragsstellung bei der Investitionsbank wird eine einmalige Antragsprüfungsgebühr von 1% des beantragten Darlehensnennbetrages erhoben, mindestens jedoch 10.000 EUR. Bestandteil der Antragsprüfung und der Kreditentscheidung ist ein Gutachten eines externen, von der Investitionsbank akkreditierten Gutachters zum prognostizierten wirtschaftlichen Erfolg und zum Sachsen-Anhalt Effekt. Die Kosten hierzu sind vom Antragsteller zusätzlich zur Antragsprüfungsgebühr zu tragen.
Sofern zur rechtlichen Prüfung der das Filmprojekt betreffenden Verträge die Einbindung hierauf spezialisierter Rechtsanwälte notwendig ist, sind die Rechtsanwaltskosten durch den Antragsteller zu tragen.
b) Laufzeit, Verzinsung und Auszahlung
Die Darlehenslaufzeiten werden individuell zwischen dem Darlehensnehmer und der Investitionsbank vereinbart und orientieren sich in ihrer Dauer an der geplanten Verwertung des Projektes.
Neben den Gebühren gemäß Buchstaben a), d) und e) werden markt- und risikogerechte Darlehenskonditionen einschließlich der Zinsen individuell zwischen dem Darlehensnehmer und der Investitionsbank vereinbart. Die Darlehen stellen keine Beihilfe im Sinne des EU-Rechts dar.
Die Auszahlung des Darlehens kann an Bedingungen und Auflagen geknüpft werden.
c) Besicherung
Vom Darlehensnehmer sind projekt- und bankübliche Sicherheiten zu stellen.
d) Bereitstellungsprovision
Diese beträgt mindestens 0,25% pro Monat auf den nicht in Anspruch genommenen Darlehensbetrag beginnend zwei Monate nach Unterzeichnung des Darlehensvertrages seitens der IB.
e) Bearbeitungsgebühr
Für die Bearbeitung des Antrages und die Betreuung des Darlehens wird eine weitere Gebühr in Höhe von mindestens 1% des Darlehensnennbetrages erhoben.
7. Antragsverfahren
Der Antrag ist formgebunden bei der Investitionsbank Sachsen-Anhalt einzureichen. Dem Antrag ist eine Erklärung beizufügen, dass eine Finanzierung über ein anderes Kreditinstitut nicht erzielbar ist. Die Darlehensvergabe erfolgt in privatrechtlicher Form. Es gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen sowie die Allgemeinen Bedingungen für Darlehen der Investitionsbank Sachsen-Anhalt.
8. Verwendungsnachweis/Prüfungsrechte
Die Prüfung der Verwendung, einschließlich des Sachsen-Anhalt-Effekts, obliegt der Investitionsbank Sachsen-Anhalt.
Die Staatskanzlei, das Ministerium der Finanzen, der Landesrechnungshof sowie die programmspezifischen Refinanzierungsgeber sind berechtigt, die zweck- und fristgerechte Verwendung des Darlehens, einschließlich des Sachsen-Anhalt-Effekts, jederzeit zu prüfen oder durch Beauftragte prüfen zu lassen sowie Auskünfte einzuholen.